Kaulbarschspezi
Schläfer
Der Klageweg hat für die Betroffenen hinsichtlich der Abgabenordnung keine aufschiebende Wirkung. Sowas kann unendlich lange dauern und bis dahin ist das Geld in jedem Fall erstmal weg. Ich weiß nicht, wieviele Vereine oder Verbände das aussitzen können, dazu mit ungewissem Ausgang.
Der Bundesverband hat solche Reserven allem Anschein nach jedenfalls nicht.
Im übrigen auch hier eine Übertreibung, die man so nicht stehen lassen kann. Auch hier kann ein Verein einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - parallel zu einem Einspruch - stellen und wenn nötig, sich vom Finanzgericht bestätigen lassen.
Voraussetzung ist immer, dass man begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der FA-Entscheidung vorbringen kann. Und das kann man - denn das BMF-Schreiben bildet keine Rechtsgrundlage und analog dazu gibt es eben auch keine nach meiner Kenntnis.
Das Spannende für mich als Außenstehenden ist aber, dass offensichtlich das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des eigenen Handelns gering ausgeprägt scheint. Wenn man Euch und die Vereine so anhört - muss man zwangsläufig zu dem Eindruck kommen, Ihr hieltet das "BMF-Schreiben" für einen Ausdruck der Rechtslage - Widerspruch und gerichtliche Prüfung zwecklos (was auf Vereinsseite nicht wirklich verwundert, da ja der Verband zugegebenermaßen selbst auch obskure Auffassungen vertritt). |rolleyes
Wie ist es: ist Wettangeln Eurer Meinung nach TierSchG-konform oder widerspricht es dem? Wenn ja oder nein, mit welchen Einschränkungen... Das ist offenbar die Kernfrage, die es im Zweifel juristisch zu beantworten gilt...
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