Wingsuiter

Active Member
Welche Handlungsschritte nun beim Messen, evtl. Zurücksetzen oder Abschlagen und dokumentieren nun erlaubt sind und der guten fachlichen anglerischen Praxis (die immer noch nicht eindeutig definiert ist) entsprechen, lasse ich mir gerne von entsprechender Stelle vorgeben (darum ging es mir hier auch ;)), aber bestimmt nicht von dir.

Wenn es dir darum geht, hilft dir ein Entnahmefenster allerdings auch nicht, damit wird nur das Zurücksetzen eines „zu großen“ Fisches vorgeschrieben. Sehr wahrscheinlich wird noch nichtmal geschrieben werden auf welche Art das zu geschehen hat, außer unverzüglich mit größt möglicher Sorgfalt etc.
Daher wird das dein Problem nicht lösen, die gute fachliche anglerische Praxis wird durch Entnahmefenster nicht genauer definiert werden. Es wird auch nicht genauer definiert werden wie nun gemessen abgeschlagen etc werden muss. Genauer wie jetzt wird es nicht werden.

So unterschiedlich sind die Wahrnehmungen. Bei uns in der Gegend hab ich noch keinen Erlaubnisschein/Fangmeldung gesehen, wo nicht sofort die Fischart und das Gewicht + meist noch die Länge eingetragen werden muss.

Für den Bewirtschafter ist die entnommene Stückzahl und das Fanggewicht ne entscheidende Information für die Fischhege.

Kann natürlich anderswo ganz anders gehandhabt werden.

Hast du zufällig so nen Schein zur Hand und kannst ihn reinstellen? (Geht mir nicht darum dass ich dir nicht glaube, nur was genau gefordert wird)
Ich bin mir sicher dabei geht es darum den getöteten und Entnommenen!! Fisch zu wiegen und dies zu dokumentieren.
Das steht ja auch in keinem Konflikt zum Gesetz. Und das „sofortige“ Eintragen bezieht sich ja darauf, das du nicht noch erst zum Auto läufst und 5 Fische wegbringst sondern direkt deinen Fang einträgst damit die Höchstmenge nachvollziehbar ist.
 

knutwuchtig

Well-Known Member
Der Artikel ist zwar schon ein knappes Jahr alt, aber so lesenswert, dass ich ihn hier nochmal teile. Die Erkenntnis, dass die dicken, alten Mamas besonders wichtig für die Fortpflanzung sind, ist für viele von uns sicherlich nicht neu. Spannend finde ich, dass das Thema in einer Tageszeitung aufgegriffen und ziemlich umfassend dargestellt wird (beim C+R schießen sie mal wieder knapp an der WAhrheit vorbei). Lesenswert!

https://www.tagesspiegel.de/wissen/...st-die-grossen-fische-schwimmen/22092356.html

vielleicht solltet ihr einfach mal aufhören mit dicken mamas zu posen. ?
nebenbei fixt ihr auch noch die member an mit einer "bigger is better challenge" an
vulgo: schlag den superangler .
peppt eure berichte schon mantramäßig so wie alle print zines und werbetreibende mit gardemaß fischen auf .
da passt was nicht zusammen !
wenn ihr meint , das man großfische schonen sollte , dann ändert eure berichterstattung und schafft nicht laufend begehrlichkeiten.
einen alten sack wird das nicht beeindrucken, aber so langsam sollte man dazu übergehen dem nachwuchs beizubringen, das verantwortungsvoller umgang mit dem fisch besser ist und nachhaltiger, als die 5 min fame im i net und ein releaster fisch ,der kurze zeit später mit dem bauch oben treibt
 
Zuletzt bearbeitet:

knutwuchtig

Well-Known Member
Könnte es sein, dass in der Forellenzucht die Fische mit 8 Jahren spätestens einfach verkauft werden, weil mit weiter zunehmenden Alter das Risiko besteht, dass sie dahinscheiden und keine Einnahmen mehr bringen würden?
nein sicherlich nicht . ich denke , es geht um die verwertbarkeit und höhere betriebskosten . einen fisch ewig zu hältern macht betriebswirtschaflich keinen sinn. die dicken brummer werden allenfalls als gladiatoren in put and take tüpeln nachgefragt
 
Zuletzt bearbeitet:

knutwuchtig

Well-Known Member
Widerspricht zwar der alten Schule, aber wenn man danach ginge, würden auch z.B. Karpfen im Winter in eine Art Starre verfallen und keine Nahrung aufnehmen. Da haben mittlerweile viele Angler den Gegenbeweis angetreten.

Wenn aus Gegenbeweis die grauen Zellen angestrengt werden würden, käme schnell dahinter woran das liegt.
Karpfen kommen aus dem warmen asiatischen Raum und haben in Jahrtausenden über die Generationen nie kaltes Wasser kennen gelernt. Dann nach Europa eingeschleppt kennen die keine Winterstarre etc. weil es in den Genen nicht "programmiert" ist. Die genetische "Umprogrammierung" auf hiesige Temperaturverhältnisse geschiet nich in ein paar Jahrzehnte.
Die hiesigen Nachzuchten bewegen sich im kalten Wasser wohl langsamer, aber das Fressen haben die nicht eingestellt. Durch den verlangsamten Stoffwechsel fressen die wohl weniger und ziehen sich, sofern möglich, in tieferes wärmeres Wasser zurück. Beobachte gleiches bei meine Goldfische im Gartenteich (die schönen schon über 30cm Kois haben sich die Fischreiher geholt). Selbst bei 5 Grad Wassertemperatur holen die sich eingeworfenes Futter von der Oberfläche. Langsamer und bedächtlicher, aber es wird gefressen.
Auch brauchen die keine 20+ Grade Wassertemperatur um sich zu vermehren.Bei 17/18 Grad geht das Gerammel los. Derzeit über 30 Jungfische von 4 Elterntiere im Teich.... Einer normalen Vermehrung ist in artgerechtem Gewässer daher möglich. Wichtig sind Flachwasserzonen mit ausreichend Wasserpflanzen an denen die Eier abgelegt werden können und nicht in kälteres tiefes Wasser abrutschen können. In z.B. ausgebaggerte Kiesgruben mit steile Wände ohne Flachwasserzohnen und ohne ufernahen Wasserpflanzenbewuchs, wird es daher keine oder nur vereinzelte Vermehrung geben. Da schon ausreichend Jungfische im Teich sind, habe ich im letzten Frühjahr von den Wasserpflanzen die langen Wurzeln abgeschnitten. In 2018 gab es keine Jungfische! Denke es liegt daher an den Bewirtschaftern an der Umgestaltung von Gewässern aktiv zu werden als ständig Besatz zu kaufen....

Aber mal ehrlich, ein gemästetes "Wasserschwein", wie die auf manche Fotos (stolz) präsentiert werden, möchte ich nicht aufgetischt bekommen. Da vergeht schon beim Anblick der Appetit. Zum Glück wird es mit Fotos dieser unästhisch aussehenden Fische in den Foren immer weniger.
wenn sich karpfen nicht selbständig vermehren könnten, dann wären sie seit dem mittelalter schon ausgestorben. ich hab letztens noch ein paar mini karpfen auf der senke gehabt !


ich würde mal gerne wissen , wieviel tonnen boilis und pellets so über den ladentisch gehen und dann mal einen fachmann nachrechnen lassen in wie weit die gewässer schaden nehmen ,durch diese teure form der eutrophierung :whistling:rolleyes:
 

Kolja Kreder

Mitglied
Was ist denn für dich eine „Pflichtgemäße“ Dokumentation?
Wenn es nach dem Gesetz geht hast du den Fisch entweder zu entnehmen und sofort waidgerecht zu töten oder ihn sofort unverzüglich schonend zurückzuführen. Da ist keine „Dokumentation“ vorgesehen.
Da ist rechtlich alles einwandfrei geregelte da brauch es keine Klarstellung. Ein Foto bedeutet für den Fisch immer dass er länger an der Luft ist wie unbedingt nötig egal ob 2 Sekunden oder 2 Minuten und beides ist sogesehen unnötig zugefügtes Leid.

Ganz so klar ist es eben nicht: Zunächst unterstelle ich mal bei der geltenden rechtlichen Regelung, dass der Fang nicht verwertbar ist oder äußerhalb des Fensters liegt. Damit ist das zurücksetzen an sich ok. Jetzt zum Foto und der damit einhergehenden Verzögerung des Zurücksetzens.

Filmt oder fotografiert mich ein Kumpel beim Abhaken und Zurücksetzen tritt keine Verzögerung ein, also auch ok.

Bei eine Verzögerung und sei es nur eine Sekunde kommen jetzt drei unbestimmte Rechtsbegriffe ins Spiel, nämlich erhebliche, länger anhaltendes Leid. Unterstellt, die Zeit aus dem Wasser beeinträchtigt den Fisch, dann stellt sich nun die Frage, ab wie vielen Sekunden/ Minuten nach dem Abhaken beginnt nun

- Leid?
- erhebliches Leid?
- erhebliches länger anhaltendes Leid?

Diese Frage, wird der Richter immer durch einen Gutachter beantworten lassen und das nicht etwa, weil die Rechts und Sachlage besonders eindeutig ist. Wer hier auf der sicheren Seite sein will, setzt ohne Verzögerung zurück und verzichtet im Zweifel auf Fotos. Alle anderen liefern sich der Bewertung eines Gutachters aus. Wer das Risiko liebt, lässt den ganzen Vorgang filmen und läßt das Material dann ungeschnitten als hervoragendes Beweismittel auf seiner Festplatte und läd die geschnittene Version auf Youtube hoch. Die nächste Hausdurchsuchung kommt bestimmt.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Da Lob ich mir eine Rechtsschutzvs die das abdeckt, lohnt sich durchaus auch schonmal in anderen Bereichen des Lebens. ;-)

Irrglaube. Die Rechtsschutzversicherung kommt in den allermeisten dieser Fälle nicht auf. Der 0815 Rechtsschutzversicherungsvertrag versichert keine Vorsatzdelikte. § 17 TSK ist aber ein Vorsatzdelikt. Teurere Rechtsschutzversicherungen übernehmen den Versicherungschutz bei Vorsatzdelikten für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer die Tat nicht nachgewiesen wird. Das wäre dann bei einem Freispruch oder einer Einstellung nach § 170 II StPO. Die allermeisten Verfahren enden jedoch mit einer Einstellung nach § 153 StPO oder § 153a StPO. Das ist die Einstellung wegen geringer Schuld, mal mit, mal ohne Geldauflage. Wenn die Schuld auch gering ist. Es bleibt Schuld und damit ein Vorsatzdelikt. Also war es das dann mit dem Versicherungsschutz.

Eine Rechtschutzversicherung halte ich persönlich für eine sehr sinnvolle Versicherung, damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Nur hilft sie Angler beim § 17 TSG eben nichts.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Ich bin mir sicher dabei geht es darum den getöteten und Entnommenen!! Fisch zu wiegen und dies zu dokumentieren.

Ja so ist es, dass ihr übers Dokumentieren von zurückgesetzten Fischen diskutiert, hab ich wohl übersehen. Ist bei uns hier natürlich nicht vorgesehen.

Nur hilft sie Angler beim § 17 TSG eben nichts.

Na ja, gab auch genug Anzeigen, die nach § 170 II StPO eingestellt wurden, z.B. bei Schnupperangeln, Königsfischen, "Tatort" im Ausland, etc. .
dann müsste die Versicherung doch zahlen, oder.

Den Tierrechtlern geht es doch weniger um ne Verurteilung, sondern um schlechte Presse für die Angler.
 

Nemo

Heckbremser
nein sicherlich nicht . ich denke , es geht um die verwertbarkeit und höhere betriebskosten . einen fisch ewig zu hältern macht betriebswirtschaflich keinen sinn. die dicken brummer werden allenfalls als gladiatoren in put and take tüpeln nachgefragt
Ja so in dem Sinne meinte ich das. Hast du besser ausgedrücktthumbsup
 

Kolja Kreder

Mitglied
Hallo,



Na ja, gab auch genug Anzeigen, die nach § 170 II StPO eingestellt wurden, z.B. bei Schnupperangeln, Königsfischen, "Tatort" im Ausland, etc. dann müsste die Versicherung doch zahlen, oder.

Nur wenn du über eine Versicherung verfügst, die diese erweiternde Klausel enthält. Eine "normale" Rechtschutzversicherung deckt Vorsatzdelikte generell nicht ab, auch nicht, wenn sich deine Unschuld herausstellen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kolja Kreder

Mitglied
Ein Fenster für Karpfen ist m.E. sinnfrei. Aus Bewirtschaftungs- bzw. Verwertungssicht sind viele kleinere Karpfen besser, als weniger große. Ein Karpfen (egal, wie groß) wird in der Regel maximal 500g Gewicht pro Jahr zulegen. Damit legen 10 kg Karpfen, also 10 Karpfen je 1 kg bis zu 5 kg zu, während ein Karpfen mit dem Gewicht von 10 kg bestenfalls 500g Gewicht zulegt. In beiden Fällen scheißen aber 10 kg Karpfen in den Teich und belasten ihn damit.
 

knutwuchtig

Well-Known Member
Ein Fenster für Karpfen ist m.E. sinnfrei. .
mal abgesehen von der sinnvollen verwertung . wer würde den so eine boilie gemästete schwabbelkugel überhaupt verwerten ? .

ich meine gerade bei der karpfenfallenstellerei , (denn selbsthakmethoden auslegen wärend der angler im verammelten zelt schläft,oder filmchen schaut , ist für mich kein richtiges angeln ) tun sich doch genau die abgründe auf , die dem gesetzgeber die möglichkeit gibt , den anglern knüppel zwischen die beine zu werfen .
wenn man kiloweise über einen längeren zeitraum industriell gefertigtes futter ins wasser verklappt ,kann man das auch nicht wirklich naturschutz nennen .
dazu landet noch jede menge kleinscheiß im wasser . sleeves , bleihaltiges putty, boiliestopper usw . in wie weit man bei einer tagelangen session rücksicht auf brutvögel nimmt, liegt dann beim einzelnen und sein veranwortungsbewusstsein wie sonst auch .

ich hege da aber leise zweifel ! leider kann man auch anschließend beobachten, das kein dixi klo in der nähe war

natürlich gehe ich hier von meinen persönlichen erfahrungen am wasser aus . wo anders wird es sicher wesentlich besser laufen ;)

zumal unterm strich für die ganze aktion nur ein foto und ein eutrophiertes gewässer herausspringt .

verwertungsabsicht ? gaanz dünnes eis !

warum nicht mal karpfen richtig angeln ?
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Ein Karpfen (egal, wie groß) wird in der Regel maximal 500g Gewicht pro Jahr zulegen.

Würde ich so pauschal nicht zustimmen.

Beim Entnahmefenster geht es aber eh nicht um optimale Masterfolge, sondern um die Sicherung einer möglichst guten, natürlichen Reproduktion.

Damit dürfte sich das bei Karpfen in den meisten Gewässern eh erledigt haben.

Ansonsten hängt es halt vom jeweiligen Gewässer und Fischbestand ab, ob es sinnvoll eingesetzt werden kann oder nicht.

Pauschalregelungen wie in Hamburg wird es wohl es zumindest in Flächenstaaten m.E. eher nicht geben.

Ich fände es aber gut, wenn Bewirtschaftern wenigsten die Option zugestanden würde.

Argumente wie: "Neumodisch debberts Zeigs, des hamma nu nie gmacht, do kennt ja jeda kumma" halte ich nicht für zielführend.
 

Wingsuiter

Active Member
Ganz so klar ist es eben nicht: Zunächst unterstelle ich mal bei der geltenden rechtlichen Regelung, dass der Fang nicht verwertbar ist oder äußerhalb des Fensters liegt. Damit ist das zurücksetzen an sich ok. Jetzt zum Foto und der damit einhergehenden Verzögerung des Zurücksetzens.

Filmt oder fotografiert mich ein Kumpel beim Abhaken und Zurücksetzen tritt keine Verzögerung ein, also auch ok.

Bei eine Verzögerung und sei es nur eine Sekunde kommen jetzt drei unbestimmte Rechtsbegriffe ins Spiel, nämlich erhebliche, länger anhaltendes Leid. Unterstellt, die Zeit aus dem Wasser beeinträchtigt den Fisch, dann stellt sich nun die Frage, ab wie vielen Sekunden/ Minuten nach dem Abhaken beginnt nun

- Leid?
- erhebliches Leid?
- erhebliches länger anhaltendes Leid?

Diese Frage, wird der Richter immer durch einen Gutachter beantworten lassen und das nicht etwa, weil die Rechts und Sachlage besonders eindeutig ist. Wer hier auf der sicheren Seite sein will, setzt ohne Verzögerung zurück und verzichtet im Zweifel auf Fotos. Alle anderen liefern sich der Bewertung eines Gutachters aus. Wer das Risiko liebt, lässt den ganzen Vorgang filmen und läßt das Material dann ungeschnitten als hervoragendes Beweismittel auf seiner Festplatte und läd die geschnittene Version auf Youtube hoch. Die nächste Hausdurchsuchung kommt bestimmt.

Aber genau das ist ja das was ich die ganze Zeit sage, verzichtet man auf selbstgemacht Poser Fangfotos hat man so gut wie nichts zu befürchten. Insofern ist die Rechtslage ja schon klar oder nicht?
@Kolja Kreder wenn ich deinen veröffentlichten Beitrag mal verlinken darf https://www.lav-sachsen-anhalt.de/i...rte-diskussion-ein-kommentar-von-kolja-kreder
Genau das versuche ich ZF die ganze Zeit klar zu machen das was diese Sache betrifft alles geregelt ist. Wer dann ein Foto macht und es irgendwie anderen Zugänglich macht muss halt mit Konsequenzen rechnen.
Und ZF ist ja der Meinung das ein Entnahmefenster dort hilfreich ist. Und das ist es auf den Bereich des Catch&Release inkl Fangfotos eben nicht. Durch das Fenster wird sich an der Brisanz des Fangfotos absolut nichts ändern da immer noch die Frage des Leids im Raum steht.
Ein Entnahmefenster nützt vorallem den Gruppen die ich schon genannt habe und natürlich der Carphunter Fraktion die sowieso ohne Entnahmeabsicht angeln.

Irrglaube. Die Rechtsschutzversicherung kommt in den allermeisten dieser Fälle nicht auf. Der 0815 Rechtsschutzversicherungsvertrag versichert keine Vorsatzdelikte. § 17 TSK ist aber ein Vorsatzdelikt. Teurere Rechtsschutzversicherungen übernehmen den Versicherungschutz bei Vorsatzdelikten für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer die Tat nicht nachgewiesen wird. Das wäre dann bei einem Freispruch oder einer Einstellung nach § 170 II StPO. Die allermeisten Verfahren enden jedoch mit einer Einstellung nach § 153 StPO oder § 153a StPO. Das ist die Einstellung wegen geringer Schuld, mal mit, mal ohne Geldauflage. Wenn die Schuld auch gering ist. Es bleibt Schuld und damit ein Vorsatzdelikt. Also war es das dann mit dem Versicherungsschutz.

Eine Rechtschutzversicherung halte ich persönlich für eine sehr sinnvolle Versicherung, damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Nur hilft sie Angler beim § 17 TSG eben nichts.

Da geb ich dir Recht war auch mit der RV eher als Spaß gemeint, was aber , wenn auch sehr Unwahrscheinlich, möglich wäre die Kosten Einzuklagen nach § 469 StPO. Auch wenn die Aussicht auf Erfolg wohl eher gering ist, aber bei der Anzahl an unberechtigten Anzeigen Seitens Peta Bspw. Nicht komplett auszuschließen.

Wer ist jetzt als nächstes dran? Angler die Blei verwenden, oder Gummifische, oder Nylonschnüre usw.

Wer glaubt, dass Angelgegner nen Unterschied zwischen guter und böser Angler machen, ist m.E. auf dem Holzweg.

Und genau deshalb bin ich auch gegen Entnahmefenster. Das den Angelgegnern oder auch der Öffentlichkeit vernünftig zu verkaufen ist gar nicht so einfach. Versuch mal jemandem zu erklären warum du in Hamburg einen ü75 Hecht nichtmehr entnehmen darfst in NRW aber doch und erst den ü80 nicht.
Da werden nur weitere Verbote raus folge und die schwarzen Schafe werden trotzdem ihre Meter mit nach Hause nehmen.
LIeber die Freiheit die wir jetzt haben genießen und nicht nach weiter Einschränkungen brüllen
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

LIeber die Freiheit die wir jetzt haben genießen und nicht nach weiter Einschränkungen brüllen

Guter Witz.

Ich empfinde es nicht als Freiheit z.B. ne 65er Schleie oder ne 60er Nase und überhaupt jeden nicht irgendwie geschonten Fisch abschlagen zu müssen, weil das so in der AVFig steht.

Außerdem brüllt hier keiner nach weiteren Einschränkungen sondern es geht um Methoden nachhaltiger, dem Gewässer und Fischbestand angepasster Bewirtschaftung.

Versuch mal jemandem zu erklären warum du in Hamburg einen ü75 Hecht nichtmehr entnehmen darfst in NRW aber doch und erst den ü80 nicht.

Versuch mal jemand zu erklären, warum auf der einen Rheinseite der Zander keine Schonzeit hat, aber auf der anderen sehr wohl.

Oder warum es für Eltern schulpflichtiger Kinder ne ziemliche Katastrophe ist, den Wohnsitz von Bremen nach Bayern verlagern zu müssen.

Oder warum Bayern jedes Jahr Milliarden an andere Bundesländer überweisen muss.

Föderalismus in Reinkultur.
 

Wingsuiter

Active Member
Also Schonzeiten und Schonmaße allgemein abschaffen?
Natürlich nicht! Aber hättest du gelesen was ich am Anfang geschrieben hab wüsstest du das es mir darum geht, das ein individuell ans Gewässer angepasstes Entnahmefenster von Nöten wäre aber wohl nur sehr unwahrscheinlich umsetzbar ist!

Hallo,
Guter Witz.

Ich empfinde es nicht als Freiheit z.B. ne 65er Schleie oder ne 60er Nase und überhaupt jeden nicht irgendwie geschonten Fisch abschlagen zu müssen, weil das so in der AVFig steht.

Außerdem brüllt hier keiner nach weiteren Einschränkungen sondern es geht um Methoden nachhaltiger, dem Gewässer und Fischbestand angepasster Bewirtschaftung.

Ja super warum machen wir nicht einfach komplett ein ganzheitliches Schonmaß. Sprich der FIsch ist komplett geschützt. Dann brauchst du die 65er Schleie oder 60er Nase nicht abschlagen.
Ende vom Lied wird aber sein dass du gar nicht mehr angeln darfst!

Und wie ihr nach weiteren Einschränkungen brüllt. Für mich stellt es eine dar, wenn ich nichtmehr selbst entscheiden kann welchen Fisch über dem Mindestmaß ich mitnehme und welchen nicht.
Les mal bitte Koljas Artikel da wirst du sehen, dass du die 65er Schleie oder die 60er Nase jetzt auch schon zurücksetzen darfst und nicht abschlagen musst.
Spar dir nur einfach das Trophäenfoto dabei!
Es gibt nämlich nach Gesetz kein Abknüppelgebot!
 

Nemo

Heckbremser
Aber genau das ist ja das was ich die ganze Zeit sage, verzichtet man auf selbstgemacht Poser Fangfotos hat man so gut wie nichts zu befürchten.

LIeber die Freiheit die wir jetzt haben genießen und nicht nach weiter Einschränkungen
Aber genau das ist ja das was ich die ganze Zeit sage, verzichtet man auf selbstgemacht Poser Fangfotos hat man so gut wie nichts zu befürchten. Insofern ist die Rechtslage ja schon klar oder nicht?
@Kolja Kreder wenn ich deinen veröffentlichten Beitrag mal verlinken darf https://www.lav-sachsen-anhalt.de/i...rte-diskussion-ein-kommentar-von-kolja-kreder
Genau das versuche ich ZF die ganze Zeit klar zu machen das was diese Sache betrifft alles geregelt ist. Wer dann ein Foto macht und es irgendwie anderen Zugänglich macht muss halt mit Konsequenzen rechnen.
Und ZF ist ja der Meinung das ein Entnahmefenster dort hilfreich ist. Und das ist es auf den Bereich des Catch&Release inkl Fangfotos eben nicht. Durch das Fenster wird sich an der Brisanz des Fangfotos absolut nichts ändern da immer noch die Frage des Leids im Raum steht.
Ein Entnahmefenster nützt vorallem den Gruppen die ich schon genannt habe und natürlich der Carphunter Fraktion die sowieso ohne Entnahmeabsicht angeln.



Da geb ich dir Recht war auch mit der RV eher als Spaß gemeint, was aber , wenn auch sehr Unwahrscheinlich, möglich wäre die Kosten Einzuklagen nach § 469 StPO. Auch wenn die Aussicht auf Erfolg wohl eher gering ist, aber bei der Anzahl an unberechtigten Anzeigen Seitens Peta Bspw. Nicht komplett auszuschließen.



Und genau deshalb bin ich auch gegen Entnahmefenster. Das den Angelgegnern oder auch der Öffentlichkeit vernünftig zu verkaufen ist gar nicht so einfach. Versuch mal jemandem zu erklären warum du in Hamburg einen ü75 Hecht nichtmehr entnehmen darfst in NRW aber doch und erst den ü80 nicht.
Da werden nur weitere Verbote raus folge und die schwarzen Schafe werden trotzdem ihre Meter mit nach Hause nehmen.
LIeber die Freiheit die wir jetzt haben genießen und nicht nach weiter Einschränkungen brüllen

Du hast überhaupt nicht verstanden, was ich meinte.

Natürlich ändert das Entnahmefenster nichts an der Frage, ob ein Foto ok ist ist oder nicht.
Hier kommen einige nicht eindeutig geklärte Rechtsfragen zusammen, ganz egal, was deine persönliche Meinung dazu ist.

Wenn du jetzt ernsthaft aus alldem die Schlussfolgerung gezogen hast, dass ich meine, dass gegenüber der bisherigen Regelung ein Entnahmefenster ein Foto rechtfertigen würde, dann ist dir nicht zu helfen.
Nimm Blutdrucksenker oder nimm dir einfach die Zeit zu Lesen und Nachzudenken bevor du antwortest.

Und fühl dich mal nicht zu sicher auf deinem hohen Ross. Die bisherigen Regelungen sind unklar genug, so dass dich ein Petrajünger bei jedem maßigen releasten Fisch anschwärzen könnte und du deinen grundsätzlichen Entnahmewillen dem Richter erklären kannst.
Auch wenn das vermutlich gut ausgehen wird, den Ärger und die Kosten hast du am Bein, siehe Beiträge von Kolja.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wingsuiter

Active Member
Du hast überhaupt nicht verstanden, was ich meinte.

Natürlich ändert das Entnahmefenster nichts an der Frage, ob ein Foto ok ist ist oder nicht.
Hier kommen einige nicht eindeutig geklärte Rechtsfragen zusammen, ganz egal, was deine persönliche Meinung dazu ist.

Wenn du jetzt ernsthaft aus alldem die Schlussfolgerung gezogen hast, dass ich meine, dass gegenüber der bisherigen Regelung ein Entnahmefenster ein Foto rechtfertigen würde, dann ist dir nicht zu helfen.
Nimm Blutdrucksenker oder nimm dir einfach die Zeit zu Lesen und Nachzudenken bevor du antwortest.

Und fühl dich mal nicht zu sicher auf deinem hohen Ross. Die bisherigen Regelungen sind unklar genug, so dass dich ein Petrajünger bei jedem maßigen releasten Fisch anschwärzen könnte und du deinen grundsätzlichen Entnahmewillen dem Richter erklären kannst.

Ich weiß ja nicht warum du hier persönlich wirst aber scheint ja anscheinend deine Art zu sein. Da habe ich auch keine Lust weiter mit dir zu diskutieren. Schade dass mal wieder kein Meinungsaustausch auf kameradschaftlicher Ebene möglich ist, haben wir schließlich alle das gleiche Hobby.
Ich weiß, dass du dich nicht nur auf ein Foto beziehst, damit habe ich mich nur auf deine „Dokumentation“ bezogen aber auch dir gebe ich nur mal den Tipp den Artikel von Kolja zu lesen.
Danach kannst du gerne schreiben was die deiner Meinung nach noch nicht eindeutig geklärten Rechtsfragen sind.

Und ersten sitze ich nicht auf einem hohen Ross, dass brauch ich mir von dir nicht sagen zu lassen und zweitens bin ich mir ziemlich sicher das ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege und brauche mir definitiv keine Gedanken zu machen, jemals Ärger wegen eines releasten Fisches zu bekommen.
Du weißt weder wie ich angel noch wie ich mit dem gefangenen Fisch umgehe, da du mich nicht kennst, also unterrichte mich bitte wo du deine Expertise her nimmst?
 

torstenhtr

Active Member
Deswegen nochmals und im Sinne einer Vertiefung der Hinweis auf ''Nachhaltiges Management von Angelgewässern: Ein Praxisleitfaden'' von Robert Arlinghaus et al., ua meiner Person, was den juristischen Part betrifft. Online verfügbar über das IGB Berlin als Heft 30/ 2017.
https://www.igb-berlin.de/sites/def...wnload-files/IGB_Bericht_Heft_30_2017_web.pdf

Leider gibt sich kaum ein "Angler" mehr Mühe als die Überschrift zu lesen, ansonsten wären solche Kommentare kaum zu erklären. Zumal dort Vor-/Nachteile ausführlich beschrieben werden.

Dazu passend ist folgendes Zitat (siehe S. 97):

[..] Ein relevantes Argument gegen Entnahmefenster lautet, dass viele Angler ein Interesse haben, auch die großen Fische mit nach Hause zu nehmen. Die hohe konsumtive Grundhaltung der meisten deutschen Angler (Ensinger et al. 2016) ist wohl ein gewichtiger Hauptgrund, warum Entnahmefenster in vielen Vereinen bisher nicht umgesetzt worden sind. Darüber hinaus ist das Thema „Entnahmefenster“ in Deutschland eng mit dem Reizthema „illegales Catch-and-Release großer Fische“ bzw. „Förderung des Trophäenangelns“ (Arlinghaus 2014) verwoben (Kapitel 7). Das steht einem sachlichen Dialog gerade auf Behörden- oder Verbandsebene massiv und auch unnötig (vgl. Kapitel 7) entgegen.[..]

Unklar, warum hier Ängste/voreilendes Gehorsam wegen Fangbildern geschürt werden .. wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige?
 
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