Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

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Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Ich verstehe immer noch nicht, warum (fast) keiner versteht, dass der Erlass des BMF von allen Fa befolgt werden muss. Dieser Erlass ist eine Ergänzung zur von Thomas verlinkten AO und soll den Ermessensspielraum der Fa eingrenzen. Nicht mehr und nicht weniger. Einen Runderlass einer übergeordneten Stelle zu ignorieren- da wird der verantwortliche Beamte seinen Spaß haben. Wir können ja mal abwarten, was diesbezüglich noch so passiert. Ich persönlich glaube, dass wir alle zeitnah eine Bestätigung für alles bekommen werden. Denn der DAFV benötigt die Kohle, also wird etwas passieren müssen. Na ja, und wenn das alles so sicher wäre- warum fragt der DAFV nicht einfach mal beim zuständigen FA an und fragt nach dem geforderten Schreiben? Hallo, die sind anscheinend finanziell am ende!??!!?? Warum wollen denn bestimmte LV (man munkelt LSFV S-H) genau die Punkte aus diesem Erlass in der auszuarbeitenden Neuordnung zum Thema Wettfischen gestrichen haben? Alles Blödsinn was im AB steht...?
 

Fischer am Inn

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AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Hi

abwarten, was diesbezüglich noch so passiert. Ich persönlich glaube, dass wir alle zeitnah eine Bestätigung für alles bekommen werden. Denn der DAFV benötigt die Kohle, also wird etwas passieren müssen. .?

Das glaube ich auch.

Wenn es gut läuft bleibt alles wie gehabt. Wenn es schlecht läuft gibt es Probleme vor allem für die, die die finanziellen Folgen nicht stemmen können. Angeln wird weitergehen, aber das Anglerklientel wird ein anderes sein, selektiert nach Finanzkraft. Ach ja, und Wettangeln wird es dann (wenn es schlecht läuft) definitiv nicht mehr geben. Aber immerhin: Man wird sagen können, wer daran schuld sei.

Servus
Fischer am Inn
 

Thomas9904

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AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Es kann ja keinem Verein/Verband irgendwas etwas passieren, der sich (finanz)rechtskonform und den eigenen VDSF/DAFV-Regeln entsprechend verhalten hat und auch zukünftig will - deswegen haben ja der Rheinische und NDS so gehandelt und mit dem zahlen der Gelder auf Sperrkonten klar gemacht, dass sie mit den Mauscheleien des BV nix zu tun haben wollen gegenüber den bei ihnen zuständigen FA.

Denen wird also auch nix passieren....

Wenn der BV solche bedenklichen Veranstaltungen mit Zahlungen über nicht offen gelegte Treuhand/Anderkonten durchführt und diesbezügliche zigfache Fragen der LV nicht beantwortet, ist es eben deren Pflicht, den eigenen LV zu schützen - für die, die über ihren Tellerrand gucken.

Warum sich der Rest der LV nicht drum kümmert und die so ihre Vereine ins Messer laufen lassen, wenns dumm kommt???

Keine Ahnung....
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Dann solltest Du Dich einfach als Steuerberater beim Rheinischen oder NDS bewerben und denen das erklären, dass die bisherigen Steuerberater und Anwälte von denen vollkommen falsch liegen - oder ne Hellseherpraxis aufmachen............
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Das Kernproblem dürfte nicht der Einzelfall sein,sondern die Gesamtverbindlichkeit.Ein Erlass bietet da durchaus Interpretationsspielraum..das kann gutgehen..muss aber nicht.

Und selbst ein positiver wie auch negativer Bescheid der zuständigen Finanzämter wäre da nicht der (Rechts)Weisheit letzter Schluss. Für keine Seite.

Das wäre dann Aufgabe der Finanzgerichte bzw.letztinstanzlich des BFH.

Oder irre ich da?
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Gemeinnützigkeit ist Steuersache.

Da würd ich lange vor nem Anwalt Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer fragen..

Und wenn Anwälte, dann nur fähige Finanzrechtsanwälte...

nur so als Tipp......

Ich lass meine Steuer jedenfalls weiter vom Steuerberater und nicht vom Anwalt machen.

Kann ja aber jeder halten, wie er will...




PS:
Und gerade wenn differierende Ansichten bestehen, wäre es verdammte Pflicht des BV, da Klarheit zu schaffen (zu was zahlt ihr denn die Trümmertruppe??), bevor sie eventuell der Gemeinnützigkeit widersprechende Veranstaltungen durchführen..

Wenn dann das zuständige Finanzamt sagt (bzw. in Falle DAFV die FA, weil 2, Offenbach und Berlin), Veranstaltungen wie vom DAFV 2013 und 2014 durchgeführt, mit Wettbewerbscharakter, Platz markieren und auslosen, Mannschaften, Ranglisten, nicht töten, Setzkescher, umsetzen, hohen Startgeldern, Ehrengaben von zigtausenden Euro, Abrechnung über nicht in der Bilanz aufgelösten Treuhand- und Anderkonten wäre keine Mittelfehlverwendung und somit die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet, kann man damit locker zum BMF gehen und das bundesweit festschreiben lassen in einem neuen Erlass - und damit wären alle LV und deren Vereine sicher, weil dann deswegen nicht mehr durch die FA Steuerbescheide mit Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen können.

Nichts zu tun ist aber bestenfalls grob fahrlässig (was ich wirklich davon halte, darf ich leider nicht schreiben)..
 
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Dunraven

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AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Nö. Denn zu Auslegungsfragen und den Kriterien selbst schreibe ich gar nichts, sondern nur zu der rechtlichen Einordnung eines BMF-Schreibens als solches.


Wieder falsch.
Du schreibst
Außerdem noch einmal, kein Verein muss das aus meiner Sicht abklären mit irgendwem. Wenn der BMF-Erlass gültig ist und Anwendung findet, gibt es da nichts abzuklären.
Da steht nichts zu der rechtlichen Einordnung, sondern dass der Erlass mit seinem absolut offenen Abschnitt
Für ein Wettfischen kann weiter sprechen, wenn mehrere folgender Kriterien vorliegen
aus Deiner Sicht scheinbar alles eindeutig und klar regelt. Dabei sagt er eben das die einzelnen Punkte, z.B. "Vergabe von Preisen", für sich allein nicht für ein Wettfischen spricht. Damit sagt er sogar das jeder der Punkte allein, wenn keiner der anderen Punkte erfüllt wird, aus Sicht der FA klar gegen ein Wettfischen spricht. ;) Es muss also mindestens ein zweiter auch dazu kommen damit es aus FA Sicht evtl. eines wird.

Auf jeden Fall ist das überhaupt nicht eindeutig und keiner weiß eben welche Kombination von seinem zuständigen Amt als nicht ok angesehen wird. Von daher ist eben doch ein abklären nötig. Zumindest wenn man sich das ganze sparren will was Du hier nennst als Möglichkeit dagegen an zu gehen. Da ist es doch einfacher vorher schon mal in Ruhe miteinander zu sprechen und Argumente auszutauschen, bevor es Probleme gibt.

Das hat gar nichts mit der rechtlichen Einordnung eines BMF-Schreibens als solches zu tun. Aber durchaus damit das es sehr vage und offen in alle Richtungen ist, und damit jeder Bearbeiter es anders sehen kann.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Stimmt so fast. 3 Punkte sind als alleinige Merkmale zu sehen, so wie im Schreiben aufgeführt:
ein weiterführender Charakter der Veranstaltung (Qualifikation);

das Auftreten und Bewerten von geschlossenen Mannschaften;

wirtschaftliche Zielrichtung der Veranstaltung (z.B. Tombolafischen).

Der Rest bei mehr als einem Punkt:
Veranstaltungen nicht auf Vereinsebene, zu denen nur bestimmte Angler zugelassen werden;

Vergabe von Preisen an Sieger und Plazierte;

das Auslosen und/oder Abgrenzen von Angelplätzen;

das übermäßige Anfüttern;

die Verwendung von Setzkeschern;

das Zurücksetzen fangfähiger Fische;

vorheriger Besatz mit fangfähigen Fischen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung.
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan


|kopfkrat Ich weiß nicht so recht, warum Du Dich bei mir einhaken willst mit Deinen Kriterien. Noch einmal: weder schrieb ich bisher über die Kriterien, noch habe ich das in Zukunft vor. Wenn Du also Leute mit richtig und falsch belehren willst, sollte das Thema schon passen...

Ich sagte lediglich, dass ein BMF-Schreiben als Verwaltungsanweisung natürlich von den FAs beachtet und berücksichtigt werden muss. Da gibt es keinen Deuteln und kein Diskutieren. Mehr nicht und auch nicht weniger.

Wenn Du jetzt sagt, aber inhaltlich könnte man schon noch diskutieren, wie dieses oder jenes Kriterium oder dieses oder jenes Kriterium in Kombination ausgelegt werden könnte, ist das ein Diskussionszweig, der gerne ohne mich geführt werden kann... Alles klar?
 

Dunraven

Active Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Ich will mit Dir auch nicht über die Kriterien diskutieren.
Ich sagte nur das Deine Aussage
Wenn der BMF-Erlass gültig ist und Anwendung findet, gibt es da nichts abzuklären
schlicht falsch ist.

Denn ohne Abklären weiß ein Verein nicht wie er den richtig anwendet, bzw. wie er handeln muss damit sie mit dem nicht in Konflikt kommen. Ist er richtig angewendet wenn man die Punkte 1-5 anwendet und Punkt 6 weg läßt, oder ist er richtig angewendet wenn man die Punkte 4-6 anwendet und die anderen nicht, oder, oder, oder.

Was Du bisher einfach nicht verstanden zu haben scheinst, ist das es KEINE richtige Anwendung gibt. Jeder zuständige Bearbeiter wird den so anwenden wie er es für richtig hält. Der eine sagte eben, 1,2, 4 und 5 sind keine Probleme, das macht einfach Sinn, der nächste sagt schon bei zwei der Punkte ist es aus seiner Sicht ein Problem.

Fazit: Will ein Verein sich richtig verhalten, dann muss er eben abklären was aus Sicht des für ihn zuständigen FA die richtige Anwendung ist, da es da sehr viele mögliche richtige Anwendungen gibt. Eben weil jeder selbst interpretieren muss ob die Punkte (wenn es mehr wie einer ist) nun dafür sprechen oder nicht.

Das wieder Falsch bezog sich eben darauf das Du Dich nicht nur zu der rechtlichen Einordnung eines BMF-Schreibens als solches geäußert hast (wie Du in Deine Widerspruch zu meinem Post schriebst) , sondern eben auch schriebst das es nichts abzuklären gibt (und auf die Aussage bezog es sich, und die hat ja eben nichts mit der rechtlichen Einordnung zu tun), was im Gegenzug bedeuten muss das alles eindeutig geregelt ist.

Und das dem nicht so ist, das versuche ich Dir verständlich zu machen.

Die Kriterien will ich nicht mit Dir diskutieren, sondern ich versuche Dir zu erklären wieviel Unklarheit da drin steckt, und vor allem wieviel "Eigenmeinung vom Bearbeiter". Allein schon der Punkt über das "übermäßige Anfüttern", kann einer schon als gegeben ansehen wenn mehr als 500g Anfutter benutzt werden, der nächste sagt sich übermäßig sind mehr wie 1 Kg, der nächste sagt das sind mehr wie 3 Kg und der nächste findet 10 Kg erst übermäßig, um es mal hoch zu treiben. Und alle wenden den Erlass auf ihrer Sicht richtig an, mit ihren (von ihnen selbst aus dem Bauch heraus) Mengen. Also, wenn es so einfach ist, und nichts abgeklärt werden muss (wie Du geschrieben hast), ab welcher Anfutter Menge wird der Erlass richtig angewendet wenn es um das Übermäßige Anfüttern geht?

Ich möchte keine Antwort, denn wie ich schon schrieb will ich mit Dir nicht über die Kriterien Diskutieren, wenn Du es nicht möchtest. Aber ich hoffe Du verstehst jetzt worauf ich hinaus will, und auf was sich das Falsch und das Wieder Falsch bezog.
 
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Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

...Jeder zuständige Bearbeiter wird den so anwenden wie er es für richtig hält....


Die Kriterien will ich nicht mit Dir diskutieren, sondern ich versuche Dir zu erklären wieviel Unklarheit da drin steckt, und vor allem wieviel "Eigenmeinung vom Bearbeiter". Allein schon der Punkt über das "übermäßige Anfüttern", kann einer schon als gegeben ansehen wenn mehr als 500g Anfutter benutzt werden, der nächste sagt sich übermäßig sind mehr wie 1 Kg, der nächste sagt das sind mehr wie 3 Kg und der nächste findet 10 Kg erst übermäßig, um es mal hoch zu treiben. Und alle wenden den Erlass auf ihrer Sicht richtig an, mit ihren (von ihnen selbst aus dem Bauch heraus) Mengen...

Vielleicht ist das ja auch ein Grund dafür, dass es bislang nicht zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen "Hege-Wettfischen" kam und vielleicht auch nicht so schnell kommen wird. Wenn es so schwammig ist, wie hier beschrieben, ist es eben nicht ein in Stein gemeißeltes Gesetz oder die Ausführungsverordnung dazu mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen für die Anwendung. Bei einer Geschwindigkkeitsüberschreitung von XXX km/h folgt i.d.R. YYY. Da gibt es kaum Handlungsspielraum. Das scheint aber hier keinneswegs der Fall.
Und zu erwarten, dass ein Finanzbeamter hier nach eigenem Ermessen tätig wird, ist vielleicht etwas viel verlangt. Eigenes Ermessen... und damit Arbeit, Angriffsfläche und Ärger zu produzieren?!
Ändert aber nichts daran, dass man einen unsinnigen Erlaß gegebenenfalls ändern sollte.

Gruß

Tomasz
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Jetzt diskutiert Ihr hier über einen von zehn Punkten! Alle anderen Punkte sind klar definiert.

Warten wir mal ab, bis das erste FA irgendwann zu ermitteln beginnt. Eventuell wird das ja den Dominoeffekt auslösen- und nicht absehbare Folgen haben...
 

Dunraven

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AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Jetzt diskutiert Ihr hier über einen von zehn Punkten! Alle anderen Punkte sind klar definiert.

Warten wir mal ab, bis das erste FA irgendwann zu ermitteln beginnt. Eventuell wird das ja den Dominoeffekt auslösen- und nicht absehbare Folgen haben...


???
Was meinst Du mit einen Punkt, das mit dem Anfutter war nur ein Beispiel aus den sieben Punkten, hätte auch jedes andere nehmen können, aber das ist halt gut weil es zusätzlich noch einen zweiten nicht klar definierten Inhalt hat.

Nur 3 Punkte sind klar definiert als Punkte die einen Wettbewerbscharakter erfüllen, und damit laut VDSF (und nun DAFV) ein Wettfischen ergeben.

ALLE 7 anderen könnten eventuell und möglicherweise und vielleicht usw. auf ein Wettfischen hindeuten, wenn mindestens zwei davon zusammenkommen. Sie müssen aber nicht zwingend darauf hindeuten. Darum geht es. Selbst wenn die 7 Punkte alle zutreffen, muss es laut dem Erlass noch kein Wettfischen sein, da in der Definition steht
Für ein Wettfischen kann weiter sprechen, wenn mehrere folgender Kriterien vorliegen:
Das kann ist der springende Punkt bei den sieben Punkten. Da ist nichts klar definiert nach dem Motto treffen x und y zusammen ist es eines.

Hat also einer vom FA ein Angeln mit mehreren dieser sieben Punkte auf dem Tisch, dann muss doch scheinbar er selbst entscheiden spricht es für ein Wettfischen oder nicht (oder sein Vorgesetzter oder wer auch immer. Auf jeden Fall muss irgendwer irgendwann mal entscheiden, da es nicht festgelegt ist), und dementsprechend geht man der Sache nach oder nicht. Bei einem der 3 Punkte hingegen fällt die Frage weg, weil die ja klar definiert sind als Wettbewerbscharakter.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Hier gehts um Veranstaltungen des DAFV 2013 und 2014, bei dem neben vielen anderen zumindest auch 2 LV größte Bedenken haben, weil die diese Veranstaltungen diesen Vorgaben an die Gemeinnützigkeit nach AO eben widersprechen.

Nu macht mal weiter, wie gesagt, das wird eh geklärt werden (müssen), weil die vom BV ja an die Kohle von den Sperrkonten wieder ran wollen..

Und die gibts eben erst, wenn von den Finanzbehörden ALLE 2013 und 2014 unter Führung des DAFV stattgefundenen Veranstaltungen (Angeltreffs, IAM 2013, etc.) an Hand der tatsächlichen Geschäftsführung und der realen Durchführung dieser Veranstaltungen (inkl. Treuhand-, Anderkonten, Plätze markieren, Setzkescher verwenden, auftreten von Mannschaften, Siegerehrungen, hohe Ehrengaben etc.) die Unbedenklichkeit in Bezug auf die Gemeinnützigkeit des BV (und damit der Sicherheit, dass wegen diesem Punkt nicht nachfolgend die LV durch ihre Beiträge an den BV (Ausschliesslichkeit, tatsächliche Mittelverwendung etc.) dann selber die Gemeinnützigkeit verlieren können.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

61.Weltmeisterschaften für Nationen in Prelog – Kroatien vom 07. – 14.09.2014

http://dsav.eu/61-weltmeisterschaften-fuer-nationen-in-prelog-kroatien-vom-07-14-09-2014/

Auch da ist wieder die vom DAFV durch CIPS-Beiträge und Nominierung direkt geförderte Wettangelmannschaft aus Deutschland dabei.

Wiederum berichtet darüber nicht der DAFV - Warum bloss?

Nur wieder auf anderen Seiten, wie auf der Seite des nicht zum DAFV gehörenden Splitterverbandes DSAV der DAFV-Präsidiumsmitglieder Quinger, Emonts und Panno, wird darüber berichtet.

Während dessen hüllt sich der DAFV und seine Präsidentin, die kompetente Nichtanglerin Frau Dr. Happach-Kasan, weiterhin in Schweigen und ignoriert auch diese direkt vom DAFV geförderte Wettangelweltmeisterschaft und überlässt die Berichterstattung wieder externen, nicht zum DAFV gehörenden Splitterverbänden wie dem DASV.


Nicht interessant, sondern schlicht falsch geguckt! Danke an Tomasz für Hinweis!!

Ist falsch:
Interessant auch in dem Zusammenhang, dass das über den DAFV (CIPS-Mitgliedschaft) zur WM geschickte Wettangelteam T-Shirts des nicht zum DAFV gehörenden DSAV trägt - ob die das überhaupt wissen in Berlin und Offenbach??
 
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Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

61.Weltmeisterschaften für Nationen in Prelog – Kroatien vom 07. – 14.09.2014

....
Interessant auch in dem Zusammenhang, dass das über den DAFV (CIPS-Mitgliedschaft) zur WM geschickte Wettangelteam T-Shirts des nicht zum DAFV gehörenden DSAV trägt - ob die das überhaupt wissen in Berlin und Offenbach??

Wofür Du Dich so alles interessierst. Wegen mir können die im Nike-Shirt oder im Strickpulli dort hin:q.
Aber woher weißt Du heuute schon, was die Manschaft in einer Woche tragen wird? Oder meinst Du die weißen Shirts, die die vorgestellten Teilnehmer da tragen?
Das sind doch Restbestände des DAV oder sehe ich das falsch? ob die das überhaupt wissen in Offenbach? In Berlin werden die sich sicher drüber freuen:m!
Vielleicht sollte ich selbst auch keine Fotos mehr posten, wer weiß was Du aus meinem Klamottenstil so alles ableiten wirst, oder aber Dich als Modeberater einstellen. Denkst Du, dass blau mir stehen könnte?

Gruß

Tomasz
 
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