Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Persönliche Daten sind auch Bankverbindungen...
 

smithie

Well-Known Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Weitergabe an Verbände: Die ist regelmäßig zulässig, wenn sie sich schon aus der
Vereinstätigkeit ergibt (z.B. Wettkampfmeldungen). Geht die Datenweitergabe darüber hinaus,
sollte das in der Satzung geregelt werden oder in der Einverständniserklärung benannt
werden.
Quelle: der oben benannte Brief der Stadt München.

Wenn ihr euch da so sicher seid, ok - Meldung an Verband im Fall von Angelvereinen kann ja nicht "Wettkampfmeldungen" sein, ist ja verboten :p

Da es einen Verweis auf bestehendes BDSG gab: mit in Kraft treten der Verordnung gilt die VO als übergeordnet gültig, bis evt. widersprüchliche Einzelheiten in nationales Recht überführt werden.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Hallo miteinander

meine Gesamteinschätzung ist so, dass bisher dem Thema Datenschutz wenig Beachtung eingeräumt wurde. Ist auch ein Stück weit nachvollziehbar. Angelvereine und Verbände sind deutlich älter als die Idee des Datenschutzes. Und man hat im alten Stil weiter gewurschtelt.

Die neue DSGVO hat nun den Anstoß gegeben über die Sache neu nachzudenken. Man hat dabei festgestellt, dass die Sache "leicht problembeladen" ist. Zumindest der LFV Bayern geht nun das Problem an. Es soll zukünftig alles auf dem aktuellen datenschutzrechtlichen Stand sein.

Wenn man die Rechtsvorschriften ansieht, dann ist klar, dass der Datenschutz eng ausgelegt werden muss (Grundsatz der Datenminimierung, nur eng begrenzte Einwilligungserklärung gültig - keine Generalvollmacht, rechtliche Unzulässigkeit der rückwirkenden Zustimmung usw.). Das passt nicht mit der aktuell gelebten Praxis zusammen. Also braucht´s eine irgendwie rechtlich zusammengeschusterte weite Auslegung des Datenschutzrechts (Erfüllung von Rechtsverhältnissen, ständige bisherige Übung usw,).
Wie dieses Spannungsverhältnis aufgelöst wird kann man nur schwer vorhersagen. Allein hier im Forum haben jetzt schon zwei User angemerkt, dass sie rechtlich vorgehen wollen.

Ich für mich habe da eine andere Konsequenz gezogen: Ausschlaggebend ist, ob deutlich nachvollziehbar bei den Angelvereinen und Verbänden jetzt eine Kurskorrektur vorgenommen wird oder nicht.

Ich bin nicht der Meinung, dass auf Vereinsebene bei den Ehrenamtlern die rechtlichen Zügel (erhöhte strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen) angezogen werden sollen. Im Gegenteil, das freie bürgerschaftliche Engagement muss gefördert werden. Auf Verbandsebene braucht es allerdings ein viel stärke Verrechtlichung.

Ich bin dafür, dass wir darauf drängen sollen, dass jetzt der Datenschutz verbessert wird. Verschüttete Milch ist nicht mehr einzusammeln.

Servus
Fischer am Inn
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Persönliche Daten sind auch Bankverbindungen...

Hallo,

ja, aber jedem dem ich mal was überwiesen habe hat die und jeder der mir mal was überwiesen hat, hat die auch. Da kommt schon einiges zusammen, insofern ist hier kaum ein wirklicher "Schutz" möglich, zuviele "Mitwisser" von meinen Daten und auch ich weiss zuviel von anderen:q.
Vielleicht bin ich da etwas sorgloser gestrickt als dass ich mir da Sorgen machen würde#c.

Gruß

Lajos
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Lajos

du einfach nur Pragmatiker, der mit beiden Beinen in der Realität steht #h

Du wirst deswegen auch kein Mitglied sein, das dem Vereinsvorstand prinzipienreitend Probleme macht.

Vereine, zumindest die die ich kenne, wahren den Datenschutz sehr, aber wie du hier siehst, ist das Vertrauen nicht groß und deswegen muss sich ein Vereinsvorstand genauestens informieren.
Die mir bisher zugänglichen Informationen, was zukommen kann, sind beruhigend.
 
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Kolja Kreder

Mitglied
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Ich sehe dies höchst problematisch, auch wenn ich kein Fachmann für Datenschutz bin. Die Daten dürfen nicht ohne weiteres an Dritte gegeben werden. Der BV ist in diesem Sinne Dritter. Damit liegt ein Datenschutzverstoss vor. Fertig aus. Die Vereine müssen sich vorher das OK jeden einzelnen Mitglieds geben lassen. Aber was passiert, wenn einzelne Mitglieder nicht wollen. Behalten die dann ihren alten Ausweis. Wie verfährt man mit den beiden parallelen Strukturen?
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Ich sehe dies höchst problematisch, auch wenn ich kein Fachmann für Datenschutz bin. Die Daten dürfen nicht ohne weiteres an Dritte gegeben werden. Der BV ist in diesem Sinne Dritter. Damit liegt ein Datenschutzverstoss vor. Fertig aus. Die Vereine müssen sich vorher das OK jeden einzelnen Mitglieds geben lassen. Aber was passiert, wenn einzelne Mitglieder nicht wollen. Behalten die dann ihren alten Ausweis. Wie verfährt man mit den beiden parallelen Strukturen?

Hoppla, welch markige Worte ;)

Fertig aus noch lange nicht ;)

Erst einmal überprüfen, ob nicht doch bei Mitgliedschaft in einem Verband Vertragsmäßigkeit vorliegt.
 
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Toni_1962

freidenkend
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Wir kommen nicht weiter, wenn jede Zeit ein neuer user aufschlägt und wieder sich das Karrussel aufs neue dreht.
Bitte Vorpostings lesen, besonders das von mir erwähnte Infomationsschreiben für Vereine, das offiziell von der Stadt München für Vereine herausgegeben wurde.
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Hallo Toni,

Bitte Vorpostings lesen, besonders das von mir erwähnte Infomationsschreiben für Vereine, das offiziell von der Stadt München für Vereine herausgegeben wurde.

Wenn es die Gerichte anders sehen als die Stadt München - kann man die Stadt München dann verklagen ?

Wie schon geschrieben, jeder Verein, Verband oder Gewerbe muss selbst entscheiden, in welches juristische Risiko er/es einsteigt.
 

Angelfischerei

New Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Nette Diskussion hier.

Meine Meinung (auch nach dem Lesen des hier gern angemerkten Infoblatt "Vereinsknowhow"):

Da zwischen dem Vereinsmitglied und dem Landes- bzw. Bundesverband kein Vertragsverhältnis besteht - diese sogar bestreiten, dass der "einfache" Angler Mitglied ist - benötigt der Verein immer die Zustimmung zur Weitergabe der Stammdaten.

Im Bereich der Fischerei-Landesverbände ergibt sich aus der Vereinstätigkeit eben keine Notwendigkeit diese Daten weiterzugeben, da hier lediglich eine mengenmäßige Erfassung der Mitglieder, ggf. Unterteilt in Senioren, Jugend, männl./weibl., notwendig ist. Die meisten LV fordern auch nur diese Daten an.

Ich kenne keine Satzung, keinen Aufnahmeantrag in dem die Weitergabe geregelt ist, weder nach BDSG noch nach DS-GVO.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Hoppla, welch markige Worte ;)

Fertig aus noch lange nicht ;)

Erst einmal überprüfen, ob nicht doch bei Mitgliedschaft in einem Verband Vertragsmäßigkeit vorliegt.

Eine recht typische Satzungsformulierung findet sich in der Mustersatzung des RhFV:

Datenschutz im Verein
Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über persönliche Verhältnisse
der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.
Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person bei der Aufnahme als Mitglied gespeicherten Daten, auf Berichtigung, wenn sie unrichtig sind, und auf Löschung,
wenn die Speicherung unzulässig war.
Den Organen des Vereins ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über
das Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein hinaus.


Jetzt muss man zusätzlich bedenken, dass es ja gar keine direkte Rechtsbeziehung zwischen dem AV und dem BV gibt! Zudem dürfte es viele Vereine Geben, die noch gar keine Datenschutzklausel in ihrer Satzung haben. Die Sache ist alles adere, als unproblematisch. Vor allem ist es aber dilettantisch angegangen worden.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Servus Kolja,
es wird doch unterschieden zischen Dritten und Vertragsgebundenen,
wenn daa keine Vertragliche Beziehung besteht, dann sind es drtitte.

Aber in Bayern haben Vereine, die im Landesverband sind, aufgrund ihrer Mitgliedschaft eine vertragliche Beziehung. Der Landesverband gilt nicht als Dritte.
 
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Kolja Kreder

Mitglied
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Servus Kolja,
es wird doch unterschieden zischen Dritten und Vertragsgebundenen,
wenn daa keine Vertragliche Beziehung besteht, dann sind es drtitte.

Aber in Bayern haben Vereine, die im Landesverband sind, aufgrund ihrer Mitgliedschaft eine vertragliche Beziehung. Der Landesverband gilt nicht als Dritte.

Die Vereinsmitglieder im RhFV und ich denke, dass gilt für die meisten LVs, sind nur mittelbare Mitglieder des LV. Es besteht damit keine "vertragliche" Beziehung zwischen dem LV und dem Mitglied. Folgerichtig wurden bislang die Verbandspässe des DAFV auch von den Vereinen und nicht vom LV oder BV ausgestellt. Der LV bekam nur eine anonyme Mitteilung über die Anzahl der Mitglieder. Hier geht es aber nun darum das der DAFV dieses maschinenlesbaren Ausweis ausstellt und zwischen dem DAFV und den Mitglieder der Angelvereine gibt es erst recht keine "vertragliche" Beziehung, denn Mitglied im DAFV sind nur die LVs. Daher ist der DAFV auf jeden Fall Dritter.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Selbst wenn eine vertragliche Beziehung besteht, muss für die Weitergabe von Daten immer ein berechtigtes Interesse bestehen! Dieses ist im Einzelfall zu prüfen und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Ein berechtigtes Interesse ist die Verwaltung von Mitgliederdaten- da die Angler keine Mitglieder sind, fällt dieses Argument weg. Ein berechtigtes Interesse ist - laut Auslegung von Juristen zur neuen Verordnung - u.a. gegeben, wenn eine nachweisliche Notwendigkeit besteht und keine Alternativen vorliegen. Auch dieses scheint hier nicht gegeben!

Mein Verein hat übrigens eine Einzugsermächtigung für mein Bankkonto- wo liegt die Grenze, bei der Weitergabe von persönlichen Daten?

Ich habe tatsächlich bereits Kontakt mit der Hotline meiner Rechtschutzversicherung aufgenommen und vor 15 Minuten eine telefonische Rückmeldung erhalten.

Nach "meiner mündlichen Schilderung" und einer telefonischen Ersteinschätzung von den dortigen Juristen wäre eine Klage gegen die Weitergabe meiner Daten von der RSV abgedeckt. Natürlich müsste ich im Falle der Weitergabe das noch einmal schriftlich einreichen. Meine oben aufgeführte "Argumentation zum berechtigten Interesse" gibt deren Aussage laienhaft und mit meinem Verständnis wieder.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Um das klar zustellen: Ich bin nicht gegen einen maschinenlesbaren Ausweis. Er kann sinnvoll sein, wenn damit noch andere Annehmlichkeiten verbunden sind. Gegenwärtig ist es aber doch so, dass wir schon den alten Papierausweis lediglich zuhause in der Schublade hatten und er bestenfalls da heraus kam, wenn eine Versicherungsleistung über den Verband angefordert werden musste. Ich kenne Vereinsmitglieder, die seit Jahrzehnten im Verein sind und nicht einmal ihre Jahresmarken geklebt haben. In meiner Prioritätenliste steht also ein solcher Ausweis ziemlich am Ende.

Klar ist aber auch, dass die Ressource Zeit bei den Mitarbeitern des DAFV endlich ist. Also ist die Priorisierung von Projekten eine zentrale Aufgabe der Führung des Verbandes. Hier scheint sie mir völlig versagt zu haben. Es sieht mir eher danach aus, dass man mal irgend etwas vorzeigbares haben wollte, egal was es ist. So groß scheint mir die Not dort zu sein. Dies wundert ja auch nicht, nach den zahlreichen weiteren Austritten.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Wenn bei der Einführung solcher Spielereien von „Mehrwerte für Ausweisinhaber“ die Rede ist ohne dies zu konkretisieren, ...
Das ist genau die richtige Herangehensweise; diesen Kram zu hinterfragen.
- was habe ich davon?
- warum wollt ihr das denn unbedingt?
 

glavoc

Well-Known Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

ûnd dann immer dieser inflationär gebrauchte "Mehrwert" Begriff - der dann auch noch völlig beliebig benutzt wird^^
 
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Kolja Kreder

Mitglied
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Ich sehe da gegenwärtig auch keinen Mehrwert. Ich hätte eine theoretische Vorstellung, was man machen könnte. Damit wäre ich aber ohnehin zu revolutionär.
 

Wander-HH

Active Member
AW: Der maschinenlesbare Verbandsausweis des DAFV

Hmm,

interessanter Lesestoff so kurz vor der JHV vom Hamburger Verband wo genau das, auch ein kleineres Unterthema wird. |rolleyes

Ich habe mir die betreffende Seite vom DAFV angeschaut und habe innerlich nur mit dem Kopf geschüttelt.

  • bundesweit einheitlich - nett
  • unbegrenzt gültig - auch für meine Nachfahren?
  • Maschinenlesbar und visuell lesbar - nett
  • Nutzbar auf Bundes-, Landes- und Vereinsebene - können letztere Beide dann auch selbst einführen
  • Ersetzt potentiell alle bestehenden Ausweisdokumente im Verband - hier gehen meine Nackenhaare ganz gewaltig hoch
  • Mehrwerte für Ausweisinhaber - bekomme ich 10% bei Amazone und alle Automarken und an der Wursttheke?
  • Langfristige Ablösung der bestehenden Klebemarken - und wer verwaltet es wie / wo im Tagesgeschäft?
Es ist m.E. nichts anderes als eine zusätzliche Geldquelle (ihr bekommt nur den neuen Verbandsausweis (Scheckkarte) für den DAFV. Der anschliessender Aufwand und einhergehenden Kosten (Hard-/Software/Aufwand/Kontrolle) liegen dann mit Sicherheit bei den Vereinen. Welche es selbstverständlich weitergeben werden - müssen - an den Mitgliedern.
Resumee: Überlasse ich euch. |supergri

Thema Datenschutz.
Da gehen mir wirklich ganz gewaltig die Nackenhaare hoch. Weniger bei der Verwaltung der Daten als bei der Kontrolle am Wasser. Never ever geht gar nicht fällt mir dazu ein. Mitgliedsausweis, Fischereischein und Marke(n). Ende Gelände.

Wobei ich durchaus zu Bedenken gebe, dass die Meisten hier überall mit eine Scheckkarte bezahlen. Die Meisten haben nicht mal ansatzweise eine Ahnung was man aus Kontoauszüge lesen kann. Schaut euch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mal an. Wo geht ihr was einkaufen, treibt ihr Sport, seit ihr sozial engagiert, was habt ihr abonniert und wo habt ihr getankt? Deswegen zahle ich meistens in bar weil ich nicht ausgewertet werden möchte aber bestimmt wo anders werde. |rolleyes

Die Kernfrage scheint mir zu sein, welchen Nutzen - ausser einer Geldquelle zu erschaffen - hat der DAFV davon?

Das erinnert mich daran, wenn ich mich nicht irre, dass die EU ein App einführen möchte, dass man jeder Fischentnahme meldet.

Ich bin heilfroh und wem auch immer dankbar, dass ich zwischen 2 Extremen lebe darf. Vor 1955 war ..., danach war Freiheit / Leben pur und was seit Jahren im Werden ist (totaler Kontrolle und Überwachung) ... schweig.

Der Sommer kommt ... geniesst die Natur und fängt dicke Fische. #6
 
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