LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Ralle 24

User
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Es bleibt noch abzuwarten, wo es einschlägt. Das sind ja nur Meinungen.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

man stelle sich vor, da ist eine Frau, die einmal im Jahr einen Karpfen schlachtet (ohne Prüfung) und es stellt sich heraus, dass sie mind.genauso viel davon versteht wie der Anglerpräsident.
Irgentwie peinlich für ihn
 

mcrae

Stichlingschreck
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Ok, der Tierschutzaspekt wird mal wieder nur auf das töten der Fische reduziert...

mannomann...

Was aus der Überarbeitung des LFischG wird kann man ja in ein paar Monaten sehen...

Die bisher veröffentlichten Stellungnahmen der einzelnen gehörten Verbände kann man hier nachlesen: http://lissh.lvn.parlanet.de/cgi-bi...k&pass=&search=DID=K-52429&format=WEBVORGLFL1
 

Ralle 24

User
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Ok, der Tierschutzaspekt wird mal wieder nur auf das töten der Fische reduziert...

mannomann...

Ausdrücklich Nein.

Frau Ministerin hat auf das bestehende Tierschutzgesetz verwiesen, was dem Umgang mit Fischen insgesamt ausreichend abdeckt.

Welche, durch das Tierschutzgesetz nicht abgesicherte Behandlung von Fischen, die separat durch das Fsichereigesetz beachtung finden müssen, kennst Du ?
 

mcrae

Stichlingschreck
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Beispiele für das Reduzieren aufs Töten:

Diese sah überhaupt keine Notwendigkeit für die Sprotfischerprüfung. Überraschend sachlich und kompetent stellte sie fest, dass es zum töten von Fischen keiner außergewöhnlicher Sachkunde bedürfe, sondern dies durch das übergeordnete Tierschutzgesetz ausreichend abgedeckt ist.
Sagen wir Wochenendkurse über ein halbes Jahr und Kosten von ca. 600,-€.
Darin wäre dann alles Enthalten. Von Praxisausflügen ans Gewässer, das Vermitteln von modernen Angelmethoden, Das lernen des sachgerechten Tötens am zu entleibenden Objekt ( z.B. in einer Fischzuchtanlage) usw.
Also richtig durchdacht und einen guten Ausbildungsstand versprechend.
jeder kann sich gänse, hühner, ziegen, kaninchen etc. halten und schlachten.
dafür wird keine sachkundeprüfung verlangt.

wo ist hier der tierschutz bzw. das fachgerechte schlachten gewährleistet?
Ich sehs halt nicht ein, dass Kleintierzüchter ohne Prüfung Säugetiere killen dürfen, und ich fürs töten kaltblütiger Fische geprüft werden soll, ob nun gezüchtet oder gefangen (wobei es den Viechern (egal welchen) wahrscheinlich lieber wäre, nach einem Leben in freier Wildbahn gekillt zu werden als hinter Maschendrahtzaun zu leben vorher)...
Es wird immer wieder wenn das Thema auf Verbände kommt die Befürwortung der Fischereischeinprüfung durch den VDSF hervorgezerrt und dann der Teilaspekt Tierschutz der Prüfung auf das töten der Fische reduziert.

Im Gesetz, sowohl TierSchG, als auch LFischG, ist die Sachkunde gefordert. Im Landesrecht wird nur noch zusätzlich der Nachweis der Sachkunde gefordert.

Zitat von Herrn Vollborn aus dem LSFV-Forum: (http://www.anglerforum-sh.de/showpost.php?p=240265&postcount=73)
Man könnte den § 39 unproblematisch ersatzlos streichen und hätte damit keine schlechtere Rechtslage - nicht aus Sicht der Tiere und erst recht nicht aus Sicht der Angler.
Also wo ist da das Ach so böse "gegen die Angler arbeiten"?

Tierschutz ist Bundesrecht, Fischereirecht ist Ländersache.
Landesrecht darf nicht im Gegensatz zu Bundesrecht stehen, sonst gilt Bundesrecht bricht Landesrecht.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Im Landesrecht wird nur noch zusätzlich der Nachweis der Sachkunde gefordert.
Was ja auch der VDSF gewünscht und durchgesetzt hat, mit den Prüfungen - welch Wunder, wenn man sieht wie viel Kohle mit Kursen verdient wird und der Prüfungsabnahme:
Dem LSFV-SH gehts nicht um Tierschutz, sondern er verbündet sich mit dem erklärten Angelgegner Tierschutzbund, um seine monetären Interessen gegen die Interessen der am Angeln interessierten Menschen durchzusetzen!!


Tierschutz ist Bundesrecht, Fischereirecht ist Ländersache.
Vollkommen richtig!

Und warum muss ein von Anglern finanzierter Naturschutzverband wie der LSFV-SH da Prüfungen für Angler fordern und durchsetzen, während jeder Privatmann ungeprüft in seinem Gartenteich Fische züchten, ausfangen und töten kann??

Oder eben seinen Weihnachtskaprfen schlachten etc-. - vollkommen ungeprüft?
Leiden diese Tiere weniger, weil sie nicht von Anglern sondern von ganz normalen Menschen getötet werden?

Das ist komplett absurd!!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Davon ab kam ja im Schleswig Holstein Magazin im NDR-Fernsehen gestern abend ein Beitrag zum Thema Fischereischein, der mich nur schaudern lies.....

Dieses Filmchen war faktisch komplett daneben. Man könnte fast meinen, ein vom VDSF in SH finanziertes Werbefilmchen für die Prüfung gesehen zu haben (vielleicht stellt ja mal ein Mitglied des LSFH-SH bei einer Versammlung den Antrag zu erfahren, ob dafür Verbandsgelder geflossen sind)...

Schon die Einleitung faktisch falsch.
Tierschützer und Angler ziehen an einem Strang..

Richtig hätte es heissen müssen, Tierschützer, Verbandsfunktionäre des von Anglern finanzierten Naturschutzverbandes LSFV-SH und einige Angler ziehen an einem Strang..

Denn selbst im Forum des LSFV-SH und beileibe nicht nur bei uns ist erkennbar, dass viele Angler da nicht mit der Verbandsmeinung konform gehen.

Da der VDSF aber sowieso nur ca. 12% der am Angeln interessierten Menschen in seinen Vereinen hat, sowie VDSF-Bund-Präsident Mohnert hier bei uns ausführlich und ausdrücklich klargestellt hat, dass er auch nur für organisierte Angler da sei, fehlt zudem dem LSFV-SH auch jede faktische Legitimierung um für "die Angler" zu sprechen - es ist nur die formaldemokratische Legitimierung über die Zwangsmitgliedschaft der Angler über die Vereine im Verband gegeben.

Der Verband kann also höchstens für einen Teil der in den VDSF-Vereinen vertretenen Angler sprechen.

Dann wird auch in diesem Bericht wie vom Verband die Meinung vertreten, Fischereischein und Prüfung würden unausweislich zusammen gehören. Entweder hat der Autor des Artikels da schlecht recherchiert, oder es wurde ihm von Verbandsfunktionären in die Feder diktiert.

Denn selbstverständlich ist auch in SH die Prüfung nicht zwingende Voraussetzung, um angeln zu können bzw. den Fischereischein zu bekommen.

Für Touristen aus anderen Bundesländern (Schleswig-Holsteinische Einwohner werden da ja bis jetzt benachteiligt) über Diplomaten bis zu deren Familien kann auch in Schleswig Holstein ein Fischereischein ohne Prüfung ausgestellt werden (heisst dann im einen Fall Touristenschein, was aber faktisch eben ein auf 28 Tage begrenzter Fischereischein ist).

Zudem wurde hier wieder ins Spiel gebracht, dass ein Sachkundenachweis zum töten notwendig sei - Gezeigt wurde ein Kurs, wo diese "Kenntnis" mittels eines an die Wand geworfenen, stilisierten Fischbildes "gelehrt" wurde.....

Aber natürlich ohne darauf hinzuweisen, dass gerade das töten der Fische weder in der Praxis gelehrt noch in der Prüfung abgefagt werden kann.

Zudem wurde nicht erwähnt, dass eben das tierschutzgerechte töten der Fische kein komplexer Vorgang ist, sondern ein bei so niederen Wirbeltieren entsprechend einfaches Verfahren:
Schlag auf den Kopf zum betäuben, abstechen mittels Herzstich.

Die Erklärung dazu ist auf einem DinA5 Blatt darstellbar und muss daher weder gelehrt noch geprüft werden.

Zudem wurde im Film der Eindruck erweckt, als ob in Schleswig Holstein es notwendig sei, an einem Lehrgang teilzunehmen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Das ist natürlich komplett falsch, jeder kann sich die notwendigen Fragen selber pauken und braucht keinen Kurs besuchen.

Vom Tierschützer kamen übrigens in dem Propagandafilmchen die gleichen Argumente, welche auch der Geschäftsführer des LSFV-SH schon gerne mal verwendete:
Dass man ja auch nicht ohne Prüfung autofahren dürfe -
Ja, liebe "Angler?"- und Tierschutzfunktionäre:
Da gehts auch um Menschenleben!!

Und da hat die Umweltministerin dann auch hervorragend reagiert, indem sie auf ihr sowohl legales, wie auch ungeprüftes Töten ihres Weihnachskarpfens hinwies - was rechtlich genauso legal ist, wie wenn ich in meinem Gartenteich ungeprüft Fische züchte, ausfange und töte..

Oder wenn ich als Kleintierzüchter ganz ungeprüft sogar warmblütige Säugetiere und Vögel schlachten darf..

Auch hier wird also wiederum klar, dass es im Gegensatz zu der Aussage im dem Propagandafilmchen keinerlei gesetzlichen Zwang zu einem Sachkundenachweis gibt - hoffen wir, dass die Ministerin da bei ihrer anglerfreundlichen Linie bleibt.

Anglerfreundlicher jedenfalls als der von Anglern finanzierte Naturschutzverband LSFV-SH.

Dass der Autor des Filmes zudem nicht beim wirklichen schleswig holsteinischen Anglerverband - dem LAV-SH - auch zu dem Thema nachfragte, zeigt wieder entweder schlechte Recherche oder eben bezahlte Propaganda.

Da ja die Meinung dieses DAV-Landesverbandes, der auch laut Aussage des DAV-Bundesverbandspräsidenten Markstein auf die nichtorganisierten Angler hören will und daher auch faktisch eher als der LSFV-SH legitimiert ist, für "die Angler" zu sprechen, absolut konträr zu der des VDSF-Landesverbandes LSFV-SH steht...

Dass die guten Erfahrungen mit einem erleichterten Zugang zum Angeln ohne Prüfung in anderen Bundsländern ausgeklammert wurden, muss jetzt nicht unbedingt auf schlechte Recherche zurückzuführen sein - es ist ja eine Regionalsendung, da ist der Blick über den Tellerrand nicht zwingend.

In Brandenburg wird ja sogar von der zuständigen Behörde öffentlich klargestellt, dass nicht nur keine signifikant erhöhte Zunahme an Verstößen gegen Fischerei- oder Tierschutzrecht zu verzeichnen sind seit Einführung des prüfingsfreien Friedfischangelns, sondern dass die Zahl der Angler und auch der nachfolgend geprüften Angler dafür signifikant zugenommen hat.

Zudem kann man in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen Anhalt, Niedersachsen und Bremen heute schon auch ganz legal ohne Prüfung angeln - über Touristenscheinregelungen, Stockangelrecht oder wie in Niedersachsen sogar ohne Schein nur mit Personalausweis und Erlaubnisschein...

Unterm Strich halte ich das für ein Propagandafilmchen, das entweder vom VDSF finanziert oder zumindest inhaltlich mitgestaltet wurde, damit der LSFV-SH weiterhin mit Prüfungsgebühren und Kursen Kohle machen kann..




PS:
Gerade im SH-Verbandsforum gefunden - LSFV-SH kooperiert wegen der Fischereischeingesetze nicht nur mit den Tierschützern, sondern auch noch mit den Grünen.

Man darf gespannt sein, welche bekennenden Anglerfeinde der LSFV-SH noch "ins Boot holt", nur um seine Pfründe und die Kohle zu sichern.

http://www.anglerforum-sh.de/showthread.php?p=240345#post240345
Ab Posting 74....

Interessant dazu eine frühere Aussage des Geschäftsführers des LSFV-SH Vollborn, dass "man nicht glauben solle, die Grünen (in B-W) wären anglerfreundlich..."
http://www.anglerforum-sh.de/showthread.php?p=237837#post237837

Da sind wahrscheinlich die Grüne nin SH viel anglerfreundlicher - oder sucht man sich seine Partner im LSFV-SH doch auch bei Angelgegnern, nur um weiter an der Prüfung festhalten zu können wegen der Kohle?

Genau wegen solchem Verhalten von VDSF-Verbänden haben wir Angler heute viele unsinnige Einschränkungen und Restriktionen - wer jetzt als Angler noch nicht aufwacht, hats wirklich nicht besser verdient...
 

Ralle 24

User
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Beispiele für das Reduzieren aufs Töten:

Es wird immer wieder wenn das Thema auf Verbände kommt die Befürwortung der Fischereischeinprüfung durch den VDSF hervorgezerrt und dann der Teilaspekt Tierschutz der Prüfung auf das töten der Fische reduziert.

Im Gesetz, sowohl TierSchG, als auch LFischG, ist die Sachkunde gefordert. Im Landesrecht wird nur noch zusätzlich der Nachweis der Sachkunde gefordert.

Zitat von Herrn Vollborn aus dem LSFV-Forum: (http://www.anglerforum-sh.de/showpost.php?p=240265&postcount=73)
Also wo ist da das Ach so böse "gegen die Angler arbeiten"?

Tierschutz ist Bundesrecht, Fischereirecht ist Ländersache.
Landesrecht darf nicht im Gegensatz zu Bundesrecht stehen, sonst gilt Bundesrecht bricht Landesrecht.

Du hast mich mißverstanden.

Ich wollte von Dir Beispiele im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz haben, die nicht mit dem töten der Fische zusammenhängen, aber einen über das Tierschutzgesetz hinausgehenden Bedarf für zusätzliche Fischereigesetzliche Bestimmungen erfordern.

Ich kenne keine. So bleibt ausschließlich der Hinweis auf das töten als übergeordneter tierschutzrechtlicher Aspekt. Und der ist eben in zwei Sätzen abgehandelt.
 

Ralle 24

User
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Unterm Strich halte ich das für ein Propagandafilmchen, das entweder vom VDSF finanziert oder zumindest inhaltlich mitgestaltet wurde, damit der LSFV-SH weiterhin mit Prüfungsgebühren und Kursen Kohle machen kann..

Glaub ich nicht wirklich, und wenn ist das sowas von in die Hose gegangen.

Ein recht unglücklicher Auftritt von Herrn Vollborn,
ein Tierschutzpräsident, der aus seinem Hass gegen die Angler keinen Hehl machte,
und eine Ministerin die, zumindest in diesem Fall, mit gesundem Menschenverstand Positon zur Unsinnigkeit der Prüfung bezog.

Das war alles andere als Propaganda für den Verband.

Interessant fand ich, wie in dem Prüfungsvorbereitungskurs in 20 Sekunden das sachgerechte Töten der Fische beschrieben wurde. Das war absolut ausreichend und führt die Prüfung in tierschutzrechtlicher Sicht erneut ad absurdum.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Vielleicht wie öfter beim VDSF:
Gewollt, aber nicht gekonnt...........................
;-))))
Und diesmal nicht mal dann, wenns gegen Angler geht, was VDSF-Verbände ja sonst gut beherrschen.....
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

seit froh,dass nicht behauptet wurde, da Töten werde Lehrgangsteilnehmern real beigebracht.
 

antonio

Active Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

"Zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung dürfen Eingriffe oder Behandlungen an Tieren,........."

das töten ist ja wohl kein eingriff und auch keine behandlung.

antonio
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

"Zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung dürfen Eingriffe oder Behandlungen an Tieren,........."

das töten ist ja wohl kein eingriff und auch keine behandlung.

antonio
oha,und ob
les richtig
 

antonio

Active Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

was soll ich da richtig lesen?
dieser abschnitt des tschg bezieht sich auf behandlungen eingriffe etc.
wichtig ist nur der abschnitt in dem es um das töten geht diesbezüglich.
und ein vernünftiger grund ist gegeben wenn die fische anschließend verzehrt werden als beispiel.

antonio
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

1) ist Töten ein Eingriff
2) kommt es zu Schaden, nähmlich den Tod.
3) wäre es zu reinen Schulungszwecken.

was glaubst Du, was dass für ein gefundenes Fressen für die Tierschützer ist, wenn so etwas tatsächlich praktiziert würde ?
Die kennen das Tierschutzgesetz von vorne bis hinten.
 

antonio

Active Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

oh laß doch mal die kirche im dorf.
praktisch durchgeführt folgendermaßen :

1. lehrgangsleiter tötet einen fisch( um ihn zu verwerten) teilnehmer gucken zu
2. damit wissen sie wie es geht
3. teilnehmer tötet fisch(um ihn zu verwerten)
4. fische werden verwertet

da ist kein verstoß gegen das tschg.

antonio
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Hier noch mal der ganze Satz:
Tierschutzgesetz
§ 10 (1) Zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung dürfen Eingriffe oder Behandlungen an Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, nur durchgeführt werden
1.an einer Hochschule, einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Krankenhaus oder
2.im Rahmen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe
 

antonio

Active Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

ich kann lesen nur eingriffe und behandlungen sind was anderes als töten.
das ist in meinen augen haarspalterei was du da machst oder du interpretierst da was herein.

antonio
 
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