Welsangler in Freiburg zu Hause von Polizei durchsucht. Verdacht auf C&R

Brillendorsch

Teilzeitangler
Der Gutjah hat auch einen Angler Angezeigt, der sich völlig richtig verhalten hat. Er hatte den gefangenen Wels schnellst möglich zurückgesetzt und dem Guthjahr gesagt, dass er Welsfleisch nicht mag. Der Gutjahr ist auf einem Feldzug gegen Angler.

kann man den dafür nicht selbst belangen ?
Wegen Verleumdung zum Beispiel?
 
G

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Guest
Lars zur Hege in Bayern:
Fischereigesetz, Fischereiausübungsverordnungen und im Speziellen regeln Fischereibezirksverordnungen, davon abweichend als genehmigungspflichtige Ausnahmen dann abweichende Hegepläne für einzelne Gewässer

Meine Frage ist ja, ob diese über dem TSG stehen dürfen...
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Hallo,

beim Wels hätten wir in Bayern allerings ein besonderes Problem: als vor so rund 8 Jahren Schonzeit und Mindestmaß aufgehoben wurden, wurde noch extra verfügt, dass Waller (Welse) aus Hegegründen immer entommen werden müssen und zwar bayernweit. Da hätte man keine Ausrede für das "wieder schwimmen lassen", wenn man beobachtet würde.

Petri Heil

Lajos

Und das in dem Bundesland, in dem der Wels nachweislich schon immer heimisch war und ist.

Ob das mit Bundesrecht konform geht?
 

Toni_1962

freidenkend
Die Rückmeldungen der Gewässerbewirtschafter waren entscheidend für die Verordnung 2010. Es musste reagiert werden.
Aber wir sind im OFFTOPIC.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

dass Waller (Welse) aus Hegegründen immer entommen werden müssen und zwar bayernweit

Erzählt wurde mir davon auch schon, aber die zugehörige Rechtsvorschrift hat mir bisher noch niemand gezeigt.

In BayFiG , AVFiG oder Bezirksverordnung habe ich dazu nichts gefunden.

Ich habe aber gültige , vom Landratsamt gestempelte Erlaubnisscheine für bayerische Gewässer, wo ein Fanglimit für einen Wels pro Tag gilt.

Wann würde ich mich jetzt strafbar machen, wenn mir beim Aalangeln zwei Welse an den Haken gingen?

Wenn ich beide mitnehme, oder wenn ich einen zurücksetze, oder hab ich in jedem Fall die Arschkarte?

Was bin ich froh, dass ich das Aalangeln vor 25 jahren eingestellt habe. :)
 

Nemo

Heckbremser
Und ich dachte die Hege ist mit genehmigten Hegeplänen für einzelne Gewässer zu bestimmen...
Dadurch ist es grundsätzlich immer noch ein vernünftiger Grund.
Natürlich muss auch diese korrekt erfolgen. Das meinte ich mit Ausnahmen. So kompliziert ist das Thema doch nicht....smile01
 

Lajos1

Well-Known Member
Und das in dem Bundesland, in dem der Wels nachweislich schon immer heimisch war und ist.

Ob das mit Bundesrecht konform geht?
Hallo,

das Vorkommen des Wallers war in Bayern auf einige wenige Gewässer begrenzt. Diese waren allerdings die besten Wallergewässer von Deutschland (ohne ehemalige DDR, da ich bezüglich des früheren Wallervorkommens dort keine Ahnung habe). Seit einigen Jahrzehnten ist der Waller, vermutlich durch illegale und blödsinnge Besatzmaßnahmen, fast flächendeckend in Bayern vertreten. Selbst in 5 Meter breiten Flüßchen ist er anzutreffen.
Fischereirecht ist Ländersache also hat da der Bund erstmal nichts zu melden. Wenn festgestellt wird, dass diese Fischart in keiner Weise irgendwie gefährdet ist und parktisch schon zur Landplage geworden ist, dann fällt auch richtigerweise jeder Schutz weg.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

dann fällt auch richtigerweise jeder Schutz weg.

Also für mich sind Fangbegrenzungen von 1 bis 2 Welsen pro Tag, wie z.B. an Naab oder Regen üblich, schon eine Art Schutz.

Wenn es ein bayernweites Entnahmegebot für Welse gäbe, dürfte es doch keine Schwierigkeit sein, die Rechtsverordnung oder das Gesetz zu nennen. Hörensagen allein reicht mir da als Begründung nicht aus.

Ob es im Raum Freiburg ein Rücksetzverbot für Welse gibt, ist mir nicht bekannt.

Der Angler-Jäger zeigt Angler, die Fische zurücksetzen, jedenfalls wegen §17 TSCHG an.
 

Toni_1962

freidenkend
Ergibt dich aus der Aufhebung des Schonmaßes und der Schonzeit für Waller (Juli 2010). Wenn ein Verein eine Entnahmebeschränkung will, muss er diese bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde beantragen. Oder der Bezirksverband hat dazu abweichende Verordnung, generell oder für bestimmte Gewässer.
Entnahmegebot aufgrund Hege: Verhält sich entsprechend z.B. Hecht und Aal in Äschenregion.
 
Zuletzt bearbeitet:

Brillendorsch

Teilzeitangler
er hat keine Schonzeit und kein Schonmaß, daraus folgt, dass ich ihn ganzjährig beangeln darf und wenn es mir genehm ist auch aneignen darf,
egal wie groß oder klein.
Nicht muss !!
 

Toni_1962

freidenkend
Du bist der personifizierte Grund, warum wir und die meisten Vereine nun hier keine Tageskarten oder nur noch in Begleitung eines Mitglieds ausgeben.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Du bist der personifizierte Grund, warum wir und die meisten Vereine nun hier keine Tageskarten oder nur noch in Begleitung eines Mitglieds ausgeben.

also mal ehrlich! beleidigend musst Du jetzt nicht werden!
egal wo ich bisher geangelt habe, ich hielt und halte mich an die örtlichen Regeln. (auch in Bayern)
Du scheinst die Begrifflichkeit "Hege" völlig falsch zuzuordnen.
der einzelne Angler ist jedenfalls in keinem Bundesland für die Hege zuständig.

Sind allerdings im Erlaubnisschein explizit Hegeziele und daraus folgende Vorschriften genannt, hat jeder Angler sich daran zu halten.
 

Toni_1962

freidenkend
Das ist nicht beleidigend, sondern die traurige Antwort auf genau diese Denkweise, die du geäußert hast. Diese führt zu den Einschränkungen gegenüber Nichtmitgliedern an Gewässern.
Es sollte selbstverständlich sein, dass sich ein Angler an die Hegepläne hält. Es ist dabei doch egal, ob er sich als Heger sieht oder nicht, es spielt keine Rolle, aber er muss -nochmals betont wiederholt- sich an die Hegepläne am Gewässer halten. Da dies Gastangler zunehmend nicht gemacht haben, sind sie nun eingeschränkt, aber nicht weil Gewässerbewirtschafter das so sich wünschen.

Dass der Angler nicht für Hege zuständig ist, ist eine sehr eingeschränke Sichtweise, die hier ein user predigt und in dem so dargestellten engen Sinne leider nun nachgebetet.
Der Angler erstellt die Hegepläne nicht, aber er hat sich daran zu halten, diese umzusetzen im Tun.
Ob er sich nun Heger nennt oder nicht, er ist an die Hege gebunden.

Wortzerpflückerei und enge Begriffdreherei hat noch nie einem geholfen, eher geschadet.

Und zu deinem Hinweis zu meinem Begriffsverständnis:
Als Gewässerbewirtschafter, der ich bin, kenne ich die Begrifflichkeit und das was daraus resultiert sehr gut ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Brillendorsch

Teilzeitangler
Das ist nicht beleidigend, sondern die traurige Antwort auf genau diese Denkweise, die du geäußert hast. Diese führt zu den Einschränkungen gegenüber Nichtmitgliedern an Gewässern.
Es sollte selbstverständlich sein, dass sich ein Angler an die Hegepläne hält. Es ist dabei doch egal, ob er sich als Heger sieht oder nicht, spielt keine Rolle, aber er muss -nochmals betont wiederholt- sich an die Hegepläne am Gewässer halten. Da dies Gastangler zunehmend nicht gemacht haben, sind sie nun eingeschränkt, aber nicht weil Gewässerbewirtschafter das so sich wünschen.

Selbstverständlich muss er sich dran halten, sofern er überhaupt mittels Gastkarte darüber informiert wird.
Als Gast habe ich mich an jede Vorschrift, die in der Karte genannt ist zu halten.
Das macht mich aber längst nicht zum Heger.
Steht also in der Karte, dass ich jeden Wels zu entnehmen habe, so muss ich ihn entnehmen.
Steht aber gar nichts da, auch kein Schonmaß oder Schonzeit, dann darf ich, muss aber nicht.

Im Übrigen habe ich noch nie eine Gastkarte gesehen, an der die jeweiligen Hegepläne angeheftet wurden.
 

Zander Jonny

Thomasianer
Das ist nicht beleidigend, sondern die traurige Antwort auf genau diese Denkweise, die du geäußert hast. Diese führt zu den Einschränkungen gegenüber Nichtmitgliedern an Gewässern.
Es sollte selbstverständlich sein, dass sich ein Angler an die Hegepläne hält. Es ist dabei doch egal, ob er sich als Heger sieht oder nicht, es spielt keine Rolle, aber er muss -nochmals betont wiederholt- sich an die Hegepläne am Gewässer halten. Da dies Gastangler zunehmend nicht gemacht haben, sind sie nun eingeschränkt, aber nicht weil Gewässerbewirtschafter das so sich wünschen.

Dass der Angler nicht für Hege zuständig ist, ist eine sehr eingeschränke Sichtweise, die hier ein user predigt und in dem so dargestellten engen Sinne leider nun nachgebetet.
Der Angler erstellt die Hegepläne nicht, aber er hat sich daran zu halten, diese umzusetzen im Tun.
Ob er sich nun Heger nennt oder nicht, er ist an die Hege gebunden.

Wortzerpflückerei und enge Begriffdreherei hat noch nie einem geholfen, eher geschadet.

Und zu deinem Hinweis zu meinem Begriffsverständnis:
Als Gewässerbewirtschafter, der ich bin, kenne ich die Begrifflichkeit und das was daraus resultiert sehr gut ;)

Ich kenne Gewässer wo ausdrücklich steht das zb. Brassen nicht zurück gesetzt werden dürfen. Dann sollten sie es bei euch auch so schreiben wenn sie die Welse raus haben wollen.
 

Toni_1962

freidenkend
Wieso solltest du den womöglich sogar ganzen Hegeplan sehen? Bei meiner gestrigen Hauptversammlung habe ich diesen vorgestellt und diskutiert, aber den Vereinsmitgliedern. Da wird alles vorgestellt, erläutert, begründet, diskutiert und ggf. revidiert, modifiziert. Jetzt geht der Hegeplan an die entsprechenden Stellen.

Aber du sieht relevantes daraus, wie Schonzeit, Schonmaß, Angelzonen und Verbotszonen (z.B. Laichgebiete), Angelzeiten usw. .. und das oft nur, wenn dies von der gesetzl. Regelung abweicht.

Was nicht in der Karte steht, ist dennoch nicht gleichzeitig erlaubt.
Da steht oft viel nicht drinnen, nämlich all das, was durch Gesetz geregelt und nicht erwähnt werden "muss" (sicherlich bei einigen Anglern dennoch "sollte" z.B. Regelungen zum Waller wie man sieht).

Ich angle viel in der Welt, viel in Europa, viel in Deutschland. Nahezu überall muss ich mich erkundigen, was erlaubt ist und nicht, wie die Schonzeiten sind usw. ;nie habe ich das auch nur annähernd umfassend ohne Nachfrage ausgehändigt bekommen. Überall sehe ich meine Informationspflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Brillendorsch

Teilzeitangler
"Wortzerpflückerei und enge Begriffdreherei hat noch nie einem geholfen, eher geschadet."
eben, dann verdrehe es auch nicht.
interpretiere da nicht rein, was gar nicht ist.
Wenn du aus der Abschaffung von Schonmaß und Schonzeit eine Entnahmepflicht herleitest,
ist das einfach hahnebüchen.
Du verunglimpft anständige Angler, weil Du etwas da hineiniterpretierst, was gar nicht ist.
 
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