Uli Beyer zu C&R und Peta

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

ich hab mir die von Thorsten verlinkte Urteilsbegründung mal genauer durchgelesen, da kann einem ja wirklich schlecht werden.

Der Kläger gab an, er würde ohne Widerhaken angeln, die Fische gar nicht aus dem Wasser holen, sondern sie unverzüglich abhaken und freilassen.

Stellungnahme des Gerichts:
Etwa 30% der Fische, die geangelt und wieder zurückgesetzt worden seien, würden später an den Folgen des erlittenen Stresses sterben.

Können Richter hellsehen oder hat man da willkürliche ermittelte Ergebnisse irgendeiner Studie mit irgendwelchen Fischen an irgendwelchen Orten, die mit den Bedingungen des konkreten Einzelfalls überhaupt nichts zu tun hatten und wo die Todesursache bestenfalls vermutet wurde, mal so eben verallgemeinert?

So ala: Wer längere Zeit neben einem laufendem Euro 4 Diesel steht, stirbt definitiv ein paar Tage früher.

Braucht man sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Justiz schwindet.
 

Uzz

Active Member
Es ist mir nicht ein einziger Fall bekannt ...
In die Richtung ging auch meine Vermutung. Die verbreite Angst vor Verfolgung durch den Staat ist völlig übertrieben.

Viel schlimmer hingegen:
Der Verband in Bayern hat das Zurücksetzen als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gesehen und die Zahlung dafür begrüßt.
...
Hier muss der Ansatz sein: Aufklärung mit der anglerischen Praxis, Konfrontation mit der Argumentation der Justiz.
Aufklärung der Verbandsleute? Sie mit Argumenten konfrontieren? Hallo? Warum so seicht? Wenn gewählte, oder von Gewählten bestellte sog. Interessenvertreter nicht die Interessen der Angler verteteten, sollte man anderes Personal wählen. Es ist doch nicht gottgegebenes und unwiderufliches Pech, wenn ein Anglerverband Gesetze möglichst ungünstig für seine Mitglieder auslegt und durch Verbandsregeln die Bewegungsfreiheit der Mitglieder ohne jede Not zusätzlich einschränkt.

Ich kenne die Struktur in Bayern nicht. Aus welchem Grund treten in Bayern Anglervereine solchen anglerfeindlichen Verbänden bei? Sowas wie die an den (meist)Landesverbänden hängenden Gewässer-Pools wie im Osten habt ihr doch in Bayern nicht, oder?
 
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torstenhtr

Active Member
fishhawk,
ich hab mir die von Thorsten verlinkte Urteilsbegründung mal genauer durchgelesen, da kann einem ja wirklich schlecht werden.

Ich habe nun bestimmt fast jede Urteilsbegründung gelesen, bei den meisten kann einem schlecht werden. Meiner Meinung nach sind die Gerichte tendenziös angelfeindlich eingestellt (weil sie eben keine Ahnung vom Angeln haben) und es braucht einen guten Anwalt, um die vom Gegenteil zu überzeugen - Weber hat ja einiges durchblicken lassen - wie es in den Behörden abläuft.

Ich will mal aus dem Urteil (Lemgo) zitieren:
"[..] Für das Gericht besteht nicht der geringster Zweifel daran, dass der Angeklagte dem von ihm geangelten Fisch erhebliche Leiden zugefügt hat. Dies ergibt sich nicht nur aus den Ausführungen des Sachverständigen Dr. H., auch der klare Menschenverstand drängt diese Analyse geradezu auf. Wenn ein Fisch aus seinem Lebenselement Wasser entfernt wird, ist dies vergleichbar mit der Situation, dass einem Menschen die Luft zum Atmen durch Unterbinden der Luftzufuhr genommen wird. Unter diesem Umständen entsteht zwangsläufig Todesangst, die zu erheblichen Stress führt. [..]"

Das ist Anthropomorphismus, Zuschreibung menschlicher Eigenschaften.
 

Toni_1962

freidenkend
Ich kenne die Struktur in Bayern nicht. Aus welchem Grund treten in Bayern Anglervereine solchen anglerfeindlichen Verbänden bei? Sowas wie die an den (meist)Landesverbänden hängenden Gewässer-Pools wie im Osten habt ihr doch in Bayern nicht, oder?

Weil man nicht weiterkommt, wenn man schweigt, sondern bewegt durch Aufklärung usw.
Und die Ignoranz oder Dummheit, womöglich sogarr von Leuten die gar nicht selbst angeln, in manchen Bereichen bedeutet nicht, dass das Sytem an sich feindlich ist.
Der Verband hat sich schon in seiner Meinung wie auch personell geändert und wenn sowas wie diese voreilige Stellungnahme ohne sich mit der Sache auseinanderzusetzen, passiert, dann muss man sich als kritischer Angler mit einzelnen inhaltlich und rein sachlich auf gleicher Augenhöhe auseinandersetzen. Wenn einer aus der Kriegsgeneration schreit, weil er eben jeden Fisch zum Essen sieht und anderes nicht versteht, dann gilt es seinen möglichen Nachfolgern zu zeigen, dass nicht immer gut ist, gar auch schädlich sein kann, wenn ewig gestrige noch Stimme haben. Aber der Generationenwandel hat ja angefangen mit Anglern in Funktion, die eben aktiv angeln.
 
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fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Sowas wie die an den (meist)Landesverbänden hängenden Gewässer-Pools wie im Osten habt ihr doch in Bayern nicht, oder?

Auf die Gefahr hin wieder einige Nichtbayern zu langweilen, doch, das haben wir. Zumindest in Franken, was ja politisch gesehen auch zu Bayern gehört..

Das Fränkische Seenland, der MD-Kanal von Hausen - Hilpoltstein, lange Strecken am Main etc. etc. sind Verbandsgewässer, für die man nur als Mitglied Jahreskarten erhält und das dann auch noch zu erschwinglichen Preisen ( für bayerische Verhältnisse).

So extrem wie im Osten, wo man fürn Appel und Ei fast überall angeln kann, ist es aber nicht.

Und wie Toni schon sagt, verändern kann man am besten von innen.

Und m.E. tut sich da langsam schon was, wenn auch nicht in der Geschwindigkeit, wie viele wünschen.

Große Alternativen zu ner Verbandsmitgliedschaft sehe zumindest in Franken jedenfalls nicht.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Hallo,



Auf die Gefahr hin wieder einige Nichtbayern zu langweilen, doch, das haben wir. Zumindest in Franken, was ja politisch gesehen auch zu Bayern gehört..

Das Fränkische Seenland, der MD-Kanal von Hausen - Hilpoltstein, lange Strecken am Main etc. etc. sind Verbandsgewässer, für die man nur als Mitglied Jahreskarten erhält und das dann auch noch zu erschwinglichen Preisen ( für bayerische Verhältnisse).

So extrem wie im Osten, wo man fürn Appel und Ei fast überall angeln kann, ist es aber nicht.

Und wie Toni schon sagt, verändern kann man am besten von innen.

Und m.E. tut sich da langsam schon was, wenn auch nicht in der Geschwindigkeit, wie viele wünschen.

Große Alternativen zu ner Verbandsmitgliedschaft sehe zumindest in Franken jedenfalls nicht.

Ich habe auch mal gedacht, man könne die Verbände von innen heraus verändern. Das funktioniert aber nicht. Jahrzehnte lange VDSF Gehirnwäsche verhindert dies. Das Angeln ohne Entnahmeabsicht wird von den überwiegenden Mehrheit der Verbandsmitglieder abgelehnt. Hier auf einen Generationenwechsel zu hoffen halte ich für sehr optimistisch. Zwar wird ein Generationenwechsel stattfinden, aber die Frage ist doch, ob dann Leute ans Ruder kommen, die etwas ändern. Es gibt auch in den Gernerationen der 20-50 jährigen jede Menge vergrünte Naturschützer, denen der Naturschutz über Angeln geht. Ich habe das selber im RhFV erlebt. Die Vorstände der Verbände lassen niemanden nach oben, der gegen den Strich bürstet. Im Ergebnis kommen nur die nach oben, die alles weiter machen, wie zuvor.
 

fishhawk

Well-Known Member
Die Vorstände der Verbände lassen niemanden nach oben, der gegen den Strich bürstet. Im Ergebnis kommen nur die nach oben, die alles weiter machen, wie zuvor.

Ehrlich gesagt nehme ich das in Kauf, wenn ich dafür nicht vor jedem Angeltag extra zur Ausgabestelle fahren muss um dann ne Tageskarte für 12 -20 EUR zu erwerben oder auf bestimmte Gewässer ganz verzichten zu müsste.

Damit bin ich also auch Teil des Problems.
 

Toni_1962

freidenkend
Es gibt auch in den Gernerationen der 20-50 jährigen jede Menge vergrünte Naturschützer, denen der Naturschutz über Angeln geht. Ich habe das selber im RhFV erlebt. Die Vorstände der Verbände lassen niemanden nach oben, der gegen den Strich bürstet. Im Ergebnis kommen nur die nach oben, die alles weiter machen, wie zuvor.

War es in diesem Thread? Habe ich nicht in diesem Thread schon mal was über undifferenzierte und pauschale Aussagen gepostet?
Es gibt eben auch Ausnahmen ...
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Das Angeln ohne Entnahmeabsicht wird von den überwiegenden Mehrheit der Verbandsmitglieder abgelehnt.

Das Angeln ohne Entnahmeabsicht widerspricht ganz einfach dem deutschen Tierschutzgesetz und deine Statements, die Landesfischereigesetze allein wären ein hinreichender Grund zum Angeln, werden von den Justitiaren der Verbände, die ich kenne, nur mit einem Kopfschütteln quittiert.

Der Verband Mittelfranken leistet z.B. hervorragende Arbeit, wenn es um die Unterstützung der Interessen von Anglern und Fischern geht. Und ja, auch der kämpft nicht für ein Angeln ohne Entnahmeabsicht. Grund: Siehe meinen Satz oben. Er setzt sich aber dafür ein, dass die Angler hinreichende Flexibilität bekommen, um ihrem Hobby ohne (vermeintlichem) Entnahmezwang nachgehen zu können.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Gut geschrieben - Nur wen kann man dafür ins Boot holen, um so etwas zu vertreten, zu fördern bzw zu erreichen?
Die Verbände (obwohl sie eigentlich unsere Interessen vertreten sollten) haben offensichtlich ihre eigenen Ansichten /Vorhaben....

Sehe ich auch als Knackpunkt. Gehen wir die Vorstände der Verbände aller Bundesländer durch, fällt ja umgehend auf, welche Ansichten/Richtungen die handelnden Personen bevorzugen. Da bleibt dir als einzelner Angler ja nichts über, als in die Klinke zu beißen oder es Selbst zu Regeln.

Da finde ich Kolja seine Argumentationen in vielen Punkten einfach nur extrem durchdacht und zielführend. Seine Richtlinie zur Entnahmeabsicht und das Stärken der Eigenverantwortung im Sinne selektiver Entnahme ist denke ich eher durchzuboxen als alles andere. Wettkampfangeln etc. wird in Deutschland nicht mehr zu Transportieren sein, das sehe ich (mittlerweile) auch ein.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Da finde ich Kolja seine Argumentationen in vielen Punkten einfach nur extrem durchdacht und zielführend. Seine Richtlinie zur Entnahmeabsicht und das Stärken der Eigenverantwortung im Sinne selektiver Entnahme ist denke ich eher durchzuboxen als alles andere.

Genau mit dieser Argumentation haben wir in SH ja die Änderung des §39 LFischG (C&R) hinbekommen. Denn die bisherige Auslegung von der Fischereibehörde - alles abknüppeln was nicht geschont ist/ Mindestmaß erreicht hat - ist damit vom Tisch. Im Gespräch mit dem Verantwortlichen für den Tierschutz im Ministerium - Herrn Zacher - habe ich mich ziemlich genau an der Interpretation von Kolja entlang gehangelt. Heute wissen wir, dass die Argumentation erfolgreich war. Deshalb auch an dieser Stelle noch einmal DANKE KOLJA!
 
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fishhawk

Well-Known Member
Der Verband Mittelfranken leistet z.B. hervorragende Arbeit, wenn es um die Unterstützung der Interessen von Anglern und Fischern geht. Und ja, auch der kämpft nicht für ein Angeln ohne Entnahmeabsicht. Grund: Siehe meinen Satz oben. Er setzt sich aber dafür ein, dass die Angler hinreichende Flexibilität bekommen, um ihrem Hobby ohne (vermeintlichem) Entnahmezwang nachgehen zu können.

Vor einigen Jahren hätte ich dir noch vehement widersprochen.

Mittlerweile sehe auch ich schon einige Fortschritte, wenn auch deutlich weniger euphorisch als du.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Genau mit dieser Argumentation haben wir in SH ja die Änderung des §39 LFischG (C&R) hinbekommen. Denn die bisherige Auslegung von der Fischereibehörde - alles abknüppeln was nicht geschont ist/ Mindestmaß erreicht hat - ist damit vom Tisch. Im Gespräch mit dem Verantwortlichen für den Tierschutz im Ministerium - Herrn Zacher - habe ich mich ziemlich genau an der INterpretation von Kolja langegehangelt. Heute wissen wir, dass die Argumentation erfolgreich war. Deshalb auch an dieser Stelle noch einmal DANKE KOLJA!

Es ist tatsächlich nicht immer so einfach, alles Nachzuvollziehen, weil Kolja, aber auch Anglerdemo den Blick auf Dinge hat, die wir nicht wahrnehmen können/dürfen. Ich meine, Kolja beschrieb seine Interpretationen zur Sachlage schon vor langer Zeit. Umso erstaunter war ich auch, das sein Angebot zum DAFV, mitwirkende Hilfe zu leisten, auf Taube Ohren traf.

Ich zanke mich ja jetzt selbst mit den Verbänden und hielt es kaum für möglich, das oft beschriebene/zitierte Vorwürfe aus dem AB immer richtig sein können. Ich wurde eines besseren Belehrt. Insofern weiß ich nun auch um den Mehrwert deiner und Koljas Arbeit in der Zukunft. Es ist tatsächlich schlicht und ergreifend manchmal nicht Vorstellbar, in welcher Glocke Verbände stecken.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Das Angeln ohne Entnahmeabsicht widerspricht ganz einfach dem deutschen Tierschutzgesetz und deine Statements, die Landesfischereigesetze allein wären ein hinreichender Grund zum Angeln, werden von den Justitiaren der Verbände, die ich kenne, nur mit einem Kopfschütteln quittiert.

Der Verband Mittelfranken leistet z.B. hervorragende Arbeit, wenn es um die Unterstützung der Interessen von Anglern und Fischern geht. Und ja, auch der kämpft nicht für ein Angeln ohne Entnahmeabsicht. Grund: Siehe meinen Satz oben. Er setzt sich aber dafür ein, dass die Angler hinreichende Flexibilität bekommen, um ihrem Hobby ohne (vermeintlichem) Entnahmezwang nachgehen zu können.

Dann haben die Justiziare leider die rechtlichen Gegebenheiten nicht verstanden. Ich vertrete im Übrigen gerade nicht die Auffassung, dass man ohne Entnahmeabsicht angeln sollte/ darf. Ich vertrete die Ansicht, dass der "vernünftige Grund" i.S.d. TSG durch die LFischG gegeben ist. Das kann man so auch in den einschlägigen Strafrechtskommentaren nachlesen. Ich habe aber auch immer geschrieben, dass dies nur dann gilt, wenn man das Angeln im Sinne des LFischG ausübt. Nach herrschender Meinung betreibt man nur Fischen i.S.d. LFischG, wenn man mit einer grundsätzlichen Entnahmeabsicht angelt. Dies heißt aber nicht, dass man auch einen Fisch entnehmen muss, den man nicht verwerten kann. Ich habe auch einige Beiträge zuvor nochmals erklärt, dass ich die Forderung, man solle das Angeln auch ohne jegliche Entnahmeabsicht zulassen, nicht für sinnvoll halte. Das von dir zitierte Kopfschütteln der Funktionäre zeigt mir, dass diese die gesetzliche Regelung offenbar nicht verstanden haben. Deine Unterstellung, ich würde vertreten, man dürfte ohne jedwede Entnahmeabsicht angeln, zeigt mir, dass du meine Beiträge in diesem Strang nicht oder nicht richtig gelesen hast.

Ich kann mich da immer nur wiederholen. Der "vernünftige Grund" ist nicht das Problem, dieser ergibt sich aus dem Erlaubnistatbestand der LFischG. Der Knackpunkt liegt in der Definition von "Fischen" i.S.d LFischG. Diese Definition sieht einen grundsätzlichen Willen voraus, auch Fische zu entnehmen. Wer mit dem festen Entschluss ans Wasser geht, jeden gefangenen Fisch zurückzusetzen betreibt keine Fischerei i.S.d. LFischG und kann sich mithin nicht auf den Erlaubnistatbestand des LFischG berufen.
 
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torstenhtr

Active Member
Rein politisch müssen wir uns fragen, ob es sinnvoll ist, dafür einzutreten, dass Angler alleine zum "Spiel" Fische fangen und wieder freilassen. Ich denke, dass so eine Art von Angelei in Deutschland politisch nie mehrheitsfähig sein wird und im Ergebnis den Ruf der Angler eher beschädigt. Ich halte es daher für sinnvoll, wenn man im Begriff der Fischerei definiert, dass ein Angler grundsätzlich (also ganz allgemein) mit der Absicht angelt, seinen Zielfisch auch verwerten zu wollen.

Bin ich ebenso wie Kati anderer Meinung. Das ist eine Argumentation der Angelfeinde.
Wie gefährlich es ist, Angeln nur zur Verwertung zu propagieren, hatte ja Uli Beyer sehr schön ausgeführt - ich finde die Videos übrigens sehr gut, es wurde Zeit, dass sich ein Angelpromi so klar äußert. Die Problematik ist, dass historisch gesehen die Nahrungsgewinnung nur eine untergeordnete Rolle spielte, im Vordergrund steht (zumindestens in fast allen anderen Ländern!) die Tradition, eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung in der Natur, Entspannung etc. - d.h. ein "Sport". Die eigentliche Bedeutung des Angelns wird verfälscht.

Allerdings wäre es dennoch sinnvoll, dies in den LFischG z.B. durch eine so genannte gesetzliche Vermutung zu stärken. Z.B. indem man in das LFischG schreibt: "Zugunsten des Anglers wird vermutet, das er Fischerei i.S.d. Gesetzes betreibt." oder vom mir auch: "Der vernünftige Grund i.S.d. TSG wird zugunsten des Anglers vermutet."

Klingt für mich zu unpräzise, "Fischerei i.S.d. Gesetzes betreibt" könnte sich auch nur auf grundsätzliche Entnahme beziehen. Zweiter Ansatz schon besser - die Frage ist, ob das im Einzelfall vor Gericht überzeugend sein würde.

Man könnte auch eine grundsätzliche Rücksetzerlaubnis vergeben in den LFischG, dann wäre der Fall eindeutig geklärt. U.a. steht so etwas in der Gewässerordnung des LAVB.

Das ist ohnehin eine interessante Frage - die Verbände könnten jederzeit in ihrer Gewässerordnung eine Regelung schreiben, z.B. "[..] nicht zur Verwertung bestimmte Fische sind schonend zurück zu setzen [..]. Der Angler bräuchte sich nur auf diesen Satz beziehen und hätte einen vernünftigen Grund.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
@torstenhtr: Das kann man sich alles wünschen. Ich halte es in Deutschland nur nicht für durchsetzbar.

Maximale Forderungen stellen, um minimale Ziele zu erreichen. Das Problem ist jedoch, dass die Verbände mit den derzeitigen Regelungen glücklich scheinen...

Wir haben ja neben dem "Runden Tisch" im März in Kiel zur Änderung des LFIschG einige Gespräche mit Entscheidern geführt. Ich habe damals in einem Gespräch mit einem Verantwortlichen in der Behörde eine entscheidende Frage gestellt. Erst einmal hatte ich ja Koljas Darstellung vorgetragen. Meine Frage war zum Abschluss eigentlich relativ einfach, die er aber nicht beantworten konnte. "Was macht ein Angler mit einem Fisch, wenn er den nicht verwerten will oder kann, aber auch nicht zurücksetzen darf und das nicht will, weil er Angst hat dabei erwischt zu werden?" Da kam ein fragender Blick. Auf meine Aussage "Er wird den Fisch mitnehmen und irgendwo entsorgen, wo er sicher ist, nicht erwischt zu werden". "Da könnten Sie recht haben" war dann seine Antwort. Ich fragte "Wäre es also aus Sicht des Naturschutz- und Tierschutz nicht sinnvoller, das Zurücksetzen in SH zu erlauben? Insbesondere weil der Großteil der Angler die Fänge von Zielfischen ja sowieso verwertet. Diejenigen, die jetzt zurücksetzen, werden das auch weiterhin tun, egal was das Gesetz regelt". Dann hat er genickt und gesagt "Sie haben mich überzeugt, ich werde einer Änderung nicht widersprechen, dieses aber auch nicht forcieren".
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Deine Unterstellung, ich würde vertreten, man dürfte ohne jedwede Entnahmeabsicht angeln, zeigt mir, dass du meine Beiträge in diesem Strang nicht oder nicht richtig gelesen hast.

Nachdem ich die Antwort von dir gelesen habe, hast du mit dieser Vermutung vermutlich Recht. Ich befürchte aber, da haben dich viele andere Personen auch falsch verstanden.
 
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