Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag September
Wer bei uns mitliest, hat ja alles mitbekommen um den Kauf des Westensees, die Kündigung beim DAFV - was seitens nicht weniger im LSFV-SH auch dazu führte, dass die Informationspolitik des Landesverbandes kritisch hinterfragt wurde.
Beim Regionaltreffen in Lübeck wurde das ja auch mehr als deutlich, auch Kündigungen von Vereinen beim LSFV-SH waren die Folge, einige sind aber auch wieder umgefallen und wollen lieber weiter abnicken ..
Da kann es dann durchaus sinnvoll sein, wenn das Ehrenamt (Präsident oder Präsidium) das Hauptamt beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, wie zukünftig der Informationsfluss gegenüber den Mitgliedern und ihren zahlenden Angelfischern und die Transparenz in solch wichtigen Dingen besser gestaltet werden kann.
Wir wissen nicht, ob so etwas im LSFV-SH geschehen ist.
Nur, dass es eine außerordentliche Hauptversammlung wegen einer Satzungsänderung gibt, also vermutlich die Geschäftsführung Änderungen ausgearbeitet hat..
Obwohl ja bisher die Mitglieder im LSFV-SH eher durch braves Abnicken aufgefallen sind, gab es nun Widerstand aus den Reihen sowohl der Kreisverbände wie auch von Vereinen.
Es wurden Anträge vorgelegt, welche die vorgelegten und abzustimmenden Satzungsänderungen mehr als kritisch hinterfragen.
Uns liegen auch die gewünschten Satzungsänderungen des LSFV-SH und einige der Anträge aus Vereinen und Kreisverbänden vor, die sich kritisch mit diesen Änderungen beschäftigen.
So habe ich mich mit einigen Schleswig Holsteinern zusammen, welche die Situation vor Ort logischerweise besser kennen als ich, daran gemacht, die vom LSFV-SH gewünschten Satzungsänderungen unter die Lupe zu nehmen.
Einiges ist unbedenklich, anderes aber schlicht eine mehr oder weniger stille und weitreichende Entmachtung der Basis.
Nachfolgend mal einige Punkte und meine Gedanken dazu:
In § 1 (Allgemeines) wurden die bisher in Abs. 2 aufgeführte Bestimmung, wonach über die Mitgliedschaft in anderen Vereinen und Verbänden (z.B. DAFV) durch die Mitgliederversammlung abgestimmt wird, ersatzlos gestrichen.
Nach dieser vorgesehenen Satzungsänderung kann das Präsidium allein hierüber entscheiden, da § 8 hierzu keinen Vorbehalt enthält, obwohl eine Mitgliedschaft im z.B. dem DAFV Finanzmittel der Mitgliedsvereine in erheblichem Umfang bindet!
Begründet wird das damit, dass die Zuständigkeit der Mitgliedschaften beim Vorstand liegt.
Will man auf diesem Wege zurück in den DAFV nach der Hauptversammlung?
Immerhin hat man in §2 bei Zweck und Aufgaben des LSFV die nachhaltige Sicherung der Angelfischerei in die Satzung aufgenommen.
Man soll ja auch das Positive mal erwähnen.
Dafür hat man dann aber bei den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Binnengewässern das Wort Pacht gestrichen, so dass man diese Ziele nur noch durch Eigentums- oder Besitzerwerb erreichen darf.
Folgen jetzt unzählige Umlagen?
Nach der aktuellen Satzung muss ein Mitglied, welches ein Gewässer aufgeben möchte, unverzüglich den Kreis- und Landesverband darüber informieren.
In der geplanten Änderung wird nur noch der Landesverband erwähnt.
Satzungsgemäße Wettbewerbseinschränkung?
Plant man neben dem Westensee weitere Käufe?
Hat deshalb der Referent für den Arbeitsbereich Gewässer in der Neufassung der Satzung auch gleich die Zuständigkeit für Grundstücke erhalten?
Die Herausgabe von Verbandsinformationen an die Mitgliedsvereine ist weiterhin in der Satzung enthalten, jedoch hat man „jährlich mehrfach“ gestrichen.
Dann kann man ja auf der Hauptversammlung eine Zusammenfassung der letzten 12 Monate auslegen.
Ob es dagegen Stimmen geben wird?
Allerdings gibt es einen Hinweis in der Erklärung zur Satzung, dass man hier für ja auch das Internet nutzen kann.
Ob die das Anglerboard hiermit meinen ;-)?
Der Wettbewerb unter Kreisverbänden wird wohl auch eingeschränkt!
Bisher gab es ja auch die Möglichkeit aus Teilen eines Kreises einen Kreisverband zu gründen.
Dieses ist zukünftig nur noch in Abstimmung mit dem LSFV und den betroffenen Kreisvorsitzenden möglich!
Dadurch soll eine Zersplitterung der Kreisverbände verhindert werden.
Demokratie unter Anglern halt!
Vor lauter Schulterklopfen der letzten Jahre, hat man es auch nicht versäumt, jeden Präsidenten mit 3 Amtszeiten, unabhängig von der Leistung, durch die Satzung zum Ehrenpräsidenten zu ernennen.
Mal sehen wie viele Frau Dr. wir noch bekommen ;-)
Die Mitgliedschaft eines Vereines soll jetzt auch durch den LSFV gekündigt werden können (neu in §6).
In der aktuellen Fassung ist nur der Austritt des Vereines möglich oder ein Ausschluss (neben Tod und Auflösung) bei satzungswidrigem Verhalten, z.B. Beitragsrückstand.
Beitrag ist ein gutes Stichwort.
Stundungen sind auch nicht mehr gewünscht, dafür dürfen die Vereine jetzt nicht nur Beiträge für ordentliche Mitglieder, sondern auch für fördernde Mitglieder abführen.
Auch gilt nicht mehr die Mitgliederzahl am Anfang eines Jahres, nein, der Beitrag ist für alle Mitglieder abzuführen, auch für Mitglieder die nur zu einem Teil eines Jahres Vereinsmitglied sind!
Wo wir beim Thema Geld sind.
Will man sparen, da man auf einen Hinweis in der Satzung, dass Aufwendungen und Tätigkeitsvergütungen in angemessener Höhe zulässig sind, anscheinend verzichten möchte oder will man einfach die Gemeinnützigkeit riskieren?
Denn Vereine benötigen, wenn Sie ihren Vorständen und/oder Mitgliedern Vergütungen zahlen, hierfür eine Satzungsgrundlage.
Dies gilt insbesondere für gemeinnützige Vereine.
Da passt es doch auch, dass in §12 (Revisoren) der Begriff Finanzwesen gegen Haushaltsführung ausgetauscht wird.
Das ist eine deutliche Einschränkung der Aufgaben der Revisoren, da diese keinen Zugriff mehr auf die finanzielle Aufstellung des Verbandes haben werden.
Ebenso ist die Prüfung des Umgangs mit Finanzmitteln zukünftig erschwert. Auch eine Kontrolle der Vereinbarkeit des Handelns mit den gesetzlichen Vorgaben ist eingeschränkt.
Warum plant man so etwas?
Soll da eine Tür ins Hinterzimmer geöffnet werden?
Oder will man einfach nur verhindern, dass bei zukünftigen Investitionen in Gewässer wie beim Westensee erneut der Einsatz von Eigengeldern gefordert werden kann?
In § 8 „Aufgaben der Hauptversammlung“ wurde die Aufgabe „Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Landesverbandes“ raus genommen.
Das Präsidium ist jedoch ermächtigt, aus vereins- und steuerrechtlichen Gründen erforderliche redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Möchte das Präsidium jetzt alleine über Satzungsänderungen entscheiden?
Schließlich ist so nach der neuen Fassung jede frist- und formgerechte Versammlung, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig
Die einfache Mehrheit reicht- ja kein Risiko eingehen ;-)
Pflichten und Aufgaben werden in der neuen Satzung auch delegiert.
In der bisherigen Fassung konnte sich der Präsident über die Handlungen der Jugendgruppe informieren, in der neuen Fassung hat der Jugendgruppenleiter das Präsidium regelmäßig darüber zu informieren.
Auch kann das Präsidium jederzeit Kreisverbände, Mitgliedsvereine und sachkundige Personen mit „besonderen Aufgaben“ betrauen.
Da finde ich den fehlenden Hinweis auf die Möglichkeit von Vergütungen wieder von Bedeutung!
Da kann so ein Verband ja eine Menge Geld einsparen…
Auch bei der Auswahl der Delegierten gibt es Änderungen.
Sind die Delegierten bisher nach der aktuellen Satzung das Präsidium und diejenige Anzahl an Vertretern der Kreisverbände, die notwendig ist, gehört die Geschäftsführung gemäß der neuen Satzung zukünftig zu diesem auserwählten Kreis!
Die Kreisverbandsvertreter werden nur in darüber hinaus erforderlicher Zahl durch den Verbandsausschuss bestimmt.
So kann man in meinen Augen als Geschäftsführung oder Präsidium seine Meinung auch einfacher durchbekommen. Insbesondere weil ja jetzt eine Information der Mitglieder nur noch einmal im Jahr erfolgen muss!
Teilweise ist das auch aus den Anträgen heraus zu lesen, dass zumindest einige Vereinsvorstände begriffen haben, was ihnen da droht mit dieser Satzungsänderung.
Anträge von Mitgliedern zur geplanten Satzungsänderung
Das fängt an mit Anträgen zum Westenseekauf, dass die Berichterstattung über den Sachstand zum Teilkauf des Westensees und Darstellung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Belastung der angeschlossenen Vereine und zum Einsatz der „Eigenmittel des Landesverbandes“ auf die Tagesordnung gehöre.
Mit der Begründung, dass für die Planung der Jahreshauptversammlungen und die Haushaltsvoranschläge der Vereine es einer rechtzeitigen und verbindlichen Information seitens des LSFV-SH bedürfe.
Deswegen notwendige Beitragserhöhungen müssen vielfach ja bereits in der Einladung zur JHV der Vereine enthalten sein.
Ebenso wird gewollt, dass die Entscheidung über Verbleib in anderen Vereinen und Verbänden (hier insbesondere aufgeführt der DAFV) weiter bei der Mitgliederversammlung verbleibt.
Die Begründung dazu ist, dass eine Festlegung große Finanzmittel für längere Zeit binden könne.
Hierdurch würde auch die Außenwirkung des Landesverbandes (politisch und von der Orientierung her / s. a. § 3 Abs. 2) geprägt.
Über so gravierende Maßnahmen hat in Augen der Antragsteller das höchste Gremium des Landesverbandes - also die Mitgliederversammlung - zu bestimmen.
Nach der vorgesehenen Satzungsänderung kann das Präsidium aber alleine allein hierüber entscheiden, da § 8 (neu / Hauptversammlung) hierzu keinen Vorbehalt enthält.
Auch der geänderte §3 wird in einem Antrag kritisiert (Gemeinnützigkeit, Neutralität) mit der Begründung, dass spätestens (Einführung bereits verschoben) seit dem 01.01.2015 Vereine, die ihren Vorständen und anderen Mitgliedern Vergütungen zahlen oder zukünftig zahlen möchten, hierfür eine ausdrückliche Satzungsgrundlage brauchen würden
Dies gelte insbesondere für (aber nicht nur) gemeinnützige Vereine.
Ab dem 01.01.2015 wäre gesetzlich geregelt, dass Vorstandsmitglieder eines Vereins unentgeltlich tätig sind.
Der Verein kann aber von dieser Unentgeltlichkeit abweichen und in der Satzung etwas anderes festlegen.
Bei gemeinnützigen Vereinen drohe aber bei Zahlung von Vergütungen ohne entsprechende Gestattung in der Satzung der Verlust der Gemeinnützigkeit wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Selbstlosigkeit.
Es wird auch in einem Antrag gefordert, dass die Hauptversammlung des LSFV-SH NUR im zweiten Halbjahr stattfinden darf, um rechtzeitig vorgelegte Bilanzen und Dokumente bearbeiten zu können.
Mit der Begründung, dass Mitgliedsvereine ein Recht auf rechtzeitige und umfängliche Information zu Themen haben, die bundesweit zur Entscheidung anstehen oder Einfluss auf das Angeln an sich und es zudem dem höchsten Gremium des Landesverbandes zustehe, über entscheidende Fragen und eine eventuelle Vorgabe an die Delegierten abzustimmen, gibt es auch Anträge auf eine Änderung des §8, um zu verhindern,. dass die Auswahl der Delegierten durch den Verbandsaussschuss erfolgt.
Und auch die oben von mit bereits angesprochene Sache mit den Revisoren (keine Prüfung der Finanzen, nur der Haushaltsführung) wird in einem weiteren Antrag kritisiert.
Begründung hier:
Nur die Prüfung der Haushaltsführung (neue Wortwahl im neuen § 12) wäre eine deutliche Einschränkung gegenüber der bisherigen Bestimmung „Finanzwesens“.
Die Überprüfung der Haushaltsführung sei eine eingegrenzte „Kontrolle“ der Abarbeitung der Haushaltsvoranschläge durch die Geschäftsführung und deren buchtechnische Umsetzung.
Sie beinhalte ABER NICHT die grundsätzliche finanzielle Aufstellung des Vereins, die langfristige Planung und den Umgang mit den Finanzmitteln sowie die Vereinbarkeit des Handelns mit den gesetzlichen Vorgaben.
Es würde dadurch unnötig der Informationsanspruch und die umfassende Kontrolle eingeschränkt.
Es würde dann zwangsläufig zu Auseinandersetzungen darüber kommen, was noch eingesehen werden darf und zu welchem Bereich die Unterlagen gehören.
Fazit:
Man sieht also, zumindest einzelne im LSFV-SH begreifen, dass die Basis (hier sind die Vereine gemeint, nicht die zahlenden organisierten Angelfischer im LSFV-SH) hier mit dieser Satzungsänderung mehr oder weniger schleichend entmachtet werden kann.
Wir wissen natürlich nicht, ob das vom Präsidenten und Präsidium genau so gewollt war.
Oder ob die Geschäftsführung das so ausgearbeitet hat, dass die in Zukunft ungestörter von Informations- und Mitbestimmungswünschen der Mitglieder arbeiten können??
Dennoch gehen wir nach den bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die Mehrzahl der Delegierten auf der ausserordentlichen Hauptversammlung des LSFV-SH einmal mehr gar nicht begreifen wird, dass sie mit diesen Satzungsänderungen der eigenen Entmachtung und der Einschränkung ihrer Kontroll- und Informationsrechte zustimmen werden.
Und sie werden wohl auch das wieder mehrheitlich abnicken....
Thomas Finkbeiner
LSFV-SH: Satzungsänderung - Schleichende Entmachtung der Basis?
Wer bei uns mitliest, hat ja alles mitbekommen um den Kauf des Westensees, die Kündigung beim DAFV - was seitens nicht weniger im LSFV-SH auch dazu führte, dass die Informationspolitik des Landesverbandes kritisch hinterfragt wurde.
Beim Regionaltreffen in Lübeck wurde das ja auch mehr als deutlich, auch Kündigungen von Vereinen beim LSFV-SH waren die Folge, einige sind aber auch wieder umgefallen und wollen lieber weiter abnicken ..
Da kann es dann durchaus sinnvoll sein, wenn das Ehrenamt (Präsident oder Präsidium) das Hauptamt beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, wie zukünftig der Informationsfluss gegenüber den Mitgliedern und ihren zahlenden Angelfischern und die Transparenz in solch wichtigen Dingen besser gestaltet werden kann.
Wir wissen nicht, ob so etwas im LSFV-SH geschehen ist.
Nur, dass es eine außerordentliche Hauptversammlung wegen einer Satzungsänderung gibt, also vermutlich die Geschäftsführung Änderungen ausgearbeitet hat..
Obwohl ja bisher die Mitglieder im LSFV-SH eher durch braves Abnicken aufgefallen sind, gab es nun Widerstand aus den Reihen sowohl der Kreisverbände wie auch von Vereinen.
Es wurden Anträge vorgelegt, welche die vorgelegten und abzustimmenden Satzungsänderungen mehr als kritisch hinterfragen.
Uns liegen auch die gewünschten Satzungsänderungen des LSFV-SH und einige der Anträge aus Vereinen und Kreisverbänden vor, die sich kritisch mit diesen Änderungen beschäftigen.
So habe ich mich mit einigen Schleswig Holsteinern zusammen, welche die Situation vor Ort logischerweise besser kennen als ich, daran gemacht, die vom LSFV-SH gewünschten Satzungsänderungen unter die Lupe zu nehmen.
Einiges ist unbedenklich, anderes aber schlicht eine mehr oder weniger stille und weitreichende Entmachtung der Basis.
Nachfolgend mal einige Punkte und meine Gedanken dazu:
In § 1 (Allgemeines) wurden die bisher in Abs. 2 aufgeführte Bestimmung, wonach über die Mitgliedschaft in anderen Vereinen und Verbänden (z.B. DAFV) durch die Mitgliederversammlung abgestimmt wird, ersatzlos gestrichen.
Nach dieser vorgesehenen Satzungsänderung kann das Präsidium allein hierüber entscheiden, da § 8 hierzu keinen Vorbehalt enthält, obwohl eine Mitgliedschaft im z.B. dem DAFV Finanzmittel der Mitgliedsvereine in erheblichem Umfang bindet!
Begründet wird das damit, dass die Zuständigkeit der Mitgliedschaften beim Vorstand liegt.
Will man auf diesem Wege zurück in den DAFV nach der Hauptversammlung?
Immerhin hat man in §2 bei Zweck und Aufgaben des LSFV die nachhaltige Sicherung der Angelfischerei in die Satzung aufgenommen.
Man soll ja auch das Positive mal erwähnen.
Dafür hat man dann aber bei den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Binnengewässern das Wort Pacht gestrichen, so dass man diese Ziele nur noch durch Eigentums- oder Besitzerwerb erreichen darf.
Folgen jetzt unzählige Umlagen?
Nach der aktuellen Satzung muss ein Mitglied, welches ein Gewässer aufgeben möchte, unverzüglich den Kreis- und Landesverband darüber informieren.
In der geplanten Änderung wird nur noch der Landesverband erwähnt.
Satzungsgemäße Wettbewerbseinschränkung?
Plant man neben dem Westensee weitere Käufe?
Hat deshalb der Referent für den Arbeitsbereich Gewässer in der Neufassung der Satzung auch gleich die Zuständigkeit für Grundstücke erhalten?
Die Herausgabe von Verbandsinformationen an die Mitgliedsvereine ist weiterhin in der Satzung enthalten, jedoch hat man „jährlich mehrfach“ gestrichen.
Dann kann man ja auf der Hauptversammlung eine Zusammenfassung der letzten 12 Monate auslegen.
Ob es dagegen Stimmen geben wird?
Allerdings gibt es einen Hinweis in der Erklärung zur Satzung, dass man hier für ja auch das Internet nutzen kann.
Ob die das Anglerboard hiermit meinen ;-)?
Der Wettbewerb unter Kreisverbänden wird wohl auch eingeschränkt!
Bisher gab es ja auch die Möglichkeit aus Teilen eines Kreises einen Kreisverband zu gründen.
Dieses ist zukünftig nur noch in Abstimmung mit dem LSFV und den betroffenen Kreisvorsitzenden möglich!
Dadurch soll eine Zersplitterung der Kreisverbände verhindert werden.
Demokratie unter Anglern halt!
Vor lauter Schulterklopfen der letzten Jahre, hat man es auch nicht versäumt, jeden Präsidenten mit 3 Amtszeiten, unabhängig von der Leistung, durch die Satzung zum Ehrenpräsidenten zu ernennen.
Mal sehen wie viele Frau Dr. wir noch bekommen ;-)
Die Mitgliedschaft eines Vereines soll jetzt auch durch den LSFV gekündigt werden können (neu in §6).
In der aktuellen Fassung ist nur der Austritt des Vereines möglich oder ein Ausschluss (neben Tod und Auflösung) bei satzungswidrigem Verhalten, z.B. Beitragsrückstand.
Beitrag ist ein gutes Stichwort.
Stundungen sind auch nicht mehr gewünscht, dafür dürfen die Vereine jetzt nicht nur Beiträge für ordentliche Mitglieder, sondern auch für fördernde Mitglieder abführen.
Auch gilt nicht mehr die Mitgliederzahl am Anfang eines Jahres, nein, der Beitrag ist für alle Mitglieder abzuführen, auch für Mitglieder die nur zu einem Teil eines Jahres Vereinsmitglied sind!
Wo wir beim Thema Geld sind.
Will man sparen, da man auf einen Hinweis in der Satzung, dass Aufwendungen und Tätigkeitsvergütungen in angemessener Höhe zulässig sind, anscheinend verzichten möchte oder will man einfach die Gemeinnützigkeit riskieren?
Denn Vereine benötigen, wenn Sie ihren Vorständen und/oder Mitgliedern Vergütungen zahlen, hierfür eine Satzungsgrundlage.
Dies gilt insbesondere für gemeinnützige Vereine.
Da passt es doch auch, dass in §12 (Revisoren) der Begriff Finanzwesen gegen Haushaltsführung ausgetauscht wird.
Das ist eine deutliche Einschränkung der Aufgaben der Revisoren, da diese keinen Zugriff mehr auf die finanzielle Aufstellung des Verbandes haben werden.
Ebenso ist die Prüfung des Umgangs mit Finanzmitteln zukünftig erschwert. Auch eine Kontrolle der Vereinbarkeit des Handelns mit den gesetzlichen Vorgaben ist eingeschränkt.
Warum plant man so etwas?
Soll da eine Tür ins Hinterzimmer geöffnet werden?
Oder will man einfach nur verhindern, dass bei zukünftigen Investitionen in Gewässer wie beim Westensee erneut der Einsatz von Eigengeldern gefordert werden kann?
In § 8 „Aufgaben der Hauptversammlung“ wurde die Aufgabe „Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Landesverbandes“ raus genommen.
Das Präsidium ist jedoch ermächtigt, aus vereins- und steuerrechtlichen Gründen erforderliche redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Möchte das Präsidium jetzt alleine über Satzungsänderungen entscheiden?
Schließlich ist so nach der neuen Fassung jede frist- und formgerechte Versammlung, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig
Die einfache Mehrheit reicht- ja kein Risiko eingehen ;-)
Pflichten und Aufgaben werden in der neuen Satzung auch delegiert.
In der bisherigen Fassung konnte sich der Präsident über die Handlungen der Jugendgruppe informieren, in der neuen Fassung hat der Jugendgruppenleiter das Präsidium regelmäßig darüber zu informieren.
Auch kann das Präsidium jederzeit Kreisverbände, Mitgliedsvereine und sachkundige Personen mit „besonderen Aufgaben“ betrauen.
Da finde ich den fehlenden Hinweis auf die Möglichkeit von Vergütungen wieder von Bedeutung!
Da kann so ein Verband ja eine Menge Geld einsparen…
Auch bei der Auswahl der Delegierten gibt es Änderungen.
Sind die Delegierten bisher nach der aktuellen Satzung das Präsidium und diejenige Anzahl an Vertretern der Kreisverbände, die notwendig ist, gehört die Geschäftsführung gemäß der neuen Satzung zukünftig zu diesem auserwählten Kreis!
Die Kreisverbandsvertreter werden nur in darüber hinaus erforderlicher Zahl durch den Verbandsausschuss bestimmt.
So kann man in meinen Augen als Geschäftsführung oder Präsidium seine Meinung auch einfacher durchbekommen. Insbesondere weil ja jetzt eine Information der Mitglieder nur noch einmal im Jahr erfolgen muss!
Teilweise ist das auch aus den Anträgen heraus zu lesen, dass zumindest einige Vereinsvorstände begriffen haben, was ihnen da droht mit dieser Satzungsänderung.
Anträge von Mitgliedern zur geplanten Satzungsänderung
Das fängt an mit Anträgen zum Westenseekauf, dass die Berichterstattung über den Sachstand zum Teilkauf des Westensees und Darstellung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Belastung der angeschlossenen Vereine und zum Einsatz der „Eigenmittel des Landesverbandes“ auf die Tagesordnung gehöre.
Mit der Begründung, dass für die Planung der Jahreshauptversammlungen und die Haushaltsvoranschläge der Vereine es einer rechtzeitigen und verbindlichen Information seitens des LSFV-SH bedürfe.
Deswegen notwendige Beitragserhöhungen müssen vielfach ja bereits in der Einladung zur JHV der Vereine enthalten sein.
Ebenso wird gewollt, dass die Entscheidung über Verbleib in anderen Vereinen und Verbänden (hier insbesondere aufgeführt der DAFV) weiter bei der Mitgliederversammlung verbleibt.
Die Begründung dazu ist, dass eine Festlegung große Finanzmittel für längere Zeit binden könne.
Hierdurch würde auch die Außenwirkung des Landesverbandes (politisch und von der Orientierung her / s. a. § 3 Abs. 2) geprägt.
Über so gravierende Maßnahmen hat in Augen der Antragsteller das höchste Gremium des Landesverbandes - also die Mitgliederversammlung - zu bestimmen.
Nach der vorgesehenen Satzungsänderung kann das Präsidium aber alleine allein hierüber entscheiden, da § 8 (neu / Hauptversammlung) hierzu keinen Vorbehalt enthält.
Auch der geänderte §3 wird in einem Antrag kritisiert (Gemeinnützigkeit, Neutralität) mit der Begründung, dass spätestens (Einführung bereits verschoben) seit dem 01.01.2015 Vereine, die ihren Vorständen und anderen Mitgliedern Vergütungen zahlen oder zukünftig zahlen möchten, hierfür eine ausdrückliche Satzungsgrundlage brauchen würden
Dies gelte insbesondere für (aber nicht nur) gemeinnützige Vereine.
Ab dem 01.01.2015 wäre gesetzlich geregelt, dass Vorstandsmitglieder eines Vereins unentgeltlich tätig sind.
Der Verein kann aber von dieser Unentgeltlichkeit abweichen und in der Satzung etwas anderes festlegen.
Bei gemeinnützigen Vereinen drohe aber bei Zahlung von Vergütungen ohne entsprechende Gestattung in der Satzung der Verlust der Gemeinnützigkeit wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Selbstlosigkeit.
Es wird auch in einem Antrag gefordert, dass die Hauptversammlung des LSFV-SH NUR im zweiten Halbjahr stattfinden darf, um rechtzeitig vorgelegte Bilanzen und Dokumente bearbeiten zu können.
Mit der Begründung, dass Mitgliedsvereine ein Recht auf rechtzeitige und umfängliche Information zu Themen haben, die bundesweit zur Entscheidung anstehen oder Einfluss auf das Angeln an sich und es zudem dem höchsten Gremium des Landesverbandes zustehe, über entscheidende Fragen und eine eventuelle Vorgabe an die Delegierten abzustimmen, gibt es auch Anträge auf eine Änderung des §8, um zu verhindern,. dass die Auswahl der Delegierten durch den Verbandsaussschuss erfolgt.
Und auch die oben von mit bereits angesprochene Sache mit den Revisoren (keine Prüfung der Finanzen, nur der Haushaltsführung) wird in einem weiteren Antrag kritisiert.
Begründung hier:
Nur die Prüfung der Haushaltsführung (neue Wortwahl im neuen § 12) wäre eine deutliche Einschränkung gegenüber der bisherigen Bestimmung „Finanzwesens“.
Die Überprüfung der Haushaltsführung sei eine eingegrenzte „Kontrolle“ der Abarbeitung der Haushaltsvoranschläge durch die Geschäftsführung und deren buchtechnische Umsetzung.
Sie beinhalte ABER NICHT die grundsätzliche finanzielle Aufstellung des Vereins, die langfristige Planung und den Umgang mit den Finanzmitteln sowie die Vereinbarkeit des Handelns mit den gesetzlichen Vorgaben.
Es würde dadurch unnötig der Informationsanspruch und die umfassende Kontrolle eingeschränkt.
Es würde dann zwangsläufig zu Auseinandersetzungen darüber kommen, was noch eingesehen werden darf und zu welchem Bereich die Unterlagen gehören.
Fazit:
Man sieht also, zumindest einzelne im LSFV-SH begreifen, dass die Basis (hier sind die Vereine gemeint, nicht die zahlenden organisierten Angelfischer im LSFV-SH) hier mit dieser Satzungsänderung mehr oder weniger schleichend entmachtet werden kann.
Wir wissen natürlich nicht, ob das vom Präsidenten und Präsidium genau so gewollt war.
Oder ob die Geschäftsführung das so ausgearbeitet hat, dass die in Zukunft ungestörter von Informations- und Mitbestimmungswünschen der Mitglieder arbeiten können??
Dennoch gehen wir nach den bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die Mehrzahl der Delegierten auf der ausserordentlichen Hauptversammlung des LSFV-SH einmal mehr gar nicht begreifen wird, dass sie mit diesen Satzungsänderungen der eigenen Entmachtung und der Einschränkung ihrer Kontroll- und Informationsrechte zustimmen werden.
Und sie werden wohl auch das wieder mehrheitlich abnicken....
Thomas Finkbeiner
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