„PeTA hat eine rote Linie überschritten. Ihr Aufruf ist verachtend. Das lassen wir uns nicht gefallen.“ sagt Dr. Thomas Klefoth vom Anglerverband Niedersachsen (AVN). Der Verband geht juristisch gegen die Tierrechtsorganisation vor.
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Die Tierrechtsorganisation geht mit äußerst diffamierenden Behauptungen gegen Angler vor. Die Realität sieht - zum Glück - ganz anders aus (Bild: AVN; Montage: Anglerboard)

Am 6. August veröffentlichte die Tierrechtsorganisation PeTA auf ihrer Online-Seite den Beitrag „Angler in Sicht?“ HIER diskutiert Ihr ja schon sehr fleißig zu dem Affront. In dem Text wurde unter anderem dazu aufgefordert, sich gefangene Fische anzueignen bzw. wieder in Freiheit zu entlassen, Handyvideos und -fotos von Anglern zu machen und über ein "Whistleblower-Formular“ hochzuladen oder auch das Vorzeigen der Fischereierlaubnis zu verlangen. Angler wurden außerdem in unmittelbaren Verdacht gestellt, aggressiv zu sein und alkoholisiert.

„Damit überschreitet diese Organisation weit eine rote Linie.“, sagt Dr. Thomas Klefoth auf Nachfrage von ANGLERBOARD. „Das ist verachtend und empörend. Das können und wollen wir uns nicht gefallen lassen und gehen juristisch gegen diese Diffamierungen vor.“, so der Verbandsbiologe weiter.

Der AVN hat deshalb ein Anwaltsbüro eingeschaltet und Dr. Tanja Breining, die
Autorin des Textes, angezeigt. Ihr wird vorgeworfen, öffentlich zu Straftaten gemäß § 111 StGB aufzurufen. Bereits am 8. August hatte die Tierrechtsorganisation den Text geändert und die kritischen Punkte komplett gestrichen oder abgeschwächt. Hier beide Texte (Original vom 06.08.) und geänderte Version (08.08.) zum Vergleich.

Strategie des Totschweigens "grandios gescheitert"


Die Taktik ist offensichtlich: Mit äußerst provozierenden Aussagen generiert die Organisation maximale Aufmerksamkeit. Um juristischen Folgen zu entgehen, wird dann schnellstmöglich der Schwanz eingezogen.

Den Vorwurf, dass man durch eine Anzeige nur zusätzlich Aufmerksamkeit auf die Machenschaften von PeTA lenke, kennt der AVN zu Genüge. „Die Strategie, die Organisation totzuschweigen, ist in unseren Augen grandios gescheitert.“, sagt Klefoth. „Das haben die Angler in den letzten Jahren versucht und der Einfluss von PeTA wächst.“ Dagegen geht der Verband nun vor, denn zu verlieren habe man nichts. Im besten Fall kommt es zu einer Verurteilung. „Das ist unser Ziel, aber wir haben auch schon viel erreicht, wenn es zu einem Strafverfahren kommt.“, sagt Klefoth. „Die Berichterstattung darüber zeigt dann auch Außenstehenden, um was für eine Organisation es sich bei PeTA handelt.“

Das Wichtigste sei nämlich, über PeTA aufzuklären. Die meisten Presseberichte sprechen immer noch von einer TierSCHUTZorganisation. Es handele sich aber um eine TierRECHTSorganisation. „Das sind völlig unterschiedliche Ziele.“, sagt Klefoth. „Viele Spender wissen das gar nicht. Die denken, sie tun mit ihrer Spende etwas Gutes für Tiere, realisieren aber gar nicht, dass PeTA gegen jeden Form der Nutzung von Tieren ist. Das betrifft dann auch Reiter, Bienenhalter und Blindenhunde und auch Haustiere werden äußerst kritisch gesehen.“

Auf die Diffamierung der Angler kündigten etliche Unterstützer von PeTA an, ihre Spenden umgehend einzustellen. Vielleicht war ja auch das der Grund für die schnellen Änderungen am Originaltext.

AVN/gb
 
Die Anzeige finde ich gut. Mir liegt auch ein Schreiben des Rechtsanwalts Manuel Tripp vor, der wegen dieser PETA-Aktion Anzeige gegen den PETA-Vorsitzenden Harald Ullmann gestellt hat.

Mich würde mal interessieren, ob PETA nun "offiziell" eine Tierrechtsorganisation oder eine Tierschutzorganisation ist (gibt es rechtlich diesen Unterschied überhaupt?) und ob das für die gesamte Diskussion einen Unterschied macht.

In der Satzung (https://www.peta.de/mediadb/Peta-Satzung_2018-07-25.pdf) steht dazu nämlich folgendes:
Zitat: "2. Der Verein verwirklicht seinen Zweck auch durch die Beschaffung von Mitteln und die Weiterleitung derselben an andere in- und ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung des Tierschutzes;"

Gleichzeitig wird in der Satzung von der Förderung des Rechts der Tiere gesprochen.
 
Die übliche Taktik beim DAFV. Wenn irgendetwas wirklich mal läuft, hänge ich mich dran, und kann dann später passend glänzen.
Zu ur Petition, die da beworben wird:
Bei dieser Seite werden lediglich deine pers. Daten den Betreiber erfreuen. Eine korrekte Petition gibt man auf der entsprechenden Seite des Bundestages ein. https://epetitionen.bundestag.de/ Weiter ist für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit weder der Bund noch das Land zuständig, sondern lediglich das zuständige Finanzamt.
 
Die übliche Taktik beim DAFV. Wenn irgendetwas wirklich mal läuft, hänge ich mich dran, und kann dann später passend glänzen.
Zu ur Petition, die da beworben wird:
Bei dieser Seite werden lediglich deine pers. Daten den Betreiber erfreuen. Eine korrekte Petition gibt man auf der entsprechenden Seite des Bundestages ein. https://epetitionen.bundestag.de/ Weiter ist für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit weder der Bund noch das Land zuständig, sondern lediglich das zuständige Finanzamt.

Das ist falsch dargestellt:
Eine korrekte Petition kann auch über andere Plattformen laufen, je nachdem an wen sich die Petition richtet. Die obig genannte "entsprechenden Seite des Bundestages [] https://epetitionen.bundestag.de" " richtet sich AUSSCHLIESSELICH (!) an den Petitionsausschuss des Bundestages.
Da sich hier aber die Petition an des Finanzamt Stuttgart (!) (neben den Bundestag) erstgenannt richtet, ist es somit die KORREKTE Petition.
Diese Art der Petition an eine Behörde ist sehr effektiv (ich erspare mir hier die verwaltungsrechtliche Ausführung).
 
Zuletzt bearbeitet:
Die übliche Taktik beim DAFV. Wenn irgendetwas wirklich mal läuft, hänge ich mich dran, und kann dann später passend glänzen.
Zu ur Petition, die da beworben wird:
Bei dieser Seite werden lediglich deine pers. Daten den Betreiber erfreuen. Eine korrekte Petition gibt man auf der entsprechenden Seite des Bundestages ein. https://epetitionen.bundestag.de/ Weiter ist für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit weder der Bund noch das Land zuständig, sondern lediglich das zuständige Finanzamt.

Danke an Toni. Der hat schon alles auf den Punkt gebracht.

Nehmt doch mal bitte zur Kenntnis, dass die Feststellung der Gemeinnützigkeit Ländersache ist.

Beispiel: Ich kann in Bayern einen vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Verein gründen, aber nach dem Umzug des Vereinssitz nach Brandenburg dort vom zuständigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen, und umgekehrt. Ist alles schon passiert, z.B. bei Skatvereinen (war lange Vorstand in einem).

Fazit: Der Bund (also auch der Bundestag) hat bzgl. Anerkennung/Aberkennung der Gemeinnützigkeit nichts zu melden. Und selbst wenn PETA die Gemeinnützigkeit in BW aberkannt wird, hat man die Möglichkeit, den Sitz in ein dem Verein besser gewogenes Bundesland umziehen zu lassen. Da kündigt sich ja ggf. in einem Bundesland Rot/Rot/Grün an ...

Meines Wissens nach war PETA ja nicht immer in BW beheimatet.
 
Ja KAti, der LV Bayern hat sofort in 2facher Hinsicht reagiert:
1) Empfehlung zur Prssearbeit gegen PATrA
verbunden mit
2) Klageprüfung

Schön, dass der AVN kurz darauf mitzieht!

So kann es was werden ...
 
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