AW: Anglerdemo- Aktuelles
DSGVO gilt erst seit 25.05.2018, also erst wenige Wochen, warten wir es ab.
Wenn mir mein Admin sagt, nach deutschem Recht muss ich mich so und so verhalten, bezogen auf die DSGVO, dann glaube ich ihm das.
Und wenn die EU beschließt, ab morgen fahren wir alle nur noch 130 km/h, dann warte ich auf die Änderung der Straßenverkehrsordnung.
Auch da wird die Praxis zeigen wie diese Verordnung (DSGVO) hier in D ausgefüllt wird. Den das kann zur Zeit niemand genau sagen.
Wenn durch die EU bestimmte Verordnungen erlassen werden
bedarf es immer noch Formen der nationalen Umsetzung.
Ich sage nur das Thema Feinstaub (Dieselfahrverbot z.B.) Ich persönlich reagiere weniger auf EU Verordnungen sondern vertraue mehr auf nationales Recht. Wenn für Dich zuerst EU Recht kommt und Dir letztendlich Wurst ist, was die zuständigen Ministerien sprich Gesetze in D sagen, gut. Deine Sichtweise.
-> Nix für ungut, aber Du hast die rechtliche Relevanz einer EU Verordnung nicht verstanden. Sie kann in nationalem Gesetz verankert werden (z.B. DSGVO Österreich), muss aber nicht (DGSVO Deutschland, um beim Beispiel zu bleiben).
Mit in Kraft treten ist sie in allen Mitgliedsstaaten gültig.
Nationales Recht kann Dinge genauer regeln oder spezifizieren, aber wenn nationales Recht die EU Verordnung überlagern könnte, könnte man sich die vorherigen Review-Runden und Konsolidierungsprozesse mit den Mitgliedsstaaten oder eigentlich die ganze Verordnung sparen, weil eh jeder macht, was er will.
Glaubst Du das wirklich?
Dein Admin sagt Dir, wir er es einschätzt, dass die DSGVO praktisch umgesetzt werden sollte, das hat erstmal nix mit dem deutschen Datenschutzgesetz zu tun.
Oder hast Du immer noch einen Datenschutzbeauftragten nach BDSG und nicht nach DSGVO? (um mal bei einem ganz banalen Beispiel zu bleiben)
Wenn Deutschland weiter der Meinung ist, Tempolimit wollen wir nicht, und es
gäbe eine EU Verordnung, die 130 max festlegt, glaubst Du, dass Deutschland im nationalen Recht festlegen kann: "bei uns kein Tempolimit"?
Dein Feinstaub Beispiel passt doch wunderbar: das Limit ist da, wie das konkret erreicht wird, muss jeder selbst wissen (Fahrverbot, neue Technik, ...).
Deutschland legt ja nicht national fest: bei uns kein Feinstaublimit?!
Und ich teile auch Deine Sichtweise nicht, dass es jetzt nicht mehr sinnvoll ist mit nationalen Entscheidungsträgern zu reden. Das hätte man 2000 machen sollen, jetzt ist es weniger angebracht.
Bin ich anderer Meinung, gerade jetzt muss Du mit den Leuten reden und aufklären. Ansonsten würdest Du auch die Arbeit von Lars als unnütz darstellen. Um mal vom Verband weg zu kommen.
Bitte lesen und nicht Zitate verdrehen, ich bezog mich ausdrücklich auf die o.g. Verordnung und da ist es nunmal so, dass es jetzt eigentlich zu spät dafür ist, mit nationalen Entscheidern zu reden.
Natürlich muss man mit nationalen Entscheidungsträgern reden.
@Dein Anglerdemo Verweis: klar, Lars und Anglerdemo ist völlig unnütz, gut dass das mal jemand ausspricht! #h