Uli Beyer zu C&R und Peta

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Es ist auch nicht verboten/strafbar, mit den eigenen Füßen in Bergen von Fischen zu stehen?

Kommt immer auf die Begründung im Einzelfall an.

Hobbyangler müssen auch jeden Fisch sofort betäuben und ordnungsgemäß schlachten. Für erwerbsmäßige Fischer gelten da m.W. weniger strenge Vorschriften.

Wie Uli Beyer ausführt, kann die Freizeitfischerei eben auch als gesellschaftlicher Nutzen abseits des Nahrungserwerbs eingestuft werden.

Damit wird man bei grünen Politikern war keinen Blumentopf gewinnen, aber ich finde es trotzdem gut, wenn Promis sich bemühen, die Freizeitangler in ein anderes Licht zu rücken, als es die meisten Verbände tun.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

@FF : da hast du natürlich recht.

Selbst in Bayern gibt es Fische, die man zurücksetzten muss oder darf und ggf. ist auch Hältern vor dem Schlachten erlaubt.

Ändert aber nichts daran, dass ein Hobbyangler nicht in einem Haufen selbst gefangener, lebender Dorsche im Boot stehen könnte ohne sich strafbar zu machen. Bei nem Erwerbsfischer sieht das wohl anders aus.

Den Ansatz mehr Bewußtsein zu schaffen, dass Angeln neben dem reinen Nahrungserwerb auch noch weitere Zusatznutzen für die Allgemeinheit bedeuten könnte finde trotzdem gut.

Und ich glaube auch zu erkennen, dass selbst im LFVB Bayern die Fokussierung auf "Angeln ausschließlich zum Nahrungserwerb" nicht mehr als der Weisheit letzter Schluss betrachtet wird. Aber da wissen andere Boardies hier besser Bescheid.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Ich verstehe die Diskussionen sowieso nicht mehr und mittlerweile begegne ich diesen Thema mit schlichter Gleichgültigkeit. Über das Verhalten als Angler urteilen in vielerlei Hinsicht Menschen, die nicht Angeln. Ich soll mich für Dinge rechtfertigen, die von Anfang an nicht gewollt sind. Der Kritiker vor seinem Computer dreht sich 4x im Kreis auf seinem Stuhl und wirft die Münze der Gerechtigkeit. Kopf, du bist Schuldig, Zahl, die anderen haben Recht. Garniert mit Catch AND (bedeutet im übrigen nicht only) Release, Trophäenangler und Geltungsbedürftigkeit werden negative Begrifflichkeiten gestreut, um sofort Applaus zu ernten. Phrasendoktoren und applausbedürftige Sittenwächter spielen für mich keine Rolle mehr.

Ich schieße meine Fotos, setze Fische zurück und gebe einen Pfifferling auf jene, dir mir ihre Moral aufzwingen wollen. Dieser Grabenkampf der Paragraphenreiter ist meiner Erfahrung nach nur noch eine Schlacht zwischen den Dokumentenordern ohne Bezug auf die Realität. Diese findet bei jenen im Büro statt, meine am Wasser.

Sollen sie doch mit ihrem Finger auf mich zeigen, ich habe wenigstens ein Gesicht.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Wie schaut es denn aus wenn ich auf Zander angel und einen 50er zurücksetze, weil ich Abends mit der
Familie mit 4 Personen Zander essen möchte und da lieber einen größeren entnehmen möchte?

Wie verhält es sich wenn mein Kumpel filmt/fotografiert wenn ich den Fisch gerade abhake, um ihn dann zurück zu setzen?

Das soll jetzt auch nicht die sogenannte Schlupflochsuche sein ?
Ist wirklich eine ernst gemeinte Frage.

Genau das ist der Weg. Ich würde das gegenüber einer Ordnungskraft nur anders darlegen, indem ich ohne weitere Begründung sage, dieser kleine Zander ist nicht mein Zielfisch gewesen. Da ist kaum was dran, daher war es ökologisch besser, ihn als Laichfisch zu erhalten. Oder halt umgekehrt. Mit so großen Zandern kann ich nichts anfangen, ich esse alleine Fisch und habe keine Möglichkeit zu frosten. Der Angler muss nur eine grundsätzliche Bereitschaft haben, seinen Zielfisch zu entnehmen. Was der Zielfisch ist, entscheidet der Angler.

Wein dein Kumpel beim Abhaken filmt, ist das unproblematisch, weil sich der Vorgang des Zurücksetzens nicht verzögert. Auch ein für 1-2 Sekunden Hochhalten, sollte kein Problem sein. In Lindau sah das AG aber bereits eine Verzögerung von ca. 60 Sekunden bei einem Waller als strafbar an. Also am Besten ohne Verzögerung zurücksetzen und den Vorgang vom Kumpel Filmen lassen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Eine Möglichkeit wäre es ja, nach dem 50er Zander noch einen weiteren zu fangen, oder erst mal den Tiefkühler zwischen zu schalten und zu "sammeln".
Die Gäste erst dann einladen, wenn die Portionierung geklärt und vorhanden ist und nicht umgekehrt.

Jürgen
Das muss man aber nicht. Die Entscheidung über die Verwertbarkeit ist rein subjektiv und kann nur durch den Angler selbst erfolgen. Es besteht weder eine Pflicht zu sammeln, noch eine für TK.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Hallo,

@FF : da hast du natürlich recht.

Selbst in Bayern gibt es Fische, die man zurücksetzten muss oder darf und ggf. ist auch Hältern vor dem Schlachten erlaubt.

Ändert aber nichts daran, dass ein Hobbyangler nicht in einem Haufen selbst gefangener, lebender Dorsche im Boot stehen könnte ohne sich strafbar zu machen. Bei nem Erwerbsfischer sieht das wohl anders aus.

Dies ergibt sich aus der TierSchlV. Danach müssen Fische Betäubt und im Anschluss durch ausbluten getötet werden. (Regelfall, Ausnahme: Aal, Plattfisch, da gilt was anderes.) Nach § 1 Abs. 3 Nr. ist aber der "Massenfang von Fischen, soweit es nach dem Stand der Wissenschaft nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre," davon ausgenommen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Ich verstehe die Diskussionen sowieso nicht mehr und mittlerweile begegne ich diesen Thema mit schlichter Gleichgültigkeit. Über das Verhalten als Angler urteilen in vielerlei Hinsicht Menschen, die nicht Angeln. Ich soll mich für Dinge rechtfertigen, die von Anfang an nicht gewollt sind. Der Kritiker vor seinem Computer dreht sich 4x im Kreis auf seinem Stuhl und wirft die Münze der Gerechtigkeit. Kopf, du bist Schuldig, Zahl, die anderen haben Recht. Garniert mit Catch AND (bedeutet im übrigen nicht only) Release, Trophäenangler und Geltungsbedürftigkeit werden negative Begrifflichkeiten gestreut, um sofort Applaus zu ernten. Phrasendoktoren und applausbedürftige Sittenwächter spielen für mich keine Rolle mehr.

Ich schieße meine Fotos, setze Fische zurück und gebe einen Pfifferling auf jene, dir mir ihre Moral aufzwingen wollen. Dieser Grabenkampf der Paragraphenreiter ist meiner Erfahrung nach nur noch eine Schlacht zwischen den Dokumentenordern ohne Bezug auf die Realität. Diese findet bei jenen im Büro statt, meine am Wasser.

Sollen sie doch mit ihrem Finger auf mich zeigen, ich habe wenigstens ein Gesicht.

Sorry, aber das ist Unsinn. Die Gerichte geben sich sehr viel Mühe, dem Einzelfall gerecht zu werden. Wenn du es machst, wie du schreibst, ist das deine Sache. Ich empfehle es jedoch nicht. Als Ersttäter wirst du mit 15-30 Tagessätzen rechnen müssen.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Sorry, aber das ist Unsinn. Die Gerichte geben sich sehr viel Mühe, dem Einzelfall gerecht zu werden. Wenn du es machst, wie du schreibst, ist das deine Sache. Ich empfehle es jedoch nicht. Als Ersttäter wirst du mit 15-30 Tagessätzen rechnen müssen.

Das entscheidet Wiederum der Richter, nicht der Anwalt. Der Rest Kolja, interessiert mich nicht die Bohne. Die Staatskasse wäre voll, würde sie über Youtube rutschen. Ich kann Vernunft und Freiheit auch losgelöst eines § beurteilen.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

In Lindau sah das AG aber bereits eine Verzögerung von ca. 60 Sekunden bei einem Waller als strafbar an

Noch dazu hatten die beiden Angler ja noch im Video dokumentiert, dass sie den Waller ganz bewusst auf Sicht gefangen hatten.
Da wird es dann schon schwer, sich mit einem "unerwarteten Beifang" rauszureden.

Recht viel dämlicher hätte man sich aus meiner Sicht nun wirklich nicht anstellen können.

Zu FF:

Als Ersttäter wirst du mit 15-30 Tagessätzen rechnen müssen.

Aber nur, wenn das Gericht zu dem Schluss käme, er hätte eben keinen vernünftigen Grund für das Fangen und Zurücksetzen gehabt.
Ich lese aus seinen Postings da zwar nichts eindeutig strafbares heraus, aber ich bin auch kein Jurist.

Und ich hoffe und wünsche , dass er auch nie in die Verlegenheit kommt, sich vor Gericht rechtfertigen zu müssen.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Nach Kolja seiner Definition wäre ich definitiv im Bereich der Strafbarkeit. Allerdings kann ich einige Argumente ins Feld führen, die eine andere Auffassung durchaus ermöglichen. Das Entscheidet doch aber der Richter und nicht das AB. Zumal Fotos an sich recht Dünn als Beweismittel sind.

Alle meine Fische auf meinen Bildern leben nicht, beweise das Gegenteil! Und nun?
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

@FF von mir hast Du volle Zustimmung.

Trotzdem wünsche weder dir noch sonst einem Angler, dass er ne Anzeige kriegt.

Vor Gericht und auf auf hoher See .........
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Das wir nur darüber Diskutieren müssen ist doch schon ein Trauerspiel. Ich brauche für ein Bild 10 Sekunden, dann geht der Fisch in sein Element zurück. Beides soll nicht in seinem Sinne sein? Der Tod aber? Natürlich denke ich doch nur weiter:

Irgendwer muss die Komorane doch Füttern und darf nicht zur Konkurrenz eines Lebewesens werden, das auf diese Quelle der Nahrung angewiesen ist. Ich arbeite mit der Natur Hand in Hand. Ist das jetzt auch Falsch? :D
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Nach § 1 Abs. 3 Nr. ist aber der "Massenfang von Fischen, soweit es nach dem Stand der Wissenschaft nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre," davon ausgenommen.

Siehst Du- da ist mein "Oberstübchen" dann einfach zu beschränkt. Ich werde für ein 3 Sekunden verzögertes Zurücksetzen wegen eines Fotos angeprangert und ggf. verurteilt, weil ich bei einem Fisch gegen das Tierschutzgesetz verstoße und der Fisch nach dem TSG unnötiglange leidet. Ab einer Menger X hingegen sagt der Gesetzgeber "egal"...
 

Kolja Kreder

Mitglied
Hallo,



Noch dazu hatten die beiden Angler ja noch im Video dokumentiert, dass sie den Waller ganz bewusst auf Sicht gefangen hatten.
Da wird es dann schon schwer, sich mit einem "unerwarteten Beifang" rauszureden.

Recht viel dämlicher hätte man sich aus meiner Sicht nun wirklich nicht anstellen können.

Es stellte sich heraus, dass sie den Waller nicht auf Sicht fangen konnten, weil das Wasser zu trübe war. Das war also nur ein filmisches Stilmittel. Bestraft wurden sie alleine wegen der 60 Sekunden!

Zu FF:



Aber nur, wenn das Gericht zu dem Schluss käme, er hätte eben keinen vernünftigen Grund für das Fangen und Zurücksetzen gehabt.
Ich lese aus seinen Postings da zwar nichts eindeutig strafbares heraus, aber ich bin auch kein Jurist.

Und ich hoffe und wünsche , dass er auch nie in die Verlegenheit kommt, sich vor Gericht rechtfertigen zu müssen.
Jedes verzögertes Zurücksetzen wegen Fotos ist potenziell strafbar. Ich kann es eben nicht empfehlen. Aber jeder ist seines Glückes Schmied. Zumeist geht es ja gut, denn wo kein Kläger, da kein Richter. ;)
 

Kolja Kreder

Mitglied
Siehst Du- da ist mein "Oberstübchen" dann einfach zu beschränkt. Ich werde für ein 3 Sekunden verzögertes Zurücksetzen wegen eines Fotos angeprangert und ggf. verurteilt, weil ich bei einem Fisch gegen das Tierschutzgesetz verstoße und der Fisch nach dem TSG unnötiglange leidet. Ab einer Menger X hingegen sagt der Gesetzgeber "egal"...
Du vergleichst eben Äpfel mit Birnen. Wie soll es denn beim Massenfang gehen? Müssten die Fischer den Fisch betäuben, kostet das Dorschfilt vermutlich 100 € das Kilo. Oder der Hering erst. Also musste der Gesetzgeber hier zwischen dem Fischer und Verbraucher auf der einen Seite und dem Tierschutz auf der anderen Seite abwägen. Von einem Angler kann man aber erwarten, dass er Betäubt und Absticht, weil er keine Massenfänge erzielt. - Man muss das anders angehen und z.B. gerade die Tatsache, dass der Angler auf Kosten von Massenfängen höchst selektiv, tiergerecht und nachhaltig entnehmen kann z.B. beim Rückwurfverbot für Dorsche anders behandelt werden muss. Weil es auch hier Äpfel und Birnen sind. Leider schnallen das unsere Verbände nicht, wie dass läuft, weil sie mit tragisch hoher Rechtsunkenntnis geschlagen sind und sich diese leider aufgrund ihrer Arroganz auch nicht ins Haus holen. Ich habe dem DAFV schon mal angeboten, zu helfen. Da haben sie bislang nicht drauf zurückgegriffen.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Ich habe dem DAFV schon mal angeboten, zu helfen. Da haben sie bislang nicht drauf zurückgegriffen.

Mich wundert das auch Nicht. Deine Absichten Anglern mehr Selbstverantwortung zuzugestehen würde auch Arbeit für den DAFV bedeuten. Das auf externe Angebote zur Hilfe nicht mal reagiert wird, ist natürlich das Sahnehäubchen. Verbände.........
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Damit ist man praktisch unangreifbar auch nach der AVFiG.

Sehe ich aber anders. Wer z.B. in einem bayerischen Salmonidengewässer Beifänge von ReBo, Hecht, Aal etc. wieder zurücksetzt handelt ordnungswidrig und wäre m.E. schon angreifbar.

Mir ist aber bisher auch noch kein Fall bekannt, wo das vor Gericht ging. Das wird i.d.R. dann intern abgehandelt.

Und wie Uli Beyer ja ausführt, wird eben z.B. bei der Erwerbsfischerei das "Tierwohl" zugunsten wirtschaftlicher Interessen hinten an gestellt, bei Windrädern/Wasserkraft etc. noch viel mehr. Deshalb finde ich den Ansatz, auch den Nutzen der Freizeitfischerei als Wirtschaftsfaktor stärker ins Bewusstsein der Politiker zu rücken sehr gut.
 
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