Uli Beyer zu C&R und Peta

Kolja Kreder

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Dann ist "Spaß" also ein vernünftiger Grund???

Also Spaß am Verzehr selbst gefanger Fische ist vernünftig, Spaß am Angeln an sich nicht?

Natürlich darfst du Spaß beim Angeln haben. Du musst aber Fischerei betreiben. Dies setzt voraus, dass du eine grundsätzliche Entnahmebereitschaft bezüglich deines Zielfisches hast.
 

MarkusZ

Well-Known Member
Aber die Hauptmotivation muss doch der Nahrungserwerb sein, auch wenn ich mich ohne selbst gefangen Fisch ausreichend und gesund ernähren könnte?

Also reicht dann Spaß am Fischessen als vernüftiger Grund aus?
 

Kolja Kreder

Mitglied
Aber die Hauptmotivation muss doch der Nahrungserwerb sein, auch wenn ich mich ohne selbst gefangen Fisch ausreichend und gesund ernähren könnte?

Also reicht dann Spaß am Fischessen als vernüftiger Grund aus?
Woraus ziehst du denn, dass der Hauptgrund der Nahrungserwerb ist. Das kann ich so dem TSG nicht entnehmen. Und was wäre dann mit Reitern? Die essen ihre Pferde in der Regel nicht.

Nochmal, der vernünftige Grund ist das LFischG. Man bewegt sich aber nur dann im Rahmen des LFischG, wenn man Fischerei betreibt. Jeden gefangenen Fisch zurücksetzen ist keine Fischerei, sondern Spielerei.
 

MarkusZ

Well-Known Member
Woraus ziehst du denn, dass der Hauptgrund der Nahrungserwerb ist.

Wenn ich mich nicht irre, wurden doch Wettangelveranstaltungen verboten, auch wenn die Fische anschließend verzehrt werden sollten, weil als Hauptmotivation der Wettkampf und nicht der Nahrungserwerb angenommen wurde???
 

Kolja Kreder

Mitglied
Wenn ich mich nicht irre, wurden doch Wettangelveranstaltungen verboten, auch wenn die Fische anschließend verzehrt werden sollten, weil als Hauptmotivation der Wettkampf und nicht der Nahrungserwerb angenommen wurde???
Wettangeln sind verboten, wenn das einschlägige LFischG dies verbietet. Tierschutzrechtlich sehe ich keinen Grund, weshalb Wettangeln verboten sein sollten, wenn die Zielfische verwertet und die Beifänge unverzüglich zurückgesetzt werden. Dem gefangenen Fisch dürfte es schnuppe sein, ob er von einem "Wettangler" oder einem "Nicht-Wettangler" gefangen wird.

Überleg mal, warum entsprechende Verbot in den LFischG stehen und nicht im TSG.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Weil es in Fischereigesetzen um Fische geht und im TSG um Wirbeltiere im Allgemeinen?

https://www.anglerboard.de/index.php?threads/razzia-bei-veranstaltern-eines-benefiz-angelns.336244/

Warum wurde da dann wegen Verstoß gegen TSG ermittelt?
Wenn das LFischG Wettangeln verbietet und man es dennoch veranstaltet, bewegen sich die Wettanngler nicht mehr im Bereicht des LFischG. Ergo können sie sich auch nicht auf das LFischG als vernünftigen Grund berufen. Also brauchen sie einen vernünftigen Grund nach dem TSG, weil es ja gerade nicht das LFischG sein kann. Man kann sich ja auch nicht auf das LFischG als vernünftigen Grund berufen, wenn man mit Sprengstoff "fischt".
 

MarkusZ

Well-Known Member
Übrigens sieht auch das Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sachgebiet Tierschutz, bereits einen Verstoß gege TSG, wenn "
die Ermittlung einer Rangfolge unter den Teilnehmern dem Zweck der Nahrungsmittelgewinnung vor- oder auch nur gleichgeordnet war".

Aber dass Juristen und Politiker selten einer Meinung sind zieht sich bis zum BVerfG durch.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Das Ministerium in Kiel sieht auch die Fischereiabgabe als verfassungsrechtlich korrekt an....
 

Kolja Kreder

Mitglied
Übrigens sieht auch das Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sachgebiet Tierschutz, bereits einen Verstoß gege TSG, wenn "
die Ermittlung einer Rangfolge unter den Teilnehmern dem Zweck der Nahrungsmittelgewinnung vor- oder auch nur gleichgeordnet war".

Bayrischer Irrsinn. Nehmen wir mal folgenden Fall an: 10 Angelfreunde treffen sich und machen aus, dass sie am Ende des Angeltages eine Reihenfolge erstellen. Am Ende des Tages werden alle gefangen Fische gemeinsam gegrillt und gegessen. Warum sollte hier ein Verstoß gegen das TSG vorliegen. Nur weil 10 Freunde eine Reihenfolge feststellen. Welchen Einfluss hat denn die Reihenfolge auf das "Tierleid"?
 

MarkusZ

Well-Known Member
Bayrischer Irrsinn. Nehmen wir mal folgenden Fall an: 10 Angelfreunde treffen sich und machen aus, dass sie am Ende des Angeltages eine Reihenfolge erstellen. Am Ende des Tages werden alle gefangen Fische gemeinsam gegrillt und gegessen. Warum sollte hier ein Verstoß gegen das TSG vorliegen. Nur weil 10 Freunde eine Reihenfolge feststellen. Welchen Einfluss hat denn die Reihenfolge auf das "Tierleid"?

Ich weiß zwar nicht genau wie Juristen ticken, hatte aber eigenlich immer den Eindruck, dass "vernünftiger Grund" auf die Motivation für das Tun abzielt und nicht auf das Geschehen.

Trifft man sich dann um Fische als Nahrung zu fangen oder um Reihenfolge zu ermitteln und grillt die Fische nur um den eigentlich Grund zu verschleiern?

Ich persönlich hätte weder was gegen C&R noch gegen Wettfischen.

[QUOTEUnd was wäre dann mit Reitern? Die essen ihre Pferde in der Regel nicht.][/QUOTE]

Ich hab auch nichts gegen Reitsport.

Trotzdem halte ich es angesichts der momentanen Situation für gefährlich zu erzählen, dass man zur Befriedigung seines persönlichen Vergnügens in Kauf nimmt, dass Tiere leiden, Schäden davontragen oder sterben.

Bei Anglern wird das ja im Gegensatz zu Reitern nicht als vernünftiger Grund akzeptiert.
 
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Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
@MarkusZ
Wettangeln= Hegefischen= Gemeinschaftsfischen. Nur andere Begriffe
Desweiteren war Berlin Austragungsort eine WM im Angeln.
Es prasselte sogar viel Lob von Politikern etc..

Von damals bis heute wurde das Tierschutzgesetz nicht wirklich verändert.
Problematisch sind da eher einzelne Bundesländer welche Wettangeln direkt verboten haben.
Oftmals sogar mit dem Begriff "ausschliesslich", im Verbund mit eines Hegeauftrages somit sogar wieder erlaubt wären. ;)

ich behaupte mal:
Es geht im Grunde gar nicht um unsere Gesetze. Diese sind eigentlich ziemlich human.
Was hier nicht stimmt, ist die absurde Interpretation unserer LFV etc..und mangelnde Unterstützung im Fall von gerichtl. Streitigkeiten.

Weshalb aber kommt U.B. jetzt damit um die Ecke während er Jahrzehnte geschwiegen hat?
Geraten seine Guiding Touren vermehrt unter Druck?
 
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Kolja Kreder

Mitglied
Ich weiß zwar nicht genau wie Juristen ticken, hatte aber eigenlich immer den Eindruck, dass "vernünftiger Grund" auf die Motivation für das Tun abzielt und nicht auf das Geschehen.

Trifft man sich dann um Fische als Nahrung zu fangen oder um Reihenfolge zu ermitteln und grillt die Fische nur um den eigentlich Grund zu verschleiern?

Ich persönlich hätte weder was gegen C&R noch gegen Wettfischen.
Sie haben ja einen vernünftigen Grund, weil ja ganz klar beabsichtigt ist, die Fische zu essen. Was da dann noch an Gründen hinzukommt, kann doch sinnvollerweise für den Tierschutz keine Rolle spielen. Ich lese im Gesetz nur was von einem vernünftigen Grund und nichts von unvernünftigen oder dass mindestens ein vernünftiger Grund mehr vorhanden sein muss als unvernünftige. Das TSG will doch nur bewirken, dass Tiere nicht "sinnlos" leiden. Dies tun sie in dem Beispiel nicht, weil sie als Nahrung dienen.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Weshalb aber kommt U.B. jetzt damit um die Ecke während er Jahrzehnte geschwiegen hat?
Geraten seine Guiding Touren vermehrt unter Druck?

Spielt das denn eine Rolle? Sein Motiv muss doch nicht gleich wieder mit Unterstellungen zerschlagen werden! Ob es im Zusammenhang mit seinem Beruf oder seiner Leidenschaft steht, ist doch unerheblich. Sein Inhalt und Vortrag erhält viel Gegenliebe!

Wieso das Haar in der Suppe suchen, bedarf es jedes mal einer Tiefenanalyse des Gegenübers wegen einfacher Argumente? Jede Diskussion wird auf dieser Ebene unsinnig!
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Bayrischer Irrsinn. Nehmen wir mal folgenden Fall an: 10 Angelfreunde treffen sich und machen aus, dass sie am Ende des Angeltages eine Reihenfolge erstellen. Am Ende des Tages werden alle gefangen Fische gemeinsam gegrillt und gegessen. Warum sollte hier ein Verstoß gegen das TSG vorliegen. Nur weil 10 Freunde eine Reihenfolge feststellen. Welchen Einfluss hat denn die Reihenfolge auf das "Tierleid"?

Kolja, bitte. Ein Fisch, der im Zusammenhang mit einem Wettkampf gefangen, sachgerecht getötet und umgehend verspeisst wurde, leidet wesentlich mehr als ein Fisch, der gefangen, sachgerecht getötet und umgehend verspeisst wurde. Ich hab übrigens Hunger und brauch was in den Magen. Angeln oder Pizzeria, das ist hier die Frage. Jedenfalls hab ich den einzig vernünftigen Grund, die Rute zu schwingen. Nur der knurrende Magen stört da etwas. Spass macht mir das nicht. Und Entspannung geht eh nicht. Viel zu unvernünftig. Angeln ist kein Hobby, sondern der nackte Kampf ums Überleben...
 

Uzz

Active Member
Ahhhh. Vor dem Hintergrund (#193) versteht man seine 2 Videos tatsächlich besser. Danke für den Hinweis!
 

Kolja Kreder

Mitglied
Kolja, bitte. Ein Fisch, der im Zusammenhang mit einem Wettkampf gefangen, sachgerecht getötet und umgehend verspeisst wurde, leidet wesentlich mehr als ein Fisch, der gefangen, sachgerecht getötet und umgehend verspeisst wurde. Ich hab übrigens Hunger und brauch was in den Magen. Angeln oder Pizzeria, das ist hier die Frage. Jedenfalls hab ich den einzig vernünftigen Grund, die Rute zu schwingen. Nur der knurrende Magen stört da etwas. Spass macht mir das nicht. Und Entspannung geht eh nicht. Viel zu unvernünftig. Angeln ist kein Hobby, sondern der nackte Kampf ums Überleben...
Du darfst die bad Vibes nicht vergessen, die von den hungrigen Wettanglern ausgehen und unmittelbar auf die arme schutzlose Seele der Forellen treffen. Dies wäre ohne Wettangeln eben nicht der Fall.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

wenn die Mehrheit der Juristen und vor allem der Justiz die gleiche Rechtsmeinung hätte wie Kolja, würde ich mir um die Zukunft des Angels in Deutschland keine Sorgen machen.

Allein mir fehlt der Glaube.

Sieht man doch am Beispiel des Benefizangelns. Da hätte man doch eigentlich erwartet, dass man erstmal prüft, ob überhaupt ein "Wettangeln" nach Definition des LFischG vorlag, statt sofort wegen TSG zu ermitteln. Sah die Staatsanwaltschaft scheinbar anders als Kolja.

Ich fände es schon gut, wenn da durch entsprechende Aufklärung und Lobbyarbeit vielleicht ein paar Fortschritte für Angler erzielt würden.

Aber solange das nicht so ist und auch die Verbände/Vereine zusätzlich sanktionieren, würde ich mich persönlich da lieber etwas bedeckt halten.

Im von Naturliebhaber so gepriesenen Verband hat sich ja schon was positiv bewegt, die einjährige Kartensperre gibt es jetzt erst bei Wiederholungstätern.
 

Toni_1962

freidenkend
Ich würde eine Lösung wie in Österreich favorisieren, wo fürs Angeln das TSCHG ausgeklammert ist und die spezifischen Gesetze und Verordnungen angewendet werden.

Aber dennoch beachten, dass es in Österreich auch unterschiedlich gesehen wird, z.B. in Oberösterreich das Preisfischen aus Gründen des Tierschutzes und der fischereilichen Weidgerechtigkeit seit 1990 durch eine Novelle zum oberösterreichischen Fischereigesetz verboten ist.
Die Regeln dort sind fast identisch zu denen in Bayern, also als rein Wettfischen verboten, aber als Pokalfischen, Königsfischen usw. erlaubt.
 
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