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Guest
Hallo,
ich habe gestern mit einem Kollegen diskutiert. Er hat behauptet, dass der "Fischereischein auf Lebenszeit" auch generell lebenslang gilt und dass dies unwiderruflich und ausnahmslos ist, deshalb laute der Schein ja auf Lebenszeit. Abgesehen davon, dass die Argumentation des Herrn allgemein oft seltsam ist, hat mich das nicht überzeugt. |kopfkrat
Ich meine mich zu erinnern, in Rechtskunde von Gesetzen (ich glaube Bayerisches Fischereigesetz) gehört zu haben, dass in Bayern auch ein formell auf Lebenszeit ausgestellter Fischereischein bei einschlägigem oder nicht einschlägigem Fehlverhalten dem Inhaber genauso auch wieder entzogen werden kann, wie er erteilt wurde, wie das teilweise auch bei einem KfZ-Führerschein oder dem Jagdschein der Fall sein kann. Ich meine auch schon von zumindest einem Fall gelesen zu haben, wo dies tatsächlich passiert ist in Bayern. Mehr weiß ich allerdings auch nicht zu dem Thema, da Beamtendeutsch, Rechtsthemen und Gesetzestexte für mich ohnehin ein Buch mit sieben Siegeln sind
Liege ich richtig damit, dass in Bayern der Fischereischein auch wieder entzogen werden kann, wenn jemand sich gesetzeswidrig verhält? Wenn ja, in welchen Fällen passiert das/ist das passiert? Für wie lange, oder gar auf Lebenszeit? Welche Verwaltungsbehörde zieht den Fischereischein ggf. ein, wie kommt das zustande? Schließt der dauerhafte Entzug eine Wiedererteilung aus, nach dem Motto "einmal weg, immer weg"? Beim Jagdschein z.B. ist das glaube ich so, weil dann die erforderlich Zuverlässigkeit zweifelhaft ist. Weiß jemand was dazu?
ich habe gestern mit einem Kollegen diskutiert. Er hat behauptet, dass der "Fischereischein auf Lebenszeit" auch generell lebenslang gilt und dass dies unwiderruflich und ausnahmslos ist, deshalb laute der Schein ja auf Lebenszeit. Abgesehen davon, dass die Argumentation des Herrn allgemein oft seltsam ist, hat mich das nicht überzeugt. |kopfkrat
Ich meine mich zu erinnern, in Rechtskunde von Gesetzen (ich glaube Bayerisches Fischereigesetz) gehört zu haben, dass in Bayern auch ein formell auf Lebenszeit ausgestellter Fischereischein bei einschlägigem oder nicht einschlägigem Fehlverhalten dem Inhaber genauso auch wieder entzogen werden kann, wie er erteilt wurde, wie das teilweise auch bei einem KfZ-Führerschein oder dem Jagdschein der Fall sein kann. Ich meine auch schon von zumindest einem Fall gelesen zu haben, wo dies tatsächlich passiert ist in Bayern. Mehr weiß ich allerdings auch nicht zu dem Thema, da Beamtendeutsch, Rechtsthemen und Gesetzestexte für mich ohnehin ein Buch mit sieben Siegeln sind
Liege ich richtig damit, dass in Bayern der Fischereischein auch wieder entzogen werden kann, wenn jemand sich gesetzeswidrig verhält? Wenn ja, in welchen Fällen passiert das/ist das passiert? Für wie lange, oder gar auf Lebenszeit? Welche Verwaltungsbehörde zieht den Fischereischein ggf. ein, wie kommt das zustande? Schließt der dauerhafte Entzug eine Wiedererteilung aus, nach dem Motto "einmal weg, immer weg"? Beim Jagdschein z.B. ist das glaube ich so, weil dann die erforderlich Zuverlässigkeit zweifelhaft ist. Weiß jemand was dazu?