Die Fischereiabgabe in Schleswig- Holstein

rippi

Pokemon-Trainer
Ist mir egal was ihr denkt ich wollte nur mal sagen, dass ich Recht habe und ihr nicht.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Lass uns aber dann das Wort "Überschüsse" verwenden. Übrigens liegst Du hier natürlich richtig mit Deiner Aussage. Was viele Vereine nicht wissen, kann das auch viele Jahre später noch dazu führen, öffentliche Zuschüsse zurückzahlen zu müssen! Das wird von manchen Vereinen unterschätzt.

Ich denke jedoch, dass das Thema "Erhalt von Zuwendungen" in den Vereinen grundsätzlich in naher Zukunft eine radikale Wendung nehmen wird. So werden vermutlich noch in diesem Jahr auf alle Projekte, die gefördert werden, grundsätzlich Steuern fällig. Aber dazu zeitnah mehr Infos. Ich warte noch auf ein Schreiben der zuständigen Behörde hier oben, da ich das aktuell nur als internes Protokoll/ Gesprächsnotiz vorliegen habe. Da bin ich doch mal gespannt, wie viele Jahre rückwirkend so manches Finanzamt das ganze ggf. prüfen und berechnen wird...

Lars,
was hältst Du von der Variante, Dich zunächst einmal von Leuten, die Ahnung haben, beraten zu lassen, statt einen rauszuhauen im luftleeren Raum der kompletten Unkenntnis? Für solche Postings habe ich eigentlich null Verständnis.
 

Forelle2000

Active Member
Sind es.
Diese Gewinne sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Die Überschüsse sind dem Vereinszweck entsprechend einzusetzen (d.h. keine Gewinnausschüttung an Mitglieder).
Bei der Bildung von Rücklagen sind bestimmte Vorschriften zu beachten.
Wenn der Verein öffentliche Mittel (zum Beispiel Zuschüsse von der Gemeinde) bekommt, können Überschüsse den Zuschuss mindern.

Dann gibt es die Besteuerungsgrenze von € 35k für gemeinnützige Vereine.
Danach fällt Körperschaftssteuer an.
Aus Gwinnen kann man erst Rücklagen bilden. somit sind Rücklagen wahrlich keine Gewinne.
Sie werden aber aus denen gebildet.


junge junge...
Steuerrecht solltest Du nochmal durchgehen.

Ich bin kein Steuerfachanwalt und muss auch Steuerrecht nicht noch mal durchgehen. Auch bin ich kein Spezialist im Vereinsrecht.

Dafür bezahlen wir den Steuerberater.

Ich habe aber erst vor 14 tagen eine Steuererklärung abgeben für meinen Verein.

Ich kenne es anders. Und ich bin schon seit 30 Jahren in geschäftsführenden Vorständen von diversen Verbänden und Vereinen, Gewinn haben wir da noch nie gemacht(vielleicht wegen mir?), aber Rücklagen gebildet auf Anraten des Steuerberaters. Wenn mal was ist, komme ich zu dir und lass mich umfänglich beraten. Dann spare ich die 4000€ für den Steuerberater. ;-)
 

Forelle2000

Active Member
Du hast meine Frage nicht beantwortet! Werden die erhaltenen Zuwendungen aus der Fischereiabgabe unter Einnahmen verbucht?
Doch, habe ich:

Zitat von Fisherbandit1000:
Werden die erhaltenen Gelder aus der Fischereiabgabe in der Steuererklärung unter Ausgaben oder Einnahmen angegeben?
Klicke in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.
Ich glaube jetzt weder noch...Du musst ja in der Steuererklärung nachweisen, dass Du deinen Staus e.V. gerecht wirst und z.B. keine Gewinne erwirtschaftest. Und ich denke auch, dass Du bei vielen Projekten auch einen Eigenmittelanteil tragen musst. Dieser ist dann im Zusammenhang mit dem Projekt, dass aus der FA resultiert, zu erklären.
In dem Fall hast Du durch die FA eine Ausgabe (Eigenmittelanteil). Du bekommst für 100.000 € Fischbesatz, bekommst davon 90.000 € aus der FA gefördert und trägst 10.000 € selbst. Also Ausgabe 10.000 €. Keine Einnahme 90.000 €.
 

TeeHawk

Active Member
Auch gemeinnützige Vereine dürfen Überschüsse (Gewinne) erwirtschaften. Sie müssen dazu nur ein paar Dinge beachten:
  • Die Überschüsse sind dem Vereinszweck entsprechend einzusetzen (d.h. keine Gewinnausschüttung an Mitglieder).
  • Bei der Bildung von Rücklagen sind bestimmte Vorschriften zu beachten.
  • Wenn der Verein öffentliche Mittel (zum Beispiel Zuschüsse von der Gemeinde) bekommt, können Überschüsse den Zuschuss mindern.
Gemeinnützigkeit gehört zu den steuerbegünstigten Zwecken:
  • Körperschaftssteuer: Einnahmen sind bis zu einem Betrag von 35.000 € jährlich steuerunschädlich (§ 64 Abs. 3 AO). Liegen die Einnahmen über dieser Grenze, entfällt die steuerliche Privilegierung, es sei denn, die Einnahmenerzielung gehört notwendigerweise zur gemeinnützigen Tätigkeit, dann liegt ein sog. Zweckbetrieb vor. In der Praxis sind lediglich die in § 66 bis § 68 AO benannten Zweckbetriebe von Bedeutung, z. B. Krankenhäuser, Wohlfahrtspflegeeinrichtungen, Wissenschaft, Bildung und Kultur unter den jeweiligen besonderen Voraussetzungen.
  • Umsatzsteuer: Wenn die Körperschaft zur Erreichung ihrer gemeinnützigen Zwecke unternehmerisch tätig wird und die erbrachten Leistungen nicht nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, unterliegen die Leistungen der Umsatzsteuer – steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – (zum ermäßigten Steuersatz siehe auch: § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG).
Voraussetzungen für die Anerkennung

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:

  1. Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
  2. Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
  3. Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
  4. Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
  5. Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen (§ 59 Abgabenordnung).[1]
Nach § 52 Abs. 2 AO sind u. a. folgende Ziele als gemeinnützig anzuerkennen (unvollständige Aufzählung):

 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Ich bin kein Steuerfachanwalt und muss auch Steuerrecht nicht noch mal durchgehen. Auch bin ich kein Spezialist im Vereinsrecht.

Dafür bezahlen wir den Steuerberater.

Ich habe aber erst vor 14 tagen eine Steuererklärung abgeben für meinen Verein.

Ich kenne es anders. Und ich bin schon seit 30 Jahren in geschäftsführenden Vorständen von diversen Verbänden und Vereinen, Gewinn haben wir da noch nie gemacht(vielleicht wegen mir?), aber Rücklagen gebildet auf Anraten des Steuerberaters. Wenn mal was ist, komme ich zu dir und lass mich umfänglich beraten. Dann spare ich die 4000€ für den Steuerberater. ;-)

Du solltest Dich mal besser informieren
Rücklagen können nur gebildet werden, wenn Überschüsse erwirtschaftet werden, sie gehören bilanztechnisch zum Eigenkapital.

https://www.vereinswiki.info/node/63
https://www.vereinswiki.info/node/166

(damit Du mal einen kleinen Einblick erhälst)

Überschüsse sind Gewinne.
Gewinne sind Überschüsse der Erträge über die Aufwendungen eines Vereins.

Es ist doch wohl logisch wenn der Verein keinen Gewinn erzielt auch keine Rücklagen bilden kann.
Man kann doch auch nicht vor Steuern (theoretisch) sagen ich schiebe mal eben 50k Euro beiseite und sage dies sind Rücklagen, der Verein macht somit keinen Gewinn.
Da ist Steuerhinterziehung.
Das sollte auch Dir logisch sein.

Himmel hilf.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Auch gemeinnützige Vereine dürfen Überschüsse (Gewinne) erwirtschaften. Sie müssen dazu nur ein paar Dinge beachten:
  • Die Überschüsse sind dem Vereinszweck entsprechend einzusetzen (d.h. keine Gewinnausschüttung an Mitglieder).
  • Bei der Bildung von Rücklagen sind bestimmte Vorschriften zu beachten.
  • Wenn der Verein öffentliche Mittel (zum Beispiel Zuschüsse von der Gemeinde) bekommt, können Überschüsse den Zuschuss mindern.
Gemeinnützigkeit gehört zu den steuerbegünstigten Zwecken:
  • Körperschaftssteuer: Einnahmen sind bis zu einem Betrag von 35.000 € jährlich steuerunschädlich (§ 64 Abs. 3 AO). Liegen die Einnahmen über dieser Grenze, entfällt die steuerliche Privilegierung, es sei denn, die Einnahmenerzielung gehört notwendigerweise zur gemeinnützigen Tätigkeit, dann liegt ein sog. Zweckbetrieb vor. In der Praxis sind lediglich die in § 66 bis § 68 AO benannten Zweckbetriebe von Bedeutung, z. B. Krankenhäuser, Wohlfahrtspflegeeinrichtungen, Wissenschaft, Bildung und Kultur unter den jeweiligen besonderen Voraussetzungen.
  • Umsatzsteuer: Wenn die Körperschaft zur Erreichung ihrer gemeinnützigen Zwecke unternehmerisch tätig wird und die erbrachten Leistungen nicht nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, unterliegen die Leistungen der Umsatzsteuer – steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – (zum ermäßigten Steuersatz siehe auch: § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG).
Voraussetzungen für die Anerkennung

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:

  1. Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
  2. Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
  3. Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
  4. Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
  5. Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen (§ 59 Abgabenordnung).[1]
Nach § 52 Abs. 2 AO sind u. a. folgende Ziele als gemeinnützig anzuerkennen (unvollständige Aufzählung):



Ich finde es ein Unding, dass eine Person welche 30 Jahre in der Vereinsarbeit tätig ist, solche simplen steuerrechtlichen/ vereinsrechtl. Dinge nicht weiss.
Ich fall echt vom Glauben ab.
 

TeeHawk

Active Member
Es sei denn du bildest die Rücklage in Höhe von 50k € z.B. für die Sanierung des Vereinsheims innerhalb von einer fest definierten Zeitspanne und setzt dieses Geld dann auch tatsächlich dafür ein.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Vermindern Gelder aus der FA das Guthaben des LFV oder erhöhen es diesen?

WEder noch - es sind zweckgebundene Mittel, die innerhalb des Projektzeitraums ins Projekt fließen müssen. Eher würde sich das Guthaben sogar erhöhen, wenn die FA abgeschafft würde, da dann Projekte wegfallen und der Eigenanteil nicht mehr aufgebracht werden muss.

Ich finde aber immer noch, dass die Diskussion in eine falsche Richtung läuft, wenn man die FA nur in Hinblick auf die Verbände betrachtet. Mangelnde Transparenz und fragwürdige Projekte (Finanzierung von Berufsfischerverbänden, etc.) finde ich persönlich viel, viel eklatanter.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Lars,
was hältst Du von der Variante, Dich zunächst einmal von Leuten, die Ahnung haben, beraten zu lassen, statt einen rauszuhauen im luftleeren Raum der kompletten Unkenntnis? Für solche Postings habe ich eigentlich null Verständnis.

Naja, ich habe hier einen Vorgang liegen, der einem Verein gerade gehörig Kopfschmerzen bereitet (kein Angelverein). Dort hat das Finanzamt gerade die Umsatzsteuer für eine Förderung nachgefordert und wir reden hier nicht über zwei Euro. Da war nix mit ein Euro Förderung erhalten und ein Euro für das Projekt ausgegeben = Null. Das Finanzamt hat die Förderung als Einnahme angesehen. Somit gibst Du einen Euro für das Projekt aus und zahlst 1,19 Euro in diesem Fall (nicht 1,07 Euro). Zumindest so erkennbar in dem Protokoll. Schlimmer für den Verein ist jedoch, dass das auch rückwirkend geprüft wird und in dem Fall wohl die Zahlungsunfähigkeit zur Folge hätte. Mit dem Vorgang befasst sich jetzt aktuell ein Anwalt des Vereins.
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
WEder noch - es sind zweckgebundene Mittel, die innerhalb des Projektzeitraums ins Projekt fließen müssen. Eher würde sich das Guthaben sogar erhöhen, wenn die FA abgeschafft würde, da dann Projekte wegfallen und der Eigenanteil nicht mehr aufgebracht werden muss.

Ich finde aber immer noch, dass die Diskussion in eine falsche Richtung läuft, wenn man die FA nur in Hinblick auf die Verbände betrachtet. Mangelnde Transparenz und fragwürdige Projekte (Finanzierung von Berufsfischerverbänden, etc.) finde ich persönlich viel, viel eklatanter.

Naja, Angestellte welche das Projekt durchführen müssen bezahlt werden.
Es wird ja eine Leistung erbracht. Manpower etc..
Die geht in die Abrechnung des Projektes ein. Im Grunde steigert der Verein somit erstmal seine Einnahmeseite.
Hier verschwimmen dann wieder Leistungen. Wie bereits Kolja (?) schon geschrieben hat.
Sind dann wohl sehr dynamische Abrechungsgeschichten. ;)

Ich Frage mich auch gerade weshalb ein LFV solche Projekte annimmt wenn man keinen wirtschaftl. nutzen davon hat?
Wer macht so etwas?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Forelle2000

Active Member
Danke für die Nachhilfe. Schön das Du Wikipedia bedienen kannst. Nicht verwendetet Mittel aus dem Jahr 2018 stellen für mich keinen Gewinn dar, sondern einen Überschuss. Diesen "Überschuss" habe ich dann für 2019 sinnvoll in meine Jahresplanung zu nutzen.

Du wirst auch nie bei einem Anglerverband in der Jahresabrechnung finden: Gewinn aus 2018 z.B. 20.000 €.

Du kannst Überschüsse haben, weil z.B. ein Gewässerkauf 2018 für 20.000 € gescheitert ist und Du damit die Gelder mit nach 2019 nimmst. Dann steht da aber nicht: "Gewinn" 2018 = 20.000 €.

Das ist Praxis ohne das ich in Internet mich Wikipedia bedienen muss.

Und zum Thema Gewinn: Bitte zeig mir einen Angelverein bzw. Anglerverband der in seiner Finanzplanung 2019 festgehalten und beschlossen hat : "geplanter Gewinn aus Einnahmen ......€" .

Du scheinst Vereine nur aus Wikipedia und vom Hörensagen kennen, ist bei mir anders, ich musste schon mehr als einmal bei Verbänden diverse Steuererklärungen unterschreiben.

Bei Dir besser: Wikipedia hilf....

Rücklagen darfst Du bilden bis zu einem gewissen Maß. Ich kenne einen Verband, der hatte 400.000 € Rücklagen für einen bestimmten Zweck über viele Jahre hinweg gebildet. Das zuständige Finanzamt hat dann gesagt, jetzt zweckgebunden ausgeben oder Steuern zahlen.
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Danke für die Nachhilfe. Schön das Du Wikipedia bedienen kannst. Nicht verwendetet Mittel aus dem Jahr 2018 stellen für mich keinen Gewinn dar, sondern einen Überschuss. Diesen "Überschuss" habe ich dann für 2019 sinnvoll in meine Jahresplanung zu nutzen.

Du wirst auch nie bei einem Anglerverband in der Jahresabrechnung finden: Gewinn aus 2018 z.B. 20.000 €.

Du kannst Überschüsse haben, weil z.B. ein Gewässerkauf 2018 für 20.000 € gescheitert ist und Du damit die Gelder mit nach 2019 nimmst. Dann steht da aber nicht: "Gewinn" 2018 = 20.000 €.

Das ist Praxis ohne das ich in Internet mich Wikipedia bedienen muss.

Und zum Thema Gewinn: Bitte zeig mir einen Angelverein bzw. Anglerverband der in seiner Finanzplanung 2019 festgehalten und beschlossen hat : "geplanter Gewinn aus Einnahmen ......€" .

Du scheinst Vereine nur aus Wikipedia und vom Hörensagen kennen, ist bei mir anders, ich musste schon mehr als einmal bei Verbänden diverse Steuererklärungen unterschreiben.

Bei Dir besser: Wikipedia hilf....

Rücklagen darfst Du bilden bis zu einem gewissen Maß. Ich kenne einen Verband, der hatte 400.000 € Rücklagen für einen bestimmten Zweck über viele Jahre hinweg gebildet. Das zuständige Finanzamt hat dann gesagt, jetzt zweckgebunden ausgeben oder Steuern zahlen.

Wiki nur um es Dir schwarz auf weiss zu geben.

Ich brauch keine 30 Jahre im Vereinswesen um zu wissen wie es mit Gewinnen in Vereinen etc. läuft.

Ein ÜBERSCHUSS ist ein GEWINN

Wer schreibt hier etwas vone inen geplanten Gewinn?
Und wenn...dieser Gewinn geplant ist. Der Verein darf einen Gewinn bis 35k Euro planen.
Da passiert NICHTS aber auch rein gar nichts.

Es ist mir so scheiss egal wie dein Steuerberater die Bilanzbuchhaltung ausführt...ob da steht Gewinn oder erwirtschafteter Überschuss

Überschuss ist ein Gewinn.

Alles andere ist uninteressant.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Forelle2000

Active Member
Naja, Angestellte welche das Projekt durchführen müssen bezahlt werden.
Es wird ja eine Leistung erbracht. Manpower etc..
Die geht in die Abrechnung des Projektes ein. Im Grunde steigert der Verein somit erstmal seine Einnahmeseite.
Hier verschwimmen dann wieder Leistungen. Wie bereits Kolja (?) schon geschrieben hat.
Sind dann wohl sehr dynamische Abrechungsgeschichten. ;)

Ich Frage mich auch gerade weshalb ein LFV solche Projekte annimmt wenn man keinen wirtschaftl. nutzen davon hat?
Wer macht so etwas?

Diese Manpower wird in der Regel auch finanziell dargestellt und stellt häufig den Eigenanteil des Projektträgers dar.

"Dynamische Abrechnung", meinst Du damit Betrug?

Welchen wirtschaftlichen Nutzen ein LV davon hat z.B. ein Programm für die Wiederansiedlung des Störs (rote Liste Art) über ein gefördertes Projekt anzugehen? Ja weil bei einem Verein e.V. nicht wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, sondern die satzungsmäßigen Interessen.

Himmel hilf.....:)
 

Forelle2000

Active Member
Wiki nur um es Dir schwarz auf weiss zu geben.

Ich brauch keine 30 Jahre im Vereinswesen um zu wissen wie es mit Gewinnen in Vereinen etc. läuft.

Ein ÜBERSCHUSS ist ein GEWINN

Wer schreibt hier etwas vone inen geplanten Gewinn?
Und wenn...dieser Gewinn geplant ist. Der Verein darf einen Gewinn bis 34999 Euro PLANEN.
Da passiert NICHTS aber auch rein gar nichts.

Ja, bitte: dann zeig mir in der Praxis einen einzigen Angelverein der für 2019 einen Gewinn plant....ich bin gespannt.

Nochmal langsam für Dich: Hast Du das Beispiel mit dem Gewässerkauf nicht verstanden????

2018 geplatz, 2019 angestrebt und damit Deiner Meinung nach am Ende als Gewinn zu deklarieren?
Nur gut das es für dich Wikipedia gibt.

Welcher Angelverband hat den jemals einen Gewinn bis 34.999€ geplant?
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Es hat keiner behauptet das wirtschaftl. Interessen im Vordergrund stehen.
Dennoch darf der Verein auch aus den Projekten einen Gewinn erzielen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Ja, bitte: dann zeig mir in der Praxis einen einzigen Angelverein der für 2019 einen Gewinn plant....ich bin gespannt.

Nochmal langsam für Dich: Hast Du das Beispiel mit dem Gewässerkauf nicht verstanden????

2018 geplatz, 2019 angestrebt und damit Deiner Meinung nach am Ende als Gewinn zu deklarieren?
Nur gut das es für dich Wikipedia gibt.

Welcher Angelverband hat den jemals einen Gewinn bis 34.999€ geplant?

Seit wann haben wir Planwirtschaft?

Und Du hast einen Verband geführt? Echt?
Mehr von Dir in den Verbänden und es wird alles tutti.
Unfassbar
 

Forelle2000

Active Member
Nur am Rande erwähnt, Wikipedia nehme ich zwar auch für meine Recherche, ist aber ein freies Instrument wo (fast) jeder Einträge vornehmen kann. Für mich ist maßgeblich die gelebt Praxis seit 30 Jahren mit Finanzämtern in Berlin und Leipzig. Und gefüllten 500 Jahreshauptversammlungen mit Finanzbericht, Finanzplanung und Revisoren. Und da habe ich das Wort "Gewinn" leider noch nie gelesen oder gehört. Im Gegenteil.
 
Oben