16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Anglero

Member
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Deshalb haben viele Berliner auch nen Brandenburger Angelschein aber der wird in Berlin nicht anerkannt...

Der wird so nicht anerkannt, dafür aber das Prüfungszeugnis aus Brandenburg, auch wenn zum Zeitpunkt der Prüfung Berlin Wohnsitz war.

Bedeutet, der Berliner macht seine Prüfung in Brandenburg (z.B. Potsdamm) mit niedriegen Gebühren, ohne praktischen Teil und ohne Kurs, an vielen möglichen Terminen im Jahr, bekommt nach Vorlage des Zeugnisses in Berlin einen Berliner Fischereischein A, der dann natürlich auch in Brandenburg und allen anderen BL gültig ist.

Das ist doch schon mal ein echter Vorteil für die Berliner. :)
 

SUND-PIRAT

der Strelasund meine Heimat
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Der wird so nicht anerkannt, dafür aber das Prüfungszeugnis aus Brandenburg, auch wenn zum Zeitpunkt der Prüfung Berlin Wohnsitz war.

Bedeutet, der Berliner macht seine Prüfung in Brandenburg (z.B. Potsdamm) mit niedriegen Gebühren, ohne praktischen Teil und ohne Kurs, an vielen möglichen Terminen im Jahr, bekommt nach Vorlage des Zeugnisses in Berlin einen Berliner Fischereischein A, der dann natürlich auch in Brandenburg und allen anderen BL gültig ist.

Das ist doch schon mal ein echter Vorteil für die Berliner. :)

welchen Vorteil hat es (außer übelall zu angeln), einen lebenslang gültigen Schein (auch in Brandenburg ist lebenslang) >> in einen fünf Jahre begrenzten zu tauschen?
:c

wäre ich Berliner, würde ich den Brandenburger Schein behalten und eben zum Angeln ins Umland fahren!
 

Anglero

Member
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Es gibt Angler, die einen bundesweit gültigen Schein haben möchten und die auch mal in einem anderen Bundesland angeln wollen.

Da du selbst deine Geschichte hier nur als ein Beispiel verstanden sehen möchtest, habe auch ich mir erlaubt, die angenehme Möglichkeit des Prüfungstourismus "Berlin zu Barandenburg" als Besonderheit aufzuführen. Im Vergleich zu den Anforderungen anderer BLs ist das nämlich fast ein geschenkter Fischereischein. Btw., bitte nicht immer Vollzitate.
 

SUND-PIRAT

der Strelasund meine Heimat
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Es gibt Angler, die einen bundesweit gültigen Schein haben möchten und die auch mal in einem anderen Bundesland angeln wollen.

Mensch du verstehst es nicht! Es geht nicht nur um mein Belangen, sondern um das Aller hier!!!! Klar möchte jeder überall angeln dürfen! Aber warum werde ich gezwungen einen Angelschein gegen einen schlechteren Schein zu tauschen um genau das zu dürfen?!?!?!

Jeder der einen Führerschein hat, darf Auto fahren, ein lebenlang und überall!
Zieht er um, darf er immernoch alles wie vorher überall! das ist ein einheitliches Gesetz, Vorschrift, wie auch immer!

Beim Angelschein jedoch: Zieht man um, in ein Bundesland wie Berlin, hat man die A Karte! Das ist damit gemeint!
 

ToxicToolz

... ... ... ... ... ...
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

@ GelbeBlume ... schau mal hier rein, dann verstehste sicher besser.

http://www.dahme-spreewald.de/sixcm..._Antrag_fuer_Berliner_Antragsteller_final.pdf


So und hier nochmal zu der Adresse (Perso./FS). Der Berliner Fischereischein ist ein amtliches Dokument mit welchem ich mich überall ganz normal ausweisen kann. Da in Deutschland (ausser in Bundesländern wo man keinen FS benötigt) keine Pflicht besteht den Personalausweis zum angeln mitzuführen, liegt es auf der Hand das die Adresse mit Deinem derzeitigen Wohnort übereinstimmen sollte/muss. Du musst ja schließlich unter dieser Adresse stehts erreichbar sein: Beispiel: Fischereivergehen/Bußgeldzustellung/ect..

Da der TE ja nun keinenj Bock drauf hat alle 5 Jahre zu verlängern, wird er wohl seinen FS behalten, darf damit allerdings nicht in BLN fischen gehen.

Gruß Toxe
 

SUND-PIRAT

der Strelasund meine Heimat
AW: 16 Bundesländer, 16 Gesetze!

Richtig! Ich darf sogar rein gesetzlich nur in Mecklenburg Vorpommern angeln!
 
Oben