Geld ins Wasser werfen...

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
Als ich vor einigen Jahren mit dem Angeln (wieder) richtig angefangen habe, gab es einen Spruch, den ich mir direkt hätte hinter die Ohren schreiben sollen.
"Wer günstig kauft, kauft zwei Mal".

Und das ist bei vielen Dingen in der Angelbranche so. Auch da gibt es Grenzen und vieles bezahlt man für die Optik, Verpackung und den Namen. Aber dieser ganze "billig Ramsch", den man sich gerne durch gut platzierte Werbung oder in den Online-Shops in den passenden "Schnäppchen/Sale/Whatever" Rubriken andrehen lässt, ist oft großer Mist.

Das beste (bei dir im Beitrag zensierte) Beispiel ist Behr, die sehr viel Schrott auf den Markt hauen. Die Stahlvorfächer und ähnliche, die man in großen Verpackungen mit 80 Vorfächern zum Preis von 5 Vorfächern bekommt, sind großer Mist und sollten nicht Mal verkauft werden dürfen, da man damit eher Fische verangelt als zu landen.

Zum Glück gibts Foren, da kann man dann gut recherchieren oder vorher nachfragen, ob etwas taugt oder nicht.

Aber ja, ich glaube jeder Angler hat solche Fehler gemacht und auch heute noch werden sie gemacht.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Wobei gerade behr da sehr ambivalent ist. Die Wathosen sollen ok sein, was ich an Taschen etc gesehen habe hat mich auch überzeugt (gerade im Vergleich zu meiner Balzer Rutentasche wo gestern der letzte reissverschlussgriff abgerissen ist) aber tatsächlich: kauf nicht zu billigen Mist und im Zweifel tausch dich aus, gerne hier
 

Tikey0815

Loco del la Chub !
Teammitglied
Wobei ich vom Stationären Handel frustriert bin, wurde mit 30% Rabatt in den Laden gelockt und habe am Ende für ne Rute trotzdem 10% überm durchschnitts-Onlinepreis gezahlt. Mittlerweile mach ich mich über einen Artikel schlau und warte dann irgendwelche Rabattaktionen im Onlinehandel ab, dann schlag ich zu, dass sind dann meistens auch nicht die bemängelten Billig-Artikel. Im Laden wird ja meistens auch nur frei nach Schnauze beraten, Geheimtipps und so, Artikel die halt schnell raus müssen...
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Wenn man noch so gar keine Ahnung hat, ist ein Mentor immer eine gute Lösung. Zumindest hast du dann einen, den du anschnauzen kannst, wenn es schief ging. ;)
 

Michael.S

”Und eines Tages kommt hoffent
Da kann man auch noch die Laguiole Messer hinzufügen , ich finde die Klingenform ideal als Fischmesser , gibt es von ganz billig bis ganz teuer , auch als Sammlermesser ideal
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Laguiole ist vor allem das absolut perfekte Brotzeitmesser!

Und zum Filetiereisen ... das braucht beim Angeln kein Mensch. Das ist ein Werkzeug für die Küche, nach dem Fischen.
 

Stulle

Well-Known Member
Ein Vic, oder Wenger hat Mann sowieso immer in der Hosentasche, sonst würde er ja nackt das Haus verlassen. Mora sind die Arbeitsmesser schlechthin - am besten mit der Dreilagenklinge, wegen der Schärfe. Und ein Opinel No. 12 gehört in jedes Angelzeug.

Das ist die Pflicht. Die Kür fängt danach an. ;)

Vorsicht das öffentliche tragen von Messern ohne guten Grund ist nicht erlaubt.

Hat schon Handwerker in der Mittagspause erwischt.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Vorsicht das öffentliche tragen von Messern ohne guten Grund ist nicht erlaubt.

Hat schon Handwerker in der Mittagspause erwischt.
Vic und weniger sind 'Schweizer taschenmesser'iirc fallen die nicht drunter
 

Wurmbaader

Active Member
@Stulle
Das stimmt Gott sei Dank noch nicht.
Verboten ist aktuell das Führen von Messern mit einer Klingenlaenge von mehr als 12cm und einhaendig zu öffnende Messer, sobald diese fest zu arretiern sind, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt.
(Jagd, Berufsausuebung, Brauchtumspflege,etc.)
Ausnahme sind Sogenannte Sonderbezike z.B. Schulen, Rotlichtviertel, öffentliche Veranstaltungen usw. Dort kann/ ist auch das Fuehren kleinerer Messer verboten. Das macht aber ja auch Sinn.

Siehe WaffG § 42 und 42a
Bitte keinen Unsinn verbreiten der noch nicht beschlossen ist und hoffentlich nicht wird weil Unsinnig.

Grüße Wurmbaader

 

Stulle

Well-Known Member
@Stulle
Das stimmt Gott sei Dank noch nicht.
Verboten ist aktuell das Führen von Messern mit einer Klingenlaenge von mehr als 12cm und einhaendig zu öffnende Messer, sobald diese fest zu arretiern sind, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt.
(Jagd, Berufsausuebung, Brauchtumspflege,etc.)
Ausnahme sind Sogenannte Sonderbezike z.B. Schulen, Rotlichtviertel, öffentliche Veranstaltungen usw. Dort kann/ ist auch das Fuehren kleinerer Messer verboten. Das macht aber ja auch Sinn.

Siehe WaffG § 42 und 42a
Bitte keinen Unsinn verbreiten der noch nicht beschlossen ist und hoffentlich nicht wird weil Unsinnig.

Grüße Wurmbaader


Die rechtliche Situation in Deutschland sieht, je nach Art des Messers, unterschiedlich aus. So ist der Umgang mit Klappmessern erlaubt, jedoch das öffentliche Führen dieser, wenn es sich um feststellbare Einhandmesser handelt, nicht gestattet.

Das Führungsverbot nach dem Waffengesetz greift, sofern der Klappmechanismus einhändigt bedient und festgestellt werden kann.Außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks, müssen die Messer in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Handelt es sich um ein Einhandmesser, muss dieses in der Wohnung für andere unzugänglich und sicher gelagert werden (in einem Behältnis oder verschlossenen Schrank) und darf nicht offen herumliegen.

Das betrifft mich beruflich schon ein paar Jahre ist sogar bei der Firma durchgesprochen worden.
 

Stulle

Well-Known Member
Cuttermesser in der zollstocktasche im Supermarkt zb gibt schon Bußgelder.
 

Wurmbaader

Active Member
So absolut korrekt. Wenn du es allerdings Beruflich benoetigst sollte das aber auch kein Problem sein.
Taschenmesser und Feststehende bis 12cm sind aber definitiv kein Problem.
 

Wurmbaader

Active Member
Ja. Ein Kuttermesser ist laut Definition auch ein Einhandmesser.
Bescheuert aber wahr. Allerdings kenne ich keinen Polizist der sowas auch nur beanstanden würde. Und ich kenne ein paar.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

als Angler kann ich jederzeit ein Messer mit mir führen, da ich ja einen Bedarf nachweisen kann. Gilt natürlich nicht für Einhandmesser.
Zu den Einhandmesser-Unsinn noch, ich mache jedes meiner Taschenmesser (mit Ausnahme des Schweizers) mit einer Hand auf, obwohl dies keine sogenannten Einhandmesser sind. Beim Schweizer ist es mir auch einmal gelungen, dabei habe ich mich aber in den Finger geschnitten, weshalb ich da keinen zweiten Versuch machte:eek:.

Petri Heil

Lajos
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Ganz ehrlich. Wer wurde denn schon mal im Supermarkt, oder sonstwo "auf der grünen Wiese" spontan kontrolliert, ob er ein Gentlemanmesser in der Hosentasche hat? Das man damit nicht in den Flieger eincheckt, oder bestimmte Gerichtsverhandlungen besucht ist klar. Aber sonst??
 

knutwuchtig

Well-Known Member
Vic und weniger sind 'Schweizer taschenmesser'iirc fallen die nicht drunter


seit neuestem Doch !
@Stulle
Das stimmt Gott sei Dank noch nicht.
Verboten ist aktuell das Führen von Messern mit einer Klingenlaenge von mehr als 12cm und einhaendig zu öffnende Messer, sobald diese fest zu arretiern sind, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt.
(Jagd, Berufsausuebung, Brauchtumspflege,etc.)
Ausnahme sind Sogenannte Sonderbezike z.B. Schulen, Rotlichtviertel, öffentliche Veranstaltungen usw. Dort kann/ ist auch das Fuehren kleinerer Messer verboten. Das macht aber ja auch Sinn.

Siehe WaffG § 42 und 42a
Bitte keinen Unsinn verbreiten der noch nicht beschlossen ist und hoffentlich nicht wird weil Unsinnig.

Grüße Wurmbaader
https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/
 

Kochtopf

Chub Niggurath
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