Falsche Mittelverwendung und Selbstbedienungsladen der Verbände – die Vorbehalte gegen die Fischereiabgabe sind nicht neu. In einigen Bundesländern haben Angler nun Widerspruch eingelegt. Die Chancen, dass sie damit durchkommen, stehen nicht schlecht.

Hier im Board wird ja schon fleißig zur Fischereiabgabe in SH und zur Abgabe in NRW diskutiert. Für einen Artikel in der aktuellen RUTE&ROLLE habe ich zu dem Thema recherchiert. Den Text möchte ich Euch nicht vorenthalten, auch wenn er - ganz Internet-untauglich - recht lang ist:

Wir kennen das fast alle: Beim Verlängern des Fischereischeins zahlen wir zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die sogenannte Fischereiabgabe. Bis auf Sachsen und Niedersachsen erheben alle Bundesländer diese Sondergebühr. Aber ist diese Abgabe überhaupt rechtens?

Kolja Kreder glaubt das nicht. Der 50-jährige Anwalt aus Nordrhein-Westfalen hat Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“. Das Bundesverfassungsgericht hat die zwar grundsätzlich für rechtens erklärt, aber hohe Auflagen an eine Erhebung geknüpft. Die sind nach Kreders Ansicht zumindest in Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt. Er kritisiert insbesondere folgende Punkte:

1. Die Abgabe wird von Angel- und Berufsfischern erhoben. Diese hätten aber gegenläufige Interessen und bildeten somit keine homogene Gruppe (Verletzung der Gruppenhomogenität)

2. Von den Mitteln profitieren vor allem Natur- und Artenschutzprojekte. Wanderfischprogramme oder Gewässermonitoring seien zwar wichtig, aber eben keine alleinige Aufgabe von Anglern und Fischern. Es gelte das Verursacherprinzip und Angler seien eben nicht für den Rückgang von etwa Lachsen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund sei die Belastung einer einzelnen Gruppe unzulässig.
Abgabemarke_AB.JPG

Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Gezahlt wird aber fast überall

Rückenwind bekommt sein Anliegen von der Jagdseite. Im vergangenen Jahr klagten einige Weidmänner gegen die Jagdabgabe, die rechtlich genauso einzustufen sein dürfte wie die Fischereiabgabe. Das Oberverwaltungsgericht Münster äußerte während des Verfahrens Zweifel, dass die Abgabe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wurde kritisiert, dass eine Wildforschungsstelle finanziert wird, die aber hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Somit fungiere die Abgabe wie eine Steuer, was sie aber ausdrücklich nicht ist. Zu einer rechtlichen Klärung kam es allerdings nicht, da die zuständigen Landkreise die Gebührenbescheide für Jagdabgabe aufhoben. Die einzelnen Jäger mussten nicht zahlen. Aber es war klar, dass etwas passieren musste. Inzwischen ist ein Gesetz beschlossen, dass die Abschaffung der Jagdabgabe festlegt.

Eine Blaupause für die Fischereiabgabe? Zumindest dürfte es schwer sein, vor diesem Hintergrund an der Fischereiabgabe in NRW festzuhalten. Kolja Kreder ist entschlossen, notfalls auch vor Gericht zu ziehen und einen Präzedenzfall zu schaffen.

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Kolja Kreder ist vielen Boardies ja bestens bekannt. Er ist nicht grundsätzlich gegen die Abgabe, kritisiert aber die Vergabepraxis sowie die Mittelverwendung


Aber nicht nur im Westen ist die Sondergebühr unter Druck. Auch in Schleswig-Holstein liegen Widersprüche gegen die Fischereiabgabe vor. In Sachsen wird sie bereits seit 2012 nicht mehr erhoben, in Niedersachsen gab es sie noch nie. Fällt die Fischereiabgabe also bundesweit? Möglich, aber so schnell geht es wohl nicht. Die Erhebung ist Ländersache und die Vergabe unterschiedlich geregelt – willkommen im Föderalismus! Solange kein Urteil eines Bundesgerichts vorliegt, das die Abgabe grundsätzlich als nicht rechtens erklärt, muss also in jedem einzelnen Land bei einem Widerspruch entschieden werden. Lars Wernicke, der Initiator der Initiative „Anglerdemo“ in Schleswig-Holstein, will genau wie Kolja Kreder den Klageweg beschreiten. Beide betonen, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Abgabe seien. „Die soll dann aber bitte ausschließlich im Interesse der Angler eingesetzt werden.“, sagt Kreder.

Was ist sinnvoll?

Was aber liegt im Interesse der Angler? Ist es wirklich so schlimm, dass mit den Geldern Umweltprogramme finanziert werden, auch wenn die Angler nicht unmittelbar profitieren? Wird so nicht das Bild des egoistischen Naturnutzers bedient, der nur ernten, nicht aber hegen möchte? Das Wanderfischprogramm am Rhein ist in erster Linie auf den Lachs sowie Meerforelle ausgerichtet, die ganzjährig geschont sind. Ob sie in absehbarer Zeit befischt werden dürfen, ist äußerst fraglich. Auch in Brandenburg und anderen Ländern gibt es ähnliche Projekte. Die Gelder fließen sowohl in Besatzmaßnahmen als auch in Biotopverbesserungen und Renaturierung. Andreas Koppetzki ist Geschäftsführer des Landesanglerverbands Brandenburg. Er warnt vor einer allzu kleinlichen Denkweise. „Erstens dokumentieren wir Angler mit solchen Projekten, dass wir etwas für die Allgemeinheit tun. Es ist unstrittig, dass wir damit unser Ansehen in der Gesellschaft erhöhen. Außerdem profitieren auch andere, angelbare Fische von diesen Maßnahmen.“ Man brauche halt immer eine Indikatorart, die öffentlichkeitswirksam sei. Das Argument, dass diese Projekte durch Steuermittel finanziert werden müssten, gäbe es die Fischereiabgabe nicht, hält er für nicht schlagkräftig. „Es ist zwar theoretisch richtig, dass der Gesetzgeber durch die Wasserrahmenrichtlinie dazu verpflichtet ist. Aber mit der Umsetzung hinkt er jetzt schon hinterher. Wann wirklich etwas passiert, steht in den Sternen. Wir müssen aber jetzt handeln, denn irgendwann ist es für einige Arten zu spät.“

Gerechte Verteilung?

Es liegt in der Natur der Sache, dass es über die Mittelverwendung Auseinandersetzungen gibt. Zu sehr gehen die Meinungen auseinander, zu groß sind die Summen, die im Spiel sind. Schaut man sich die Fördervergabe etwas genauer an, kommen allerdings schnell Zweifel auf, ob wirklich alle Projekte im Sinne der Angler sind. So wurde in Schleswig-Holstein der Verband für Binnenfischer und Teichwirte mit gut einer halben Million gefördert, unter anderem für die Anschaffung eines Pick Up. Die Summe entspricht immerhin gut 25 Prozent der gesamten Mittel, während die Berufsfischer aber nur etwa 0,9 Prozent der Mittel aufbringen (Schätzung Anglerdemo). In anderen Bundesländern, in denen es weniger Erwerbsfischer als im Küstenland Schleswig-Holstein gibt, dürfte der Anteil sogar noch deutlich geringer ausfallen. In Brandenburg werden Fischereibetriebe für den Fang und die Entsorgung „unerwünschter Fischarten“ gefördert. Auch der Landesfischereiverband erhält eine „Verbandsförderung“. Natürlich kann man argumentieren, dass auch diese Verbände sich für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einsetzen und Angler und Fischer in einem Boot sitzen. Angesichts der hohen Summen darf allerdings schon gefragt werden, ob ein solcher Mitteltransfer von Anglern zu Berufsfischern im Sinne der Abgabe ist.

Lachskartierung.JPG

Lachskartierung an der Stepenitz in Brandenburg. Wäre das Aus der Fischereiabgabe auch das Aus für viele sinnvolle Projekte?

Nach Auffassung Kreders profitieren aber auch die Anglerverbände unverhältnismäßig: „Derzeit fließen in NRW etwa 90 Prozent der Mittel an die Anglerverbände, die aber nur rund 20 Prozent der Angler vertreten.“ Dies liegt einerseits daran, dass die Verbände die notwendigen Strukturen haben, um so große Vorhaben mitsamt der damit verbundenen Verwaltung zu stemmen. Die Förderung erfolgt stets projektbezogen. Außerdem können sie den notwendigen Eigenanteil aufbringen, denn die Förderung erfolgt nur prozentual. Die Vergabe ist – wie könnte es anders sein – wiederum in jedem Bundesland etwas anders gestaltet. In der Regel können aber Anträge gestellt werden, über die in einem sogenannten Fischereibeirat beraten wird. Dieser setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Interessengruppen von Naturschützern über Berufsfischer und Angler bis hin zu Wasser- und Forstbehörden zusammen. Der Rat spricht Empfehlungen aus, die letzte Entscheidung obliegt der Behörde.

Kolja Kreders Widerspruch wurde abgelehnt, dagegen hat er nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Wenn nun wie bei den Jägern die zuständige Behörde einfach den Gebührenbescheid zurücknimmt? Er geht fest davon aus, dass die Fischereiabgabe dann nicht mehr zu halten ist: „Der politische Druck wird so groß, dass die Politik wie bei den Jägern handeln muss. Denn darauf können sich dann alle Angler in NRW beziehen und es droht eine Klagewelle.“
 
G
Hallo,



Kenne mich in NRW nicht aus, aber könnte mir vorstellen, dass der einzelne Angler/Beitragszahler da keinen Einblick hat, evtl. die Delegierten der Bezirksverbände.
Noch einmal
Die Mitglieder der LFV in NRW bekommen keine Zahlen.
Die LFV sin nur dem Umweltministerium zur Rechenschaft/ Auskunft verpflichtet.
 
Ich denke das geht etwas durcheinander - zumindestens hier in BB erhebt die FA die Fischereibehörde und nicht der Verband (hier LAVB). D.h. die Behörde wäre für Auskünfte zuständig. Jedoch ist das aktuell nicht transparent; ohne Kleine Anfrage der Grünen gäbe es keine Aussagen.
 
Ein Argument fällt hier leider völlig unter den Tisch:

Wenn die FA Aufgaben des Staates/Landes finanziert, braucht der sich um diese schlichtweg nicht mehr zu kümmern, sondern lacht über die dummen Abgabe-Leistenden.
Nicht umsonst plädierte der Vertreter des Umweltministeriums NRW auf der JHV eindeutig für die FA,
denn das Budget seines Hauses wäre eigentlich dran, Natur-, Artenschutz zu finanzieren.

Man muss doch anders rechnen, denn rechtlich sauber wäre:
das Land leistet den Teil seiner Aufgaben aus dem Steuertopf,
die FA wird für den ihr bestimmten Zweck verwendet,
= viel mehr Geld, welches im Sinne von Anglern, organisierten wie nichtorganisierten, verwendet werden kann!

All diejenigen, denen es am Allerwertesten vorbei geht, ob die FA zweckentfremdet eingesetzt wird,
verzichten auf dieses "viel mehr"!

Es müsste sogar im Interesse der Verbände sein, dass beide Leistungen tatsächlich geleistet & verwendet werden, denn sie könnten als freie Träger natürlich auch staatliche Aufgaben im Auftrag des Landes übernehmen.
 
Die Mitglieder der LFV in NRW bekommen keine Zahlen.
Das stimmt "so" für den LFV Westfalen und Lippe m.M.n. nicht (bei den anderen; den Rheinischen & den Westfälischen Angelfischern: keine Ahnung).
Natürlich gibt es einen Rechenschaftsbericht, eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung.
Die wird vorgelesen, nicht etwa an die Wand geworfen, obwohl Beamer, etc. während der sonstigen Veranstaltung genutzt werden.
Die Daten werden aber nicht so eindeutig deklariert; "das aus Beiträgen, dieses aus FA".
Wenn man nun schnell genug mitschreiben könnte & würde, wäre man mit Sachkenntnis in der Lage zusammenzureimen, was woher & so.
Ausserdem kann man natürlich Fragen stellen.
Ausserdem kann jeder angeschlossene Verein abseits der JHV einen Termin in der Geschäftsstelle machen, Bücher einsehen und sich einiges erklären lassen.

Problem: das alles interessiert auf der JHV wirklich keine Sau!
Das Publikum auf einem Parteitag in China ist um einiges interessierter & kritischer.
Das sage ich nicht mal besonders scherzhaft.

PS: öffentlich einsehbar ist das hier:
https://www.lfv-westfalen.de/images/pdf/jahresbericht_2018_web.pdf?m=1552295969&
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es tatsächlich der Angelfischerei hier in NRW zugute käme, gerne verteilt auf ob kurz-, mittel-, und langfristige Maßnahmen, wäre ich auch bereit, deutlich mehr zu zahlen.
Warum aber mit dem Geld der Freizeitfischer die Berufsfischer gefördert werden sollten, sehe ich nicht ein. Das sollten komplett getrennte Töpfe sein. Das spricht auch nicht gegen das Argument, dass beide Gruppen davon profitieren. Wenn angeblich beide Gruppen jeweils von den anderen profitieren, wäre es ja immer noch ausgeglichen, aber die Töpfe wären getrennt und könnten dann auch gezielt für die jeweiligen Zwecke verwendet werden.
 
Noch einmal
Die Mitglieder der LFV in NRW bekommen keine Zahlen.
Die LFV sin nur dem Umweltministerium zur Rechenschaft/ Auskunft verpflichtet.
Noch einmal: Stimmt so nicht, sorry. Auch die LVF sind eingetragene Vereine mit Mitgliedern, einer notwendigen JHV, Bilanz etc. Wenn Du etwas nicht kennst, heißt es nicht automatisch, dass es so etwas nicht gibt.
 
G
Noch einmal: Stimmt so nicht, sorry. Auch die LVF sind eingetragene Vereine mit Mitgliedern, einer notwendigen JHV, Bilanz etc. Wenn Du etwas nicht kennst, heißt es nicht automatisch, dass es so etwas nicht gibt.

Kati hat es ins richtige Licht gerückt. Zitat:"Die Daten werden aber nicht so eindeutig deklariert; "das aus Beiträgen, dieses aus FA"."

Und um mit Bilanzen arbeiten zu können reicht kein runterrasseln in der JHV.

Und auch nicht 1h in der Geschäftsstelle des LFV.

Auch muss der LFV seinen Mitgliedern keine Rechenschaft über die Verwendung der FA machen.

Das Geld kommt vom Umweltministerium. Und nur diesem ist der LFV Rechenschaft schuldig.
Der Verwendungszweck der FA wird wahrscheinlich nicht mal dem Kassenprüfer vorgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kolja:
Woher nimmst du, dass die genaue Bilanz allen Mitgliedern veröffentlicht werden muss? Die Zahlen müssen lediglich den Kassenprüfern offengelegt werden!
§ 27 Abs. 3 § 666 BGB
Auskunftspflicht besteht gegenüber der Mitgliederversammlung

Lese auch das interessante Urteil in diesem Zusammenhang:
OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2014 - 8 U 10/14

Voraussetzung für Auskunft gegenüber Mitgliedern ist "ein berechtigtes Interesse".

Artikel zu diesem Thema:
http://www.kleingaertner-hot.de/nessler_auskunftsrecht.pdf
 
G
Schon mal versucht eine mündliche Auskunft zu püfen, zu hinterfragen etc.?

Die folgende Aussage von Herr DR. Hagemeyer wird doch nicht an den Haaren herbei gezogen sein?

Zitat:"Das ist nach meiner Auffassung nur möglich, weil die zahlende Basis nicht darüber informiert wird was mit ihrem Geld passiert. Stattdessen werden für die Vereine Dienstleistungen großzügig angeboten, die allerdings von den Anglern vorher schon bezahlt wurden. Es würde mich nicht wundern, wenn die ausgeschriebene Stelle auch noch aus der Fischereiabgabe bezahlt werden sollte, ähnlich wie die Stelle von Herrn Niepagenkämper für das Unternehmen LFV Westfalen und Lippe e.V. in Münster mit ca. 80000 Euro pro Jahr - unkontrollierbar für die Angler, weil Berichtspflicht besteht nur gegenüber dem Ministerium."

Als langjähriger amtierender 1. Vorsitzender des LWAF wird er sich doch im Vereinsrecht auskennen.

;)

Oder muss man jetzt die Frage stellen welche Gelder der FA gehen über schwarze Kanäle an die Angestellten des LFV?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kolja:

§ 27 Abs. 3 § 666 BGB
Auskunftspflicht besteht gegenüber der Mitgliederversammlung

Lese auch das interessante Urteil in diesem Zusammenhang:
OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2014 - 8 U 10/14

Voraussetzung für Auskunft gegenüber Mitgliedern ist "ein berechtigtes Interesse".

Artikel zu diesem Thema:
http://www.kleingaertner-hot.de/nessler_auskunftsrecht.pdf

Hallo,

Auskunftspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung ja. Dem einzelnen Mitglied gegenüber nicht.


Petri Heil

Lajos
 
Als eingetragener Verein (was auch mit Sicherheit die LFV sind) muss du dich gewissen gesetzlichen Prozedere unterwerfen. Dazu zählt auch die Abgabe einer Steuererklärung, Bericht von der jährlichen HV, Protokolle davon etc. Habe ich alles gerade aktuell durch. Kosten Steuerberater ca. 4000 €. Eine jährliche JHV ist z.B. gesetzliche Pflicht. Dort werden die Finanzen des letzten Jahres abgerechnet, das Präsidium entlastet und der neue Haushalt beschlossen. Die Unterlagen dazu müssen fristgerecht den Mitgliedern zugehen.
Jeder Verein ist verpflichtet dies Angaben zu machen von PETA über den ADAC bis hin zum letzten Kleingartenverein. Ansonsten verlieren sie ihre Gemeinnützigkeit.

Jetzt meine Frage: Welcher LFV in NRW soll das sein, der keinen Zahlen an seinen Mitglieder gibt? In der Regel gibt es Zuwendungen aus der FA immer zweckbezogen. Und die tauchen da auch so auf im Finanzbericht.

Also noch mal: Welche LFV haben keinen Finanzplan? Welche LFV führt keine JHV durch? Welcher LFV bekommt Zuwendungen (siehe Einnahmen ) aus der FA? Können wir mal konkret mit Hausnummern arbeiten?

Zuerst wird behauptet: die Mitglieder bekommen keine Zahlen....das wird widerleg...dann wird gesagt...ja aber die Daten werden nicht richtig deklariert, wahrscheinlich nicht mal den Revisoren vorgelegt. Gibt es dafür Kenntnisse oder nur Mutmaßung?
Bitte mal konkret das Roß mit Reiter nennen.

Es werden ohne viel Sachkenntnis einfach mal Sachen in dem Raum gestellt...Hauptsache man kann irgendwas "negatives" von sich geben..wer rasselt den was und wo runter?
Kommt ihr mal mit konkreten Fakten?
 
G
Als eingetragener Verein (was auch mit Sicherheit die LFV sind) muss du dich gewissen gesetzlichen Prozedere unterwerfen. Dazu zählt auch die Abgabe einer Steuererklärung, Bericht von der jährlichen HV, Protokolle davon etc. Habe ich alles gerade aktuell durch. Kosten Steuerberater ca. 4000 €. Eine jährliche JHV ist z.B. gesetzliche Pflicht. Dort werden die Finanzen des letzten Jahres abgerechnet, das Präsidium entlastet und der neue Haushalt beschlossen. Die Unterlagen dazu müssen fristgerecht den Mitgliedern zugehen.
Jeder Verein ist verpflichtet dies Angaben zu machen von PETA über den ADAC bis hin zum letzten Kleingartenverein. Ansonsten verlieren sie ihre Gemeinnützigkeit.

Jetzt meine Frage: Welcher LFV in NRW soll das sein, der keinen Zahlen an seinen Mitglieder gibt? In der Regel gibt es Zuwendungen aus der FA immer zweckbezogen. Und die tauchen da auch so auf im Finanzbericht.

Also noch mal: Welche LFV haben keinen Finanzplan? Welche LFV führt keine JHV durch? Welcher LFV bekommt Zuwendungen (siehe Einnahmen ) aus der FA? Können wir mal konkret mit Hausnummern arbeiten?

Zuerst wird behauptet: die Mitglieder bekommen keine Zahlen....das wird widerleg...dann wird gesagt...ja aber die Daten werden nicht richtig deklariert, wahrscheinlich nicht mal den Revisoren vorgelegt. Gibt es dafür Kenntnisse oder nur Mutmaßung?
Bitte mal konkret das Roß mit Reiter nennen.

Es werden ohne viel Sachkenntnis einfach mal Sachen in dem Raum gestellt...Hauptsache man kann irgendwas "negatives" von sich geben..wer rasselt den was und wo runter?
Kommt ihr mal mit konkreten Fakten?


Zum "Alles nochmal":
Hat keiner behauptet.

Auch den folgenden Absatz hat so keiner behauptet.

Mal daran gedacht, dass diese mangelnde Sachkentniss zu Stande kommt weil es keine klaren Informationen der LFV in NRW gibt?

Ich frage mich gerade ob Du überhaupt "zu gehört" hast?

Hast du die Aussage von Dr. Hagemeyer gelesen und verstanden?

Kennst Du überhaupt die Strukturen der LFV in NRW?
Du weisst schon, dass die Verteilung der FA über den Fischereiverband NRW läuft?
 
Hallo,

Auskunftspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung ja. Dem einzelnen Mitglied gegenüber nicht.


Petri Heil

Lajos
Stimmt nicht, jedes Mitglied hat das Recht in die Unterlagen Einsicht zu nehmen. Natürlich wirst Du in der JHV eine Bilanz vorstellen die allgemeinverständlich ist.
Eine zusammengefasste. Ausgaben zu Fahrtkosten z.B. werden halt als Fahrtkosten 5.345,40 € dargelegt, ohne jede einzelne Fahrt aufzulisten. Ist doch wohl klar, oder?
Können wir mal wieder mit konkreten Sachen arbeiten? Wo wurde einem Mitglied eines LFV die Einsicht in die Unterlagen verweigert? Dabei muss man immer das Wort Mitglied definieren. Mitglied im Bundesverband DAFV sind Landesanglerverbände z.B. nennen wir ihn Y. Dieser kann in seiner Funktion Einsicht in Unterlagen nehmen. Ein einzelner Angler, der Mitglied im Verein X ist, der wiederum im Landesverband Y Mitglied ist, dagegen nicht.
 
Zum "Alles nochmal":
Hat keiner behauptet.

Auch den folgenden Absatz hat so keiner behauptet.

Mal daran gedacht, dass diese mangelnde Sachkentniss zu Stande kommt weil es keine klaren Informationen der LFV in NRW gibt?

Ich frage mich gerade ob Du überhaupt "zu gehört" hast?

Hast du die Aussage von Dr. Hagemeyer gelesen und verstanden?
Noch einmal
Die Mitglieder der LFV in NRW bekommen keine Zahlen.
Die LFV sin nur dem Umweltministerium zur Rechenschaft/ Auskunft verpflichtet.
 
Deine Worte: 1. Die Mitglieder der LFV in NRW bekommen keine Zahlen. 2. Du unterstellst den LFV "schwarze" Kassen. Hast Du dafür Beweise?
 
G
Es geht um die Zahlen der FA.
Dies wurde von Kati auch bestätigt.
Es wird nicht aufgeschlüsselt.

Und Deine Frage welchen LFV es betrifft zeigt nur Du kennst die Verbandsstruktur in NRW nicht.
Es spielt auch keine Rolle.
 
G
Deine Worte: 1. Die Mitglieder der LFV in NRW bekommen keine Zahlen. 2. Du unterstellst den LFV "schwarze" Kassen. Hast Du dafür Beweise?

ich habe nichts unterstellt.
Verdreh mir bitte nicht die Wörter im Mund

Ich habe eine Frage gestellt.

Aber offenbar unterstelltst Du Herrn Dr. Hagemeyer beim Thema FA zu lügen.
 
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