Fehlverhalten und Fischereischein

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Vxnxmxxm13

Guest
Hallo,
ich habe gestern mit einem Kollegen diskutiert. Er hat behauptet, dass der "Fischereischein auf Lebenszeit" auch generell lebenslang gilt und dass dies unwiderruflich und ausnahmslos ist, deshalb laute der Schein ja auf Lebenszeit. Abgesehen davon, dass die Argumentation des Herrn allgemein oft seltsam ist, hat mich das nicht überzeugt. |kopfkrat
Ich meine mich zu erinnern, in Rechtskunde von Gesetzen (ich glaube Bayerisches Fischereigesetz) gehört zu haben, dass in Bayern auch ein formell auf Lebenszeit ausgestellter Fischereischein bei einschlägigem oder nicht einschlägigem Fehlverhalten dem Inhaber genauso auch wieder entzogen werden kann, wie er erteilt wurde, wie das teilweise auch bei einem KfZ-Führerschein oder dem Jagdschein der Fall sein kann. Ich meine auch schon von zumindest einem Fall gelesen zu haben, wo dies tatsächlich passiert ist in Bayern. Mehr weiß ich allerdings auch nicht zu dem Thema, da Beamtendeutsch, Rechtsthemen und Gesetzestexte für mich ohnehin ein Buch mit sieben Siegeln sind :)
Liege ich richtig damit, dass in Bayern der Fischereischein auch wieder entzogen werden kann, wenn jemand sich gesetzeswidrig verhält? Wenn ja, in welchen Fällen passiert das/ist das passiert? Für wie lange, oder gar auf Lebenszeit? Welche Verwaltungsbehörde zieht den Fischereischein ggf. ein, wie kommt das zustande? Schließt der dauerhafte Entzug eine Wiedererteilung aus, nach dem Motto "einmal weg, immer weg"? Beim Jagdschein z.B. ist das glaube ich so, weil dann die erforderlich Zuverlässigkeit zweifelhaft ist. Weiß jemand was dazu?
 
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Das ist wie Gefängnis lebenslang. Kann auch nach 10 Jahren zu Ende sein.
Andererseits, lebenslang impliziert so lange man lebt. Da fehlt aber bisher die Rechtssprechung dazu. Meine Anfrage beim Ministerium, "angenommen, mir wird der Fischereischein entzogen, werde ich damit gleichzeitig zum Tode verurteilt (in Hessen ist Todesstrafe laut Verfassung möglich)weil da irgendwas mit lebenslang sonst nicht passt" wurde nicht beantwortet.
 
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Vxnxmxxm13

Guest
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Meine Anfrage beim Ministerium, "angenommen, mir wird der Fischereischein entzogen, werde ich damit gleichzeitig zum Tode verurteilt (in Hessen ist Todesstrafe laut Verfassung möglich)weil da irgendwas mit lebenslang sonst nicht passt" wurde nicht beantwortet.

Die Anfrage hätte mich belustigt, wenn ich der Sachbearbeiter im Ministerium gewesen wäre. Das hätte mit einer humorvollen Antwort auf Beamtendeutsch gewürdigt werden müssen. :q

Im Ernst, ich hatte dann aber wohl Recht mit meiner Vermutung.
Mit anderen Worten: "auf Lebenszeit" müsste eigentlich heißen "auf Lebenszeit, es sei denn der Inhaber baut irgendeinen Mist". :m
 
G

Gelöschtes Mitglied 11191

Guest
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

der lebenslange Fischereischein ist nur gültig im ausgestellten Bundesland.Bei Umzug in ein anderes BL muß neuer beantragt werden.Bei verstoß gegen ein Gesetz kann er eingezogen werden....1x Fischereiaufseher der den dann ans Fischereiamt gibt und dann wird entschieden kommt das vor Gericht dann kann das Gericht sagen W E C H ......
 

Riesenangler

Well-Known Member
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Na sicher kann dir der Fischereischein auch wieder von Amtsseite her entzogen werden, wenn du Scheixxe baust. Das ist wie mit der Fahrerlaubnis. Die, die ich habe ist unbefristet gültig. Es sei denn ich baue Mist und man entzieht mir wieder die Fahrerlaubnis auf eine bestimmte Zeit oder sogar für Immer, weil man sich eben als zum Führen eines Kraftfahrzeugs als ungeeignet erwiesen hat.
Das gleiche gilt für Jäger und Sportschützen. Erst einmal, wird dir die Waffenrechtliche Bedürftigkeit, auf unbefristete Zeit zuerkannt, solange, wie du regelmäßig dein Schießtraining oder das Lösen eines Jagdscheines nachweisen kannst. Solltest du aber als WBK-Inhaber Mist bauen, wird dir die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wieder entzogen und du darfst alle Papiere wieder abgeben.
Ist eben alles auf Vorschuss und gegenseitiges Vertrauen gebaut.
 
V

Vxnxmxxm13

Guest
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Muss das zugrunde liegende Fehlverhalten einschlägig sein, also wenn ich z.B. Fischdiebstahl begehen würde, oder könnte er z.B. auch im Falle einer Körperverletzung oder Trunkenheitsfahrt entzogen werden?
Ist der Entzug dann dauerhaft, oder ist das eher wie beim Führerschein, wenn ich z.B. viel zu schnell fahre und erwischt werde, also dass der Inhaber den Schein für eine festgelegte Zeit abgeben muss und nach Ablauf einer Frist wieder erhält?
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Hallo,

also der "Fischereischein auf Lebenszeit" wie er in Bayern heißt gilt erstmal tatsächlich bis zum Grab, wenn denn auch die Fischereiabgabe, was meist gemacht wird, auf Lebenszeit entrichtet wurde.
Aber selbstverständlich kann auch der Fischereischein auf Lebenszeit bei einem "Eignungsmangel" des Betreffenden widerrufen werden.
Dies ist aber relativ selten und kommt meist nur bei einer Verurteilung wegen Fischwilderei oder Tierquälerei vor.
Einen Vorteil haben die Bayern noch: da auch bei Umzug in ein anderes Bundesland der alte Fischereischein bis zu seinem Ablauf gültig ist und erst danach ein neuer zu beantragen ist, braucht man beim lebenslangen Fischereischein auch im neuen Bundesland nie mehr einen zu beantragen, da der alte (bayerische) ja bis zum Grab gilt.

Petri Heil

Lajos
 
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Vxnxmxxm13

Guest
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Hallo,
Dies ist aber relativ selten und kommt meist nur bei einer Verurteilung wegen Fischwilderei oder Tierquälerei vor.

Also dann wohl nur bei einschlägigen Delikten und nicht bei was Anderem wie z.B. Körperverletzung oder Beleidigung.

Kommt es in diesem Fall zum dauerhaften Entzug, oder lediglich zum einem temporären Entzug der Lizenz?
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Hallo Venomium13,

mein Wissen darüber fusst auf einem Gespräch mit jemandem von der zuständigen Abteilung des Ordnungsamtes. Der sagte mir eben damals, dass eigentlich nur die Fischwilderei und die Tierquälerei einen Widerruf des Fischereischeins nach sich ziehen und er konnte sich nur an einen befristeten Fall von 5 Jahren erinnern. Aber andere Leute im gleichen oder anderen Ordnungsämtern sehen das vielleicht anders.
Da ist eben manches auch Auslegungssache.
Aber wegen Beleidigung oder dem weitgefassten Begriff der Körperverletzung - ich glaube eher nicht. #c

Petri Heil

Lajos
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

[...]
Einen Vorteil haben die Bayern noch: da auch bei Umzug in ein anderes Bundesland der alte Fischereischein bis zu seinem Ablauf gültig ist und erst danach ein neuer zu beantragen ist, braucht man beim lebenslangen Fischereischein auch im neuen Bundesland nie mehr einen zu beantragen, da der alte (bayerische) ja bis zum Grab gilt.

Petri Heil

Lajos

Das ist meines Wissens nach nicht (ganz) richtig - Der Fischereischein muss (je nach Bundesland) mMn beim Hauptwohnsitzwechsel umgeschrieben werden. Sollte dieser Wechsel in ein anderes Bundesland erfolgen, müsste auch der Schein umgeschrieben werden. Damit wäre das "Auf Lebenszeit" passé.
Ich hab grad mal ein wenig gegooglet und dieses Dokument hier gefunden - allein die Zeit fehlt mir um nun die einzelnen Gesetzestexte zu wälzen, was aber mal wieder hervorsticht ist die Verwirrung durch 16 verschiedene Fischereigesetze ...
 
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Vxnxmxxm13

Guest
AW: Fehlverhalten und Fischereischein


Danke dir. Ich bin eigentlich nicht gut, wenn es um das Verstehen von Gesetzestexten geht, aber diesen finde ich sogar halbwegs verständlich. |wavey:
Liegt vermutlich daran, dass es ein Landes- und kein Bundesgesetz ist :q

Hier heißt es:

"(3) 1Wird die Fischereischeinerteilung wegen eines Eignungsmangels nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 zurückgenommen oder widerrufen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe. 2Die Gemeinde kann eine Sperrfrist von bis zu fünf Jahren Dauer für die Wiedererteilung des Fischereischeins festsetzen."

Ich verstehe das so: wird jemandem der Schein entzogen, z.B. aufgrund Fischdiebstahls oder Tierquälerei, wird eine Sperrfrist festgesetzt, welche maximal 5 Jahre betragen darf, bis der Schein wieder beantragt werden kann. Die Fischereischeingebühr und die Fischereischeinabgabe müssen aber dann in vollem Umfang erneut entrichtet werden.
Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass eine lebenslange Versagung des Fischereischeins nicht möglich ist, sondern lediglich eine Sperre von bis zu 5 Jahren.

Sehe ich das richtig? ;+

Vermutlich hinge die Länge der Sperre von der Schwere des Verstoßes ab, oder? Denn es könnte ja nicht gleich beurteilt werden, ob ich jemandem bewusst den halben Teich leer klaue oder versehentlich an der falschen Gewässerstrecke fische. Die Länge der Sperre müsste ja auch ggf. gerichtlich festgelegt werden, oder würde das die Gemeinde machen, die den Fischereischein ausstellt?
 
V

Vxnxmxxm13

Guest
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Hallo Venomium13,

mein Wissen darüber fusst auf einem Gespräch mit jemandem von der zuständigen Abteilung des Ordnungsamtes. Der sagte mir eben damals, dass eigentlich nur die Fischwilderei und die Tierquälerei einen Widerruf des Fischereischeins nach sich ziehen und er konnte sich nur an einen befristeten Fall von 5 Jahren erinnern. Aber andere Leute im gleichen oder anderen Ordnungsämtern sehen das vielleicht anders.
Da ist eben manches auch Auslegungssache.
Aber wegen Beleidigung oder dem weitgefassten Begriff der Körperverletzung - ich glaube eher nicht. #c

Petri Heil

Lajos

Hallo Lajos,

das ist doch schonmal eine Info.

Es würde mich wundern, wenn man bei nicht einschlägigen Delikten auch mit Fischereischeinentzug bestraft werden könnte. Wobei es ja in einigen Bundesländern (wie Berlin glaube ich) Überlegungen dahin gehend gab, Straftätern als Strafe auch den Führerschein zu entziehen, wenn das zugrunde liegende Delikt kein Verkehrsdelikt war.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Hallo

Ich verstehe das so: wird jemandem der Schein entzogen, z.B. aufgrund Fischdiebstahls oder Tierquälerei, wird eine Sperrfrist festgesetzt, welche maximal 5 Jahre betragen darf, bis der Schein wieder beantragt werden kann. Die Fischereischeingebühr und die Fischereischeinabgabe müssen aber dann in vollem Umfang erneut entrichtet werden.
Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass eine lebenslange Versagung des Fischereischeins nicht möglich ist, sondern lediglich eine Sperre von bis zu 5 Jahren.

Sehe ich das richtig? ;+

Vermutlich hinge die Länge der Sperre von der Schwere des Verstoßes ab, oder? Denn es könnte ja nicht gleich beurteilt werden, ob ich jemandem bewusst den halben Teich leer klaue oder versehentlich an der falschen Gewässerstrecke fische. Die Länge der Sperre müsste ja auch ggf. gerichtlich festgelegt werden, oder würde das die Gemeinde machen, die den Fischereischein ausstellt?

Ja so ungefähr. Es kommt aber nicht auf eine gerichtliche Verurteilung an. Es müssen einfach Tatsachen vorliegen, die die Nichteignung/Nichtzuverlässigkeit des Anglers rechtfertigen. Das sind unterschiedliche Sachverhalte. Fischwilderei ist das Paradebeispiel. Es kann aber auch eine schwere Drogensucht sein ... usw.

Die Sperrfrist bedeutet, dass innerhalb dieses Zeitraums ein erneuter Antrag auf den Fischereischein ohne weitere Prüfung abgelehnt werden kann.
Nach dieser Frist bekommt man den Fischereischein nicht automatisch wieder. Es wird dann erneut geprüft ob die nötige Eignung/Zuverlässigkeit gegeben ist.

Das alles wird von der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung entschieden. Gegen all diese Entscheidungen kann man selbstverständlich gerichtlich vorgehen.

Soweit das Grundprinzip. Es gibt da noch ein paar "Spezialitäten" (z.B. im Strafrecht), auf die ich nicht weiter eingehe, weil es nur verwirren würde. Ändert eh nichts am oben dargestellten Grundprinzip.
Zum Schluss: Das ist keine Rechtsberatung sondern die Privatmeinung eines Laien.

Servus
Fischer am Inn
 
V

Vxnxmxxm13

Guest
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Hallo


Soweit das Grundprinzip. Es gibt da noch ein paar "Spezialitäten" (z.B. im Strafrecht), auf die ich nicht weiter eingehe, weil es nur verwirren würde. Ändert eh nichts am oben dargestellten Grundprinzip.

Servus,
danke für deine (sehr verständlichen) Ausführungen. Bis hier konnte ich gut folgen. Versuch doch bitte mal, die "Spezialitäten" zu erklären, das würde mich sehr interessieren. :)
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Das ist meines Wissens nach nicht (ganz) richtig - Der Fischereischein muss (je nach Bundesland) mMn beim Hauptwohnsitzwechsel umgeschrieben werden. Sollte dieser Wechsel in ein anderes Bundesland erfolgen, müsste auch der Schein umgeschrieben werden. Damit wäre das "Auf Lebenszeit" passé.

Hallo,

nur merkt das keiner, da der "Bayerische" ja nie ungültig wird und daher auch keine Notwendigkeit der Beantragung eines Fischereischeins im neuen Bundesland besteht und mit einem gültigen Fischereischein (ausgenommen die "Schmalspurfischereischeine" einiger Bundesländer) eines anderen Bundeslandes in jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland gefischt werden darf.;)

Petri Heil

Lajos
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Hallo,

nur merkt das keiner, da der "Bayerische" ja nie ungültig wird und daher auch keine Notwendigkeit der Beantragung eines Fischereischeins im neuen Bundesland besteht und mit einem gültigen Fischereischein (ausgenommen die "Schmalspurfischereischeine" einiger Bundesländer) eines anderen Bundeslandes in jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland gefischt werden darf.;)

Petri Heil

Lajos

Klaro wird das wahrscheinlich nie auffallen - in erster Linie weil es niemals irgendwo kontrolliert werden wird :m
Und selbst wenn hätte man in den meisten Bundesländern nichts zu befürchten, da es 99% aller Fischereiaufseher eben schlichtweg nicht interessiert.
Aber 100% rechtens ist es eben nicht ... und ich mache hier nur auf diesen Unsinn aufmerksam da es ein Konstrukt aus den vorhandenen 16 Fischereigesetzen ist! #q
Genug vom Off Topic-Gequatsche. Zum Thema wurde ja bereits alles gesagt - klaro kann der Fischereischein, auch der "auf Lebenszeit", entzogen werden.
Dies passiert in seltenen Fällen und meist wegen Verstößen gegen das Tierschutz- oder eben Fischereigesetz.
|wavey:
 
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Habe mir das alles nochmals angeschaut.
Ich glaube nicht, dass ein auf Lebenszeit ausgestelltes amtliches Dokument wieder entzogen werden kann. Es könnte sein, dass die Angelerlaubnis ausgesetzt wird bei einem Vergehen. Aber Schein weg wohl eher nicht. Sonst müsste da direkt ein Zusatz dabeistehen, dass dieser Schein auch wieder entzogen werden kann.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

Habe mir das alles nochmals angeschaut.
Ich glaube nicht, dass ein auf Lebenszeit ausgestelltes amtliches Dokument wieder entzogen werden kann. Es könnte sein, dass die Angelerlaubnis ausgesetzt wird bei einem Vergehen. Aber Schein weg wohl eher nicht. Sonst müsste da direkt ein Zusatz dabeistehen, dass dieser Schein auch wieder entzogen werden kann.

Hallo,

der Führerschein ist auch auf Lebenszeit ausgestellt und kann selbstverständlich entzogen werden und einen Vermerk darüber, dass er entzogen werden kann hat er auch nicht.

Petri Heil

Lajos
 

Riesenangler

Well-Known Member
AW: Fehlverhalten und Fischereischein

So sehe ich das auch. Diese Papiere sind alle nur auf einen Vertrauensvorschuss hin ausgestellt. Wer sich als ungeeignet erweisst, der muss damit Rechnen, das er die Legitimation auch wieder verlieren kann.
 
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