Anlandeverpflichtung für die Freizeitfischerei endgültig vom Tisch?
Die EU- Kommission wird dem Rat einen Entwurf mit verschiedenen Änderungen zur EU- Verordnung 2016/1139 vorlegen. U.a. soll in den Artikel 7 „Bestimmungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Anlandung“ der folgende Punkt 3 eingefügt werden „Die Verpflichtung zur Anlandung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.1380/2013 gilt nicht für die Freizeitfischerei. Dieses gilt auch in den Fällen, in denen eine Fangbegrenzung für die Freizeitfischerei (Baglimit) durch den Rat festgelegt ist“.
Das ist sicherlich eine gute Nachricht für uns Meeresangler und wir denken, dass sich auch hier unsere Hartnäckigkeit gegenüber dem BMEL und der EU gemeinsam mit Netzwerk- Angeln ausgezahlt hat. Ein seit Monaten laufender intensiver Austausch mit Verantwortlichen hatte bereits hoffen lassen.
Natürlich gibt es auch weitere die Freizeitfischerei betreffende Punkte, die wir aktuell noch bearbeiten und prüfen. Ein wesentlicher Punkt ist sicherlich, dass sich die EU mit den angedachten Änderungen eine rechtliche Grundlage für die Beschränkung der Freizeitfischerei schaffen möchte. Wie das sich rechtlich im Detail darstellt, werden wir jetzt prüfen und zeitnah veröffentlichen!
Auch spielt die Überwachung und Erfassung der Fangmengen der Freizeitfischerei erneut eine Rolle. Ob ein Fangbuch oder gar eine elektronische Überwachung vorgesehen ist, liegt zukünftig in der Hand der Mitgliedstaaten. Eine verpflichtende elektronische Überwachung der Angler ist sicherlich mit Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen unzulässig. Wir werden berichten!
Ein schönes Wochenende und viele Grüße von der Küste!
Quelle:
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