Falsche Mittelverwendung und Selbstbedienungsladen der Verbände – die Vorbehalte gegen die Fischereiabgabe sind nicht neu. In einigen Bundesländern haben Angler nun Widerspruch eingelegt. Die Chancen, dass sie damit durchkommen, stehen nicht schlecht.

Hier im Board wird ja schon fleißig zur Fischereiabgabe in SH und zur Abgabe in NRW diskutiert. Für einen Artikel in der aktuellen RUTE&ROLLE habe ich zu dem Thema recherchiert. Den Text möchte ich Euch nicht vorenthalten, auch wenn er - ganz Internet-untauglich - recht lang ist:

Wir kennen das fast alle: Beim Verlängern des Fischereischeins zahlen wir zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die sogenannte Fischereiabgabe. Bis auf Sachsen und Niedersachsen erheben alle Bundesländer diese Sondergebühr. Aber ist diese Abgabe überhaupt rechtens?

Kolja Kreder glaubt das nicht. Der 50-jährige Anwalt aus Nordrhein-Westfalen hat Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“. Das Bundesverfassungsgericht hat die zwar grundsätzlich für rechtens erklärt, aber hohe Auflagen an eine Erhebung geknüpft. Die sind nach Kreders Ansicht zumindest in Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt. Er kritisiert insbesondere folgende Punkte:

1. Die Abgabe wird von Angel- und Berufsfischern erhoben. Diese hätten aber gegenläufige Interessen und bildeten somit keine homogene Gruppe (Verletzung der Gruppenhomogenität)

2. Von den Mitteln profitieren vor allem Natur- und Artenschutzprojekte. Wanderfischprogramme oder Gewässermonitoring seien zwar wichtig, aber eben keine alleinige Aufgabe von Anglern und Fischern. Es gelte das Verursacherprinzip und Angler seien eben nicht für den Rückgang von etwa Lachsen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund sei die Belastung einer einzelnen Gruppe unzulässig.
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Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Gezahlt wird aber fast überall

Rückenwind bekommt sein Anliegen von der Jagdseite. Im vergangenen Jahr klagten einige Weidmänner gegen die Jagdabgabe, die rechtlich genauso einzustufen sein dürfte wie die Fischereiabgabe. Das Oberverwaltungsgericht Münster äußerte während des Verfahrens Zweifel, dass die Abgabe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wurde kritisiert, dass eine Wildforschungsstelle finanziert wird, die aber hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Somit fungiere die Abgabe wie eine Steuer, was sie aber ausdrücklich nicht ist. Zu einer rechtlichen Klärung kam es allerdings nicht, da die zuständigen Landkreise die Gebührenbescheide für Jagdabgabe aufhoben. Die einzelnen Jäger mussten nicht zahlen. Aber es war klar, dass etwas passieren musste. Inzwischen ist ein Gesetz beschlossen, dass die Abschaffung der Jagdabgabe festlegt.

Eine Blaupause für die Fischereiabgabe? Zumindest dürfte es schwer sein, vor diesem Hintergrund an der Fischereiabgabe in NRW festzuhalten. Kolja Kreder ist entschlossen, notfalls auch vor Gericht zu ziehen und einen Präzedenzfall zu schaffen.

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Kolja Kreder ist vielen Boardies ja bestens bekannt. Er ist nicht grundsätzlich gegen die Abgabe, kritisiert aber die Vergabepraxis sowie die Mittelverwendung


Aber nicht nur im Westen ist die Sondergebühr unter Druck. Auch in Schleswig-Holstein liegen Widersprüche gegen die Fischereiabgabe vor. In Sachsen wird sie bereits seit 2012 nicht mehr erhoben, in Niedersachsen gab es sie noch nie. Fällt die Fischereiabgabe also bundesweit? Möglich, aber so schnell geht es wohl nicht. Die Erhebung ist Ländersache und die Vergabe unterschiedlich geregelt – willkommen im Föderalismus! Solange kein Urteil eines Bundesgerichts vorliegt, das die Abgabe grundsätzlich als nicht rechtens erklärt, muss also in jedem einzelnen Land bei einem Widerspruch entschieden werden. Lars Wernicke, der Initiator der Initiative „Anglerdemo“ in Schleswig-Holstein, will genau wie Kolja Kreder den Klageweg beschreiten. Beide betonen, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Abgabe seien. „Die soll dann aber bitte ausschließlich im Interesse der Angler eingesetzt werden.“, sagt Kreder.

Was ist sinnvoll?

Was aber liegt im Interesse der Angler? Ist es wirklich so schlimm, dass mit den Geldern Umweltprogramme finanziert werden, auch wenn die Angler nicht unmittelbar profitieren? Wird so nicht das Bild des egoistischen Naturnutzers bedient, der nur ernten, nicht aber hegen möchte? Das Wanderfischprogramm am Rhein ist in erster Linie auf den Lachs sowie Meerforelle ausgerichtet, die ganzjährig geschont sind. Ob sie in absehbarer Zeit befischt werden dürfen, ist äußerst fraglich. Auch in Brandenburg und anderen Ländern gibt es ähnliche Projekte. Die Gelder fließen sowohl in Besatzmaßnahmen als auch in Biotopverbesserungen und Renaturierung. Andreas Koppetzki ist Geschäftsführer des Landesanglerverbands Brandenburg. Er warnt vor einer allzu kleinlichen Denkweise. „Erstens dokumentieren wir Angler mit solchen Projekten, dass wir etwas für die Allgemeinheit tun. Es ist unstrittig, dass wir damit unser Ansehen in der Gesellschaft erhöhen. Außerdem profitieren auch andere, angelbare Fische von diesen Maßnahmen.“ Man brauche halt immer eine Indikatorart, die öffentlichkeitswirksam sei. Das Argument, dass diese Projekte durch Steuermittel finanziert werden müssten, gäbe es die Fischereiabgabe nicht, hält er für nicht schlagkräftig. „Es ist zwar theoretisch richtig, dass der Gesetzgeber durch die Wasserrahmenrichtlinie dazu verpflichtet ist. Aber mit der Umsetzung hinkt er jetzt schon hinterher. Wann wirklich etwas passiert, steht in den Sternen. Wir müssen aber jetzt handeln, denn irgendwann ist es für einige Arten zu spät.“

Gerechte Verteilung?

Es liegt in der Natur der Sache, dass es über die Mittelverwendung Auseinandersetzungen gibt. Zu sehr gehen die Meinungen auseinander, zu groß sind die Summen, die im Spiel sind. Schaut man sich die Fördervergabe etwas genauer an, kommen allerdings schnell Zweifel auf, ob wirklich alle Projekte im Sinne der Angler sind. So wurde in Schleswig-Holstein der Verband für Binnenfischer und Teichwirte mit gut einer halben Million gefördert, unter anderem für die Anschaffung eines Pick Up. Die Summe entspricht immerhin gut 25 Prozent der gesamten Mittel, während die Berufsfischer aber nur etwa 0,9 Prozent der Mittel aufbringen (Schätzung Anglerdemo). In anderen Bundesländern, in denen es weniger Erwerbsfischer als im Küstenland Schleswig-Holstein gibt, dürfte der Anteil sogar noch deutlich geringer ausfallen. In Brandenburg werden Fischereibetriebe für den Fang und die Entsorgung „unerwünschter Fischarten“ gefördert. Auch der Landesfischereiverband erhält eine „Verbandsförderung“. Natürlich kann man argumentieren, dass auch diese Verbände sich für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einsetzen und Angler und Fischer in einem Boot sitzen. Angesichts der hohen Summen darf allerdings schon gefragt werden, ob ein solcher Mitteltransfer von Anglern zu Berufsfischern im Sinne der Abgabe ist.

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Lachskartierung an der Stepenitz in Brandenburg. Wäre das Aus der Fischereiabgabe auch das Aus für viele sinnvolle Projekte?

Nach Auffassung Kreders profitieren aber auch die Anglerverbände unverhältnismäßig: „Derzeit fließen in NRW etwa 90 Prozent der Mittel an die Anglerverbände, die aber nur rund 20 Prozent der Angler vertreten.“ Dies liegt einerseits daran, dass die Verbände die notwendigen Strukturen haben, um so große Vorhaben mitsamt der damit verbundenen Verwaltung zu stemmen. Die Förderung erfolgt stets projektbezogen. Außerdem können sie den notwendigen Eigenanteil aufbringen, denn die Förderung erfolgt nur prozentual. Die Vergabe ist – wie könnte es anders sein – wiederum in jedem Bundesland etwas anders gestaltet. In der Regel können aber Anträge gestellt werden, über die in einem sogenannten Fischereibeirat beraten wird. Dieser setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Interessengruppen von Naturschützern über Berufsfischer und Angler bis hin zu Wasser- und Forstbehörden zusammen. Der Rat spricht Empfehlungen aus, die letzte Entscheidung obliegt der Behörde.

Kolja Kreders Widerspruch wurde abgelehnt, dagegen hat er nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Wenn nun wie bei den Jägern die zuständige Behörde einfach den Gebührenbescheid zurücknimmt? Er geht fest davon aus, dass die Fischereiabgabe dann nicht mehr zu halten ist: „Der politische Druck wird so groß, dass die Politik wie bei den Jägern handeln muss. Denn darauf können sich dann alle Angler in NRW beziehen und es droht eine Klagewelle.“
 
Bitte zurück zur FISCHEREIABGABE!

Ich habe den Eindruck, dass das hier etwas durcheinander geht. Nochmal ganz deutlich: Die Fischereiabgabe hat erstmal GAR NICHTS mit Verbänden zu tun. Sie ist gesetzlich verankert, betrifft alle Angler des Bundeslandes und wird - soweit ich weiß - in allen Ländern, die sie erheben, behördlich eingenommen und verwaltet.

Verbände sind ANTRAGSTELLER und können sich mit Projekten, etc. um Gelder aus der Fischereiabgabe bewerben.

Heißt in Bezug auf die Transparenz: Die Behörden müssten öffentlich machen, für was und in welcher Höhe Mittel aus der Fischereiabgabe bewilligt werden. Das ist leider nicht immer einfach zu bekommen, was ich persönlich ein starkes Stück finde.

Vereine/Verbände müssen ihren Mitgliedern Rechenschaft über Finanzen, etc. ablegen. Das hat aber rein formal erstmal gar nichts mit der Fischereiabgabe zu tun. Natürlich muss aber auftauchen, wenn Mittel aus der FA akquiriert wurden.
 
Habe ich nicht behauptet. Aber auch seine Ausführungen fußen nicht auf Tatsachen, sondern auf Vermutungen....Und bei seiner Behauptung, dass der LFV nur dem Ministerium bei Ausgaben aus der FA rechenschaftspflichtig ist, irrt er einfach. Haben jetzt hier doch etliche geschrieben, oder? Ausgaben aus der FA in NRW gibt nur auf Antrag und nur projektbezogen. Nicht pauschal. Und natürlich muss der Projektverantwortliche rechtlich verbindlich dem Geldgeber nachweisen, für was er sein Geld genutzt hat. Deine schwarze Kassen sind da Unsinn.
Der Vorstand eine LFV ist auch in seiner JHV rechenschaftspflichtig über Einnahmen und Ausgaben für Projekte aus der FA. Das aber nicht aus den Rechtsvorgaben der Verfügung zu den FA sondern aus dem Vereinsrecht heraus.
 
..Nochmal ganz deutlich: Die Fischereiabgabe hat erstmal GAR NICHTS mit Verbänden zu tun. Sie ist gesetzlich verankert, betrifft alle Angler des Bundeslandes und wird - soweit ich weiß - in allen Ländern, die sie erheben, behördlich eingenommen und verwaltet.
...
Verbände sind ANTRAGSTELLER und können sich mit Projekten, etc. um Gelder aus der Fischereiabgabe bewerben.
Das ist jetzt aber Theorie aus dem Hörsaal.
In SH war es doch sogar so, dass die Verbände in dem Gremium sitzen, welches die Mittel verteilt,
wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

Ich bin kein Jurist.
Schau ich mir aber die blanke Panik an, die in den betroffenen Verbandsvorständen herrscht,
gibt mir diese zumindest das Gefühl, die wissen genau, dass Vergabe & Verwendung jahrzehntelang nicht rechtskonform gelaufen ist.
Wenn doch alles sauber wäre, hätte doch niemand von denen etwas zu befürchten, hm?
 
Das ist jetzt aber Theorie aus dem Hörsaal.
In SH war es doch sogar so, dass die Verbände in dem Gremium sitzen, welches die Mittel verteilt,
wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

Ich bin kein Jurist.
Schau ich mir aber die blanke Panik an, die in den betroffenen Verbandsvorständen herrscht,
gibt mir diese zumindest das Gefühl, die wissen genau, dass Vergabe & Verwendung jahrzehntelang nicht rechtskonform gelaufen ist.
Wenn doch alles sauber wäre, hätte doch niemand von denen etwas zu befürchten, hm?
Ist doch jetzt nicht schlimm, sondern eher gut, dass die Verbände (wie in SH) mit in dem Gremium sitzen die über die Vergabe entscheiden. Oder? So sollte es überall sein, das die jeweiligen Landesverbände mit entscheiden...Wer wenn nicht die organisierten Vertreter der Angler in den Ländern? Jeden einzelnen unorganisierten Angler zu fragen ist ja etwas problematisch.
In der Regel gibt es über die Vergabe solcher Mittel eine Richtlinie, die peinlichst eingehalten wird.
Was Du so alles weißt...blanke Panik in den betroffenen Verbandsvorständen? Wer sind diese Vorstände wo diese Panik herrscht und woraus schließt Du das ? Kannst Du mir diese Vorstände benennen?

Und daraus schließt Du, dass dort betrogen wurde auf gut deutsch? Immer wieder erfrischend wie Zusammenhänge herbeigeredet werden.
 
Für SH gibt es da eine Richtlinie, wie man an das Geld kommt, die findet man hier:

https://www.schleswig-holstein.de/D...ads/Richtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=2

in Verbindung hiermit:

https://www.schleswig-holstein.de/D...Fischhorizonte.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Da sieht man dann auch gleich schon, wie viel Geld für was für Besatz ausgegeben werden kann.


Die Fördermittel kann jeder beantragen, der entsprechende Projektanträge stellt, also auch jeder private Angler, wenn er das fundiert hinbekommt.

Man sollte aber als Mindestgrundlage schon einmal einen von der Fischereibehörde genehmigten Hegeplan vorweisen können, in dem die Dinge aus dem Förderantrag enthalten sind, dafür muss man Fischereiberechtig und Hegeberechtigt sein.

Die meisten schrecken davor zurück, weil man in der Regel 25% der Gesamtsumme selbst tragen muss, man bekommt also nur 75% des Gesamtbetrages erstattet. Hinzukommt, dass man den kompletten Betrag auch erst einmal vorschießen muss und im Anschluss den Zuschuss beantragen kann, weil man erst dann die Kosten belegen kann...., das bringt zumindest regelmäßig die Antragsteller in Bredouille, weil die Zahlung oft erst lange Zeit nach Antragstellung ausgezahlt wird.

Hat man also ein Gesamtvolumen von 100.000,-€, muss man schon ein gut gepolstertes Konto haben, um in Vorkasse gehen zu können... und am Ende dazu noch 25.000,-€ selbst investieren muss. Dazu Muss man während des Projektes und im Anschluss ein fachliches Monitoring betreiben, um einen Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme gegenüber der Fischereibehörde zu belegen..., man benötigt also einen offiziell anerkannten Fischereibiologen als Begleitpersonal.

Fischbesatz wird ausschließlich in offenen Gewässern gefördert, die einen ungehinderten Zugang zu den Küsten haben, für geschlossenen Vereinsgewässer gibt es da nichts, der Besatz kommt also grundsätzlich allen Anglern zu Gute. Da kommen zumindest unzählige der gefangenen Lachse und Meerforellen her, die in der Nord- oder Ostsee schwimmen und von jedem Angler gefangen werden können.

Ich bin selbst gespannt, was daraus wird, weiß zumindest, dass kaum ein Verein noch irgend etwas an Besatz-, oder Abfischaktionen an den Gewässern machen wird, wenn die Förderung wegfällt. Andere Behörden können das ebenso nicht leisten.

Also wird im Ergebnis beim Wegfall der Förderung jeglicher Besatz mit Meerforellen, Aalen, Lachsen, Quappen oder anderen Fischarten wohl Geschichte sein.

Der Antrag von Lars für die Touristikstudie dürfte wohl hierunter fallen:

2.1.6 Öffentlichkeitsarbeit für die Fischerei, sofern sie von überörtlicher Bedeutung ist.

Was da nun im Fischereivergabeausschuss gellaufen ist und was nicht, keine Ahnung. Der Vergabeausschuss ist aber lediglich anzuhören, die Entscheidung trifft alleine die Behörde (Nr. 7.2 Abs. 3 der Richtlinie).

Ich habe selbst auch schon einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, ich bin da allerdings entspannter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hintergrund ist doch letztendlich die (angedrohte Klage) von Kolja Kreder gegen die (aus seiner Sicht) zur sehr verbandsbezogene Verwendung der FA. Korrekt? Das mag daher rühren, dass letztendlich die Verbände sicherlich mit am stärksten Projekte entwickeln und einreichen. Wer wenn nicht die?
Dort sitzen in der Regel die Fachleute und auch die organsierten Interessenvertreter der Angler.

Wieviel Anträge zu Verwendung der FA in NRW lagen den von nicht organsierten Anglern oder Dritten vor? Ich vermute mal null. Lass mich aber gern belehren.

Das dann diese Verbände sich gegen eine Klage aussprechen und sich hinter vorgehaltener Hand "not amused" zeigen, kannst Du Ihnen schwer anlasten. Daraus wiederum ein langjährigen Betrug mit der FA zu konstruieren und von blanker Panik bei den Vorständen der LV,s zu sprechen, gut, dafür braucht es eine gewisse geistige freie Kreativität.
 
...Was Du so alles weißt...blanke Panik in den betroffenen Verbandsvorständen? ...
Was ich darüber schreiben konnte, wurde bereits geschrieben.
Und über weitere Gespräche, Informationen, Interna, etc. werde ich dir & hier sicherlich nichts schreiben. ;)

Ansonsten: die Kugel rollt, nichts geht mehr, wir werden weiter sehen, wenn klar ist, ob sie auf rot oder schwarz gelandet ist.
Wenn doch alles rechtens war & ist, muss sich ja auch niemand Sorgen machen, dass der Goldesel in Zukunft aufhört zu sch***en.

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Ich habe den Eindruck, dass das hier etwas durcheinander geht. Nochmal ganz deutlich: Die Fischereiabgabe hat erstmal GAR NICHTS mit Verbänden zu tun. Sie ist gesetzlich verankert, betrifft alle Angler des Bundeslandes und wird - soweit ich weiß - in allen Ländern, die sie erheben, behördlich eingenommen und verwaltet.

Verbände sind ANTRAGSTELLER und können sich mit Projekten, etc. um Gelder aus der Fischereiabgabe bewerben.

Heißt in Bezug auf die Transparenz: Die Behörden müssten öffentlich machen, für was und in welcher Höhe Mittel aus der Fischereiabgabe bewilligt werden. Das ist leider nicht immer einfach zu bekommen, was ich persönlich ein starkes Stück finde.

Vereine/Verbände müssen ihren Mitgliedern Rechenschaft über Finanzen, etc. ablegen. Das hat aber rein formal erstmal gar nichts mit der Fischereiabgabe zu tun. Natürlich muss aber auftauchen, wenn Mittel aus der FA akquiriert wurden.
Im ersten Teil richtig. Die FA in NRW wird gemäß LFischG erhoben und fließt der oberen Fischereibehörden bei den Regierungspräsidenten zu. Nach dem LFischG ist ein Fischereibeirat einzurichten, der Vorschläge für die Verwendung der FA macht. Die obere Fischereibehörde entscheidet, ob sie den Vorschlägen nachkommt. Faktisch werden die Vorschläge des Beirats 1 : 1 übernommen. Faktisch entscheidet also der Beirat über die Verwendung der FA. Der beirat ist seinerseits mehrheitlich mit Vertretern des Landesfischereiverbandes (LFV) NRW besetzt. Der LFV NRW hat drei Mitglieder, nämlich die drei LVs in NRW. Praktisch sitzten damit aus jedem LV 2 Mitglieder im Beirat und die entscheiden dann halt. ;) Wie, kann man sich vorstellen.

Zu den Vereinsfinanzen: Was offengelegt wird, bestimmt die Satzung. Die bestimmt aber meistens nur, dass die Kasse durch Kassenprüfer geprüft wird. Bei RhFV gibt es sogar eine Finanzordnung. Die JHV erhält einen Jahresbericht. Der enthält die Position: Zuschüsse, die aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt werden (Europäische Union, Bundesrepublik Deutschland, Land NRW, Landessportbund NRW e.V., Verband Deutscher Sportfischer e.V., etc.) - Mit anderen WOrten die Zuschüsse aus der FA müssen nicht gesondert aufgeführt werden.

Also Rechenschaft ja, aber wie und vor allem wie detaiert ist damit nicht gesagt.
 
Habe ich nicht behauptet. Aber auch seine Ausführungen fußen nicht auf Tatsachen, sondern auf Vermutungen....Und bei seiner Behauptung, dass der LFV nur dem Ministerium bei Ausgaben aus der FA rechenschaftspflichtig ist, irrt er einfach. Haben jetzt hier doch etliche geschrieben, oder? Ausgaben aus der FA in NRW gibt nur auf Antrag und nur projektbezogen. Nicht pauschal. Und natürlich muss der Projektverantwortliche rechtlich verbindlich dem Geldgeber nachweisen, für was er sein Geld genutzt hat. Deine schwarze Kassen sind da Unsinn.
Der Vorstand eine LFV ist auch in seiner JHV rechenschaftspflichtig über Einnahmen und Ausgaben für Projekte aus der FA. Das aber nicht aus den Rechtsvorgaben der Verfügung zu den FA sondern aus dem Vereinsrecht heraus.
Zur Rechenschaft s. o. - Schwarze Kassen würde ich nicht unterstellen.
 
Ist doch jetzt nicht schlimm, sondern eher gut, dass die Verbände (wie in SH) mit in dem Gremium sitzen die über die Vergabe entscheiden. Oder? So sollte es überall sein, das die jeweiligen Landesverbände mit entscheiden...Wer wenn nicht die organisierten Vertreter der Angler in den Ländern? Jeden einzelnen unorganisierten Angler zu fragen ist ja etwas problematisch.
In der Regel gibt es über die Vergabe solcher Mittel eine Richtlinie, die peinlichst eingehalten wird.
Was Du so alles weißt...blanke Panik in den betroffenen Verbandsvorständen? Wer sind diese Vorstände wo diese Panik herrscht und woraus schließt Du das ? Kannst Du mir diese Vorstände benennen?

Und daraus schließt Du, dass dort betrogen wurde auf gut deutsch? Immer wieder erfrischend wie Zusammenhänge herbeigeredet werden.
Wie bitte? - Ok, es hätte Charm, wenn ich darüber entscheiden dürfte, wie viel Kindergeld ich vom Staat bekomme. Jetzt im Ernst. Wenn der Zuwendungsempfänger faktisch über die Vergabe der Zuwendung entscheidet, dann hat das mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Genau dies ist doch der Grund, warum nahezu die gesamte FA in den Taschen der drei Verbänden in NRW landet. Und ich will beim besten willen nicht, dass der potenzielle Zuwendungsempfänger über die Zuwendung entscheidet.

Die Richtlinie für die Vergabe halte ich für rechtswidrig. Dabei brauche ich eigentlich nur auf den Hinweis des OVG Münster zu der Jagdabgabe zu verweisen.
 
Für was denn Rechenschaft?
Wenn ich Mittel aus der FA im Wege einer Zuwendung nach LHO bekommen habe, muss ich nach Abschluss des Projektes die zweckentsprechende Verwendung der Mittel (plus ggfs. Eigenanteil) auf der Basis des der Bewilligung zugrunde liegenden Kosten- und Finanzierungsplans gegenüber der Behörde über Rechnungen/ sonstige Belege nachweisen. Gibt es keine Beanstandungen, ist das Thema durch.
 
Hintergrund ist doch letztendlich die (angedrohte Klage) von Kolja Kreder gegen die (aus seiner Sicht) zur sehr verbandsbezogene Verwendung der FA. Korrekt? Das mag daher rühren, dass letztendlich die Verbände sicherlich mit am stärksten Projekte entwickeln und einreichen. Wer wenn nicht die?
Dort sitzen in der Regel die Fachleute und auch die organsierten Interessenvertreter der Angler.

Wieviel Anträge zu Verwendung der FA in NRW lagen den von nicht organsierten Anglern oder Dritten vor? Ich vermute mal null. Lass mich aber gern belehren.

Das dann diese Verbände sich gegen eine Klage aussprechen und sich hinter vorgehaltener Hand "not amused" zeigen, kannst Du Ihnen schwer anlasten. Daraus wiederum ein langjährigen Betrug mit der FA zu konstruieren und von blanker Panik bei den Vorständen der LV,s zu sprechen, gut, dafür braucht es eine gewisse geistige freie Kreativität.
Die Klagen sind bereits eingereicht und zwar für NRW und für SH.

Die Anträge sind derart komplex, dass ein einfacher Vereinsvorstand nicht in der Lage ist, diesen zu stellen. Zudem ist damit nicht gesagt, dass der Antrag bewilligt wird, denn hierüber berät der Beirat, der mehrheitlich aus den LVs besteht. Was meinst du, wie wahrscheinlich es da ist, dass Der Beirat eine Zuwendung an einen Verein, der in keinem der LVs ist beschließt und vorschlägt? Dein Ansatz scheint mir sehr blauäugig, um nicht naiv zu sagen.
 
G
Die meisten schrecken davor zurück, weil man in der Regel 25% der Gesamtsumme selbst tragen muss, man bekommt also nur 75% des Gesamtbetrages erstattet. Hinzukommt, dass man den kompletten Betrag auch erst einmal vorschießen muss und im Anschluss den Zuschuss beantragen kann, weil man erst dann die Kosten belegen kann...., das bringt zumindest regelmäßig die Antragsteller in Bredouille, weil die Zahlung oft erst lange Zeit nach Antragstellung ausgezahlt wird.

Hat man also ein Gesamtvolumen von 100.000,-€, muss man schon ein gut gepolstertes Konto haben, um in Vorkasse gehen zu können... und am Ende dazu noch 25.000,-€ selbst investieren muss. Dazu Muss man während des Projektes und im Anschluss ein fachliches Monitoring betreiben, um einen Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme gegenüber der Fischereibehörde zu belegen..., man benötigt also einen offiziell anerkannten Fischereibiologen als Begleitpersonal.

Fischbesatz wird ausschließlich in offenen Gewässern gefördert, die einen ungehinderten Zugang zu den Küsten haben, für geschlossenen Vereinsgewässer gibt es da nichts, der Besatz kommt also grundsätzlich allen Anglern zu Gute. Da kommen zumindest unzählige der gefangenen Lachse und Meerforellen her, die in der Nord- oder Ostsee schwimmen und von jedem Angler gefangen werden können.

Das ist so nicht richtig! Es werden auch Seen besetzt, zum Beispiel der Schaalsee. Die Förderung des Projektes "Fischhorizonte" erfolgt zu 100% aus der FIschereiabgabe. Viele andere Projekte werden neben der Fischereiabgabe auch durch dem EMFF gefördert. Es ist auch nicht richtig, dass man grundsätzlich in Vorleistung gehen muss. Förderfähige Maßnahmen können im Einzelfall förderunschädlich vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides begonnen werden, sofern die Bewilligungsbehörde dem vom Begünstigten zu beantragenden und zu begründenden vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorher schriftlich zugestimmt hat. Eine gängige Praxis hier im Land zwischen den Meeren...

Auch falsch ist, dass jeder Angler Zuwendungen gewährt bekommen kann. Einen Antrag kann man stellen, jedoch ist man nicht berechtigt, die Zuwendung zu erhalten. Die Eigenleistung muss zudem nicht finanzieller Art sein, sondern kann auch Arbeitslestung sein und wird dann mit 10.- Euro/ Stunde abgerechnet.

Unseren Antrag hat man abgelehnt, da man für ÖA für Fischerei keine 100% Förderung genehmigen wollte. Interessanterweise hat der LSFV SH einen fünfstelligen Betrag "Öffentlichkeitsarbeit zur Fischerei" mit 100% genehmigt bekommen. Nur noch mal erwähnt, warum ich u.a. böse bin und fehlende Gerechtigkeit bemängel.

Ich denke es wird auch zukünftig Fischbesatz geben. Eventuell muss man dann einfach bei den Ottern oder Edelkrebsen einsparen....
 
G
Dort sitzen in der Regel die Fachleute und auch die organsierten Interessenvertreter der Angler.
Die Formulierung finde ich geil! Auf der einen Seite die Fachleute und dann sitzen da die keine Ahnung haben- nämlich die Interessenvertreter der Angler! Endlich hast Du es erkannt....

Wieviel Anträge zu Verwendung der FA in NRW lagen den von nicht organsierten Anglern oder Dritten vor? Ich vermute mal null. Lass mich aber gern belehren.

In NRW kann ich das Dir nicht beantworten, in SH können nichtorganisierte Angler keine Zuwendungen erhalten. Die müssen nur bezahlen... Um mal wieder auf das Thema Gerechtigkeit zurückzukommen.

Das dann diese Verbände sich gegen eine Klage aussprechen und sich hinter vorgehaltener Hand "not amused" zeigen, kannst Du Ihnen schwer anlasten.
Klar sind die not amused, ist es doch vorbei mit "ohne Sorge Gelder verteilen". Übrigens weiß ich, dass in SH nicht alle Beteiligten entspannt sind...
 
@forelle: Ich stimme Dir
Das ist jetzt aber Theorie aus dem Hörsaal.
In SH war es doch sogar so, dass die Verbände in dem Gremium sitzen, welches die Mittel verteilt,
wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

Ich bin kein Jurist.
Schau ich mir aber die blanke Panik an, die in den betroffenen Verbandsvorständen herrscht,
gibt mir diese zumindest das Gefühl, die wissen genau, dass Vergabe & Verwendung jahrzehntelang nicht rechtskonform gelaufen ist.
Wenn doch alles sauber wäre, hätte doch niemand von denen etwas zu befürchten, hm?

Klar war das theoretisch. Aber man muss die Systematik dahinter verstehen. Wie es genau in SH mit der Vergabe läuft, weiß ich nicht, aber rein formal dürfte es ähnlich wie in BB sein. In BB gibt es ein beratendes Gremium, die letzte Entscheidung trifft allein die Behörde. In dem beratenden Gremium (Fischereibeirat) sitzen Vertreter aus den verschiedensten Lagern. Natürlich auch Angler-Vertreter, die aus den INteressenvertretungen der Angler - sprich der Verbände -entsandt werden. Das entspricht so der Logik unserer Zivilgesellschaft (schon wieder Hörsaal ;-). Immerhin vertritt der Verband hier in Brandenburg über 80.000 Angler, was über 70 % der Angler entspricht. Zu Anträgen der eigenen Organisationen darf man nicht abstimmen. Dieses Verfahren wurde von den GRÜNEN heftig kritisiert und über Kleine Anfragen zum Thema im Parlament gemacht (über die Intentionen der Grünen darf man sich aber auch keine Illusionen machen, denen ging es gewiss nicht darum, die Angler zu stärken, sondern vielmehr darum, denen das Wasser abzugraben). Rechtlich gab's aber nichts zu beanstanden.

Die Klage von Kolja zielt daher richtigerweise auch auf einen ganz anderen Umstand ab, nämlich ob die FA grundsätzlich in der jetztigen Form erhoben werden darf. WIE vergeben wird, kann ja im Zweifelsfall schnell korrigiert werden.
 
Ergänzung: Es ist aber in jedem Bundesland anders, was es so umständlich und kompliziert macht. Die Grundlogik ist meines Wissen überall in etwa gleich, der Teufel liegt aber im Detal (wer entscheidet, gibt es einen zwingend vorgeschriebenen Eigenanteil, wer genau darf Anträge stellen, etc.).
 
Die Formulierung finde ich geil! Auf der einen Seite die Fachleute und dann sitzen da die keine Ahnung haben- nämlich die Interessenvertreter der Angler! Endlich hast Du es erkannt....



In NRW kann ich das Dir nicht beantworten, in SH können nichtorganisierte Angler keine Zuwendungen erhalten. Die müssen nur bezahlen... Um mal wieder auf das Thema Gerechtigkeit zurückzukommen.

Klar sind die not amused, ist es doch vorbei mit "ohne Sorge Gelder verteilen". Übrigens weiß ich, dass in SH nicht alle Beteiligten entspannt sind...

Mit Fachleute meine ich z.B. die in den Verbänden angestellten ausgebildeten Biologen oder Fischereiingenieure. Interessenvertreter sind bei mir aber auch die gewählten Präsidenten, die in der Regel ein Wahlamt ausfüllen. Die müssen das dann verkaufen, was ihre Fachleute ermittelt etc. haben. Ich glaube kaum, dass z.B. ein Herr Klasing in NS die Stellungnahmen zu den Schutzgebieten selbst schreibt. Er muss auch kein Fachmann sein, d.h. eine einschlägige Ausbildung als Biologe oder Fischer. Er muss andere Qualitäten haben.
 
"Klar sind die not amused, ist es doch vorbei mit "ohne Sorge Gelder verteilen". Übrigens weiß ich, dass in SH nicht alle Beteiligten entspannt sind..."

Wo wird den "ohne Sorgen" Geld verteilt? Ohne Anträge und dazu gehörige Projekte?
 
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