Eine Meldung am Wochenende, die uns fassungslos macht!
Wir haben bereits in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Schonzeit ohne angemessene Ausgleichszahlungen das Ende der Hochseeangelfischerei an unserer Ostseeküste wäre. Was würde der Wegfall der Hochseeangelschiffe für alle Meeresangler bedeuten?
Die Auswirkungen würden wir alle zu spüren bekommen, ob Angler oder Urlauber. So würde sich in Heiligenhafen sicherlich sehr schnell der Kommunalhafen verändern. Das Einlaufen der Hochseeangelschiffe ist heute immer noch ein Anziehungspunkt für viele Touristen und bringt auch Umsatz für alle am Hafen befindlichen Geschäfte, ob Eismann oder Fischbrötchenstand. Wie würde sich also das gesamte Bild und das maritime Flair in der Zukunft darstellen?
Die Angelgeschäfte wären auch betroffen. Würden die Fachgeschäfte an unseren Küsten das wirtschaftlich verkraften können? Wir sagen ganz klar nein! Somit wäre der Spinnfischer, der Brandungsangler oder auch der Kleinbootangler betroffen. Ohne Fachgeschäfte keine Köder, kein Zubehör oder keine Reparatur.
Eine Schonzeit für Dorsche ist selbst in der Wissenschaft umstritten. Bis heute gibt es keine verlässlichen Zahlen über die Fänge der Freizeitfischerei in den Monaten Februar und März und schon gar keine Fangmengen zum Laichdorsch. Sollte man also bevor man eine solche Maßnahme fordert, nicht erst einmal einen Nutzen für den Dorschbestand darstellen? Der ist für uns nicht erkennbar, denn die Fänge von uns Anglern in diesem Zeitraum sind gemessen am Dorschbestand einfach ein zu gering und haben einen (fast) nicht messbaren Einfluss an der fischereilichen Sterblichkeit. Zudem wären mit einer Schonzeit auch die Spinnfischer, Kleinbootangler und Brandungsangler betroffen. Für uns wäre es übrigens neu, dass Brandungsangler oder Spinnfischer in den typischen Laichgründen fischen. Aber da scheinen die Verantwortlichen des LAV M-V andere Fakten vorliegen zu haben. Oder will man mit der Forderung einfach mal wieder nur den Angeltourismus schädigen? Wir unterstützen selbstverständlich Maßnahmen, die nachgewiesene positive Auswirkungen auf Dorschbestände haben und geringste Auswirkungen für Angler haben, doch in diesem Fall ist es ja genau umgekehrt. Die Forderung des LAV M-V bedeutet das Ende für viele Betriebe im Angeltourismus und das ohne messbare Erfolge für den Dorschbestand.
Übrigens sollten wir hierbei nicht unberücksichtigt lassen, dass seit diesem Jahr die Schonzeit für die Berufsfischerei aufgehoben wurde- und wir Angler sollen jetzt zu Hause bleiben? Denn die Forderung nach einer Schonzeit für Angler kann von der Politik ja auch umgesetzt werden, wenn die Berufsfischerei keine Schonzeit hat. Also droht uns eine neue Beschränkung bzw. Sondermaßnahme nur für Angler?
Nahezu lächerlich wird es dann, wenn man bereits heute als Ausgleich für eine Schonzeit hierfür eine Erhöhung des Baglimit auf 10 Dorsche fordert. Wie verändert sich denn hierdurch die fischereiliche Sterblichkeit, die ja unbestritten für die Bestände verantwortlich ist? Ob sich die Damen und Herren damit überhaupt einmal beschäftigt haben? Interessant ist hierbei natürlich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine offiziellen Zahlen von ICES zum aktuellen Dorschbestand gibt. Die Empfehlungen für 2020 werden Ende Mai veröffentlicht. Hält also die positive Entwicklung des Dorschbestandes in der westlichen Ostsee wäre ja eine vollständige Abschaffung des Baglimit denkbar- und der LAV M-V fordert bereits jetzt und ohne Fakten ein Baglimit von 10? Das zeigt die Kompetenz einer „Anglervertretung“. Das ist für uns nicht zu entschuldigen und ein Angriff auf uns Meeresangler und den Angeltourismus an unseren Küsten in Schleswig- Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Ein Mindestmaß von 45cm hört sich ja grundsätzlich nicht unvernünftig an, doch sollten wir die Entscheidung bitte auch zukünftig den Anglern vor Ort überlassen! Ein Dorsch von 38cm ist ein fantastischer Kochfisch und ja, mit etwas Übung erhält man sogar tolle Filets aus dem Fisch. Es gibt Dorsche, die mit 38cm Länge mehr Fleisch auf den Gräten haben als Fische von 45cm Länge. Zumindest sind das unsere Erfahrungen aus der Praxis!
Viele Bootsangler und Kutterangler haben für sich bereits vor Jahren höhere persönliche Mindestmaße festgelegt, was wir natürlich begrüßen, aber für einen Brandungsangler sind 38cm doch schon ein vernünftiges Maß, oder? Grundsätzlich würden bei einer Erhöhung des Mindestmaßes die Entnahmen der Angler um ca. 1/3 zurückgehen oder anders ausgedrückt 1/3 der Angler weniger Dorsche entnehmen, also Schneider bleiben! Ist das motivierend?
Zum Schluss möchten wir darauf hinweisen, dass die Minderfänge der Angler auch zukünftig nicht der Bestanderholung dienen werden, da jeder von Anglern nicht entnommene Dorsch der Fangmenge der Fischerei zugerechnet wird. Wenn wir dann also die Vorteile der selektiven Fischerei mit der Handangeln berücksichtigen, wirkt sich also jeder nicht durch Angler entnommene Dorsch sogar negativ auf die zukünftige Bestandsentwicklung (Beifang/ Discard) aus.
Wir können die Forderung der Verantwortlichen in den Verbänden heute genauso wenig nachvollziehen, wie bereits bei den ersten Forderungen zur „Agenda 45-0-10“. Wir haben den LAV MV bereits damals schriftlich darauf hingewiesen und gebeten, diese Forderungen aufzugeben, da sie keine positiven Auswirkungen für den Dorschbestand haben werden. Doch man sitzt anscheinend mit der eigenen gesicherten Existenz im trocknen und muss sich keine Sorgen um die eigene Zukunft machen. Doch muss man trotzdem Forderungen stellen, die die Existenzen von Familien zerstören und uns Angler insgesamt betreffen? Wer gibt dem LAV MV das Recht und sprechen die im Namen von uns Anglern? Wir sagen ganz klar NEIN! NEIN zu Forderungen und Einschränkungen für Angler, die ohne Nutzen einen gesamten Bereich der Freizeitfischerei zerstören! Stoppt diesen Wahnsinn!