AW: Kursmonopol für Prüfung verloren: Landesfischereiverband Baden-Württemberg
In Bayern ist klar festgeschrieben welche Prüfungen anerkannt sind:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97457-173?hl=true
NRW z.B. ist quasi komplett anerkannt. Eigentlich ein Unding, dass man solche unbekursten Halbwilden hier einfach so angeln lässt, ohne dass sie vorher in einem 30-stündigen, hervorragenden Vorbereitungskurs durch mich oder einen anderen Ausbilder-Kollegen die bayerische Auffasung von Angelfischerei eingepflanzt bekommen haben :q :q :q
Das grundsätzliche Problem gibt es aber. Es gibt hier Boardies, die ihr ganzes Leben lang geangelt haben (z.T. sogar Zusatzausbildungen wie Gewässerwart etc. absolviert hatten) und dann beim Umzug in ein anderes Bundesland die Prüfung nochmals ablegen durften siehe Beitrag von Knispel:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=297387&page=2
bei Umzug kann es sein, dass Du wieder Prüfung machen ,musst, wenn Du keinen Kurs nachweisen kannst (Bayern z. B. sogar im Gesetz/Verordnung festgeschrieben)
In Bayern ist klar festgeschrieben welche Prüfungen anerkannt sind:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97457-173?hl=true
NRW z.B. ist quasi komplett anerkannt. Eigentlich ein Unding, dass man solche unbekursten Halbwilden hier einfach so angeln lässt, ohne dass sie vorher in einem 30-stündigen, hervorragenden Vorbereitungskurs durch mich oder einen anderen Ausbilder-Kollegen die bayerische Auffasung von Angelfischerei eingepflanzt bekommen haben :q :q :q
Das grundsätzliche Problem gibt es aber. Es gibt hier Boardies, die ihr ganzes Leben lang geangelt haben (z.T. sogar Zusatzausbildungen wie Gewässerwart etc. absolviert hatten) und dann beim Umzug in ein anderes Bundesland die Prüfung nochmals ablegen durften siehe Beitrag von Knispel:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=297387&page=2