Georg Baumann

Well-Known Member
Mefo auf Ebay.jpg


Unser Leser Jens W. schickte uns einen Ausdruck einer Ebay-Anzeige. Wörtlich: "Fangfrische Meerforellen, Regenbogenforellen, Heringe, usw. gelegegentlich abzugeben. Auf Wunsch auch frisch geräuchert."
Die Anzeige wurde gemeldet und von Ebay umgehend entfernt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Verkauf geangelter Fische in ganz Deutschland verboten ist. Weiß hier jemand, ob es eine einheitliche Rechtsquelle gibt oder regelt das wieder mal jedes Bundesland selbst? Egal wie - so bekloppt, das über einen öffentlichen Marktplatz zu versuchen, muss man erstmal sein. Welche Konsequenzen das für den Anbieter hat, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
 

Seele

Böhser Siluro
Teammitglied
Das ist üblich, dass die Leute ihre Fische verkaufen. Seitens Ebay passiert da 0,0.
Evtl sollte man sich zusammen tun und alle Anzeigen melden, vielleicht passiert dann mal was. Denn gerade die Kühlkette ist da bei den Meisten sicher nicht eingehalten worden. Sind für mich keine richtigen Angler die ihre Fische "gewerblich" verkaufen.

Hier mal ein Beispiel:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-forelle-geräuchert/k0
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Hallo Georg, wir hatten ja hier bereits einen solchen Fall mal thematisiert und @TeeHawk Hawk und auch ich sind dort aktiv geworden, ich glaube es war auch noch ein Moderator von der Facebookgruppe Angeln in MV engagiert.

Bei solchem Verhalten sollte man restriktiv gegen vor gehen, @TeeHawk hatte dazu auch eine allgemein gehaltene Antwort vom Lallf erhalten, vielleicht meldet er sich ja mal dazu und ihr könntet das Thema mal aufgreifen. So könntet ihr ja mal grundsätzlich hinterfragen, welche Handhabe die Behörden haben und bereit sind auch anzuwenden.

Ob jemand dann Regenbogner aus einer Teichwirtschaft anbietet, oder Wildfangtiere macht für mich schon einen Unterschied aus.
 

TeeHawk

Active Member
Wir sind hier 2018 bei einem ähnlichen Fall aktiv geworden:

Zitate aus dem damaligen Schriftverkehr:
...
Eine illegale Vermarktung liegt dann vor, wenn die grundsätzlichen Regeln des Vermarktungsrechtes missachtet werden (Fänge aus Freizeitfischerei, Hehlerware, gewerbliches Handeln ohne Gewerbeanmeldung etc.). Da Herr X nicht als Fischhändler bekannt ist, besteht der Verdacht, dass es sich um nicht legale Aktivitäten handeln könnte.
...
Das Verfahren wurde hier im Jan. 2019 durch eine Sanktion abgeschlossen.
...

Wenn man weiter am "Stuhl" der Freizeitangler sägen will, dann macht man solch einen Unsinn und verkauft geangelten Fisch illegal privat. Ich kann so ein Verhalten nicht nachvollziehen. Von einer Flasche Wein als Dankeschön vom Nachbarn für einen schönen geangelten Dorsch oder ein paar Heringen rede ich nicht, sondern von eindeutig gewerblichem Handel mit von Freizeitanglern geangelten Fisch.

Und nein, ich weiß nicht, was konkret die Sanktion war.
 

u-see fischer

Traurig ich bin
Denke, dass der Verkauf von Fisch grundsätzlich für den Angler verboten ist. Allein aus hygienetechnischen Gründen, es werden ja Lebensmittel angeboten. Der Handel mit Lebensmittel unterliegt strengen Kontrollen und ist immer auch meldepflichtig.
Keine Ahnung wie das ganze dann noch Steuerrechtlich aussieht,
 

thanatos

Well-Known Member
die gefangenen Fische sind nur für den Eigebedarf zu verwenden - steht in meiner aktuellen Angelberechtigung.
zu Ostzonenzeit stand drin - gefangene Fische dürfen weder verschenkt noch verkauft werden .
Wie deute ich jetzt Eigenbedarf - tausche ich nun gegen Geld oder ne Buddel Rum - ist das auch Eigenbedarf :sneaky:sleep
 

Salmonidenangler

Well-Known Member
In Bayern komplett verboten, meines Wissens nach in vielen anderen Bundesländern auch. Solchen Leuten gehört der Schein entzogen!
 

bonobo

Well-Known Member
So etwas macht man nicht, ganz klar. Überlege nur, ob der Verkauf von selbst gefangenen Fischen bei ebay den Anglern mehr schadet als die Verbreitung und Diskussion dieser A(u)ktion.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Das Thema stand an für sich nicht zur Diskussion - Georgs Hauptanliegen lag in folgender Frage:

Weiß hier jemand, ob es eine einheitliche Rechtsquelle gibt oder regelt das wieder mal jedes Bundesland selbst?
 
G

Gelöschtes Mitglied 207125

Guest
Nein das macht man als treuer Bürge nicht. Lieber mit Grillhähnen dealen,da kräht kein Hahn danach. Oder mit Karpfen und anderen "wertlosen" Fisch,da bleibt für jeden was übrig.:XD
 

Taxidermist

Well-Known Member
Weiß hier jemand, ob es eine einheitliche Rechtsquelle gibt oder regelt das wieder mal jedes Bundesland selbst?

Das Ganze nennt sich Lebensmittelrecht und ist wohl nicht mal Bundessache, sondern sogar EU-Recht!
Für diese E-Bay Angebote kommt dies hier wohl zur Anwendung:

wurde von der EU das sogenannte Hygienepaket verabschiedet:

  • VO (EG) Nr. 852/2004 (allgemeine Hygienevorschriften)
  • VO (EG) Nr. 853/2004 (spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs)

Meine Meinung; die Leute die über E-Bay selbst gefangene Fische anbieten stehen mit einem Bein im Knast, oder müssen zumindest mit hohen Geldstrafen rechnen!
Wenn jemand schlecht wird von dem Fisch und dieses gemeldet wird, wird es sicherlich als gewerblich gewertet, denn es ist ja Geld geflossen.
Ich weiß nicht, ob diese Verkäufer eine Kühlkette z.B. garantieren können?
Ein solches Paket kann auch mal ein paar Stunden auf einer Rampe in der Sonne stehen, oder etwa ein WE in einem Lager neben dem Heizkörper verbringen?
Auch Räucherfisch kann dann Schaden nehmen!
Ich verstehe nicht, dass man wegen ein paar Euro ein solches Risiko eingeht?

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Taxidermist

Well-Known Member
Jäger, bzw. Jagdpächter dürfen ihr Wild verkaufen.
Dazu müssen sie aber entsprechende Räumlichkeiten, Kühlung, Gerätschaften zur Verarbeitung, die sich in nichts von denen in einer Metzgerei unterscheiden, nachweisen können.
Da ist man dann schnell mal bei Investitionskosten von (mindestens!) 10-15000 Euro.
Ich bezweifle, dass diese Fopu-Hansels über entsprechende Hygene Standards verfügen, oder sich überhaupt darüber Gedanken machen?

Jürgen
 

Nemo

Heckbremser
Das Ganze nennt sich Lebensmittelrecht und ist wohl nicht mal Bundessache, sondern sogar EU-Recht!
Für diese E-Bay Angebote kommt dies hier wohl zur Anwendung:



Meine Meinung; die Leute die über E-Bay selbst gefangene Fische anbieten stehen mit einem Bein im Knast, oder müssen zumindest mit hohen Geldstrafen rechnen!
Wenn jemand schlecht wird von dem Fisch und dieses gemeldet wird, wird es sicherlich als gewerblich gewertet, denn es ist ja Geld geflossen.
Ich weiß nicht, ob diese Verkäufer eine Kühlkette z.B. garantieren können?
Ein solches Paket kann auch mal ein paar Stunden auf einer Rampe in der Sonne stehen, oder etwa ein WE in einem Lager neben dem Heizkörper verbringen?
Auch Räucherfisch kann dann Schaden nehmen!
Ich verstehe nicht, dass man wegen ein paar Euro ein solches Risiko eingeht?

Jürgen

http://forum.fischundfang.de/viewtopic.php?f=1&t=8497&sid=f9ff89fa65d15f528df9a22a1cad6603&start=15
Falls man andere Foren hier nicht verlinken darf, bitte ich um Entschuldigung und Entfernung des Links, ansonsten gibt es auf dieser Seite einen guten Beitrag, der ebenfalls auf die EU-Hygienevorschriften/Lebensmittelgesetze verweist bzw. das in Verkehr bringen von Lebensmitteln aus Wildtieren etc.
Beim Verweis auf die LFischVO NRW liegt der Kamerad falsch, der genannte § (nach Neufassung ein anderer) bezieht sich auf Köderfische.

Darüber hinaus ist es vermutlich auf jedem Erlaubnisschein vermerkt, dass der Fang nicht verkauft werden darf

Wenn ein Hobby-Angler also Fische verkauft (egal ob gegen Geld, Waren oder Dienstleistungen), kann er Ärger mit den Ordnungsbehörden, Lebensmittelbehörden, Finanzbehörden, Veterinäramt und Fischereiberechtigten bekommen. Viel Spaß:surprised.

Es kann natürlich sein, dass alles angemeldet und ganz regulär ist, das kann man natürlich von außen nicht immer so einfach erkennen. Aber wer würde so denn Fisch kaufen?:O_o Dann doch lieber zu Verleihnix.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jason

Well-Known Member
Manche Leute kriegen den Hals nicht voll. Das ist so, und wird auch immer so bleiben.
Ich frage meine Nachbarn schon mal, bevor ich zum angeln gehe ob sie Lust auf eine Forelle haben. Würde mir niemals einfallen Geld dafür zu nehmen.

Gruß Jason
 
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