Die Auswirkung von Tierschutzgesetz und bayerischem Fischereigesetz auf Gewässeranpachtungen

Naturliebhaber

Well-Known Member
Hallo zusammen,

ich möchte euch bei dieser Gelegenheit mal ein Beispiel geben, wie die Auslegung des deutschen Tierschutzgesetzes und des bayerischen Fischereigesetzes dazu führen, dass Angelvereine immer stärker Probleme beim Anpachten von natürlichen Gewässern bekommen:

Mein Verein (etwas mehr als 200 Mitglieder) hat die außerordentlich attraktive Möglichkeit erhalten, drei km eines Flüsschen (ca. 8 Meter breit) in Oberfranken zu pachten. Da die Anzahl pro Jahr auszugebender Tages- und Jahreskarten in Bayern behördlich zu genehmigen ist, fragten wir bei der zulässigen Fachstelle an, ob und wenn ja welche Limitierung es für diesen Gewässerabschnitt gibt. Die Antwort war, dass man uns pro Jahr 200 Tageskarten zubilligt, da eine darüber hinausgehende Befischung des Gewässers nicht zu verantworten sei :annoyed. Zugrunde gelegt wird natürlich, dass die Beangelung ausschließlich dem Nahrungserwerb dient und damit eine entsprechende Entnahme erfolgt.

Das Ende vom Lied: Da der Verpächter auch einige Karten beansprucht und die verfügbare Anzahl Jahreskarten weiter sinkt, damit verbunden jedes Vereinsmitglied also nicht mal einen Besuch pro Jahr zugesprochen bekommen würde, wird der Verein das Gewässer nicht anpachten. Stattdessen hat sich ein gut betuchtes Vereinsmitglied entschlossen das Gewässer zu pachten und einen Teil der 200 Tageskarten an gute Bekannte (zu denen ich glücklicherweise zähle ;)) zu verkaufen.

Fazit: Da die oben beschriebene Gesetzes- und Vorschriftenlage immer strikter ausgelegt wird, erkennt man immer stärker einen Rückzug von Vereinen von den natürlichen Gewässern hin zu "Puffanlagen", also Gewässern, die nicht der Hegepflicht unterliegen. Natürliche Gewässer werden zunehmend privat gepachtet und so dem Zugang des "kleinen Mannes" entzogen.

So sieht Realpolitik "für Menschen" aus, wenn Ideologen am Werk sind. Und dann wundert sich die Politik, wenn populistische Strömungen an Macht gewinnen.
 

Toni_1962

freidenkend
Die Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von Jahreskarten gibt es schon lange, auch bei neu anstandenen Baggerseen.
Zugrunde gelegt wird, dass ein Gewässer eine gewisse natürliche Reproduktionsrate von Fischen gewährleisten muss.
Diese Disskussion hat mit "kleinem Mann" nichts zu tun, denn ein Verein "kleiner Männer" bekommt nicht weniger Fischereiberechtigungskarten zugesprochen als dem reichen Mann und der Millionärin: 200 Karten sind und bleiben 200 Karten.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Die Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von Jahreskarten gibt es schon lange, auch bei neu anstandenen Baggerseen.
Zugrunde gelegt wird, dass ein Gewässer eine gewisse natürliche Reproduktionsrate von Fischen gewährleisten muss.
Diese Disskussion hat mit "kleinem Mann" nichts zu tun, denn ein Verein "kleiner Männer" bekommt nicht weniger Fischereiberechtigungskarten zugesprochen als dem reichen Mann und der Millionärin: 200 Karten sind und bleiben 200 Karten.

In Mittelfranken gibt es diesen Zirkus (noch) nicht. Und das ist gut so. Mein Verein hat u.a. 2km kleinen Fluss, 4 km mittleren Fluss, alles ohne Begrenzung und überall Fisch drin. Man muss halt auch mal besetzen. Wie oben geschrieben: Wenn Ideologen am Werk sind, wird's übel.

Klar hat das was mit "kleiner Mann" zu tun. Die Vereine pachten die Gewässer nicht mehr, weil es sonst Mord und Totschlag gibt (wer bekommt Tageskarten?), also freuen sich Privatpersonen, die dann zum Zug kommen. Und schon ist das Gewässer der Allgemeinheit entzogen.
 

Toni_1962

freidenkend
Diese Argumentation erschließt sich mir nicht; 200 Jahreskarten sind 200 Jahreskarten;

Wenn ihr als Verein der kleinen Männer darauf verzichtet, dann überlasst dies eben dem Millionär, der bekommt nicht mehr Erlaubnisscheine und zahlt dieselbe Pacht. Das ist ein Hausgemachtes Problem.
Aber überlege mal in Ruhe folgendes:
Bei uns gibt es viele Vereine, die deswegen Gewässerkarte für einzelen Gewässer des Vereins, Kombikarten für mehrere usw. vergeben. Usus.
Oder aber alle Gewässererlaubnisse zusammenzählen und damit einen Pool an Jahreskarten für den Verein bilden. Machen wir und ganz legal: Beispiel: Gewässer A bietet 150 Erlaubnisse, Gewässer B 400, Gewässer C 200=> Zusammen 550, bei Kreisbehörde gesamt 500 Jahreserlaubnisscheine beantragt.
Nachteil: Vereine pachten sich jede Pfütze an, um den Pool zu erhöhen, auch wenn ganz bewußt das Gewässer nicht bewirtschaftet werden soll, was auch keinen stört, weil damit nur mehr Mitglieder an die interessanten Gewässer können.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Diese Argumentation erschließt sich mir nicht; 200 Jahreskarten sind 200 Jahreskarten;

Wenn ihr als Verein der kleinen Männer darauf verzichtet, dann überlasst dies eben dem Millionär, der bekommt nicht mehr Erlaubnisscheine und zahlt dieselbe Pacht. Das ist ein Hausgemachtes Problem.

Warum habe ich diesen Thread in den Bereich Politik eingestellt? Weil es ausschließlich um den Willen der Bezirkspolitiker geht. In Mittelfranken alles kein Problem, in Oberfranken großes Drama.
Wir haben in Mittelfranken intakte Gewässer, ohne diesen Unsinn am Hals zu haben. Warum geht das also nicht in Oberfranken?

Wenn ihr als Verein der kleinen Männer darauf verzichtet, dann überlasst dies eben dem Millionär, der bekommt nicht mehr Erlaubnisscheine und zahlt dieselbe Pacht. Das ist ein Hausgemachtes Problem.

Willst du im Verein dann Losverfahren einführen oder wie wird festgelegt, welches Mitglied eine Tageskarte bekommt und welches nicht?

Machen wir und ganz legal: Beispiel: Gewässer A bietet 150 Erlaubnisse, Gewässer B 400, Gewässer C 200=> Zusammen 550, bei Kreisbehörde gesamt 500 Jahreserlaubnisscheine beantragt.

Unsere Gewässer liegen aber nicht im gleichen Regierungsbezirk. Einige sind in Mittelfranken, einige in Oberfranken. Beide Bezirke schließen gemeinsame Jahreserlaubnisscheine aus. So sieht es aus im Kleinstaatentum.

In Mittelfranken funktioniert der von dir beschriebene Ansatz. In Oberfranken lehnt man ihn ab. Kleinstaaterei vom Feinsten.
 

Toni_1962

freidenkend
Mir steht es fern und nicht zu, dir Ratschläge zugeben,
aber meine Vorgehensweise wäre gewesen, das Gewässer, wenn Pacht attraktiv, erst einmal für den Verein zu sichern und dann an die Problemlösung der Jahreserlaubnisscheine zu gehen.
Meiner Erfahrung ist, dass man mit den Behörden um eine Erhöhung der Anzahl der Fischereiberechtigungskarten erfolgreich diskutieren kann, nachverhandeln kann, Argumente wie Jugendförderung, Hege und Pflege usw. haben bisher immer gezogen.
Meiner Erfahrung nach, mögen so viele Mitgleider gar keine Erlaubnisscheine für neue Gewässer; mich enttäuscht das immer wieder aufs neue, dass den meisten das bisherige ausreicht und sie sich neuen sogar verwehren. Klar, denn neue Pacht, gleicher Mitgliedsbeitrag bei gleicher Mitgliederzahl bedeutet zunächst gerechnet weniger Besatz, die ewige Leier der ewig motzenden Mitglieder. Damit ergibt sich aber problemlos die Chance, getrennte Gewässerkarten auszugeben, eben für das neue Gewässer eine eigene mit eigenem Beitrag.
Zudem ermöglichen diese 200 Erlaubnisscheine zusätzlich 200 neue Mitglieder, die jedoch nicht aufgenommen werden müssen, aber es ist wichtig vorsorglich Reserven an zu vergebenden Erlaugbnisscheinen zu haben, wenn bei Neuverpachtung eines Gewässers die Erlaubnisscheine behördlich plötzlich gekürzt werden. Oder ihr bei Pachterhöhungen und generell steigenden Kosten neue Mitglieder braucht, um die Beiträge, gerade für den kleinen Mann, nicht zu sehr erhöhen zu müssen.
Es gibt tatsächlich viele, hier jetzt nicht genannte, Möglichkeiten bei der Anpacht des neuen Gewässers, die in der Praxis problemlos laufen, oft mittelfristig aber sogar Probleme verhindern. Und die im Sinne des "kleinen Mannes" sind. Schade, dass ihr womöglich eine Chance für den kleinen Mann zugunsten eines reichen Mann vergeben habt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hanjupp-0815

Well-Known Member
Servus,
Ich frag ich mich grade was das nun mit dem Tierschutzgesetz zu tun hat ?
Desweiteren hättet ihr euch um eine vereinsinterne Lösung Gedanken machen können, wie Toni 1962 schon anmerkte.
Sei froh das es nun anderweitig verpachtet ist, bei 200 Mitgliedern wären die 3 km sowieso dauerleer gewesen oder zum Fließwasserpuff mutiert. Ist fürs Gewässer möglicherweise besser so, vorrausgesetzt der neue Pächter hat genug Ahnung und Asche.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Zudem ermöglichen diese 200 Erlaubnisscheine zusätzlich 200 neue Mitgieder

Das erschließt sich mir nicht so ganz.

Ich dachte die Tageskarten reichen nicht mal für die Bestandsmitglieder aus?

Mein Verein hat u.a. 2km kleinen Fluss, 4 km mittleren Fluss, alles ohne Begrenzung und überall Fisch drin.

Mein Verein hat ein paar km eines Forellenbachs, der allen Mitgliedern zu Verfügung steht.

Da kommen so ca. 800 -1000 Rutentage pro Jahr zusammen. Maßige Fische kann man da auch gut fangen. Nicht immer, aber in regelmäßigen Abständen immer wieder :).

Angeln tu ich persönlich dort nicht. Ist m.E. eigentlich kein Gewässer für einen Verein dieser Größe.

Ne gewisse Logik kann ich der Erlaubnisscheinbegrenzung für Naturgewässer nicht absprechen.

Lässt sich aber wie Toni beschrieben hat leicht aushebeln, wenn es mehrere Gewässer mit größerer Hektarzahl gibt.

Für die Put-and-take-Fraktion gäbe es ja die Teiche.
 

Toni_1962

freidenkend
Stimmt, sorry insofern, dass es um 200 Tageskarten und nicht Jahreskarten geht.
200 Tageskarten sind somit nicht 200 neue Mitglieder.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Servus,
Ich frag ich mich grade was das nun mit dem Tierschutzgesetz zu tun hat ?

Der Zusammenhang ist ganz einfach: Die Behörde geht davon aus, dass der Angler nur dann angeln darf, wenn er auch Fische entnehmen darf. Eine Regelung, dass die Angler unbegrenzt oft angeln, aber pro Jahr halt nur 1 Hecht entnehmen dürfen, trägt die Behörde mit Verweis auf das Tierschutzgesetz nicht mit.
 

Toni_1962

freidenkend
Also das musst du mir nun explizit nachweisen.
Selbstverständlich schreiben Gewässerbewirtschafter eine Jahreshöchstentnahmemenge z.B. für Hecht vor. Und diese Beschränkung hat jeder Verein, den ich kenne in Bayern, Fischreibezirks unabhängig.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

wenn jeder Angler das Angeln für die Saison einstellen würde, sobald ein maßiger Hecht gefangen würde, wäre das für die Behörde ggf noch akzetpabel.

Aber sie wollen ja, dass jeder so oft angeln kann wie er will, aber eben nur 1 Hecht entnehmen. Da vermuten die Behörden wohl unlautere Absichten.
 

Toni_1962

freidenkend
Behörden vermuten gar nichts ... da überschätzt ihr diese.

Ich kennen keinen Verein, der keine Höchtsentnahmegrenzen hat, sogar bei kaugummifressenden UR-AMI Satzforellen!
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Behörden vermuten gar nichts ... da überschätzt ihr diese.

Ich kennen keinen Verein, der keine Höchtsentnahmegrenzen hat, sogar bei kaugummifressenden UR-AMI Satzforellen!

Hier: Hecht, Zander, Forelle nur pro Woche, keine Jahresbegrenzung.
Eine Jahresbegrenzung haben wir nur bei Karpfen, und dort sehr großzügig (35).

Macht man das anders, gibt es sofort Diskussionen bzgl. vermutetem C&R.
 

fishhawk

Well-Known Member
Ändert aber nichts an der Frage, ob dann weiterhin geangelt werden darf, wenn ein Fanglimit erreicht ist oder das Angeln für diesen Zeitraum einzustellen ist.

Angeln nur zum Nahrungserwerb ist die Devise.

Vereinsinterne Schonzeiten und Schonmaße werden bei uns auch deshalb nur noch sehr restriktiv von den Behörden genehmigt.

Für bestimmte Fischarten wie Karpfen z.B. überhaupt nicht mehr.

Mein Verein hat u.a. 2km kleinen Fluss, 4 km mittleren Fluss, alles ohne Begrenzung und überall Fisch drin. Man muss halt auch mal besetzen.

Damit würde ich jetzt nicht unbedingt argumentieren wollen, da wäre mir die Gefahr zu groß, dass der Schuss nach hinten los geht.

Das Argument "bei Lehrer X dürfen wir das aber", hat schon früher in der Schule nicht funktioniert. Dann war es plötzlich bei allen Lehrern verboten.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Damit würde ich jetzt nicht unbedingt argumentieren wollen, da wäre mir die Gefahr zu groß, dass der Schuss nach hinten los geht.

Das Argument "bei Lehrer X dürfen wir das aber", hat schon früher in der Schule nicht funktioniert. Dann war es plötzlich bei allen Lehrern verboten.

Deshalb wird damit auch nicht argumentiert. Die Situation ist trotzdem frustrierend.
 

fishhawk

Well-Known Member
Die Situation ist trotzdem frustrierend.

Das kannst Du laut sagen.

Da bin ich schon mit einigen verbliebenen Nischen zufrieden, die auch bei uns noch geblieben sind. Da muss ich keinen mit der Nase drauf stoßen.

Kann man nur hoffen, dass die Prognosen für die Landtagswahl daneben liegen.

Ich hätte da nur wenig Hoffnung auf Besserung, wenn Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in die falschen Hände fallen.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Sofern zu den einzelnen Aussagen /Behauptungen ein Link mit der Quelle angefügt wird, ist es für "Nichteingeweihte" besser nachvollziehbar /zu verstehen ...

Soll der Thread informativ sein, Missstände anprangern oder gar eventuell etwas bewegen?

Für "Angelpolitik" gehört da ein wenig mehr Futter rein ;)
 

Stulle

Well-Known Member
Als Hamburger kommt mir das gesamte Konzept spanisch vor.

Ihr habt das Fischerei recht dürft aber nur eine bestimmte Anzahl an angeltagen haben ?

Ein Angeltag ist ja noch kein fang tag!?

Wenn es dort so besondere fische gibt warum ist dort dann kein Aufzucht program?

Warum reichen nicht Fangbegrenzungen das haben wir hier auch wie 1 Lachs und 3 Mefo/ Jahr.

Wieso darf im ganzen Fluss nicht mehr geangelt werden wenn eine Art überfischt ist.
:O_o:O_o:O_o:O_o:O_o:O_o:O_o:O_o:speechless2
 
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