Falsche Mittelverwendung und Selbstbedienungsladen der Verbände – die Vorbehalte gegen die Fischereiabgabe sind nicht neu. In einigen Bundesländern haben Angler nun Widerspruch eingelegt. Die Chancen, dass sie damit durchkommen, stehen nicht schlecht.

Hier im Board wird ja schon fleißig zur Fischereiabgabe in SH und zur Abgabe in NRW diskutiert. Für einen Artikel in der aktuellen RUTE&ROLLE habe ich zu dem Thema recherchiert. Den Text möchte ich Euch nicht vorenthalten, auch wenn er - ganz Internet-untauglich - recht lang ist:

Wir kennen das fast alle: Beim Verlängern des Fischereischeins zahlen wir zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die sogenannte Fischereiabgabe. Bis auf Sachsen und Niedersachsen erheben alle Bundesländer diese Sondergebühr. Aber ist diese Abgabe überhaupt rechtens?

Kolja Kreder glaubt das nicht. Der 50-jährige Anwalt aus Nordrhein-Westfalen hat Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“. Das Bundesverfassungsgericht hat die zwar grundsätzlich für rechtens erklärt, aber hohe Auflagen an eine Erhebung geknüpft. Die sind nach Kreders Ansicht zumindest in Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt. Er kritisiert insbesondere folgende Punkte:

1. Die Abgabe wird von Angel- und Berufsfischern erhoben. Diese hätten aber gegenläufige Interessen und bildeten somit keine homogene Gruppe (Verletzung der Gruppenhomogenität)

2. Von den Mitteln profitieren vor allem Natur- und Artenschutzprojekte. Wanderfischprogramme oder Gewässermonitoring seien zwar wichtig, aber eben keine alleinige Aufgabe von Anglern und Fischern. Es gelte das Verursacherprinzip und Angler seien eben nicht für den Rückgang von etwa Lachsen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund sei die Belastung einer einzelnen Gruppe unzulässig.
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Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Gezahlt wird aber fast überall

Rückenwind bekommt sein Anliegen von der Jagdseite. Im vergangenen Jahr klagten einige Weidmänner gegen die Jagdabgabe, die rechtlich genauso einzustufen sein dürfte wie die Fischereiabgabe. Das Oberverwaltungsgericht Münster äußerte während des Verfahrens Zweifel, dass die Abgabe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wurde kritisiert, dass eine Wildforschungsstelle finanziert wird, die aber hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Somit fungiere die Abgabe wie eine Steuer, was sie aber ausdrücklich nicht ist. Zu einer rechtlichen Klärung kam es allerdings nicht, da die zuständigen Landkreise die Gebührenbescheide für Jagdabgabe aufhoben. Die einzelnen Jäger mussten nicht zahlen. Aber es war klar, dass etwas passieren musste. Inzwischen ist ein Gesetz beschlossen, dass die Abschaffung der Jagdabgabe festlegt.

Eine Blaupause für die Fischereiabgabe? Zumindest dürfte es schwer sein, vor diesem Hintergrund an der Fischereiabgabe in NRW festzuhalten. Kolja Kreder ist entschlossen, notfalls auch vor Gericht zu ziehen und einen Präzedenzfall zu schaffen.

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Kolja Kreder ist vielen Boardies ja bestens bekannt. Er ist nicht grundsätzlich gegen die Abgabe, kritisiert aber die Vergabepraxis sowie die Mittelverwendung


Aber nicht nur im Westen ist die Sondergebühr unter Druck. Auch in Schleswig-Holstein liegen Widersprüche gegen die Fischereiabgabe vor. In Sachsen wird sie bereits seit 2012 nicht mehr erhoben, in Niedersachsen gab es sie noch nie. Fällt die Fischereiabgabe also bundesweit? Möglich, aber so schnell geht es wohl nicht. Die Erhebung ist Ländersache und die Vergabe unterschiedlich geregelt – willkommen im Föderalismus! Solange kein Urteil eines Bundesgerichts vorliegt, das die Abgabe grundsätzlich als nicht rechtens erklärt, muss also in jedem einzelnen Land bei einem Widerspruch entschieden werden. Lars Wernicke, der Initiator der Initiative „Anglerdemo“ in Schleswig-Holstein, will genau wie Kolja Kreder den Klageweg beschreiten. Beide betonen, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Abgabe seien. „Die soll dann aber bitte ausschließlich im Interesse der Angler eingesetzt werden.“, sagt Kreder.

Was ist sinnvoll?

Was aber liegt im Interesse der Angler? Ist es wirklich so schlimm, dass mit den Geldern Umweltprogramme finanziert werden, auch wenn die Angler nicht unmittelbar profitieren? Wird so nicht das Bild des egoistischen Naturnutzers bedient, der nur ernten, nicht aber hegen möchte? Das Wanderfischprogramm am Rhein ist in erster Linie auf den Lachs sowie Meerforelle ausgerichtet, die ganzjährig geschont sind. Ob sie in absehbarer Zeit befischt werden dürfen, ist äußerst fraglich. Auch in Brandenburg und anderen Ländern gibt es ähnliche Projekte. Die Gelder fließen sowohl in Besatzmaßnahmen als auch in Biotopverbesserungen und Renaturierung. Andreas Koppetzki ist Geschäftsführer des Landesanglerverbands Brandenburg. Er warnt vor einer allzu kleinlichen Denkweise. „Erstens dokumentieren wir Angler mit solchen Projekten, dass wir etwas für die Allgemeinheit tun. Es ist unstrittig, dass wir damit unser Ansehen in der Gesellschaft erhöhen. Außerdem profitieren auch andere, angelbare Fische von diesen Maßnahmen.“ Man brauche halt immer eine Indikatorart, die öffentlichkeitswirksam sei. Das Argument, dass diese Projekte durch Steuermittel finanziert werden müssten, gäbe es die Fischereiabgabe nicht, hält er für nicht schlagkräftig. „Es ist zwar theoretisch richtig, dass der Gesetzgeber durch die Wasserrahmenrichtlinie dazu verpflichtet ist. Aber mit der Umsetzung hinkt er jetzt schon hinterher. Wann wirklich etwas passiert, steht in den Sternen. Wir müssen aber jetzt handeln, denn irgendwann ist es für einige Arten zu spät.“

Gerechte Verteilung?

Es liegt in der Natur der Sache, dass es über die Mittelverwendung Auseinandersetzungen gibt. Zu sehr gehen die Meinungen auseinander, zu groß sind die Summen, die im Spiel sind. Schaut man sich die Fördervergabe etwas genauer an, kommen allerdings schnell Zweifel auf, ob wirklich alle Projekte im Sinne der Angler sind. So wurde in Schleswig-Holstein der Verband für Binnenfischer und Teichwirte mit gut einer halben Million gefördert, unter anderem für die Anschaffung eines Pick Up. Die Summe entspricht immerhin gut 25 Prozent der gesamten Mittel, während die Berufsfischer aber nur etwa 0,9 Prozent der Mittel aufbringen (Schätzung Anglerdemo). In anderen Bundesländern, in denen es weniger Erwerbsfischer als im Küstenland Schleswig-Holstein gibt, dürfte der Anteil sogar noch deutlich geringer ausfallen. In Brandenburg werden Fischereibetriebe für den Fang und die Entsorgung „unerwünschter Fischarten“ gefördert. Auch der Landesfischereiverband erhält eine „Verbandsförderung“. Natürlich kann man argumentieren, dass auch diese Verbände sich für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einsetzen und Angler und Fischer in einem Boot sitzen. Angesichts der hohen Summen darf allerdings schon gefragt werden, ob ein solcher Mitteltransfer von Anglern zu Berufsfischern im Sinne der Abgabe ist.

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Lachskartierung an der Stepenitz in Brandenburg. Wäre das Aus der Fischereiabgabe auch das Aus für viele sinnvolle Projekte?

Nach Auffassung Kreders profitieren aber auch die Anglerverbände unverhältnismäßig: „Derzeit fließen in NRW etwa 90 Prozent der Mittel an die Anglerverbände, die aber nur rund 20 Prozent der Angler vertreten.“ Dies liegt einerseits daran, dass die Verbände die notwendigen Strukturen haben, um so große Vorhaben mitsamt der damit verbundenen Verwaltung zu stemmen. Die Förderung erfolgt stets projektbezogen. Außerdem können sie den notwendigen Eigenanteil aufbringen, denn die Förderung erfolgt nur prozentual. Die Vergabe ist – wie könnte es anders sein – wiederum in jedem Bundesland etwas anders gestaltet. In der Regel können aber Anträge gestellt werden, über die in einem sogenannten Fischereibeirat beraten wird. Dieser setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Interessengruppen von Naturschützern über Berufsfischer und Angler bis hin zu Wasser- und Forstbehörden zusammen. Der Rat spricht Empfehlungen aus, die letzte Entscheidung obliegt der Behörde.

Kolja Kreders Widerspruch wurde abgelehnt, dagegen hat er nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Wenn nun wie bei den Jägern die zuständige Behörde einfach den Gebührenbescheid zurücknimmt? Er geht fest davon aus, dass die Fischereiabgabe dann nicht mehr zu halten ist: „Der politische Druck wird so groß, dass die Politik wie bei den Jägern handeln muss. Denn darauf können sich dann alle Angler in NRW beziehen und es droht eine Klagewelle.“
 
Wer pauschal denkt, dass Verpächter das Gewässer bestmöglich bewirtschaftet haben möchten oder sich gar für deren Bewirtschaftung interessieren oder auch nur für deren Zustand, Güte, dem könnte man aus meiner Erfahrung mit Verpächtern pauschal unterstellen, noch keine Erfahrung diesbezüglich zu haben ....
 
G
Wenn die Verwendung unrechtmäßig war, muss dann die Abgabe abgeschafft werden oder reicht es nicht, die Vergabepraxis zu ändern?
Ich bin ja kein Jurist, aber eine Anpassung wäre wünschenswert. Nur wie schnell wird sowas umgesetzt? Da werden wir jetzt abwarten müssen was passiert.
 
Ich bin ja kein Jurist, aber eine Anpassung wäre wünschenswert. Nur wie schnell wird sowas umgesetzt? Da werden wir jetzt abwarten müssen was passiert.
Das sehe ich auch so. Die Abgabe an sich ist ja nicht das Problem, sondern nur ein Teil der daraus finanzierten Projekte. Wenn die FA nicht abgeschafft wird, sollte es reichen, die Richtlinien zur Verwendung anzupassen. Das betrifft nur die zuständige Gremien, sowie die Überprüfung durch die zuständigen Rechnungshöfe.
 
G
Warum nicht die FA abschaffen?

In Niedersachsen gibt es diese nicht.
Aber offenbar kommen die Angelvereine und die LFV dort gut damit klar.

Warum soll dies in den andere Bundesländern nicht funktionieren?

Ist natürlich schnell und einfach verdientest Geld.
Dem Angler in die Tasche greifen, zahlen lassen für Leistungen welche eigentlich die Allgemeinheit oder andere Berufsgruppen zahlen müsste.

Zahlen die vielen Vogelkundler auch die FA für die von Anglern renaturierten Ufer etc.?
Ohne diese viele Arbeit und Geld der Angler wäre so mancher Vogel nicht am Gewässer.
 
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G
Ich zahle im Jahr 10 Euro, meint irgendjemand ich mache mir da einen Kopf drüber, ob davon 2,3 oder 4 Euro nicht 100% sachgemäß verwendet wird?

Zumal der Rest ja sinngemäß Verwendung findet.

Manchmal frage ich mich, was man mit der Energie hätte reißen können, wenn man vor Jahren angefangen hätte konstruktiv zu arbeiten, statt immer das Haar in der Suppe zu suchen.
 
Ich persönlich finde es gut und richtig, dass da mal genauer draufgeschaut wird. Ich finde aber auch, dass mit der FA durchaus viele vernünftige Dinge getan wurden. Das Argument, dass Öffentlichkeit und/oder Betreiber in der Verantwortung stehen, ist zwar durchaus berechtigt. Ich fürchte aber, dass wir einigen Projekten durch kleinliches Beharren auf Grundsätzlichkeiten das WAsser abgraben. Allerdings gibt es aus meiner Sicht keinen Weg einer Überprüfung ohne das genannte Risiko.
 
G
Ich habe kein Verständnis dafür sich ständig so leicht in die Tasche greifen zu lassen.
Hier ein Euro , dort ein Euro.. etc.
Alles sinnvoll.
Bald zahlen wir auch für die Instandsetzung der Strassen.
Strassen benutzen auch Angler.

Und das Beste daran, der Zahler (Angler) bekommt nicht mal Auskunft was aus der FA bezahlt wird. (NRW)
LFV kassieren das Geld aus der FA und sind ihren Mitgliedern keine Rechenschaft schuldig..
 
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Hallo,

sehe ich in diesem Punkt ebenso.

Soweit ich weiß, dürfen Lachs und Meerforelle in DK auch im Süßwasser befischt werden.

Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn mit meinen Beiträgen auch Wanderfischprojekte finanziert würden wenn ich welche in diesen Ländern zahlen täte.

In Bayern geht das mehr in Artenhilfsprogramme für Nasen, Barben, Rutten etc.. Bei uns früher auch für Äschen, aber die sind mittlerweile als Vogelfutter zu schade und zu teuer.

Ob das nun mit einer staatlichen Zwangsabgabe geschehen muss oder über Verbandsbeiträge und Spenden wäre mir egal.

Die Frage ist halt, wieviel Geld aus der Abgabe auch zweckdienlich und rechtskonform verwendet wird und wie viel anderweitig versandet.

Wenn die Gerichte nichts an der Verwendung auszusetzen haben, ist doch alles o.k. .
 
Wieso soll es über die Verwendung finanzieller Mittel (auch die der FA) in einem Verband keine Rechenschaft geben? Gibt es keine Jahreshauptversammlung? Rechenschaftsbericht? Finanzplan? Bericht der Revisoren? Steuererklärung? Sollte und muss in einem Verband eigentlich immer sein.
 
Angler, die nicht im Verband sind müssen aber die Abgabe auch zahlen, Rechenschaft über die Verwendung erhalten sie m.W. nicht.
 
Mir ging es um diese Aussage:
"LFV kassieren das Geld aus der FA und sind ihren Mitgliedern keine Rechenschaft schuldig".
Und da die Zahlen eines Verbandes in der Regel kein Geheimnis sind, dürften auch Nicht-Mitglieder problemlos erfahren wo und wie im Verband mit Geld der FA gearbeitet wird. So richtig kann ich den Hype um die FA nicht verstehen...wenn ich überlege wo und wann ich wie oft etwas bezahle ohne dafür nachweisbar direkt persönlich einen Leistung zu erhalten .....fängt bei der Mineralölsteuer an und hört bei einer Kurtaxe auf....in meinen Augen einen sinnfreie Diskussion, an dem Ende es wieder mal hier um die "bösen Verbände" geht. Wir hier in Sachsen haben keine FA mehr. Ich hätte aber auch kein Problem damit diese zu zahlen. Über diese Mittel haben wir z.B. umfangreichen Fischbesatz für die großen Tagebauseen erhalten, das Lachsprogramm wurde darüber mit bezahlt, aber auch die kostenfreie Zeitschrift für Angler und Fischer wurde damit teilweise finanziert.
 
Und mal ganz am Rande, auch Behörden müssen Rechenschaft über die Verwendung öffentlicher Mittel (z.B. FA) abgeben. Ich persönlich erhalte auch nicht vom Finanzminister eine Rechenschaft über die Verwendung z.B. meiner KFZ Steuer. Aber mit etwas Mühe wäre es sicher möglich die Einnahmen und den Verwendungszweck herauszubekommen. Und wenn damit dann z.B. Fahrradwege gebaut würde....wobei Fahrradfahrer ja bekanntlich keine KFZ-Steuer bezahlen...auch gut.
 
Hallo,

Und wenn damit dann z.B. Fahrradwege gebaut würde....wobei Fahrradfahrer ja bekanntlich keine KFZ-Steuer bezahlen...auch gut.

Schlechtes Beispiel, weil Steuern keine Zweckbindung haben. Mit der KfZ-Steuer könnte man auch Merkels Flugzeugträger bauen, mit der Fischereiabgabe eher nicht und mit ner Straßenverkehrsabgabe auch nicht.

Ich hab meine Fischereiabgabe schon vor Jahren im Voraus bezahlt, bin also eigentlich eh nicht betroffen.

Ich finde ne zweckgebundene Abgabe für die Förderung der Fischbestände und Gewässer durchaus gut, auch wenn sie mir als Angler nicht immer unmittelbar zu Gute kommt.

Trotzdem sollte das m.E. schon alles rechtskonform erhoben und verwendet werden.

Und dass gerade nicht organiserte Angler da etwas genauer hinsehen, kann ich auch durchaus verstehen.
 
Gut, ich wollte aber damit zum Ausdruck bringen, dass wir vielfältig zur Kasse gebeten werden ohne Einfluss auf die Verwendung zu haben. ...ich hatte auch das Beispiel Kurtaxe aufgeführt. Und sorry, ich glaube dem nicht organsierten Angler geht vieles am Allerwertesten vorbei....sonst wäre er in der Regel organisiert. Wie sagen die in der Regel? ich will nur angeln...das muss aber letztendlich jeder selbst wissen.
 
Es kommt nicht darauf an, ob der einzelne Angler Einfluss auf die Verwendung hat. Eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion ist zweckgebunden zu verwenden. Dies gilt im übrigen auch für die Kurtaxe. Der Angler hat aber einen Anspruch darauf, dass die Abgabe rechtmäßig eingesetzt wird.
 
G
Wieso soll es über die Verwendung finanzieller Mittel (auch die der FA) in einem Verband keine Rechenschaft geben? Gibt es keine Jahreshauptversammlung? Rechenschaftsbericht? Finanzplan? Bericht der Revisoren? Steuererklärung? Sollte und muss in einem Verband eigentlich immer sein.

Nicht für die LFV Mitglieder in NRW einsehbar. Ist leider Fakt
 
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