Das wird es aber wohl kaum geben, weil dieser Vereinsausweis, dessen Mitglied man nicht einmal ist, kein behördliches Dokument ersetzen kann.
https://www.dafv.de/service/ausweis.html
Laut DAFV soll der Ausweis ja für den Angler einen Mehrwert haben. Es steht nur leider nirgends, worin dieser liegen soll. Im verein brauchen wir das Teil nur, wenn es bei einem Versicherungsfall darum geht, dass es sich um ein Vereinsmitglied handelt.
Am besten gefällt mir diese Passage auf der HP des DAFV:
"Der Ausweis hat das Format einer Checkkarte im ISO-Format (86x54mm) und beinhaltet einen maschinenlesbaren Chip. Jede Karte ist ab Werk vom Hersteller mit einer weltweit eindeutigen Nummer versehen, dem so genannten Unique Identifier (UID). Diese Nummer wird bei der Ausgabe des Ausweises als eindeutige Nummer für das jeweilige Mitglied erfasst. Anhand der Nummer lässt sich der Inhaber und dessen Daten zuordnen. Auf dem Chip der Karte werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Der Chip (und damit die Nummer) ist per Near Field Communication (NFC) mit handelsüblichen Lesegeräten (z.B. Smartphone, USB-Lesegerät) auslesbar. Wenn Ihr Smartphone NFC-fähig ist probieren Sie es einfach aus. Halten Sie den Ausweis an Ihr Smartphone."
Nee, is klar: Also die Nummer lässt sich eindeutig dem Mitglied zuordnen ohne das personenbezogene Daten darauf gespeichert sind. It´s magic!
Auch was auf dem Ausweis gedruckt ist, hat natürlich nichts, aber auch gar nichts mit personenbezogenen Daten zu tun. Ich weiß nicht, ob ich meine personenbezogenen Daten einem Verband geben möchte, der noch nicht einmal weiß, was personenbezogene Daten sind.
Das Ganze ist eine Lachnummer und ich hoffe, dass möglichst viele Vereine und Angler diesen Quatsch mit Hinweis auf die DSGVO verweigern.