Anglerdemo- Aktuelles

Forelle2000

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AW: Anglerdemo- Aktuelles

Lars, ich bin nur darauf eingestiegen, dann lügt der DAFV?
Diese Beiträge sind dann ok?

Wenn ich drauf antworte, dann zerstöre ich den Thread mit über 900 Beiträgen? Dann solltest Du mit Deiner (berechtigten) Kritik schon vorher anfangen.

Ich werde aber trotzdem etwas mehr Zurückhaltung üben.
 
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smithie

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AW: Anglerdemo- Aktuelles

Wie möchte denn der Minsterialrat eine nationale Regelung entgegen einer EU Verordnung umsetzen?


Wäre mir neu, dass ich per nationaler Gesetzgebung eine EU Verordnung aushebeln kann.
Umsetzung einer EU VO in nationales Recht ist was anderes.


Ich kann ja auch nicht einfach die DSGVO per nationalem Gesetz (in Teilen) ungültig erklären.
 

Forelle2000

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Edit by Mod - Angelpolitik, nix anderes bitte!
 
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smithie

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Eine EU Richtlinie ist was anderes als eine EU Verordnung!
U.A. darum führt diese Diskussion zu nichts.


M.E. kann Deutschland diese Regelung nur verhindern, wenn die Verordnung geändert wird, aber nicht wenn sie drinnen bleibt.


Soll sich jeder seine Gedanken machen, ob eine kommende EU Verordnung mehr wiegt als das Wort eines Ministerialrats oder nicht.
 
G

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Guest
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Lars, ich bin nur darauf eingestiegen, dann lügt der DAFV?
Diese Beiträge sind dann ok?

Das war ja eine Frage zu meinem Beitrag und die habe ich beantwortet und hierbei sogar noch klar geäußert, dass ich das NICHT bestätige, sondern nicht weiß und die verschiedenen Möglichkeiten dargestellt. Somit sehe ich keinen Grund diesen Thread mit allgemeinen Geplänkel zum DAFV zu nutzen. Dafür gibt es zig andere DAFV Threads hier im Forum. Danke!

Wie möchte denn der Minsterialrat eine nationale Regelung entgegen einer EU Verordnung umsetzen?


Wäre mir neu, dass ich per nationaler Gesetzgebung eine EU Verordnung aushebeln kann.
Umsetzung einer EU VO in nationales Recht ist was anderes.


Ich kann ja auch nicht einfach die DSGVO per nationalem Gesetz (in Teilen) ungültig erklären.

Das geht bei einer Verordnung nicht, fertig. Eine EU Verordnung gilt unmittelbar ohne wenn und aber. Ich habe im Ministerium bereits nachgefragt, wie diese Aussage in der PM vom BMEL zu erklären ist. Nur weil man eine Verordnung anders interpretiert, als die Kommission, die diese Verordnung erlassen hat, befreit es ja nicht von der Umsetzung. Ich denke aber, dass ich keine Antwort erhalten werde |rolleyes
 

Forelle2000

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AW: Anglerdemo- Aktuelles

Soll sich jeder Gedanken machen was sinnvoll ist, mit einem Ministerialrat zu reden, der hoffentlich zu dem steht was er sagt und der seinen Einfluss geltend machen kann, oder eine kommende EU Verordnung "abzuwarten". Eine "kommende" EU Verordnung ...ja hier sind wir alle Kaffeesatzleser. Du bezweifelst die Sinnhaftigkeit sich mit dem MR zu unterhalten und ich sehe die EU Verordnung noch lange nicht in Kraft. Und so bewegen wir uns alle beide im spekulativen Bereich.
 

Forelle2000

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AW: Anglerdemo- Aktuelles

Das war ja eine Frage zu meinem Beitrag und die habe ich beantwortet und hierbei sogar noch klar geäußert, dass ich das NICHT bestätige, sondern nicht weiß und die verschiedenen Möglichkeiten dargestellt. Somit sehe ich keinen Grund diesen Thread mit allgemeinen Geplänkel zum DAFV zu nutzen. Dafür gibt es zig andere DAFV Threads hier im Forum. Danke!



Das geht bei einer Verordnung nicht, fertig. Eine EU Verordnung gilt unmittelbar ohne wenn und aber. Ich habe im Ministerium bereits nachgefragt, wie diese Aussage in der PM vom BMEL zu erklären ist. Nur weil man eine Verordnung anders interpretiert, als die Kommission, die diese Verordnung erlassen hat, befreit es ja nicht von der Umsetzung. Ich denke aber, dass ich keine Antwort erhalten werde |rolleyes
Das zeigt aber schon mal den Interpretationsspielraum
der angedachten Verordnung. Wenn das BMEL den Inhalt, einer geplanten Verordnung, die bisher niemand im genauen Wortlaut kennt, erst mal in unserem Sinne sieht. Ist das nicht gut?
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Erinnerung - nur Angelpolitik hier im Forum!

Keine Flüchtlingspolitik - nicht einmal bei asylsuchenden Angelsachsen #h
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Soll sich jeder Gedanken machen was sinnvoll ist, mit einem Ministerialrat zu reden, der hoffentlich zu dem steht was er sagt und der seinen Einfluss geltend machen kann, oder eine kommende EU Verordnung "abzuwarten". Eine "kommende" EU Verordnung ...ja hier sind wir alle Kaffeesatzleser. Du bezweifelst die Sinnhaftigkeit sich mit dem MR zu unterhalten und ich sehe die EU Verordnung noch lange nicht in Kraft. Und so bewegen wir uns alle beide im spekulativen Bereich.

Ich habe mir Gedanken gemacht (mache ich immer)- wenn ein Ministerialrat eine solche Aussage trifft, muss ich nachfassen, wieso er davon überzeugt ist!

Spekulativer Bereich? Die EU Verordnung gibt es seit dem 11.Dezember 2013 und sollte auch dem Ministerialrat bekannt sein! Ich denke auch ein Bundesverband sollte diesen Text kennen, jedoch habe ich meine Zweifel, wenn man einem Ministerialrat bei einer solchen Aussage ohne Nachfrage/ Begründung blind vertraut.


Der Text lautet "Alle beim Fischfang in Unionsgewässern oder von Fischereifahrzeuge der Union außerhalb der Unionsgewässer in nicht unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit von Drittländern fallenden Gewässern in den nachstehend aufgeführten Fischereien und geografischen Gebieten getätigten Fänge von Arten, für die Fangbeschränkungen gelten(...)."

Die Freizeitfischerei/ der Dorsch ist alleine durch das Baglimit Teil der CFP und fällt somit unter diesen Artikel. Ebenfalls ist der Lachs quotiert.

Das zeigt aber schon mal den Interpretationsspielraum
der angedachten Verordnung. Wenn das BMEL den Inhalt, einer geplanten Verordnung, die bisher niemand im genauen Wortlaut kennt, erst mal in unserem Sinne sieht. Ist das nicht gut?

Wo ist das Platz für Interpretationsspielraum? Siehe meine obigen Ausführungen!
 

smithie

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Spekulativer Bereich? Die EU Verordnung gibt es seit dem 11.Dezember 2013 und sollte auch dem Ministerialrat bekannt sein!
Mea culpa - meine "kommende EU Verordnung" hat ihn verwirrt, ich geb's ja zu...




Der allereinzigste Punkt wäre, dass jemand (Behörde) die Einhaltung EU Verordnung (Rückwurfverbot) eher weniger als mehr verfolgt.


Darauf würde ich allerdings nichts geben, zumals ein Ministerialrats-Wort im Fall der Fälle nichts zählt im Gegensatz zu einer VO.
 

Forelle2000

Active Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Meine Anmerkungen bezogen sich klar auf das Thema Rückwurfverbot.

Das bisher für Angler nicht gegolten bzw. angewendet wurde? Korrekt? Jetzt geht also es darum, ob dieses Rückwurfverbot auch auf Angler anzuwenden ist. Deine aktuelle Anfrage an die EU, ja so ist es, die Anfrage des DAFV beim zuständigen MR, nein, machen wir nicht.

Ich glaube auch, dass es darum und die Interpretation der Aussage des MR ging. Um nichts mehr oder weniger. Dort sehe ich und auch ihr wenn ich richtig lese Klärungsbedarf. Wenn ein zuständiger MR dazu eine andere Meinung äußert zur nationalen Umsetzung ist das zumindest zu hinterfragen.
Aus Deinem Äußerung sollte man nicht schließen, dann ist es ja sinnlos mit nationalen Entscheidungsträgern zu reden, da es ja die VO gibt. Das halte ich für falsch.
 
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G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Der allereinzigste Punkt wäre, dass jemand (Behörde) die Einhaltung EU Verordnung (Rückwurfverbot) eher weniger als mehr verfolgt.

Ich denke Angler sollten einen bezahlten Verband eher dazu bewegen, solchen Schwachsinn zu bekämpfen und zu verhindern, anstatt auf "Nichtverfolgung von geltendem Recht" zu setzen, oder? Wenn wir durch die Fehllesitungen des DAFV geltendes Recht brechen müssen, um keine Babydorsche und Babaylachse abzuknüppeln- wo soll das dann hinführen? Dann sollten die Landesverbände eventuell so manchen Postenbesetzer im Bundesverband mal hinterfragen und die Qualifikation der Handelnden für diese Aufgabe anzweifeln...

Ich kann doch nicht einem Ministerialrat Glauben schenken, wenn eine Verordnung eine deutliche Sprache spricht! Wenn das diesem Ministerialrat zum Beispiel einfach gar nicht interessiert, was mit uns Anglern oder den Fischen passiert und der einfach nur seine Ruhe haben will (die er ja durch diese Aussage erst einmal hat)- ja was dann? Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen, wir Angler knüppeln die Fische ab und die Verantwortlichen zucken mit den Schultern? Das kannst selbst Du nicht befürworten und gutheißen Steffen!

Übrigens kenne ich die Sichtweise/ Interpretation des BMEL zum Anlandegebot und kann wirklich nur davor warnen, dieses auszusitzen! Sollte hier nicht schnellstmöglich etwas passieren, werden wir definitiv ab 2019 Babyfische töten müssen! Da wir diese nicht verwerten dürfen, sehe ich dadurch das Angeln auf quotierte Fischarten in Deutschland als gefährdet an! Aber soweit denkt hier keiner. Die Verbände fordern doch immer eine sinnvolle Verwertung- da werden und Tier- und Naturschützer schnell das Angeln verbieten.

Und niemand sollte sich im Süsswasser sicher fühlen, denn da folgt ja bald der nächste Hammer....
 

Forelle2000

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AW: Anglerdemo- Aktuelles

Ich denke Angler sollten einen bezahlten Verband eher dazu bewegen, solchen Schwachsinn zu bekämpfen und zu verhindern, anstatt auf "Nichtverfolgung von geltendem Recht" zu setzen, oder? Wenn wir durch die Fehllesitungen des DAFV geltendes Recht brechen müssen, um keine Babydorsche und Babaylachse abzuknüppeln- wo soll das dann hinführen? Dann sollten die Landesverbände eventuell so manchen Postenbesetzer im Bundesverband mal hinterfragen und die Qualifikation der Handelnden für diese Aufgabe anzweifeln...

Ich kann doch nicht einem Ministerialrat Glauben schenken, wenn eine Verordnung eine deutliche Sprache spricht! Wenn das diesem Ministerialrat zum Beispiel einfach gar nicht interessiert, was mit uns Anglern oder den Fischen passiert und der einfach nur seine Ruhe haben will (die er ja durch diese Aussage erst einmal hat)- ja was dann? Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen, wir Angler knüppeln die Fische ab und die Verantwortlichen zucken mit den Schultern? Das kannst selbst Du nicht befürworten und gutheißen Steffen!

Übrigens kenne ich die Sichtweise/ Interpretation des BMEL zum Anlandegebot und kann wirklich nur davor warnen, dieses auszusitzen! Sollte hier nicht schnellstmöglich etwas passieren, werden wir definitiv ab 2019 Babyfische töten müssen! Da wir diese nicht verwerten dürfen, sehe ich dadurch das Angeln auf quotierte Fischarten in Deutschland als gefährdet an! Aber soweit denkt hier keiner. Die Verbände fordern doch immer eine sinnvolle Verwertung- da werden und Tier- und Naturschützer schnell das Angeln verbieten.

Und niemand sollte sich im Süsswasser sicher fühlen, denn da folgt ja bald der nächste Hammer....


Sorry, aber wann willst du anfangen irgend jemanden zu glauben? Wenn Du schon sagst, egal was das BMEL sagt, ist so oder so egal.

Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass aus der Verordnung resultieren soll untermaßige und geschonte Fische abzuschlagen.

Du arbeitest viel mit persönlichen Annahmen: dem MR interessiert es gar nicht, der will nur seinen Ruhe haben, andererseits kennst Du die Sichtweise des gescholtenen BMLE genau......und der nächste Hammer folgt im Süßwasser...
Und wenn die Verordnung einen deutliche Sprache spricht, frag ich mich wieso dann alle nachfragen müssen wie es denn nun ist?

Da Du gut vernetzt bist, würde mich hier die Sichtweise der anderen EU Mitglieder interessieren die es betreffen.
Immerhin dürften wir nicht die einzigen sein, die es betrifft.
 

smithie

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Die genannte EU Verordnung und die DSGVO sind beides EU Verordnungen.
Daher in diesem Zusammenhang:

Meine Anmerkungen bezogen sich klar auf das Thema Rückwurfverbot.

Das bisher für Angler nicht gegolten bzw. angewendet wurde? Korrekt?
Bisher wurde niemand nach der DSGVO veruteilt, hat sie deshalb nicht gegolten?

Jetzt geht also es darum, ob dieses Rückwurfverbot auch auf Angler anzuwenden ist. Deine aktuelle Anfrage an die EU, ja so ist es, die Anfrage des DAFV beim zuständigen MR, nein, machen wir nicht.
Wenn ein MR sagt, die DSGVO gilt nicht, die EU sagt schon.
Was gilt dann? Oder ist das dann auch "Interpretationsspielraum"?

Ich glaube auch, dass es darum und die Interpretation der Aussage des MR ging. Um nichts mehr oder weniger. Dort sehe ich und auch ihr wenn ich richtig lese Klärungsbedarf. Wenn ein zuständiger MR dazu eine andere Meinung äußert zur nationalen Umsetzung ist das zumindest zu hinterfragen.
Aus Deinem Äußerung sollte man nicht schließen, dann ist es ja sinnlos mit nationalen Entscheidungsträgern zu reden, da es ja die VO gibt. Das halte ich für falsch.
Natürlich muss man mit nationalen Entscheidungsträgern reden. In dem Fall wäre ca. das Jahr 2000 angebracht gewesen, als die Verordnung im Draft im Review war und dass man explizit die Freizeitfischerei ausnimmt.
Jetzt aktuell macht es deutlich weniger Sinn bzgl. dieser VO mit nationalen Entscheidungsträgern zu reden.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

@smithi: Good post. Genauso ist es. Man muss mit ALLEN Beteiligten reden und langfristig die Weichen stellen. Ob das damals passiert ist, kann ich nicht beurteilen. Aber Interessenvertretung funktioniert nicht, wenn man sich erst dann meldet, wenn die Alarmglocken schrillen.
 

Forelle2000

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AW: Anglerdemo- Aktuelles

Die genannte EU Verordnung und die DSGVO sind beides EU Verordnungen.
Daher in diesem Zusammenhang:


Bisher wurde niemand nach der DSGVO veruteilt, hat sie deshalb nicht gegolten?


Wenn ein MR sagt, die DSGVO gilt nicht, die EU sagt schon.
Was gilt dann? Oder ist das dann auch "Interpretationsspielraum"?


Natürlich muss man mit nationalen Entscheidungsträgern reden. In dem Fall wäre ca. das Jahr 2000 angebracht gewesen, als die Verordnung im Draft im Review war und dass man explizit die Freizeitfischerei ausnimmt.
Jetzt aktuell macht es deutlich weniger Sinn bzgl. dieser VO mit nationalen Entscheidungsträgern zu reden.

DSGVO gilt erst seit 25.05.2018, also erst wenige Wochen, warten wir es ab.
Wenn mir mein Admin sagt, nach deutschem Recht muss ich mich so und so verhalten, bezogen auf die DSGVO, dann glaube ich ihm das.
Und wenn die EU beschließt, ab morgen fahren wir alle nur noch 130 km/h, dann warte ich auf die Änderung der Straßenverkehrsordnung.
Auch da wird die Praxis zeigen wie diese Verordnung (DSGVO) hier in D ausgefüllt wird. Den das kann zur Zeit niemand genau sagen.

Wenn durch die EU bestimmte Verordnungen erlassen werden bedarf es immer noch Formen der nationalen Umsetzung. Ich sage nur das Thema Feinstaub (Dieselfahrverbot z.B.) Ich persönlich reagiere weniger auf EU Verordnungen sondern vertraue mehr auf nationales Recht. Wenn für Dich zuerst EU Recht kommt und Dir letztendlich Wurst ist, was die zuständigen Ministerien sprich Gesetze in D sagen, gut. Deine Sichtweise.
Und ich teile auch Deine Sichtweise nicht, dass es jetzt nicht mehr sinnvoll ist mit nationalen Entscheidungsträgern zu reden. Das hätte man 2000 machen sollen, jetzt ist es weniger angebracht.
Bin ich anderer Meinung, gerade jetzt muss Du mit den Leuten reden und aufklären. Ansonsten würdest Du auch die Arbeit von Lars als unnütz darstellen. Um mal vom Verband weg zu kommen.
 
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smithie

Well-Known Member
AW: Anglerdemo- Aktuelles

DSGVO gilt erst seit 25.05.2018, also erst wenige Wochen, warten wir es ab.
Wenn mir mein Admin sagt, nach deutschem Recht muss ich mich so und so verhalten, bezogen auf die DSGVO, dann glaube ich ihm das.
Und wenn die EU beschließt, ab morgen fahren wir alle nur noch 130 km/h, dann warte ich auf die Änderung der Straßenverkehrsordnung.
Auch da wird die Praxis zeigen wie diese Verordnung (DSGVO) hier in D ausgefüllt wird. Den das kann zur Zeit niemand genau sagen.

Wenn durch die EU bestimmte Verordnungen erlassen werden

bedarf es immer noch Formen der nationalen Umsetzung.

Ich sage nur das Thema Feinstaub (Dieselfahrverbot z.B.) Ich persönlich reagiere weniger auf EU Verordnungen sondern vertraue mehr auf nationales Recht. Wenn für Dich zuerst EU Recht kommt und Dir letztendlich Wurst ist, was die zuständigen Ministerien sprich Gesetze in D sagen, gut. Deine Sichtweise.
-> Nix für ungut, aber Du hast die rechtliche Relevanz einer EU Verordnung nicht verstanden. Sie kann in nationalem Gesetz verankert werden (z.B. DSGVO Österreich), muss aber nicht (DGSVO Deutschland, um beim Beispiel zu bleiben).
Mit in Kraft treten ist sie in allen Mitgliedsstaaten gültig.
Nationales Recht kann Dinge genauer regeln oder spezifizieren, aber wenn nationales Recht die EU Verordnung überlagern könnte, könnte man sich die vorherigen Review-Runden und Konsolidierungsprozesse mit den Mitgliedsstaaten oder eigentlich die ganze Verordnung sparen, weil eh jeder macht, was er will.
Glaubst Du das wirklich?


Dein Admin sagt Dir, wir er es einschätzt, dass die DSGVO praktisch umgesetzt werden sollte, das hat erstmal nix mit dem deutschen Datenschutzgesetz zu tun.
Oder hast Du immer noch einen Datenschutzbeauftragten nach BDSG und nicht nach DSGVO? (um mal bei einem ganz banalen Beispiel zu bleiben)


Wenn Deutschland weiter der Meinung ist, Tempolimit wollen wir nicht, und es gäbe eine EU Verordnung, die 130 max festlegt, glaubst Du, dass Deutschland im nationalen Recht festlegen kann: "bei uns kein Tempolimit"?


Dein Feinstaub Beispiel passt doch wunderbar: das Limit ist da, wie das konkret erreicht wird, muss jeder selbst wissen (Fahrverbot, neue Technik, ...).
Deutschland legt ja nicht national fest: bei uns kein Feinstaublimit?!




Und ich teile auch Deine Sichtweise nicht, dass es jetzt nicht mehr sinnvoll ist mit nationalen Entscheidungsträgern zu reden. Das hätte man 2000 machen sollen, jetzt ist es weniger angebracht.
Bin ich anderer Meinung, gerade jetzt muss Du mit den Leuten reden und aufklären. Ansonsten würdest Du auch die Arbeit von Lars als unnütz darstellen. Um mal vom Verband weg zu kommen.
Bitte lesen und nicht Zitate verdrehen, ich bezog mich ausdrücklich auf die o.g. Verordnung und da ist es nunmal so, dass es jetzt eigentlich zu spät dafür ist, mit nationalen Entscheidern zu reden.
Natürlich muss man mit nationalen Entscheidungsträgern reden.


@Dein Anglerdemo Verweis: klar, Lars und Anglerdemo ist völlig unnütz, gut dass das mal jemand ausspricht! #h
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Anglerdemo- Aktuelles

Hallo,


was ist denn das eigentliche Problem ?

Das was der VDSF und jetzt der DAFV immer in Feld geführt haben: Wir als Bundesverband sind für die große Politik, für die Vernetzung in Berlin und Brüssel zuständig und das können wir im Sinne der deuschen Anglerinteressen.

Diese Luftnummer fällt jetzt in sich zusammen. Die können nix , die machen nix und falls doch, dann nicht im Sinne der Angler.

Das Private "Angeldemo" gründen und tolle Arbeit leisten ist der Offenbarungseid des deutschen Angelverbandswesen.

Und jeder Nörgler hier, sollte dann bitte die Vita und Erfolge seiner Vertreter beisteuern.... soweit ist es gekommen, dass Angeldemo schon als Sperrspitze des deutschen Meersangeln angesehen werden muss.

Danke Lars & Mitstreiter.
 
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