G
Gelöschte Mitglieder 12701
Guest
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV
Persönliche Daten sind auch Bankverbindungen...
Persönliche Daten sind auch Bankverbindungen...
Quelle: der oben benannte Brief der Stadt München.Weitergabe an Verbände: Die ist regelmäßig zulässig, wenn sie sich schon aus der
Vereinstätigkeit ergibt (z.B. Wettkampfmeldungen). Geht die Datenweitergabe darüber hinaus,
sollte das in der Satzung geregelt werden oder in der Einverständniserklärung benannt
werden.
Persönliche Daten sind auch Bankverbindungen...
Ich sehe dies höchst problematisch, auch wenn ich kein Fachmann für Datenschutz bin. Die Daten dürfen nicht ohne weiteres an Dritte gegeben werden. Der BV ist in diesem Sinne Dritter. Damit liegt ein Datenschutzverstoss vor. Fertig aus. Die Vereine müssen sich vorher das OK jeden einzelnen Mitglieds geben lassen. Aber was passiert, wenn einzelne Mitglieder nicht wollen. Behalten die dann ihren alten Ausweis. Wie verfährt man mit den beiden parallelen Strukturen?
Hoppla, welch markige Worte
Fertig aus noch lange nicht
Erst einmal überprüfen, ob nicht doch bei Mitgliedschaft in einem Verband Vertragsmäßigkeit vorliegt.
Servus Kolja,
es wird doch unterschieden zischen Dritten und Vertragsgebundenen,
wenn daa keine Vertragliche Beziehung besteht, dann sind es drtitte.
Aber in Bayern haben Vereine, die im Landesverband sind, aufgrund ihrer Mitgliedschaft eine vertragliche Beziehung. Der Landesverband gilt nicht als Dritte.
Um das klar zustellen: Ich bin nicht gegen einen maschinenlesbaren Ausweis.
Das ist genau die richtige Herangehensweise; diesen Kram zu hinterfragen.Wenn bei der Einführung solcher Spielereien von „Mehrwerte für Ausweisinhaber“ die Rede ist ohne dies zu konkretisieren, ...