Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Sportfischerprüfung JA oder NEIN?


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Zoddl

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AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Härter bestraft werden wird er nicht, derjenige ohne Ausbildung muss ja (die gleichen) Kenntnisse und Fertigkeiten haben. Wenn diese fehlen, muss er sie sich aneignen bevor es zum Töten des Fisches kommt. Mit "nicht wissen" ist da nix. Wer es nicht kann, der darf es nicht.

Derjenige mit Ausbildung hat aber den anerkannten Nachweis, dass er eigentlich fähig ist. Der ohne Ausbildung hat jetzt offiziell bewiesen, dass er die Fähigkeiten und Kenntnisse nicht besitzt.
(Wenn er das wiederholt schafft)... was dann wohl zur nächsten Frage führen könnte.
 

Carp-MV

Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Zitat von Gunnar:
Mach es dir nicht zu einfach. :) Das du den Fisch nicht lebend inne Tüte stecken darfst bekommste zu 100% in der Theorie begebracht.
Somit weißt du genau das du was falsch machst.

Fehlende Praxis würde bedeuten das du handwerkliche Fehler beim betäuben u.o. töten gemacht hast. Aber genau DAS ist in meinem fiktiven Beispiel nicht der Fall.
Aberrrrrrrrrrrrrr :)...................ich bin dann ja vermindert Schuldfähig und wenn dann noch ne Kiste Bier dazu kommt.....:m

Zitat von Zoddl:
Derjenige mit Ausbildung hat aber den anerkannten Nachweis, dass er eigentlich fähig ist.
Eigentlich fähig ist? Na wenn das kein toller Nachweis ist? Wie in Ralle seiner Signatur...es wird die Vermutung bescheinigt...na wenn das nichts ist wa? |rolleyes
 

Ralle 24

User
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Aberrrrrrrrrrrrrr :)...................ich bin dann ja vermindert Schuldfähig und wenn dann noch ne Kiste Bier dazu kommt.....:m

Wer wird denn ne Kiste Bier zusammen mit Fischen in eine Tüte stecken ??:q
 

Carp-MV

Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Wer wird denn ne Kiste Bier zusammen mit Fischen in eine Tüte stecken ??:q
Naja Ralle, wenn der Fisch besoffen ist wird seine Aussage bei den Fish-Cops wegen Tierquälerei meinerseits eventuell nicht ernst genommen. :m
 

Zoddl

Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Eigentlich fähig ist? Na wenn das kein toller Nachweis ist? Wie in Ralle seiner Signatur...es wird die Vermutung bescheinigt...na wenn das nichts ist wa? |rolleyes
Nö... es ging um einen erdachten und angezeigten "Verstoss". Ein gedankliches Worst-Case-Szenario also. ;)
Und die verminderte Schuldfähigkeit nehme ich dir auch nicht ab.
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Härter bestraft werden wird er nicht, derjenige ohne Ausbildung muss ja (die gleichen) Kenntnisse und Fertigkeiten haben.
Muß er wohl nicht. Er kann Angeln ohne einen Nachweis über Fertigkeiten und Wissen zu erbringen.

Wenn diese fehlen, muss er sie sich aneignen bevor es zum Töten des Fisches kommt.

Muß er das?? Er kauft sich den F-Schein und darf angeln.


Mit "nicht wissen" ist da nix. Wer es nicht kann, der darf es nicht.

Klar darf er. Er hat sich ja als Voraussetzung den F-Schein gekauft.
Hier beißt sich Hunde und Katz dauernd in den Schwanz.;)
 

Ralle 24

User
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Gunnar, mach es doch nicht komplizierter als es ist.:m

Wer ein Wirbeltier tötet, muß einen vernünftigen Grund dazu haben. Dabei dürfen nicht mehr als vermeidbar Schmerz oder Leid zugefügt werden. Das gilt mal für jeden.

Wer das privat macht, muss über die dazu notwendigen Kenntniss und Fähigkeiten verfügen. Er muss diese Sachkunde aber nicht vor Beginn der Handlung in Form eines wie auch immer gearteten Dokumentes nachweisen.

Wer das gewerblich macht, muss - bevor er die Handlung ausführt - seine Sachkunde anhand eines Dokumentes nachweisen.

Ab dem Moment der Tötung, sind beide wieder gegenüber dem Tierschutzgesetz gleichgestellt. Beide müssen wisen, wie sie die Tötung sachgerecht durchzuführen haben. Machen sie es falsch, der eine wie der andere, greift das Tierschutzgesetz.

Der Sachkundenachweis zeichnet nicht den "besseren Töter" aus, sondern ist lediglich die Vorbedingung, dies im großen Umfang, gewerblich, zu machen.
 

Purist

Spinner alter Schule
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Wer ein Wirbeltier tötet, muß einen vernünftigen Grund dazu haben. Dabei dürfen nicht mehr als vermeidbar Schmerz oder Leid zugefügt werden. Das gilt mal für jeden.

Vernünftiger Grund: Man will das Wirbeltier essen. Wie sieht das mit dem Tierschutz eigentlich beim Kormoranabschießen aus? Bestandsregulierung? Oder ist es nur das, was einmal mit den Wölfen bei uns geschehen ist?

Wer das privat macht, muss über die dazu notwendigen Kenntniss und Fähigkeiten verfügen. Er muss diese Sachkunde aber nicht vor Beginn der Handlung in Form eines wie auch immer gearteten Dokumentes nachweisen.

Wobei gewiss ein Unterschied besteht, zwischen der Hausfrau, die einen, in der Badewanne gehälterten, Weihnachtskarpfen in der heimischen Küche schlachtet und einem Angler, der das Blutbad (bei großen Fischen) in der Natur, aber dadurch auch in aller Öffentlichkeit durchführt.
Tatsache, jenseits der Gesetze, ist allerdings, dass das Schlachten von großen Wirbeltieren (von Pferd bis Schwein), was noch vor 60 Jahren auf jedem Dorf völlig üblich war, weitgehend aus dem Blick des "Durchschnittsbürgers" verschwunden ist und man durchaus sagen kann: Die Mehrheit weiss nicht mehr wirklich "wie das geht".
Die Fischereiprüfung kam erst viele Jahre später.

Haustiere, taugen nicht für Vergleiche, das ist ist rechtlich gewiss eine Sondernummer, wo wohl das greift was durchaus Recht ist, dass ein Wirbeltier nur von demjenigen getötet werden darf, der die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Das kann auch der Kaninchenzüchter sein, der sich das Schlachten vom Opa abgeguckt hat.

Allerdings ist das nur ein winziger Teil der Fischereiprüfung, der, nach meinem Eindruck, deutlich hinter geschützten Fischarten, anderen Gesetzen und Pflichten oder der Gewässerökologie steht.
 

smithie

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Die kann man jedem Kind beibringen indem man ihm das wie und warum erklärt. Dazu muss es sachkundig sein, diese Sachkunde braucht es aber nicht nachzuweisen.
Den Nachweis wird man wahrscheinlich nur im Streitfall (Anzeige) erbringen müssen.
 

smithie

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

nein wie oft denn nun noch nachweis nur im gewerblichen bereich.

antonio
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Wenn es im Streitfall darum geht, ob Du ein Wirbeltier töten darfst, wirst Du erläutern (um nicht nachweisen zu sagen) müssen, die "...dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten..." zu haben.
 

Thomas9904

Well-Known Member
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Bräuchte man juristisch wirklich den Nachweis, wären weder Tourischeine noch prüfungsfreies (ergo nachweisfreies) Friedfischangeln gesetzlich erlaubt/möglich..
 

Ralle 24

User
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Wenn es im Streitfall darum geht, ob Du ein Wirbeltier töten darfst, wirst Du erläutern (um nicht nachweisen zu sagen) müssen, die "...dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten..." zu haben.

Quark. Den Nachweis musst Du nur bei gewerbsmäßigem Handeln bringen. Und das hat dann auch nix damit zu tun, ob das handeln dem Tierschutzgesetz entsprach oder nicht.
 

smithie

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Bräuchte man juristisch wirklich den Nachweis, wären weder Tourischeine noch prüfungsfreies (ergo nachweisfreies) Friedfischangeln gesetzlich erlaubt/möglich..
Ich habe ja auch nicht geschrieben als Voraussetzung für einen Tourischein.
Ich habe gesagt, dass du deine Kenntnisse und Fähigkeiten erläutern werden musst, wenn es hart auf hart kommt.

Hätte gleich Erläuterung und nicht Nachweis schreiben sollen... -.-
=> ich brauche mehr Kaffee
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

eben.......

Dadurch wird ja immer wieder so Unfug in die Welt gesetzt, dass man einen Nachweis bräuchte - selbst Anwälte, selbsternannte Fischereirechtsexperten und Verbandsgechschäftsführer, behaupten sowas ja mal wider besseren Wissens sogar in Landesparlamentsausschüssen - da braucht einen sowas dann wirklich nicht zu wundern, wenn Angler das nicht mehr blicken...
 

olaft64

Bisher Schneider-Meister
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Wobei ich mir sicher bin, dass eine Anklage gegen einen Angler wegen Tierquälerei beim Schlachten (wenn ein Anzeige soweit käme) irgend eine Form von Befähigungsnachweis- sei es durch praktische Vorführung- erfordern würde. Was aber nichts mit der Fischerprüfung zu tun hat.

Gruß Olaf
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

...Ich habe gesagt, dass du deine Kenntnisse und Fähigkeiten erläutern werden musst, wenn es hart auf hart kommt....

Wobei ich mir sicher bin, dass eine Anklage gegen einen Angler wegen Tierquälerei beim Schlachten (wenn ein Anzeige soweit käme) irgend eine Form von Befähigungsnachweis- sei es durch praktische Vorführung- erfordern würde. Was aber nichts mit der Fischerprüfung zu tun hat.

Gruß Olaf

Entweder hast Du entprechend den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes das Tier getötet oder nicht. Entweder straffrei oder eben nicht. Die Erläuterung wie Du es hättest nach Recht und Gesetz richtig machen müssen hilft Dir dann auch nicht weiter. Egal ob Du dafür im gewerblichen Bereich einen Nachweis hast oder im privaten Bereich nicht. Auch der Nachweis im gewerblichen Bereich schützt Dich nicht vor Strafe, wenn Du eben nicht nach Recht und Gesetz gehandelt hast.

Gruß

Tomasz
 

Ralle 24

User
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Entweder hast Du entprechend den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes das Tier getötet oder nicht. Entweder straffrei oder eben nicht. Die Erläuterung wie Du es hättest nach Recht und Gesetz richtig machen müssen hilft Dir dann auch nicht weiter. Egal ob Du dafür im gewerblichen Bereich einen Nachweis hast oder im privaten Bereich nicht. Auch der Nachweis im gewerblichen Bereich schützt Dich nicht vor Strafe, wenn Du eben nicht nach Recht und Gesetz gehandelt hast.

Gruß

Tomasz

So schaut das aus.#6


Und auch in dieser Frage macht die Fischereiprüfung keinen Sinn, bzw. hat keinerlei Bedeutung für den privaten Angler.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Und - von allem andern ab und dass man eh keinen Nachweis braucht:

Im deutschen Rechtssystem muss dir der Staatsanwalt ZWEIFELSFREI die Schuld beweisen, nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen.

So ne Beweisführung über falsches töten , die würd ich gerne mal sehen
;-))
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Ich dachte wenigstens bei diesem Thema herrscht zumindest schon lange Einigkeit.

Im privaten Bereich (Angeln, Kaninchenzucht etc.) braucht man keinen Sachkundenachweis zum Töten - im gewerblichen Bereich schon.


Die Prüfung zum Fischereischein hat diesbezüglich (eigentlich !...s.u.) keinerlei rechtliche Bedeutung.


Jedoch wäre es wünschenswert, dass richtiges Betäuben & Schlachten JEDEM Angler beigebracht wird (ob nun im Rahmen der Prüfung - oder sonstwie - Hauptsache effektiv, flächendeckend und RICHTIG!) - in Theorie & Praxis, bevor er ans Wasser gehen darf - aber - das wird wohl leider aus vielen Gründen nur Wunschdenken meinerseits bleiben!

...und wer sich wirklich aufregen möchte, der kann sich mal mit der Praxis im kommerziellen Fischfang auf hoher See (und AUCH beim kommerz. Nebenerwerbsfischer!) beschäftigen und sich fragen, wie das mit dem Betäuben & Schlachten der gefangenen Fische dort so gehandhabt wird - und das sind die Fischstäbchen, die man dann zu kaufen bekommt....!

...das können wir Angler besser machen - und sollten es auch tun!

;)

Ernie

PS:

Theoretisch ist es denkbar, dass man trotz allem vor Gericht von einem "geprüften" Angler ein "Mehr" an Wissen & Fähigkeiten verlangt, wenn es beispielsweise mal in einem Verfahren um einen Verstoss gegen das TierschG geht - ähnlich, wie von trainierten Kampsportlern oft "mehr" erwartet wird, wenn es um Körperverletzungsdelikte geht, als von einem "Normalo" - mir ist persönlich ein Fall bekannt, indem es für den Kampfsportler ein Nachteil war, dass er sich "so gut" wehren konnte - und es war kein "Exzess" im Spiel! Er wurde bestraft, weil man der Ansicht war, er hätte sich "anders" und "milder" verteidigen können - obwohl er der Angegriffene war!!!....rechtlich fast ein Skandal - aber praktisch wohl doch nicht so selten - zumindest nicht undenkbar!

Also könnte sich das Vorhandensein eines Angelscheins allerhöchstens mal strafschärfend für einen geprüften Angler im Rahmen der Strafzumessung auswirken, wenn es z.B. um das TierschG geht, da der Richter (evtl. irrigerweise) davon ausgeht, man hätte bei der momentanen Prüfungspraxis ein "Mehr" an Wissen/Fähigkeiten, als der "Normalo"....theoretisch ist es bei einem geprüften Angler ja auch so (praktisch wäre es toll, wenn es immer auch so wäre.....;)

Zudem kann man bei Verstössen mit TierschutzG-Bezug einem geprüften Angler seinen Schein entziehen.

Aber - gesperrt werden für die Neuerteilung eines Fischereischeins können geprüfte und ungeprüfte Angler gleichermaßen wegen tierschutzrechtlichen Verstössen nach Rechtskraft der Entscheidung!

...teuer wird´s auch für beide!

E.
 
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