Angelkarte und Fischereischein vergessen

Hallo zusammen,

vor ca. 4 Stunden bin ich los zum angeln.
Nach einer halben Stunde bemerkte ich, das ich meine Papiere vergessen habe.
Etwas panisch.... packte ich sofort zusammen.
Was würde mir passieren, wenn ich evtl. kontrolliert worden wäre?
 
G

Gelöschtes Mitglied 207125

Guest
Guck doch mal in GO des Vereines. Glaube nicht das da groß was passiert wäre,Du hast ja alles und kannst das Zeug später vorlegen. Manche drohen bei unvollständigen Papieren mit bis zu 6 Monaten Sperre.

Ich wäre nicht "geflüchtet" ,sondern hätte mir gemütlich die Sonne auf´n Bauch scheinen lassen.

Und jetzt bitte die Wissenschaftler:D
 

Nemo

Heckbremser
Für BW weiß ich es nicht genau, in NRW ist es eine Ordnungswidrigkeit. Genaue Bußgeldhöhe unbekannt, wird im Einzelfall festgelegt.
Maximum sind hier 5.000€, aber das wird beim reinen Vergessen vermutlich nicht fälligsmile01

Habe kurz nachgesehen: In BW ist es wohl genauso, Ordnungswidrigkeit ist bereits beim nicht mitführen des Erlaubnisscheins gegeben.
Steht in 51 FischG BW
 
Zuletzt bearbeitet:

Toni_1962

freidenkend
Wenn ein Kontrolleur des Vereins dich kontrolliert: Siehe vereinsinterne Strafen (müssen vereinsrechtl. in Satzung vorgesehen und in Höhe dann z.B. in Gewässerordnung oder auf Fischereierlaubnisschein etc. spezifiziert)
Wenn staatl. Kontrolleur oder Polizei (derzeit sehr aktiv an den Gewässern bei uns, da gerade "Invasion an "Schwarzanglern"): In Bayern "Keinen Fischereischein bei sich geführt oder nicht ausgehändigt" => Bußgeld bis 5000 €
 
G

Gelöschtes Mitglied 207125

Guest
... und die Kassen sind ja seit ein paar Jahren überall klamm...
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Auch da kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an. Das bedeutet eben nicht dass jeder 5000 € zahlen muss. An unserer Strecke wäre ich entspannt, wenn mich da wer kontrolliert läuft es so: "und, el potto, beissense?"
An der IG Strecke mit 3 Vereinen würde ich es mir verkneifen
 
Das klingt ja nicht so toll...
Gott sei Dank, bin ich gleich gegangen:(
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo zusammen,

vor ca. 4 Stunden bin ich los zum angeln.
Nach einer halben Stunde bemerkte ich, das ich meine Papiere vergessen habe.
Etwas panisch.... packte ich sofort zusammen.
Was würde mir passieren, wenn ich evtl. kontrolliert worden wäre?

Hallo,

ist verschieden. Mein Neffe fischte mal mit abgelaufenem staatlichen Fischereischein, bei vorhandenem Erlaubnisschein. Bei einer Polizeikontrolle war ein Ordnungsgeld von 60 Euro fällig.
Wenn Du bei uns (Verein) den Erlaubnisschein nicht dabei hast und Du bist bekannt, wirst Du lediglich vom Wasser verwiesen, da dann auch das im Erlaubnischein integrierte Fangbuch fehlt, in welches jeder entnommene Fisch (ausser Köderfische) einzutragen ist, zwecks Kontrolle zur Einhaltung der Fangbbeschränkung.
Bis Du nicht bekannt, wirst Du erst mal als Schwarzfischer angesehen und dann wird es erst mal unangenehm.
Ich würde ohne Papiere nicht fischen.

Petri Heil

Lajos
 

Serdo

Active Member
Also ich hab da schon ganz scharfe Hunde erlebt. Da reichte es nicht, dass die Papiere im Auto waren (also nicht mal zuhause vergessen, sondern wirklich nur ein paar Hundert Meter entfernt!). Nein, sie hätten am Mann mitgeführt werden müssen. Wie hoch das Bußgeld war, weiß ich nicht mehr, aber der Kollege musste zahlen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Werte Herren Anglerkollegen, das ich als Nichtjurist die genannte Summe von 5000 Euro relativieren muss ist doch nicht in Ordnung.

Ja der Betrag könnte in Betracht kommen, aber doch nicht, wenn jemand den Schein erworben hat und zu einem späteren Termin nachweisen kann.

Das wäre ein Betrag, den man zahlen müsste, wenn man bereits eine Vorgeschichte mit ähnlichen Verfehlungen vorzuweisen hat und alle vorher ergriffen Maßnahmen nicht gegriffen haben.

Ich hätte sicher den Angeltag nicht von mir aus abgebrochen und wäre erschüttert, wenn bei Nachlieferung der Erlaubnis ein Betrag gefordert worden wäre, der größer als zweistellig ausfallen würde.

Edit: in MV kann ich sowohl die Erlaubnis digital erwerben und bin nicht verpflichtet diese auszudrucken, digital reicht und selbst den Touristenfischereischein kann ich digital erwerben und mit mir führen.

Da habt ihr in Bayern ja Glück, das keiner auf Steintafeln als Original besteht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Toni_1962

freidenkend
Bayern und BW (TE) sind da gleich.
Nachträglicher Nachweis ist sowieso nötig, denn wenn dann nichts nachgewiesen werden kann, dann liegt eine Straftat vor, somit Bußgeld ade ;)

Fahrzeugscheine und auch Führerscheine bim Strassenverkehr, auch Pass und Perso am Flughafen usw. sind auch auf Steintafeln bei uns in Bayern und auch in BW ... ach wie bin ich froh, dass doch einige inzwischen so fortschrittlich sind, dass sie das Handy mit Foto haben, denn dieses vergisst man ja nicht, so als modernen Mensch ...
wobei meine altertümlichen Papiere leichter sind als mein Smartphone ... aber eben soooooooo altmodisch ... es lebe der Fortschritt, aber was wenn ich auch diesen vergesse?
 

Papamopps

Well-Known Member
Leider gehöre ich selbst mit 41 zu der Generation, die gerne das Portemonaie vergisst, aber nicht das Smartphone.
Zwecks Kontakt zur Frau, zu den Kindern, zum Fotos machen.

Und ja, bezahle via Handy, checke ein via Handy, habe sogar einen Kalendar auf dem Handy und nicht mehr als Papier.
Kaufe sogar Angelkarten onlien und führe diese dann mit Barcode mit mir rum.

Und das Dokument weist nur die Daten auf, die auf dem Amt "hinterlegt" sind. Also auch wenn ich den Schei mal verliere...habe ich immer die Chance einen neuen zu beantragen.

Mannomann....ich bin ein Smombie.;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Mal Spaß bei Seite, welches Bußgeld würdest du erwarten? Und würdest du weiter angeln?
 

Toni_1962

freidenkend
Nein, biste nicht ;)
... aber wenn'st damit eincheckst, deinen Perso hast trotzdem noch auf Papier ;)
nur warum vergisst du das Handy nicht? den Führerschein nicht, wennst zu angeln fährst, deine Fahrzeugpapiere nicht? Deine Köder nicht? Deine Ruten nicht? ... Ob digital oder nicht, für mich nur Ausreden ala "wenn es anders wäre, wäre ich anders" ;) ;)

Ich habe meine Papiere mit der Köderbox in der Umhängespinntasche und gut ist es.
 

Nemo

Heckbremser
Werte Herren Anglerkollegen, das ich als Nichtjurist die genannte Summe von 5000 Euro relativieren muss ist doch nicht in Ordnung.

Ja der Betrag könnte in Betracht kommen, aber doch nicht, wenn jemand den Schein erworben hat und zu einem späteren Termin nachweisen kann.

Das wäre ein Betrag, den man zahlen müsste, wenn man bereits eine Vorgeschichte mit ähnlichen Verfehlungen vorzuweisen hat und alle vorher ergriffen Maßnahmen nicht gegriffen haben.

Ich hätte sicher den Angeltag nicht von mir aus abgebrochen und wäre erschüttert, wenn bei Nachlieferung der Erlaubnis ein Betrag gefordert worden wäre, der größer als zweistellig ausfallen würde.

Edit: in MV kann ich sowohl die Erlaubnis digital erwerben und bin nicht verpflichtet diese auszudrucken, digital reicht und selbst den Touristenfischereischein kann ich digital erwerben und mit mir führen.

Da habt ihr in Bayern ja Glück, das keiner auf Steintafeln als Original besteht.

Werter Herr Anglerkollege und Nichtjuristkollege. Jeder, der diesen Betrag hier genannt hat, hat von einem Bußgeld BIS 5000 Euro geschrieben und auch entsprechend relativiert.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

@C&R Martin
Ich hätte vermutlich auch abgebaut und hätte die Papiere noch geholt. Das Risiko, sich unnötig Ärger einzuhandeln, besteht definitiv.
 

Papamopps

Well-Known Member
Nein, biste nicht ;)
... aber wenn'st damit eincheckst, deinen Perso hast trotzdem noch auf Papier ;)
nur warum vergisst du das Handy nicht? den Führerschein nicht, wennst zu angeln fährst, deine Fahrzeugpapiere nicht? Deine Köder nicht? Deine Ruten nicht? ... Ob digital oder nicht, für mich nur Ausreden ala "wenn es anders wäre, wäre ich anders" ;) ;)

Ich habe meine Papiere mit der Köderbox in der Umhängespinntasche und gut ist es.


Och...ich vergesse auch gerne mal andere Sachen...

Und ja, Papiere sind in der Angeltasche.
Aber mein Portemonaie gerne im Auto im Handschuhfach.
 
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