Beim Angeln lernen Kinder Ausdauer, Geduld und Durchsetzungsvermögen. Sie verstehen die Zusammenhänge in der Natur und sind an der frischen Luft. Und nicht zu vergessen: Angeln macht riesigen Spaß. Genug Gründe also, gerade jetzt mit den Kindern raus ans Wasser zu gehen. Doch die Unsicherheit ist groß: Dürfen Kinder hierzulande überhaupt angeln? Was muss ich beachten, wenn ich ihnen zeigen möchte, wie man Fische fängt? Dürfen sie die Angel halten, dürfen sie drillen? Wir haben die Bestimmungen für Euch zusammengestellt.
AB 4 Kescherjpg.jpg

Zuckt die Pose? Angeln macht Spaß und fördert die Konzentration

Angelschein und -erlaubnis

Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt grundsätzlich den Angelschein (auch Fischereischein genannt). Dazu muss eine offizielle Prüfung abgelegt werden, deren Inhalt die Bundesländer näher bestimmen. Häufig ist ein Vorbereitungskurs von rund 30 Stunden vorgesehen. Haben wir die Prüfung bestanden, können wir den Angelschein beantragen und ausstellen lassen. Damit weisen wir die vom Gesetzgeber geforderten Fähigkeiten nach. Laut Tierschutzgesetz darf nur derjenige ein Wirbeltier töten, der die dazu nötige Sachkenntnis besitzt. Doch wie so häufig gibt es in unserem föderalen System zahlreiche Ausnahmen und Unterschiede. Denn Fischereirecht ist Landesrecht und so gibt es einen bunten Flickenteppich an Regelungen. Die gute Nachricht: In etlichen Bundesländern besteht die Möglichkeit, auch ohne Angelschein und abgelegter Prüfung zu angeln. Dort können auch Erwachsene sehr unkompliziert erste Erfahrungen sammeln. Und für Kinder gibt es fast überall zahlreiche Sonderbestimmungen. Zu Hause bleiben muss also niemand.
AB Fischereischein.jpg
Aber Vorsicht! Auch mit Angelschein dürfen wir nicht einfach irgendwo angeln! Denn die Fischereirechte gehören dem Gewässer-Besitzer. Häufig sind sie an Vereine oder Fischer verpachtet. In jedem Fall benötigen wir eine Erlaubnis, dort zu angeln. Dazu gibt es für viele Gewässer Gastkarten. Am einfachsten ist es sicherlich, in einen Angelverein einzutreten, der mehrere Gewässer bewirtschaftet. Zum Reinschnuppern eignen sich auch kommerziell betriebene Anlagen, sogenannte Forellenteiche oder „Put&Take“-Seen sehr gut. In einigen Bundesländern benötigen wir dort keinen Angelschein. Wir zahlen anfangs die Gebühr und können dann den gesamten Fang behalten. Oder es wird am Schluss nach Kilo gezahlt. Wenn die letztere Variante angeboten wird, ist es meistens sicher, dass wir auch was fangen. Schließlich verdient der Betreiber damit sein Geld und hat starkes Interesse daran, viel Fische zu besetzen. Anglerisch ist das sicherlich nicht die größte Herausforderung. Aber zum Spaß haben mit Kindern ideal – Drillaction ist so gut wie garantiert.

Tipps für Kinder

Die Aufmerksamkeitsspanne von Kindern ist oft nicht allzu groß. Wenn nichts passiert, verlieren sie schnell die Lust. Wer nicht an eine der genannten Forellenteichanlagen gehen möchte, sollte eine Angelmethode wählen, bei der die Chancen auf Bisse hoch sind. Fangerfolg geht eindeutig vor Fischgröße! Das Posenangeln auf Weißfische ist ideal. Eine Handvoll Futter ins Wasser, eine Made auf den kleinen Haken und schon landen Plötzen, Rotfedern, Güstern und Brassen im Eimer. Es ist auch für alte Hasen immer noch faszinierend, den Schwimmer zuckend untergehen zu sehen. Die Kopfrute ist am einfachsten zu bedienen, aber auch der Umgang mit der Stationärrolle stellt die meisten Kinder nicht vor allzu große Probleme.

Auch wenn es in den Fingern juckt, den Anfängern zu zeigen, wie es „richtig“ geht: Wir sollten die Kinder nach der Einführung einfach mal angeln und auch Fehler machen lassen. Es ist nicht so spannend, dem Papa zuzugucken, wie er selbst die Fische fängt. Die Freude über den ersten selbst gefangenen Fisch tröstet über so manch mühsam entwirrtes Getüddel hinweg. Wenn die Beute dann noch gemeinsam zubereitet und gegessen wird, ist das ein Erlebnis, dass die Kinder nie vergessen werden.

Wer schon mal mit Kindern angeln war, weiß, dass er seine eigenen anglerischen Ambitionen für den Tag weitgehend begraben kann. Die Idee, dass man selbst sein Ding durchzieht und sich „nebenbei“ um das Kind kümmert, endet meist im Frust. Besser ist es, sich voll und ganz darauf einzulassen, den Anfängern die Grundzüge des Angelns zu vermitteln. Dazu gehört es, geduldig Getüddel zu lösen, Montagen neu zu binden und Maden und Würmer auf den Haken zu ziehen. Wenn der Nachwuchs dann Feuer gefangen hat und häufiger mitkommt, lernt er schnell dazu. Dann ist er schnell in der Lage, selbst seine Angel zu bedienen. Es lohnt sich!


BundeslandKinder und JugendlicheSonstige Regeln
Baden-WürttembergKinder unter zehn Jahren dürfen als sogenannte Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers mitangeln. Was sie genau machen dürfen, ist allerdings nicht geregelt. Zwischen 10 und 16 Jahren dürfen sie ohne Prüfung einen Fischereischein beantragen, dann muss aber ein volljähriger Fischereischeininhaber beim Angeln dabei sein. Die Prüfung darf ab dem Alter von 10 Jahren abgelegt werden.An einigen Forellenanlagen darf unter bestimmten Voraussetzungen ohne Fischereischein geangelt werden.
BayernKinder unter zehn Jahren dürfen als sogenannte Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers mitwirken. Hier ist insbesondere der Tierschutz zu gewährleisten. Das heißt, die Kinder dürfen Fische nicht betäuben und töten. Zwischen 10 und 18 Jahren dürfen sie ohne Prüfung einen Fischereischein beantragen, dann muss aber ein volljähriger Fischereischeininhaber dabei sein. Die Prüfung darf ab dem Alter von 12 Jahren abgelegt werden, der unbegrenzt gültige Fischereischein wird ab vollendetem 14. Lebensjahr ausgestellt.
BerlinWer 12 Jahre alt geworden und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Damit dürfen sie auf Friedfische angeln, müssen aber einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischeininhaber mit sich führen. Kinder unter 12 können an das Angeln „herangeführt“ werden. Dann muss ein volljähriger Fischereischeininhaber dabei sein.
BrandenburgKinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren können ohne Fischereischein auf Friedfische angeln, auch ohne Begleitung eines Erwachsenen. Sie benötigen lediglich den Jugendfischereischein, der auf Antrag ausgestellt wird, und die Fischereiabgabe-Marke, die es bei den Unteren Fischereibehörden, in vielen Angelläden sowie den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes gibt.
Für Kinder unter acht Jahren gibt es offiziell keine Möglichkeit zu angeln.
Für das Angeln auf Friedfisch wird kein Fischereischein benötigt. Ihr braucht nur die Fischereiabgabe-Marke sowie natürlich die Gewässererlaubnis. Ihr verpflichtet Euch aber, Grundkenntnisse durch das Lesen der Broschüre "Friedfischangeln ohne Fischereischein" zu erlangen. Dieses Informationsheft enthält insbesondere Angaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen.
Für das Angeln an bewirtschafteten Teichanlagen wird kein Fischereischein benötigt.
BremenJugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen sie die Prüfung ablegen und den Fischereischein besitzen.In Bremen gilt ein altes, sogenanntes „Stockangelrecht“. Dieses berechtigt eigene, volljährige Bürger zum Angeln ohne Angelschein mit maximal 2 Stockangeln in einzelnen Gewässern (z. B. die Weser in Bremen). Ein Stockangelschein kann direkt im Stadtamt erworben werden
HamburgKinder bis 12 Jahre benötigen keinen Fischereischein und dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mit einer eigenen Rute angeln. Die Prüfung kann bzw. muss mit dem vollendeten 12. Lebensjahr abgelegt werden.
HessenBis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder als Helfer einen volljährigen Fischereischeininhaber beim Angeln unterstützen. Zwischen dem 10. und vollendeten 16 Lebensjahr können Kinder und Jugendliche ohne Prüfung einen Fischereischein beantragen. Sie dürfen dann nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können sie einen vollwertigen Fischereischein nach Ablegung der Prüfung beantragen.
Mecklenburg-VorpommernKinder können bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Fischereischein angeln. Danach benötigen sie den Fischereischein und müssen dafür die Prüfung ablegen.Für Touristen besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Touristenfischereischein zu beantragen. Dieser zeitlich befristete und gebührenpflichtige Schein kann ohne den Nachweis jeder Sachkenntnis erworben werden. Er gilt für 28 aufeinanderfolgende Tage.
NiedersachsenAb dem vollendeten 14. Lebensjahr können Jugendliche mit abgelegter Prüfung einen Fischereischein beantragen. Dann dürfen sie alleine angeln gehen. Davor ist das nur in Begleitung eine volljährigen Fischereischeininhabers möglich. Einen Jugendfischereischein gibt es nicht.Mit der Erlaubnis des Gewässerbewirtschafters darf auch ohne Prüfung geangelt werden. An Forellenseen braucht ihr also meist keinen Angelschein. An Küstengewässern und anderen Freien Gewässern braucht Ihr ebenfalls keinen Fischereischein und könnt ohne Prüfung angeln.
Nordrhein-WestfalenKinder unter 10 Jahren dürfen mit einem volljährigen Fischereischeininhaber mitangeln (helfen). Sie dürfen Fische nicht betäuben, töten oder vom Haken lösen. Jugendliche und Kinder, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Ein vollwertiger Fischereischein kann mit vollendetem 14. Lebensjahr und Nachweis der Prüfung beantragt werden.
Rheinland-PfalzKinder und Jugendliche, die das siebte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können einen Jugendfischereischein beantragen. Sie dürfen dann in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Wer eine Prüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, darf einen Fischereischein beantragen. Kinder unter 10 Jahren dürfen keine Fische vom Haken lösen, betäuben oder töten.An den Grenzgewässern zu Luxemburg (Mosel, Saar und Our) darf mit einem Grenzfischeierlaubnisschein geangelt werden. Dieser kann ohne Fischereiprüfung an den zuständigen Ausgabestellen erworben werden und berechtigt zum Angeln mit einer Rute. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres darf die Fischerei in den genannten Gewässern nur unter Aufsicht eines volljährigen Inhabers eines Fischereierlaubnisscheins ausgeübt werden.
SaarlandKinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Mit dem können sie in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Nach abgelegter Prüfung kann man sich mit vollendetem 14. Lebensjahr den Fischereischein ausstellen lassen.An den Grenzgewässern zu Luxemburg (Mosel, Saar und Our) darf mit einem Grenzfischeierlaubnisschein geangelt werden. Dieser kann ohne Fischereiprüfung an den zuständigen Ausgabestellen erworben werden und berechtigt zum Angeln mit einer Rute. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres darf die Fischerei in den genannten Gewässern nur unter Aufsicht eines volljährigen Inhabers eines Fischereierlaubnisscheins ausgeübt werden
SachsenKinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Das Kind darf die Angel auswerfen und auch drillen, es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abhaken und diesen betäuben oder töten.
Mit vollendetem 9. und vor dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche einen Jugendfischereischein haben. Ausnahme sind Veranstaltungen von Angelvereinen, hier wird kein Jugendfischereischein benötigt.
Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Es sei denn, er ist seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Angelverein. Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht.
Für das Angeln an Forellenteichen wird kein Fischereischein benötigt, sofern der Anlagenbetreiber auf den sachgemäßen Umgang hinweist und die Angler entsprechend betreut. Mit der Betreuung kann er einen volljährigen Fischereischeininhaber beauftragen.
Sachsen-AnhaltJugendliche vom vollendeten achten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können nur einen Jugendfischereischein erwerben. Gleiches gilt für Jugendliche zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr, sofern diese nur eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang. Kinder unter 9 Jahren dürfen einen volljährigen Fischereischeininhaber „unterstützen“. Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abhakenund diesen betäuben oder töten.Für Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, besteht die Möglichkeit, einen Friedfisch-Fischereischein zu erwerben. Hierfür muss keine Prüfung abgelegt werden.
Schleswig-HolsteinKinder müssen ab Vollendung des 12. Lebensjahres selbst die Prüfung ablegen und einen Fischereischein erwerben. Jüngere Kinder können in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln – ohne eigenen Fischereischein.Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Angelkuttern und Forellenseen ohne Fischereischein geangelt werden.
In Schleswig-Holstein können Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einen zeitlich befristeten Fischereischein erwerben ohne vorher eine Prüfung abzulegen. Der sogenannte Urlauberfischereischein ist für 28 Tage gültig und kann bis zu zwei Mal im Jahr gelöst werden.
ThüringenKindern, die das achte, aber noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden. Bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres dürfen Jugendfischereischeininhaber die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben. Jugendfischereischeininhaber, die die Fischerprüfung bestanden haben, dürfen auch alleine angeln.In Thüringen können sogenannte Vierteljahres-Fischereischeine ohne vorherige Fischereiprüfung direkt bei den Gemeindeverwaltungen erworben werden. Manche Gewässerinhaber geben dennoch keine Gewässererlaubnisse an Inhaber der Vierteljahresfischereischeine heraus.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Stand April 2020