AW: Fischereischein nach Umzug in anderes Bundesland
Der Fischereischein unterliegt dem Wohnortprinzip, d.h. er muss bei Umzug umgeschrieben werden, spätestens jedoch bei Ablauf der Gültigkeit.
Da mehrere Bundesländer mittlerweile den lebenslangen Schein haben sollte er zur Vermeidung unnötiger Scherereien bei seiner
zuständigen unteren Fischereibehörde hierzu mal nachfragen.
Hier geht es nicht um das Wecken schlafender Hunde, kann aber bei einer Kontrolle z.B. durch die Entenpolizei bei gleichzeitigem Abgleich mit den Meldeunterlagen (PA) problematisch werden.
Tight Lines aus Berlin :vik:
Der Fischereischein unterliegt dem Wohnortprinzip, d.h. er muss bei Umzug umgeschrieben werden, spätestens jedoch bei Ablauf der Gültigkeit.
Da mehrere Bundesländer mittlerweile den lebenslangen Schein haben sollte er zur Vermeidung unnötiger Scherereien bei seiner
zuständigen unteren Fischereibehörde hierzu mal nachfragen.
Hier geht es nicht um das Wecken schlafender Hunde, kann aber bei einer Kontrolle z.B. durch die Entenpolizei bei gleichzeitigem Abgleich mit den Meldeunterlagen (PA) problematisch werden.
Tight Lines aus Berlin :vik: