Die Landtagsdebatte vom 13. Oktober 2017 im schleswig-holsteinischen Landtag zum Angelverbot im Fehmarnbelt (TOP27) lässt viele von uns nicht zur Ruhe kommen. Zu groß ist das Entsetzen über die fachliche und rechtliche Inkompetenz der einzelnen Parteien.
Die fischereipolitische Sprecherin der SPD in Schleswig- Holstein stach durch Ihre Aussagen zum Angelverbot in unserem Augen negativ hervor, wobei keine Rede haltbare Argumente für ein Angelverbot enthielt bzw. fachlich und rechtlich fehlerfrei war.
Kerstin Metzner hat einige Äußerungen getätigt, die wir heute in einem Schreiben hinterfragt haben. Natürlich möchten wir Euch unser Schreiben nicht vorenthalten.
Sehr geehrte Frau Metzner,
Bezug nehmend auf Ihre Rede im Landtag vom 13. Oktober 2017 zum Angelverbot im Fehmarnbelt.
Mit Verwunderung haben wir Ihre Äußerungen zur Kenntnis genommen. Hieraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht Ihre Aussage, dass in FFH Gebieten nutzungsfreie Gebiete eingerichtet werden müssen?
- Der Fehmarnbelt ist gemäß der neuen Verordnung kein nutzungsfreies Gebiet, da viele weitere Nutzungsformen weiterhin erlaubt bleiben. Aus welchem Grund erwähnen Sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von nutzungsfreien Gebieten und erwecken dadurch den Eindruck, dass es sich beim NSG Fehmarnbelt um ein nutzungsfreies Gebiet handelt?
- Die Natura 2000 Gebiete „mussten endlich rechtlich gesichert werden“ ist eine Ihrer Aussage. In wie weit war hierfür ein Angelverbot erforderlich?
- Bitte nennen Sie uns die Störfaktoren - in abnehmender Reihenfolge - die die Schutzgüter im Fehmarnbelt gefährden?
- Können Sie uns sagen, in welcher Weise die Schutzgüter im Fehmarnbelt durch Angler gefährdet werden?
- Verlangt die EU explizit die Ausweisung von Naturschutzgebiet zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete oder wären auch anderen Maßnahmen geeignet um die Anforderungen der EU zu erfüllen?
- Kann Deutschland durch die neue Verordnung „NSGFmbV“ ein Vertragsverletzungsverfahren abwenden?
- Wäre es möglich gewesen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ohne ein Angelverbot im Fehmarnbelt zu verhindern?
- Müssen wir durch die beschlossene „Strategie zur Erhaltung der Biodiversität“ weitere Angelverbote in Schleswig- Holstein befürchten?
- Haben Sie sich darüber informiert, wo sich die Fanggründe der schleswig-holsteinischen Fischer und Angler befinden? Wenn ja, mit wenn haben Sie gesprochen?
- Der Vorschlag wurde laut Ihrer Aussage über ein Jahr diskutiert. Unsere Argumente gegen ein Angelverbot wurden hierbei jedoch ignoriert und die Verordnung mit einem Angelverbot ohne wissenschaftlichen Nachweis beschlossen. Eine Verkleinerung der Fläche bedeutet keineswegs einen Kompromiss, sondern zeigt lediglich auf, dass auch für den Rest der Fläche im Fehmarnbelt keine Notwendigkeit für ein Angelverbot bestand. Können Sie uns neue wissenschaftliche und zugleich haltbare Nachweise liefern, die ein Angelverbot im Fehmarnbelt begründen? Die bisherigen Begründungen haben wir ja bereits mehrfach wissenschaftlich widerlegt.
- Die CDU Minister haben sich laut Ihrer Aussage „das Mitbestimmungsrecht für diese Verordnung bewusst nehmen lassen“. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat trotzdem sein Veto eingelegt. Dieses wurde von Ministerin Hendricks ignoriert. Müssen wir demnach fürchten, dass die ideologische und willkürliche Politik der SPD auch zukünftig nur durch gesetzliche Regelung zu stoppen ist und müssen wir zukünftig mit noch mehr unbegründeten Angelverboten rechnen?
- Sie fordern von unserer Initiative weniger Polemik und mehr Ehrlichkeit. Können Sie uns hierfür Beispiel nennen, insbesondere an welcher Stelle wir nicht die Wahrheit gesagt haben sollen?
Wir möchten Sie bitten, unsere Fragen bis zum 01.November 2017 zu beantworten. Gerne möchten wir unsere Fragen und Ihre Antworten – insbesondere zu Frage 13 – veröffentlichen.
Für Ihre Antwort bedanken wir uns im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Lars Wernicke
Initiative Anglerdemo