Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Ralle 24

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AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

@Ralf: Wenn Du den Zynismus aus Deinem Schreiben raus nimmst, ist es Klasse. Auf ein Schreiben, wie Du es im Moment verfasst hast wird der Herr Politiker nicht antworten.

Das ist mir klar, ich rechne auch nicht mit einer Antwort. Es ist nicht ganz ungewöhnlich, dass kleine Vorstadtpolitiker die Anliegen der Bürger ignorieren, wenn Sie überfordert sind oder ein Thema zu unbequem ist. Keine Antwort ist also auch verwertbar.

Vielleicht habe ich aber Glück, und der Herr Hildebrandt antwortet in ähnlicher oder noch schärferer Weise.
Da wüsste ich dann was mit anzufangen.

Ist aber, wie gesagt, mein Privatvergnügen.
 

Ralle 24

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AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Gentlemen,

Ihr unterschlag hartnäckig und fortdauernd, dass der kritisierte Paragraph eine weitere Bestimmung enthält, dergestalt, dass das Entnahmegebot hinfällig ist, wenn eine entsprechende Hegeentscheidung getroffen wurde. Die bekrittelte Bestimmung fordert letztlich nur auf, sich auch Gedanken über wirtschaftlich uninteressante Fische zu machen und sie entsprechend zu schützen. Das ist sogar sehr im Geiste des Tierschutzgesetzes.

Habe die Ehre
Fischer am Inn

Das ist, mit Verlaub, genau die Taktik mit der dieses Gesetz offenbar in Bayern verkauft wurde. Der Pferdefuß wurde dabei wohlüberlegt unterschlagen.

Der Gesetzgeber versucht sich mit diesem Schachzug aus der Verantwortung zu stehlen und kann im Falle einer über kurz oder lang zu erwartenden Anzeige ganz einfach auf den fallzitierten Fischereiausübungsberechtigten verweisen.
Der hängt dann am Kanthaken der Justiz.

Dieser hatte aber schon vor dem Gesetz jede Möglichkeit, hegerische Maßnahmen für sein Gewässer festzulegen, hat de facto nullkommanix an erweiterten Möglichkeiten. Er kann sich im Falle eines anhängigen Rechtsstreites noch nicht mal auf dieses Gesetz berufen, weil es ihm ja ausdrücklich die Verantwortung auferlegt.

Oder glaubst Du wirklich, dass sich da jemand Gedanken gemacht hat, inwieweit eine Entnahmepflicht aus hegerischen Gründen einen Nachbesatz verbietet ?
Oder das, neben der Verwertungsmöglichkeit, auch der Verwertungswille juristische Relevanz hat ?

Ich denke eher nicht.

Mach Dir mal den Spass und stell eine Gewässerordnung nebst Besatzplan für ein virtuelles Gewässer auf. Dann schauen wir mal, wieviele Strafanzeigen sich daraus ableiten lassen.
 
H

Hanns Peter

Guest
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Das ist mir klar, ich rechne auch nicht mit einer Antwort. Es ist nicht ganz ungewöhnlich, dass kleine Vorstadtpolitiker die Anliegen der Bürger ignorieren, wenn Sie überfordert sind oder ein Thema zu unbequem ist. Keine Antwort ist also auch verwertbar.

Vielleicht habe ich aber Glück, und der Herr Hildebrandt antwortet in ähnlicher oder noch schärferer Weise.
Da wüsste ich dann was mit anzufangen.

Ist aber, wie gesagt, mein Privatvergnügen.

Habe ich auch so verstanden, nur gibt es ohne Diskussion auf sachlicher Ebene auch keine Lösung. So gerne ich selber auch den Zynismus oder auch Polemik in Schreiben verwende, es kommt immer darauf an in welcher Position ich bin. Und in diesem Fall sind wir Angler leider in einer sehr schlechten Ausgangslage und von daher helfen auch nur sachliche Diskussionen um etwas zu erreichen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

So, nun kam auch die Antwort der CDU-Fraktion - statt als Mail als Brief.

Das ärgert mich zum einen, weil ich das abtippen muss.

Zum anderen, weil hier Gelder unnötig für Papier, Druck, Umschlag, Briefmarke und Personal, damit das alles erledigt, verschwendet wird....

Interressant die Antwort.
Vor allem wenn man sie vergleicht mit der des Koalitionspartners FDP.
Da scheint wohl innerhalb der Koalition noch einiges an Gesprächsbedarf zu bestehen, auf das Ergebnis darf man sicher gespannt sein....

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

für Ihr Schreiben, auch an meine Fraktion, danke ich ihn Ihnen im Namen des Fraktionsvorsitzenden als der zuständige fischereipolitische Sprecher sehr.

Das Landesfischereigesetz befindet sich derzeit in der Überarbeitung und wird vom 15. bis 17. Dezember 2010 in der Landtagssitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages in 1. Lesung beraten. Insofern kommt Ihr Schreiben genau zum richtigen Zeitpunkt -inhaltlich jedoch nicht.

Um es vorwegzunehmen: ERne Entnahmepflicht, wie Sie sie aufführen, gab es bisher in Schleswig Holsiein nicht und wenn es nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP geht, wird es sie auch zukünftig nicht geben. Vorgesehen ist, das die Landesregierung gemäß §39 Tierschutz in seiner Verordnung die Ausführung der ordnungsgemäßen Fischerei - und dazu gehört auch, dass Zurücksetzen von Fischen unter bestimmten Voraussetzungen - regelt.

Ihren Formulierungsvorschlag zur Ausgestaltung einer Verordnung habe ich an das zuständige Ministerium weitergeleitet und gehe davon aus, dass damit Ihrem Anliegen Rechnung getragen ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Klinckhammer
CDU-Landtagsfraktion
 
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