Georg Baumann
Well-Known Member
Unser Leser Jens W. schickte uns einen Ausdruck einer Ebay-Anzeige. Wörtlich: "Fangfrische Meerforellen, Regenbogenforellen, Heringe, usw. gelegegentlich abzugeben. Auf Wunsch auch frisch geräuchert."
Die Anzeige wurde gemeldet und von Ebay umgehend entfernt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Verkauf geangelter Fische in ganz Deutschland verboten ist. Weiß hier jemand, ob es eine einheitliche Rechtsquelle gibt oder regelt das wieder mal jedes Bundesland selbst? Egal wie - so bekloppt, das über einen öffentlichen Marktplatz zu versuchen, muss man erstmal sein. Welche Konsequenzen das für den Anbieter hat, entzieht sich leider meiner Kenntnis.