Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Hallo, ich war gestern zum ersten Mal in diesem Jahr angeln, ich werf zum ersten Mal aus, sofort sind 2 Kontrolleure hinter mir. Ich wurde im gesamten letzten Jahr nicht kontrolliert(war ca. 50 mal angeln).
Ich dachte, ist ja kein Problem, ich hab ja alles dabei. Dann zeigt der eine Kontrolleur mir aber, das ich vergessen hab, die letzte Seite des Erlaubnisscheins auszufüllen.#q Ich dachte, jetzt werd ich abgemahnt oder so, letztes Jahr hab ich ja noch dran gedacht. Dann schreibt er sich aber die Daten des Fischereischeins auf und konfisziert meinen Erlaubnisschein:c und sagt ich würde bald einen Anruf bekommen, also wahrscheinlich montags, ich bin dann schon wieder im Internat, sie müssten das wohl mit meinen Eltern klären.

Womit muss ich jetzt rechnen. Zählt das als Ordnungswidrigkeit oder schon als Straftat? Wie viel wird mich das kosten? Falls das irgendwas beeinflusst, ich wohn in Sachsen und bin noch nicht volljährig.

MfG Tony
 

fordprefect

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Hast du vergessen hinten Gewässernummer und Datum einzutragen?
Ich habe mal das Datum vergessen, wobei das an sich quatsch ist bei einem Tagesschein.
Der Kontrolleur hat mich aber nur ermahnt und gemeint ich solls noch eintragen.
Ka, was da passieren kann. Wenn du wirklich bloß vergessen hast den Tag da einzutragen halte ich das für ziemlich überzogen.
Aber solche posten ziehen halt mal gern Leute an, die sich und andern was beweisen müssen.
 

Esox 1960

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

@:Fetter Barsch
Hallo
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.Füllt ihr in Sachsen eure Erlaubnisscheine selber aus.? Oder wer hat Dir den Schein ausgehändigt.?

Gruß Esox 1960
 

fordprefect

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

In Sachsen darf man mit dem Erlaubisschein des LVSA in so ziemlich ganz Sachsen Angeln. Also an allen Gewässern des Gewässerpools. Daher muss man vor Angelbeginn die Gewässernummer und das Datum eintragen.
Aus meiner Sicht ist es eine Lapalie, wenn man das gerade mal vergisst. Man hat ja einen gültigen Erlaubnisschein, aber naja.
 

AllroundhunterKib

Biattactics.com
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Da hab ich die gleich frage wie mein Vorposter.
Musst du jedesmal den Tag eintragen bevor du loslegst mit Angeln ?
 

fordprefect

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Also in der Gewässerordnung ( http://www.anglerverband-sachsen.de.../12/2011-12-16_gewaesserordnung-2012-2014.pdf ) gibt es einen Katalog mit Maßnahmen für Verstöße gegen die Satzung. Ist natürlich erst mal nur für Mitglieder interessant.
Für Verbandsmitglieder sieht die Satzung als "Strafe" beim ersten mal einen Eintrag in dem Fangbuch sowie eine Ermahnung vor. Beim wiederholten Male gibt es einen Verweis für den Tag und irgendwann mal einen zeitweiligen Entzug des Erlaubnisscheins.
Also wirklich zu befürchten hast du eigentlich nichts denke ich.
Bloß dein Angeltag wurde dir kaputt gemacht.

Edit: Gilt auch für Gastangler.
Paragraph 1.5 sagt aus Gewässer und Datum eintragen. Da darf er dich nur ermahnen, aber nicht wegschicken.
1.6 wäre Fisch vergessen einzutragen, dann darf er dich tatsächlich für den Tag nach Hause schicken.

Wenn du wirklich nur gegen 1.5 verstoßen hast, kannst du auch den Spieß umdrehen und dich über den Aufseher beschweren. Denn scheinbar hat der dich ohne Recht um deinen Schein gebracht.
Hast du die Namen von den Beiden? Sind ja immerhin 10€ die sie dir abgeluxt haben. Am besten nächstes mal die Gewässerordnung dabei haben und im Zweifel die Polizei rufen, wenn die dir das Leben ohne Grund schwer machen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

ja , im Fangbuch werden Tag und Gewässernummer vor jedem Angeln vermerkt.
Ich denke, er meint seine persönlichen Daten auf der letzten Seite .
Naja , etwas übertrieben vom Herrn Kontrolletie, die Papiere deswegen einzuziehen.
Gruß A
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Du warst mit einen Blanko-Schein unterwegs?
Blanko-Schein ist kein gültiger Erlaubnisschein nach dem Gesetz

bei uns ist dieses Problem meist bei Zugewanderten zu beobachten welche dann die Fangbücher "rumreichen"
kann aber nicht bewiesen werden und nach ner Kontrolle eh nicht mehr möglich.|kopfkrat

Kontoller waren bestimmt vom Verband.
diese handelten im eigendlichen Sinne korrekt.wobei Konfizieren darf er nicht nur einziehen!
geht dann an den Verband der bestimmt die Strafe anhand des Kataloges.

bei Staatlichen hätteste den vor Ort ausgefüllt und gut wäre gewesen dazu ne Ermahnung
bei Dienstgeilen dazu ne Anzeige bei der Behörde
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

angler1996 hat recht, ich meine die persönlichen Daten auf der letzten Seite.

@Locke4865: Genau, Blanko hat der denn genannt.
Kein gültiger Erlaubnisschein? Das hört sich schlecht für mich an, nach kurzem googlen. Wo findet man diesem Katalog, kann man den irgendwo im Netz finden, oder ist der nicht öffentlich zugänglich?
Weiß einer, was mich erwartet?
 

Keine_Ahnung

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Naja, ohne persönliche Daten ist es wirklich ein Blankoschein der vielfach soviel zählt wie garkein Schein. Denn wie bereits festgestellt könnte man einen Blankoschein weitergeben und so mit vielen Leruten den selben Schein nutzen. Ist nicht im Sinne des Erfinders.

Aber wird schon nicht so schlimm kommen, abwarten, kannst eh nix mehr ändern.
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Wo findet man diesem Katalog, kann man den irgendwo im Netz finden, oder ist der nicht öffentlich zugänglich?
Weiß einer, was mich erwartet?

den Katalog hast du in deinen Gewässerverzeichnis
nach dem Ehrenkodex Anlage 5.2(siehe Link oben Post 5)
wäre der letzte Punkt
Eintrag hätte auch gereicht bist bestimmt an paar "Frischlinge" oder dienstgeile geraten
war gerade wiedermal ein Lehrgang nach meiner Info

für Staatliche "Strafen" gibt es sowas nicht öffendlich

Kommt jetzt auf den Verband an ob er Strafanzeige stellt oder nicht
wenn Ja verstoß gegen §19,2 Fischereigesetz (Schwarzangeln)|bigeyes
kann vorm Staatsanwalt enden wenn´s dumm läuft
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Sind die Erlaubnisscheine nicht in aller Regel fortlaufend durchnummeriert?

Ich kenne das nur so, dass die Scheine eine Nummer tragen - dabei werden Listen geführt, in denen vermerkt ist, welche Nummer der Schein von Person "XY" hat.

Den Erhalt des Scheins quittiert man in aller Regel auch mit seiner Unterschrift - damit ist dieser eine Schein dann rechtssicher immer auch NUR EINER konkreten Person zuzuordnen.

(so läuft das z.B. auch bei den Rheinkarten hier in NRW) Nummer & Personendaten werden in Listen eingetragen!

Klar sollte man den Erlaubnisschein dann auch ausfüllen und unterschreiben - aber durch die Zuordnung über die laufende Nummer und diese Listen kann EIGENTLICH auch im Ergebnis niemand mit einem "Blanko-Schein" etwas anfangen, WENN dieser ne fortlaufende Nummer trägt, weil ja eine bestimmte Person diesem Schein sicher zuzuordnen ist!

K.A. - aber ich halte das "nur" für einen formalen Fehler, der allenfalls zu einer OWI oder einer Ermahnung führt - ich hätte an Stelle des Kontrolleurs die Daten nachtragen lassen - oder im Verdachtsfall versucht, erst einmal die Daten der Person zu kriegen, welche den Erlaubnisschein in Empfang genommen hat - stimmen diese Daten mit dem kontrollierten Angler überein, dann halte ich es für eine formale Lappalie - stimmen die Daten nicht überein, dann wird´s haarig....;)
Die "Einziehung" der Papiere finde ich unverhältnismäßig und wenn der TE wirklich der rechtmäßige Scheininhaber ist, dann finde ich die Maßnahme ziemlich übertrieben!
Naja - ich hoffe und denke, dass wird sich klären!


Um effektiv helfen zu können hier mal 2 Fragen an den TE:

1:

Wie und wo hast Du den Schein (gegen Unterschrift?) erhalten lieber TE?

2:

Trägt der Schein eine fortlaufende Nummer und bist Du beim Erhalt dieses Scheins mit Deinen Personalien in einer Liste registriert worden?


Bitte antworte darauf, weil das helfen könnte, den weiteren Verlauf zu prognostizieren!

Petri!


Ernie
 
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F

Franky

Guest
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Blanko-Erlaubnisschein??? Wie kommt man an sowas?
Ich habe bislang immer meinen Fischereischein vorzeigen müssen, von dem die Daten auf den Erlaubnisschein übertragen wurden. Ein Durchschlag ist immer beim Aussteller geblieben. Dabei war es egal, auf welchen Zeitraum sich die Erlaubnis bezog - ob ein Tagesschein oder die Jahreskarte.
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

In Sachsen läufts meist so
Vereinskassierung
alten Schein abgeben
Neuen nach ansicht des Fischereischeines entgegennehmen
und bezahlen
Ausfüllen mußt du schön selber soviel Zeit ist da nicht

@Ernie
die Scheine werden in der Regel von den Vereinen ausgegeben

Klar werden auch unser Scheine in Listen eingetragen und die an den Verband zurückübermittelt

klar lässt sich das beim Verband feststellen wem der Schein gehört
nur ebend nicht vor Ort von den Kontrollern
deshalb einziehen -> Rücksendung an Verband die überprüfen
und sprechen Strafe aus oder auch nicht
und geben Schein zurück oder nicht

natürlich wäre die humanste Fariante gewesen einfach ausfüllen lassen und gut mit Eintrag ins Fangbuch
sagt eigendlich auch die Vorschrift da einmaliger Verstoß
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

@ernie1973:

1. Der Vorstand meines Vereins hat mir den Erlaubnisschein für 2014 Ende Dezember 2013 beim Vereinstreffen gegeben.

2. Also, meine Personalien wurden an den o. g. Tag in einer Liste eingetragen.
Ob der Erlaubnisschein ne eigene Nummer hat, weiß ich jetzt nicht.
Wäre das dann die selber Nummer des Fischereischeins?

MfG Tony
 

Riesenangler

Well-Known Member
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Ich weiß es nicht so ganz genau aber ich glaube bei uns kostet das pro fehlender Eintragung in den Papieren einen zehner. Also Unterschrift vergessen, Zehn Euro, Datum vergessen , zehn Euro, Name vergessen, Zehn Euro, USW.
 
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

@Riesenangler: Ernsthaft?! Aber man vergisst doch dann meistens alles und nicht die Hälfte oder so!
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Schein hat def. eine Nummer die nicht mit dem Fischereischein identisch ist (wäre purer Zufall)
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

@ernie1973:


Wäre das dann die selber Nummer des Fischereischeins?

MfG Tony


Nein - das wäre dann vermutlich nur die laufende Nummer des Erlaubnisscheins, die mit der Nummer Deines Fischereischeines eigentlich nichts zu tun hat! (allerdings kann die F-Schein - Nummer mit in der Liste bei der Ausgabe des E-Scheines vermerkt werden, weil der F-Schein in aller Regel vor Ausgabe des E-Scheines erstmal vorgelegt werden muss - könnte ja z.B. abgelaufen sein etc.).

Anhand dieser werden in den Listen Deine Personalien dem Schein mit dieser einen konkreten Nummer zugeordnet, so dass niemand im Ergebnis ein "Blanko-Schein" etwas nützen würde, da dieser eine konkrete Schein - mit dieser einen fortlaufenden Nummer ja bei Ausgabe nur DIR zugeordnet wurde!

Ernie
 

zokker

Mecklenburger Seenplatte
AW: Erlaubnisschein nicht ausgefüllt, welche Strafe?

Nein - das wäre dann vermutlich nur die laufende Nummer des Erlaubnisscheins, die mit der Nummer Deines Fischereischeines eigentlich nichts zu tun hat! (allerdings kann die F-Schein - Nummer mit in der Liste bei der Ausgabe des E-Scheines vermerkt werden, weil der F-Schein in aller Regel vor Ausgabe des E-Scheines erstmal vorgelegt werden muss - könnte ja z.B. abgelaufen sein etc.).

Anhand dieser werden in den Listen Deine Personalien dem Schein mit dieser einen konkreten Nummer zugeordnet, so dass niemand im Ergebnis ein "Blanko-Schein" etwas nützen würde, da dieser eine konkrete Schein - mit dieser einen fortlaufenden Nummer ja bei Ausgabe nur DIR zugeordnet wurde!

Ernie

Nur ein vollständig ausgefüllter Schein ist gültig. Kein Kontrolleur prüft am Wasser telefonisch die Identität des Scheinbesitzers nach.
Wenn es Dein erstes Vergehen beim Angeln war, wird es schon nicht so schlimm werden. Haste allerdings schon was auf dem Kerbholz, ja dann ist man Scheixxe.
 
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