Falsche Mittelverwendung und Selbstbedienungsladen der Verbände – die Vorbehalte gegen die Fischereiabgabe sind nicht neu. In einigen Bundesländern haben Angler nun Widerspruch eingelegt. Die Chancen, dass sie damit durchkommen, stehen nicht schlecht.

Hier im Board wird ja schon fleißig zur Fischereiabgabe in SH und zur Abgabe in NRW diskutiert. Für einen Artikel in der aktuellen RUTE&ROLLE habe ich zu dem Thema recherchiert. Den Text möchte ich Euch nicht vorenthalten, auch wenn er - ganz Internet-untauglich - recht lang ist:

Wir kennen das fast alle: Beim Verlängern des Fischereischeins zahlen wir zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die sogenannte Fischereiabgabe. Bis auf Sachsen und Niedersachsen erheben alle Bundesländer diese Sondergebühr. Aber ist diese Abgabe überhaupt rechtens?

Kolja Kreder glaubt das nicht. Der 50-jährige Anwalt aus Nordrhein-Westfalen hat Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“. Das Bundesverfassungsgericht hat die zwar grundsätzlich für rechtens erklärt, aber hohe Auflagen an eine Erhebung geknüpft. Die sind nach Kreders Ansicht zumindest in Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt. Er kritisiert insbesondere folgende Punkte:

1. Die Abgabe wird von Angel- und Berufsfischern erhoben. Diese hätten aber gegenläufige Interessen und bildeten somit keine homogene Gruppe (Verletzung der Gruppenhomogenität)

2. Von den Mitteln profitieren vor allem Natur- und Artenschutzprojekte. Wanderfischprogramme oder Gewässermonitoring seien zwar wichtig, aber eben keine alleinige Aufgabe von Anglern und Fischern. Es gelte das Verursacherprinzip und Angler seien eben nicht für den Rückgang von etwa Lachsen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund sei die Belastung einer einzelnen Gruppe unzulässig.
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Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Gezahlt wird aber fast überall

Rückenwind bekommt sein Anliegen von der Jagdseite. Im vergangenen Jahr klagten einige Weidmänner gegen die Jagdabgabe, die rechtlich genauso einzustufen sein dürfte wie die Fischereiabgabe. Das Oberverwaltungsgericht Münster äußerte während des Verfahrens Zweifel, dass die Abgabe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wurde kritisiert, dass eine Wildforschungsstelle finanziert wird, die aber hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Somit fungiere die Abgabe wie eine Steuer, was sie aber ausdrücklich nicht ist. Zu einer rechtlichen Klärung kam es allerdings nicht, da die zuständigen Landkreise die Gebührenbescheide für Jagdabgabe aufhoben. Die einzelnen Jäger mussten nicht zahlen. Aber es war klar, dass etwas passieren musste. Inzwischen ist ein Gesetz beschlossen, dass die Abschaffung der Jagdabgabe festlegt.

Eine Blaupause für die Fischereiabgabe? Zumindest dürfte es schwer sein, vor diesem Hintergrund an der Fischereiabgabe in NRW festzuhalten. Kolja Kreder ist entschlossen, notfalls auch vor Gericht zu ziehen und einen Präzedenzfall zu schaffen.

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Kolja Kreder ist vielen Boardies ja bestens bekannt. Er ist nicht grundsätzlich gegen die Abgabe, kritisiert aber die Vergabepraxis sowie die Mittelverwendung


Aber nicht nur im Westen ist die Sondergebühr unter Druck. Auch in Schleswig-Holstein liegen Widersprüche gegen die Fischereiabgabe vor. In Sachsen wird sie bereits seit 2012 nicht mehr erhoben, in Niedersachsen gab es sie noch nie. Fällt die Fischereiabgabe also bundesweit? Möglich, aber so schnell geht es wohl nicht. Die Erhebung ist Ländersache und die Vergabe unterschiedlich geregelt – willkommen im Föderalismus! Solange kein Urteil eines Bundesgerichts vorliegt, das die Abgabe grundsätzlich als nicht rechtens erklärt, muss also in jedem einzelnen Land bei einem Widerspruch entschieden werden. Lars Wernicke, der Initiator der Initiative „Anglerdemo“ in Schleswig-Holstein, will genau wie Kolja Kreder den Klageweg beschreiten. Beide betonen, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Abgabe seien. „Die soll dann aber bitte ausschließlich im Interesse der Angler eingesetzt werden.“, sagt Kreder.

Was ist sinnvoll?

Was aber liegt im Interesse der Angler? Ist es wirklich so schlimm, dass mit den Geldern Umweltprogramme finanziert werden, auch wenn die Angler nicht unmittelbar profitieren? Wird so nicht das Bild des egoistischen Naturnutzers bedient, der nur ernten, nicht aber hegen möchte? Das Wanderfischprogramm am Rhein ist in erster Linie auf den Lachs sowie Meerforelle ausgerichtet, die ganzjährig geschont sind. Ob sie in absehbarer Zeit befischt werden dürfen, ist äußerst fraglich. Auch in Brandenburg und anderen Ländern gibt es ähnliche Projekte. Die Gelder fließen sowohl in Besatzmaßnahmen als auch in Biotopverbesserungen und Renaturierung. Andreas Koppetzki ist Geschäftsführer des Landesanglerverbands Brandenburg. Er warnt vor einer allzu kleinlichen Denkweise. „Erstens dokumentieren wir Angler mit solchen Projekten, dass wir etwas für die Allgemeinheit tun. Es ist unstrittig, dass wir damit unser Ansehen in der Gesellschaft erhöhen. Außerdem profitieren auch andere, angelbare Fische von diesen Maßnahmen.“ Man brauche halt immer eine Indikatorart, die öffentlichkeitswirksam sei. Das Argument, dass diese Projekte durch Steuermittel finanziert werden müssten, gäbe es die Fischereiabgabe nicht, hält er für nicht schlagkräftig. „Es ist zwar theoretisch richtig, dass der Gesetzgeber durch die Wasserrahmenrichtlinie dazu verpflichtet ist. Aber mit der Umsetzung hinkt er jetzt schon hinterher. Wann wirklich etwas passiert, steht in den Sternen. Wir müssen aber jetzt handeln, denn irgendwann ist es für einige Arten zu spät.“

Gerechte Verteilung?

Es liegt in der Natur der Sache, dass es über die Mittelverwendung Auseinandersetzungen gibt. Zu sehr gehen die Meinungen auseinander, zu groß sind die Summen, die im Spiel sind. Schaut man sich die Fördervergabe etwas genauer an, kommen allerdings schnell Zweifel auf, ob wirklich alle Projekte im Sinne der Angler sind. So wurde in Schleswig-Holstein der Verband für Binnenfischer und Teichwirte mit gut einer halben Million gefördert, unter anderem für die Anschaffung eines Pick Up. Die Summe entspricht immerhin gut 25 Prozent der gesamten Mittel, während die Berufsfischer aber nur etwa 0,9 Prozent der Mittel aufbringen (Schätzung Anglerdemo). In anderen Bundesländern, in denen es weniger Erwerbsfischer als im Küstenland Schleswig-Holstein gibt, dürfte der Anteil sogar noch deutlich geringer ausfallen. In Brandenburg werden Fischereibetriebe für den Fang und die Entsorgung „unerwünschter Fischarten“ gefördert. Auch der Landesfischereiverband erhält eine „Verbandsförderung“. Natürlich kann man argumentieren, dass auch diese Verbände sich für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einsetzen und Angler und Fischer in einem Boot sitzen. Angesichts der hohen Summen darf allerdings schon gefragt werden, ob ein solcher Mitteltransfer von Anglern zu Berufsfischern im Sinne der Abgabe ist.

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Lachskartierung an der Stepenitz in Brandenburg. Wäre das Aus der Fischereiabgabe auch das Aus für viele sinnvolle Projekte?

Nach Auffassung Kreders profitieren aber auch die Anglerverbände unverhältnismäßig: „Derzeit fließen in NRW etwa 90 Prozent der Mittel an die Anglerverbände, die aber nur rund 20 Prozent der Angler vertreten.“ Dies liegt einerseits daran, dass die Verbände die notwendigen Strukturen haben, um so große Vorhaben mitsamt der damit verbundenen Verwaltung zu stemmen. Die Förderung erfolgt stets projektbezogen. Außerdem können sie den notwendigen Eigenanteil aufbringen, denn die Förderung erfolgt nur prozentual. Die Vergabe ist – wie könnte es anders sein – wiederum in jedem Bundesland etwas anders gestaltet. In der Regel können aber Anträge gestellt werden, über die in einem sogenannten Fischereibeirat beraten wird. Dieser setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Interessengruppen von Naturschützern über Berufsfischer und Angler bis hin zu Wasser- und Forstbehörden zusammen. Der Rat spricht Empfehlungen aus, die letzte Entscheidung obliegt der Behörde.

Kolja Kreders Widerspruch wurde abgelehnt, dagegen hat er nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Wenn nun wie bei den Jägern die zuständige Behörde einfach den Gebührenbescheid zurücknimmt? Er geht fest davon aus, dass die Fischereiabgabe dann nicht mehr zu halten ist: „Der politische Druck wird so groß, dass die Politik wie bei den Jägern handeln muss. Denn darauf können sich dann alle Angler in NRW beziehen und es droht eine Klagewelle.“
 
G
Ich finde die Überprüfung zunächst grundsätzlich sehr positiv. Sie ist nichts anderes, als die Überprüfung einer jahrzehntelanger Praxis auf ihre Rechtmäßigkeit und sollte diese kippen, heißt das ja nicht das das zwingend alle derzeitig finanzierten Projekte nicht mehr förderbar sind, sondern dass man die rechtlichen Grundlagen neu überdenkt und regelt.

Die Ausführungen von Andreas Koppetzki, wir würden damit einen Beitrag für die Allgemeinheit leisten der zu einer positiven gesellschaftliche Wahrnehmung führen würde halte ich für für eine romanische Träumerei. Dabei möchte ich nicht die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen in Abrede stellen, aber das Interesse, die Wahrnehmung und Bewertung durch die Allgemeinheit würde ich nicht zu hoch erwarten.
 
Ich bin schon überzeugt, dass z. B. das Lachsprojekt an der Stepenitz sehr positiv aufgenommen wird. Darüber liest man hier auch immer mal wieder was in den Zeitungen und die Angler stehen damit in einem sehr guten Licht. Die Frage ist aber, ob's dafür eine Fischereiabgabe braucht.
 
Es ist absolut richtig, die Fischereiabgabe in der jetzigen Form in Frage zu stellen.
Es geht einfach nicht an, dass dieser Topf für manche quasi ein immer scheixxender Goldesel ist
und diejenigen, die das bezahlen mehr oder weniger leer aus gehen.
Und Koppetzkis Einwand, mit Naturschutzprojekten würde die öffentliche Meinung positiv für Angler beeinflusst, ist Blödsinn,
weil die Öffentlichkeit gar nicht erfährt, dass es von Anglern finanziert wird. Das Lob hierfür sahnen NABU und Co ab.
Die sollten auch dafür bezahlen, Spendengelder haben die genug.
 
Nee - stimmt so ganz auch nicht. Hab's ja oben geschrieben. Es ist nicht alles so rein weiß oder schwarz. Und dass die Angler leer ausgehen, stimmt halt auch nicht. Es ist etwas vielschichtiger. Aber der Knackpunkt ist und bleibt ja, ob die derzeitige Praxis rechtens ist. Das wird nun zumindest in SH und NRW überprüft und dann sieht man weiter.
 
G
Ich bin schon überzeugt, dass z. B. das Lachsprojekt an der Stepenitz sehr positiv aufgenommen wird. Darüber liest man hier auch immer mal wieder was in den Zeitungen und die Angler stehen damit in einem sehr guten Licht. Die Frage ist aber, ob's dafür eine Fischereiabgabe braucht.

Georg, das möchte ich nicht in Abrede stellen. Aber wenn ich nun eine Googlesuche Starte mit den Stichworten Lachs und Wiederansiedlung, dann lese ich vom BfN, aus den involvierten Ländern, ein Treffer vom DAFV aber ansonsten ist der Begriff Angler oder angeln nicht vertreten. Ein Begleittext der Wissenschaftssendung Planet Wissen kommt auch ohne Nennung aus.

Tue gutes und rede darüber könnte man weitaus wirksamer veranstalten und könnte sich dann auch vorteilhaft auswirken,wenn man über geplante Schutzmaßnahmen spricht.
 
ich schrieb ja " mehr oder weniger"
Und klar, es kommt natürlich auf den Blickwinkel an. Wenn 90% an die "Angelverbände" gehen, sieht das aus, als bekämen
Angler die Kohle. Das die aber in Wirklichkeit Naturschutzverbände sind und sich damit selbst finanzieren, wird nur zu gern übersehen.
 
Hallo Georg,
danke für deinen Bericht.
Grundsätzlich bin ich ebenfalls für eine Abgabe, wenn denn die Mittel auch den Anglern zugute kommen.
Eine Frage habe ich aber zu deinem Artikel:

Nach Auffassung Kreders profitieren aber auch die Anglerverbände unverhältnismäßig: „Derzeit fließen in NRW etwa 90 Prozent der Mittel an die Anglerverbände, die aber nur rund 20 Prozent der Angler vertreten.“

Inwieweit sind diese Zahlen den belegbar? Gibt es dazu verlässliche Statistiken, oder sind dies nur Schätzungen?
 
Hier zitiere ich Kolja Kreder, diese Zahlen konnte ich nicht genau prüfen. Ich habe mir die Auflistung der Fischereiabgabe angeschaut und halte demnach die Zahlen für nachvollziehbar bzw. plausibel.
 
Wenn es nach dem Verursacherprinzip ginge, wäre wohl fast immer die Allgemeinheit der Schuldige.
Egal ob es das Bundesamt WSA, der Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden, Wasser u.Bodenverbände oder Politische Einflussnahme betrifft.
Die Allgemeinheit also der Staat will sich aber nicht schuldig fühlen.....
Schuldig sind dann eher Wasserkraft, Gewässerverschmutzer oder Gewässerausbau , selbst wenn er amtlich genemigt und politisch gewünscht und gesucht wurde.
Ergo Wenn schon die Fische leiden, sollen es die Geschädigten doch bezahlen, denn sie würden die ja nutzen dürfen wenn sie nicht geschützt sind.
Aber beim öffentlichkeitswirsamen Helfen , will der Staat dann doch wieder gut aussehen und Regieren.

Ok Niedersachsen hat die Abgabe nicht, läuft es deshalb dort schlechter?
 
Hallo Georg,
danke für deinen Bericht.
Grundsätzlich bin ich ebenfalls für eine Abgabe, wenn denn die Mittel auch den Anglern zugute kommen.
Eine Frage habe ich aber zu deinem Artikel:



Inwieweit sind diese Zahlen den belegbar? Gibt es dazu verlässliche Statistiken, oder sind dies nur Schätzungen?
20% der der Angler ist von mir provokant geäußert und meint, dass nur etwa 20% der Angler in den Verbänden vertreten sind. Hierbei gehe ich von den Zahlen des Allensbach Institutes aus. Danach haben wir zwischen 5.000.000 und 6.000.000 Angler in Deutschland. Davon sind rund 1.000.000 in Verbänden organisiert.

Stellt man die Angler in NRW, die die Fischereiabgabe bezahlen, den in den Verbänden organisierten Anglern gegenüber, dann kommt man auf eine Quote von etwa 50%. Die Fischereiabgabe wird in NRW von etwa 220.000 Anglern bezahlt und in den drei Landesverbänden sind etwa 110.000 Angler organisiert.

Entscheident ist aber etwas anderes für mich. Die Projekte, die finanziert werden sind überwiegend Natur - und Artenschutzprojekte, Flussmonitoring, Gewässeruntersuchungen und die Ausbildung der Gewässerwarte in Aalbaum. Das sind sicher alles sinnvolle Projekte, allerdings nutzen sie alleine den Gewässerbetreibern und nicht den Anglern. Hier werden gerne Angelvereine (=Gewässerbetreiber) mit den Angler gleichgesetzt. Das ist aber falsch. Zudem zahlen die Angelvereine keine Fischereiabgabe. Diese zahlen die Angler. Es gibt für mich daher überhaupt keinen Grund, warum die gewässerbetreibenden Vereine von der Fischereiabgabe profitieren sollen. Würde man hingegen die Ausbildung für die Fischerprüfung durch die Fischereiabgabe komplett kostenlos mache, würde ich sagen, dass Geld wird für Angler ausgegeben. Man könnte auch Jugend-Angellager subventionieren, so dass sie für weniger betuchte Familien erschwinglich sind usw.

Wenn hier Arten- und Umweltschutz bedient wird, dann macht sich das Land NRW insoweit einen schlanken Fuß, denn vieles davon müssten sie im Rahmen der WRRL ohnehin leisten. Dies lassen sie sich schön von den Anglern bezahlen.

Nehmen wir z.B. die Wanderfischprogramme. Eine grundsätzlich gute Sache aber das "Aussterben" der Wanderfische haben doch nicht die Angler verursacht. Eine Sonderabgabe mit finanzierungsfunktion muss aber auch das Verursacherprinzip im Auge behalten.
 
Gestern JHV bei Westfalen und Lippe:
die Klage gegen die Fischereiabgabe NRW war mehrfach brandheisses Thema vom Podium aus.
Die Masse der teilnehmenden Vereinsvorstände war aber mal wieder größtenteils uninformiert.
Man merkte den Verbandsvorständen
(auch die Präsis des Rheinischen & des Dachverbandes NRW waren vor Ort)
deutlich an:
- es herrscht Angst
- es gibt keinen Plan B für den Fall des Wegfalls
- es deutete sich nicht mal an, dass ein Plan B ins Auge gefasst wird
- es herrscht das Prinzip 'Hoffnung', "warten wir mal ab";
dies wurde auch durch den anwesenden Mitarbeiter des Umweltministeriums Dr. Beek zum Ausdruck gebracht ...dessen Haus ja letztendlich der Beklagte ist und aus dessen Topf die Aufgaben Natur- & Artenschutz eigentlich geleistet werden müssten
- eine Fragestellung, "könnte da tatsächlich etwas rechtswidrig sein", existierte nicht,
die Klagebegründung wurde nicht sachlich, sondern ausschließlich emotional diskutiert,
"wenn wir nicht Artenschutz (mit der Fischereiabgabe) betreiben, wer macht es denn dann".
Genau damit wird aber die Klagebründung bestätigt!
Nämlich dass diese Aufgabe, der (Fisch-)Artenschutz, eine Aufgabe des Landes ist, die aus Steuern finanziert werden muss
- und Kolja wurde namentlich heftig beschimpft ("reine Profilierungssucht" und weiteres)
- die genannten Zahlen (90% an die NRW-Verbände und 20% Organisationsgrad) wurden vehement bestritten.
Mehr zum Thema, auch Antworten der einzelnen Bundesländer:

https://www.netzwerk-angeln.de/ange...FSs-AAo21Syn7p2W4CVddO02oRhaZg0Ns4HVZ2wL1CMz0
wobei das beklagte Land NRW (noch) nicht geantwortet hat.
 
G
Jetzt mal ernsthaft.
Lachsprogramm, Maifisch ...Futter für den Kormoran. Oder?
Wasserkraftwerke ganz vergessen.
Hat mal jemand überlegt wieviel Euros in diese Programme gehen? Wieviel Geld verbrannt wird?

Es ist nicht immer alles so wie es öffentlich verkündet wird.

http://contra-kormoran.de/rheinlachs/

Zitat:"Und der Lachsverein schrieb: „Trotz großer politischer Willenserklärungen, fester Verpflichtungen innerhalb der IKSR, .zig Millionen an Steuern und Abgaben in die Renaturierung der Gewässer investierter Euro und nicht zählbarer ehrenamtlich geleisteter Arbeitsstunden tritt die Wiederansiedlung des Lachses in Deutschland entgegen offizieller Verlautbarungen und Erfolgsmeldungen seit mehr als 15 Jahren auf der Stelle. Seit Jahren mahnen wir deshalb mit anderen Engagierten eine ehrliche und umfassende Analyse der Ursachen. Dabei ist die überwältigende Beweislage für die Kormoranprädation als Ursache des Scheiterns hier bei uns, sogar durch eigenen Untersuchungen (s.u.) ja genauso gut bekannt wie andere, erfolgreiche Projekte in Europa. … Oder in Dänemark, wo man nach ersten Misserfolgen das Problem seit 2002 unvoreingenommen analysiert hat und es zumindest örtlich einzudämmen versucht, indem neben gezielten Eingriffen in Brutkolonien zur Bestandsreduzierung des Kormorans nahe der Lachsgewässer großzügige Allgemeinverfügungen zur letalen Vergrämung entlang der Brut- und Wandergewässer und während der Smoltabwanderung erlassen werden. … Der Erfolg sind Rückkehrerzahlen allein an der Skjern Au von 5 bis 6000 Lachsen pro Jahr bei weniger als einem Zehntel der Besatzzahlen am Rhein und ein Selbstrekrutierungsgrad von mittlerweile über 60%. Werte, die bei uns wie Nachrichten aus dem Wiederansiedlungsparadies klingen.“"

Zitat:"
Um die Dimension des hier geschilderten zu verdeutlichen, sei ein weiteres Zitat zum Rheinlachs gestattet, entnommen aus Siegfried Darschnick in Fischer & Teichwirt 05/2017 S. 186 f.:

„… Dabei handelt es sich um einen Skandal, der den Vorgängen um den Berliner Flughafen um nichts nachsteht, denn, und das kann gar nicht laut genug gesagt werden, in vielen Gewässern, allen voran Sieg, Wupper, Dhünn, Ahr und Saynbach könnte und müsste es längst eine ganz andere Realität mit vitalen Populationen hunderter und tausender Lachse geben!“"

Lachsprogram *Daumen hoch*
 
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G
Hier zitiere ich Kolja Kreder, diese Zahlen konnte ich nicht genau prüfen. Ich habe mir die Auflistung der Fischereiabgabe angeschaut und halte demnach die Zahlen für nachvollziehbar bzw. plausibel.

Du wirst dazu auch keine öffentlichen Zahlen finden.
Diese sind Verschlußsache.
Die LFV in NRW sind nur dem NRW Umweltministerium zur Auskunft verpflichtet.
 
G
Gestern JHV bei Westfalen und Lippe:
die Klage gegen die Fischereiabgabe NRW war mehrfach brandheisses Thema vom Podium aus.
Die Masse der teilnehmenden Vereinsvorstände war aber mal wieder größtenteils uninformiert.
Man merkte den Verbandsvorständen
(auch die Präsis des Rheinischen & des Dachverbandes NRW waren vor Ort)
deutlich an:
- es herrscht Angst
- es gibt keinen Plan B für den Fall des Wegfalls
- es deutete sich nicht mal an, dass ein Plan B ins Auge gefasst wird
- es herrscht das Prinzip 'Hoffnung', "warten wir mal ab";
dies wurde auch durch den anwesenden Mitarbeiter des Umweltministeriums Dr. Beek zum Ausdruck gebracht ...dessen Haus ja letztendlich der Beklagte ist und aus dessen Topf die Aufgaben Natur- & Artenschutz eigentlich geleistet werden müssten
- eine Fragestellung, "könnte da tatsächlich etwas rechtswidrig sein", existierte nicht,
die Klagebegründung wurde nicht sachlich, sondern ausschließlich emotional diskutiert,
"wenn wir nicht Artenschutz (mit der Fischereiabgabe) betreiben, wer macht es denn dann".
Genau damit wird aber die Klagebründung bestätigt!
Nämlich dass diese Aufgabe, der (Fisch-)Artenschutz, eine Aufgabe des Landes ist, die aus Steuern finanziert werden muss
- und Kolja wurde namentlich heftig beschimpft ("reine Profilierungssucht" und weiteres)
- die genannten Zahlen (90% an die NRW-Verbände und 20% Organisationsgrad) wurden vehement bestritten.
Mehr zum Thema, auch Antworten der einzelnen Bundesländer:

https://www.netzwerk-angeln.de/ange...FSs-AAo21Syn7p2W4CVddO02oRhaZg0Ns4HVZ2wL1CMz0
wobei das beklagte Land NRW (noch) nicht geantwortet hat.

irgendwie hat dieser LFV sektenähnliche Züge/ Strukturen.
Wie kann man so unkritisch gegenüber seinem Vorstand und GF sein?
 
G
irgendwie hat dieser LFV sektenähnliche Züge/ Strukturen.
Wie kann man so unkritisch gegenüber seinem Vorstand und GF sein?

Das ist das größte Problem, was wir Angler haben! Es wird NICHTS hinterfragt und man gibt sich mit keinen oder wenigen Veröffentlichungen zufrieden. Ich denke, es könnte ein heißer Wettbewerb entstehen, wenn zukünftig Gelder wegfallen. Wenn man sparen muss, kann man das häufig an Reisekosten und Mitgliedsbeiträgen. Ja, ich denke und hoffe das es Veränderungen geben wird!

Ich wiederhole gerne noch einmal: ich klage nicht wegen der 10.- Euro, sondern ich möchte die Verteilung der Zuwendungen überprüfen lassen. Ich bin ja sogar bereit 20.- Euro zu bezahlen, wenn wir Angler den Gegenwert für uns bekommen!
 
G
So etwas ähnliches findet man ja auch zu anderen Bundesländern, auch Rügen von den Landesrechnungshöfen. Das heißt ja, dass sich auch andere Gedanken machen. Alles nicht ohne Grund. Ich habe schon vor WOchen darauf hingewiesen, dass man eine Verbandsfinanzierung nicht über eine Sonerabgabe absichern sollte. Das wäre in meinen Augen fahrlässig!
 
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