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6,24 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln. Dabei erfreut sich Angeln zunehmender Beliebtheit bei Jung und Alt. Foto: DAFV, Johannes Arlt

Soeben bekamen wir die Pressemeldung des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV). Am 16.08. hat nun auch der Dachverband Anzeige gegen PeTA erstattet. Zuvor war bereits der Anglerverband Niedersachsen sowie einige Privatpersonen diesen Schritt gegangen. Unsere Meldung dazu lest Ihr HIER. Die Begründung des DAFV entspricht inhaltlich dem, was auch der AVN anbringt - PeTA rufe öffentlich zu Straftaten auf und mache sich der Volksverhetzung schuldig. Letzter Stein des Anstoßes war eine "Handlungsanweisung" der Tierrechtsorganisation, beim Anblick von Anglern Steine ins Wasser zu werfen oder ihnen gar den Fang abzunehmen.
„Interessengruppen so gegeneinander aufzustacheln, ist zivilgesellschaftlich äußerst bedenklich und zeigt, dass die Organisation jegliche Form des üblichen gesellschaftlichen Umgangs miteinander ausgeblendet hat. Wer zum Steine schmeißen aufruft, gehört hinterfragt.“, so Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV.
Warum jetzt?
Dieses Hinterfragen sollen nun also nach Wunsch des DAFV Gerichte übernehmen. Was den DAFV bewog, ausgerechnet jetzt den Rechtsweg zu beschreiten, geht aus der Pressemeldung allerdings nicht hervor. Bereits in der Vergangenheit war der DAFV wiederholt aufgefordert worden, auch rechtlich gegen PeTA vorzugehen. Lange war man im Dachverband jedoch der Auffassung, dass dies nur zusätzliche Aufmerksamkeit auf die Tierrechtler lenke und man sie besser "totschweigen" solle. Die Erkenntnis, dass diese Strategie "grandios gescheitert ist", wie Thomas Klefoth, Biologe beim Anglerverband Niedersachsen, sagt, hat sich nun offensichtlich auch bei der Führungsriege des DAFV durchgesetzt. Ganz offensichtlich ist der Druck durch die Angler zu groß geworden.
Wir sagen: Besser spät als nie und wünschen ganz viel Erfolg!
 
Das mit dem Vorhalten des Spiegels hat nicht wirklich geklappt. Vielleicht solltest Du erst mal nen Selbstversuch machen.
Meinungsäußerung ist übrigens immer ok.
Wie ich bereits sagte: Man kann zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Ich denke, damit kannst du leben und das Magenleiden schwindet.

P.S.: Da hat der Toni aber einen rausgehauen.

Wieder mal den Post von mir nicht richtig durchgelesen sonst hättest du wohl erkannt das es sehr wohl geklappt hat. Aber egal es gehört nicht zum Thema.
Unsere Meinungen mögen zwar unterschiedlich sein aber akzeptieren kann ich die deine auch und verstehen auch ein wenig.
Doch leider ist nicht jeder LV so wie der AVN der wirklich super Arbeit macht.
Mich stört aber auch das diese Petition so madig gemacht wird. Nochmals an Alle die es noch nicht geschnallt haben die Petition richtet sich nicht nur an den Bundestag sondern auch an das Finanzamt Stuttgart. Das wurde doch alles in nem anderen Trööt bereits auseinandergefieselt. Übrigens sind über Nacht weitere 2000 Stimmen dazu gekommen. Ein gutes Zeichen das man die Anglerschaft, wenn auch träge in Gang kommend, mobilisieren kann. Man sollte wie schon vormals erwähnt dran denken das auch wenn die Anzeige nicht zur Anklage führen sollte immer etwas Dreck hängen bleibt an der P€TA im Gedächtnis der Öffentlichkeit. Mit eigenen Waffen kannst du solche Truppen wie P€TA nur schlagen also mit Öffentlichkeitsarbeit und auch Anzeigen. Das da der DAFV nun wirklich spät und scheinbar getrieben nun erst was unternommen hatte ist doch nun auch nicht so schlecht da endlich mal was passiert seitens dieses Verbandes.
 
G
Ich finde es ziemlich schade, dass sich hier doch anscheinend wenige, in ihrem verständlichen Groll gegen die Petras, ernsthafte Gedanken darüber machen, was solch einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit innewohnt. Es ist nämlich wie hier fälschlicherweise angenommen keine finanzregulatorische Frage sondern eine verfassungsrechtliche. Hier sehe ich solche Unterfangen grundsätzlich skeptisch und ehrlich gesagt auch keinen rechtlichen Angriffspunkt im speziellen Fall. Im Vordergrund der verfassungsrechtlichen Betrachtung steht nämlich der Grad der politischen Betätigung, satzungsmäßig wie auch tagesaktuell. Diese ist nämlich politischen Parteien vorbehalten.
Da stellt sich dann die Frage, wo soll das hinführen außer zu weniger zivilgesellschaftlichem Engagement? Wer ist dann der nächste, der Bund deutscher Steuerzahler, Amnesty International, die deutsche Umwelthilfe oder BDI, Verbände der Rüstungsindustrie, Wirtschaftsverbände wie VDA? Alles gemeinnützige Vereine und Verbände wo man über Interessen streiten kann und die sich alle mehr oder weniger stark politisch betätigen und die steuerrechtliche Vorteile genießen. Nicht wenige von denen sitzen regelmäßig in Talkshows der öffentlich rechtlichen. Hier versucht die Politik lästige Widersacher loszuwerden bzw. einzuengen, das kann ich grundsätzlich nicht gut heißen, egal wie suspekt mir die Positionen sind.
Für den DAFV wäre das natürlich willkommen, denn dann müsste man sich nicht mehr rechtfertigen warum man so wenig politisches Engagement an den Tag legt.;)
Ich bin für eine harte öffentlichen Auseinandersetzung mit mir entgegenstehende Positionen und da haben wir Angler und unsere Verbände viel zu tun. Wie oft sitzt gleich Fr. Dr. oder der Ali in Talkshows? Hier sind alle rechtsstaatlichen und argumentativen Mittel willkommen aber da heißt es eben an der eigenen Position und öffentlichen Darstellung zu arbeiten und nicht solche Schauplätze zu eröffnen ohne sich über eventuelle Folgen Gedanken zu machen.
 
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Der DAFV vollführt hier nicht nur einen Schlingerkurs, sondern geht die Sache auch wieder einmal sehr leichenhaft an. Die eklatante Rechtsunkenntnis in diesem Verband ist frappierend. Da wird eine völlig sinnlose Petition unterstützt, die nicht einmal vom Verband selber angestoßen wurde. Warum ist die Petition aus rechtlicher Sicht sinnlos?

1. Ist schon zweifelhaft, ob ein solches freie Online-Petition-Portal eine formal korrekte Petition einreichen kann.
2. Die 50.000 Unterzeichner Marke ist nur von begrenzter Bedeutung. Das erreichen erschwert nur die Ablehnung durch den Petitionsausschuss. Die 50.000 muss die Petition aber binnen 4 Wochen erreichen. Da die Petition bereits seit März läuft, ist die Frist längst abgelaufen, egal wie lange das Portal die Petition laufen lässt.
3. Was soll denn dabei bestenfalls herauskommen? Bestenfalls führt die Petition dazu, dass sich der BT mit der Sache befasst. Das tut er aber längst. Der BT behandelt aktuell den Antrag von Gero Hocker und den CDU Antrag zu den Stalleinbrüchen. Folglich muss sich der Petitionsausschuss mit der Sache gar nicht befassen, weil es im BT schon längst seinen parlamentarischen Weg geht.
4. Ist es ein Armutszeugnis, wenn ein Bundesverband, dessen Kernaufgabe es ist, in Berlin als Lobbyist aufzutreten keine andere Möglichkeit der politischen Einflussnahme sieht, als eine Petition - zumal nicht eigene - bei der die 4 Wochen-Frist schon abgelaufen ist zu unterstützen. Sollte ein Bundesverband nicht über direkte Kontakte zu BT-Abgeordneten verfügen? Offenbar fehlen dem Verband solche "Vertrauensleute" im BT. Das ist nur noch peinlich.

Ergo: rechtlich sinnlos, politisch sinnlos, peinlich

Jetzt könnte man ja wenigsten eine gute PR-Aktion draus machen. Dann müsste der Verband aber das Thema in die überregionalen Medien bringen. Gelingt ihm dies? Ist es ihm bei irgend einem anderen Thema in der Vergangenheit gelungen. Natürlich nicht. Wir Rheinländer sagen dazu: " Hamma net wolle mer nit fott domet!"

Bei der Strafanzeige kann man rechtlich unterschiedlicher Meinung sein. Ich tendiere dazu, dass es einen Schuss in den Ofen gibt. Die völlig überlastete StA, die ja weniger eine Anklagebehörde, als eine Einstellungsbehörde ist, wird - so vermute ich - nicht viel Arbeit in die Sache stecken.

Bei der dargelegten nachweislichen Rechtsunkenntnis der DAFV, ist Grünknochen beizupflichten, dass der DAFV wohl besser eine Anwaltskanzlei mit der Sache beauftragt hätte. Der DAFV ist geradezu schädlich für die Angler. Entweder er tut nichts, oder er knickt vor der Politik ein oder wenn er mal was macht, ist es ein Schuss in den Ofen. Ich kann diesen Verband einfach nicht mehr ernst nehmen.

Ich fasse zusammen, die Anzeigen des AVN und des DAFV sind so oder so sinnlos. Der DAFV und auch die anderen Verbände und Personen, die das tun, sind peinlichst da sowieso alles Quatsch ist. Dann hoffen wir doch mal dass bei der eklatanten Rechtsunkenntnis im DAFV wenigsten im AVN die fähigen Juristen sitzen.
Immer wieder gut zu hören wie es nicht geht.
 
@bastido

Verstehe ich dich jetzt falsch? Doch, ja,verstehe dich falsch, bin beruhigt.
Denn man könnte fast aus dem Posting i.w.S. herauzulesen, man soll seine verfassungsmäßigen Grundrechte nach Art. 14 Grundgesetz nicht wahrnehmen, sondern die Parteien die Demokratie verwalten lassen.
Meinungsbildung und Willenseinbringung außerhalb der Wahl überfordert den Bürger, auch wenn das Bundesverfassungsgericht diese Möglichkeit ausdrücklich gestärkt hat.

Wenn begründet Anliegen da sind, sind diese zu behandeln, egal wer gegen wen.

Noch zum Aspekt "finanzregulatorisch":
Die Aberkennung der Gemeinützigkeit ist ein starkes Zeichen, ein Signal an die Gemeinschaft, Gesellschaft. Die Unterstützung der Gemeischaft wird genommen! Ein Ausschluss!
Welche Auswirkungen hat das auf die Organisation selbst? Jede Spende gilt nun als zu versteuerndes Einkommen; Spender können ihr Spende nicht mehr von der Steuer absetzen; daran ist so manches "Tierheim" in Bayern schon gestorben ....
 
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G
Hast Du richtig erkannt, exakt das Gegenteil war gemeint. Mir fällt aus meiner Einstellung heraus jetzt kein im Ziel der Organisation begründeter Umstand ein, warum die Gesellschaft Rüstungslobbyisten unterstützen sollte, Tierrechtler aber nicht. So trägt eben jeder sein Feindbild mit sich herum, dass Tiere Rechte haben ist eben auch nur ne Meinung wie mehr Rüstungsgüter für Frieden in der Welt. Nur weil mir beides nicht passt, kann ich deren verfassungsmäßige Rechte noch lange nicht beschneiden. Angler sind auch anderen Akteuren als Peta ein Dorn im Auge, vielleicht diskutiert man auch bald über den Entzug der Gemeinnützigkeit von Angelvereinen oder anderer uns/mir genehmer Organisationen.
 
Ich denke, es bringt nichts, auf dieser Ebene immer wieder die gleichen Thesen zu Fähigkeit und Unfähigkeit des jeweiligen Verbandes auszutauschen.
Ich habe auf dem Deutschen Fischereitag 2019, dort war ich auf Einladung des DAfV als Referent unterwegs, sehr nette und aufgeschlossene Menschen kennen gelernt, mit denen ich mich jederzeit auch außerhalb des ''Jobs'' auf ein Bier treffen würde und hoffentlich auch werde. Ich sehe keinerlei Grund, mich aus sog. grundsätzlichen Erwägungen einem Dialog zu verweigern. Im Gegenteil: Die Begegnung in der Realität, dh außerhalb der virtuellen Welt des Netzes, in der es ein leichtes ist, sich die wildesten Sachen um die Ohren zu hauen, verändert vieles, ja fast alles. Ich denke, im DAfV ist man sich sehr wohl im klaren, dass man sich weiter entwickeln muss. Es kann also aus meiner Sicht deshalb überhaupt nicht die Rede davon sein, dass der Bundesverband ausschließlich aus Betonköpfen besteht, die ihren Besitzstand bis aufs letzte verteidigen. Aber: Das Umfeld, in dem man sich hierbei bewegt, ist alles andere als einfach. Dieses Umfeld hat nicht nur mit Verband zu tun, sondern besteht ebenso aus den Vertretern der für das Fischereirecht verantwortlichen Behörden, mit denen man irgendwie auch klar kommen muss. Mit Konfrontation und offen ausgelebter Feindschaft, im schlimmsten Falle mit simplen politischen Botschaften hinterlegt, kommt man auf Dauer jedenfalls keinen Zentimeter weiter. Es ist und bleibt ein Balanceakt, sich zu positionieren. Deswegen ist es immer ein leichtes, lupenreine richtig oder falsch Botschaften zu verkünden, wenn man selbst nicht in der Rolle des Machers ist. Nur recht zu haben, reicht eben nicht. Es geht um Bewegung, und zwar nach vorne. Und die ist allemal besser, als recht zu haben und nichts zu erreichen. Insoweit war für mich das Landesfischereigesetz HH eine sehr eindrückliche Erfahrung... Was übrigens nichts daran ändert, dass dieser Balanceakt nur dann gelingt, wenn man klar, selbstbewusst, kompetent und Streit bereit ist. Sich gelegentlich vor Gericht zu treffen, sollte also selbstverständlich sein!!!
Übrigens hab ich seit längerem eine sehr gute und vertrauliche Zusammenarbeit mit dem AVN, den ich als Akteur im höchsten Maße schätze. Für mich ist es völlig unerheblich, dass der AVN nicht im DAfV organisiert ist. Ich finde, Vielfalt belebt das Geschäft. Diese Ebene nehme ich zur Kenntnis, sie interessiert mich aber nicht wirklich. Deshalb ist es für mich völlig selbstverständlich, zu Sachthemen, also außerhalb verbandsinterner Ränkespiele, miteinander etwas zu machen, wenn es denn gewünscht ist.

P.S.: Bastido, Du hast so was von Recht. Die Diskussion zur Gemeinnützigkeit läuft auf anderer Ebene in eine so was von andere Richtung. Sagen wir es mal so: Wer in Bezug auf diese sog. Gemeinnützigkeit im Hinblick auf einen bestimmten Akteur den Entzug derselben fordert, könnte sich durchaus sein eigenes Grab schaufeln. Ich selbst bin seit Ewigkeiten in einem anderen Gemeinnützigkeitsbereich (Kunst/Kultur) unterwegs. Und da stellen sich ganz andere Fragen ( siehe nur die Versuche der AfD, diesen Bereich massiv zu beschneiden).
 
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@bastido
absolut d'accord mit deinem

Nur ergänzend:
Wenn verfassungsrechtliche oder auch nur rechtliche Gründe zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit sachlich gegeben, muss in einer wehrhaften Gesellschaft diese Möglichkeit der Aberkennung genutzt werden.
Es geht hier konkret nicht darum, einem Interessens-Feind prinzipiel womöglich eben ideologisch motiviert zu schaden, sondern gegen dessen Angriffe, die außerhalb der Gesellschaft sich bewegen bsw. Rechtsbrüche, Aufruf zu Straftaten, Steuerverschendung, sich zu wehren. Die Klage wie auch die Petition beinhaltet nicht den Aspekt Tierrechte.
 
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Ich denke, es bringt nichts, auf dieser Ebene immer wieder die gleichen Thesen zu Fähigkeit und Unfähigkeit des jeweiligen Verbandes auszutauschen.

Ich mache mir das ganz einfach. Ich messe einen Verband daran, was er erreicht. So habe ich bei aller Kritik der Verbände in NRW immer herausgestellt, dass das Durchsetzen von "begleitetem" Kinderangeln und das Schnupperangeln für Jugendliche und Erwachsene super Erfolge waren. Also wenn der DAFV hier jetzt mal was reißen sollte, werde ich das dann ebenso positiv bewerten. - Gesprächsbereit muss man aber immer sein. An besten darüber hinaus auch noch hilfsbereit. Die war, bin und werde ich gegenüber Angelverbänden auch in Zukunft immer sein. Allerdings kann auch nur sprechenden Verbänden geholfen werden. ;)
 
Ich fasse zusammen, die Anzeigen des AVN und des DAFV sind so oder so sinnlos. Der DAFV und auch die anderen Verbände und Personen, die das tun, sind peinlichst da sowieso alles Quatsch ist. Dann hoffen wir doch mal dass bei der eklatanten Rechtsunkenntnis im DAFV wenigsten im AVN die fähigen Juristen sitzen.
Immer wieder gut zu hören wie es nicht geht.
Nicht ganz. Bei der Strafanzeige kann man juristisch darüber streiten, ob bereits Straftatbestände erfüllt sind. Zumindest wir Peta gezwungen, sich damit auseinander zu setzen. Ich glaube zwar, dass sie nicht zu einer Verurteilung führt, kann man aber gut und gerne mal machen. Der DAFV hat sich sehr spät entschlossen, aber das ist ok. Lieber spät, also nie.

Anders sehe ich das bei der Petition. In Richtung BT wird sie nichts bewirken (und nur hier ist die Anzahl von 50.000 Unterzeichnern überhaupt von Bedeutung). Hinsichtlich des Finanzamts Stuttgart, nun gut, da wird das Ganze nicht mehr bewirken, als die Schreiben, die dort schon eingegangen sind. FFF
 
Hallo,

den Feind mit den eigenen Waffen schlagen. Anzeigen und negative Meldungen in der Presse .

Auch wenn nichts konkretes bei rauskommt, war das Thema schonmal in den Medien.

Vielleicht macht sich ja dann doch der eine oder andere Gedanken, wie gut Spenden bei einer Organisation angelegt sind, die auch die Stiftung Warentest für nicht empfehlenswert eingestuft hat. Wenn Mittel unwirtschaftlich eingesetzt werden und die Transparenz fehlt gibt es eben schlechte Noten.

Wäre wünschenswert, wenn sich die Medien öfter kritisch mit den Tierrechtlern beschäftigen würden, statt einfach deren oft diffamierenden Aussagen kommentarlos abzudrucken.
 
Das Strafverfahren wurde von der (örtlich) zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart schon vor einiger Zeit mangels hinreichenden Tatverdachtes auf der Grundlage des § 170 Abs.2 StPO eingestellt.

Nur by the way: Wie jede andere Behörde auch, prüft die jeweilige StA bei Eingang einer Anzeige zunächst, ob sie für die Bearbeitung überhaupt örtlich zuständig ist. Wenn nicht, wird der Vorgang abgegeben. Bedeutet: Die diversen Anzeigen landen alle auf dem gleichen Tisch... Für Interessierte: § 143 GVG iVm §§ 7ff StPO.

Im Ergebnis übrigens wenig überraschend.
 
Die Einstellung wurde von i
Dass das Verfahren eingestellt wird, war zu erwarten.

Allerdings war es meiner Meinung nach auch nicht Sinn der Strafanzeigen, eine Verurteilung zu erwirken, sondern Gegenpräsenz zu zeigen.....und das ist gut so!

Genau und sie bindet manpower und mahnt zukünftig zur Vorsicht!

Zu dem ist die Einstellung auch von dort nicht als Erfolg kolportiert worden.
 
Hallo zusammen,

da @tibulski offensichtlich abgetaucht ist, übernehme ich mal kurz die Öffentlichkeitsarbeit des DAFV. :whistling

Hier eine Meldung auf der Seite des DAFV von heute zum Thema des Threads:

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von PETA gemäß § 153 Absatz 1 StPO wegen Geringfügigkeit ein


Ein Rechtmittel hiergegen ist nach dem Gesetz für uns nicht möglich.

Bekanntermaßen war auf der Homepage von PETA im August 2019 ein Artikel unter der Überschrift "Angler in Sicht? Die besten Tipps was Sie tun können" veröffentlicht worden. Hiergegen hat der Dachverband Strafanzeige eingereicht vor allem mit der Begründung, es werde zu Straftaten gegen die Angler aufgefordert und Angler würden durch diesen Artikel sozial herabgewürdigt.

Nach bald einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart im schriftlichen Verfahren eine Einstellung des Verfahrens verfügt. Diese wird damit begründet, dass die Schuld der Verantwortlichen als gering anzusehen wäre. Zumindest ist dies jedenfalls nicht als klarer Freispruch zu werten.

Die Behörde führt hierzu u.a. aus:
Der Aufruf gegen Angler auch ohne Anlass – gleichsam ins Blaue hinein - den Verdacht der Begehung einer Straftat gegenüber der Polizei zu äußern, erfüllt den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat bzw einer falschen Verdächtigung.
Da der Artikel jedoch bereits nach kurzer Zeit - jedenfalls spätestens am 6.08. 2019 geändert wurde, war diese Aufforderung nur für kurze Zeit, höchstens 6 Tage im Internet verfügbar. Tatsächliche unberechtigte Strafanzeigen aufgrund dieses Aufrufs sind nicht bekannt geworden. Die Schuld ist daher als gering anzusehen.
Darüber hinaus ist die Verwirklichung der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht ersichtlich. Angler sind bereits kein nach äußeren oder inneren Merkmalen unterscheidbarer Teil der Bevölkerung im Sinne der Vorschrift. Darüber hinaus werden in dem Artikel Angler nicht als generelle Tierquäler dargestellt. Vielmehr wird dargelegt, welche Vorschriften einzuhalten sind, um tierschutzrechtlich ordnungsgemäß Fische fangen zu können/dürfen. Dass hierbei zu einem Meinungsaustausch zwischen Anglern und Tierschützern aufgefordert wird, ist zulässig.
Auch eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten liegt nicht vor. Aus der Aufforderung, Steine ins Wasser zu werfen, kann nicht geschlossen werden, dass hiermit billigend in Kauf genommen wird, Menschen zu verletzen. Die Steine sollen gerade ins Wasser, nicht auf Menschen geworfen werden. Wenn bereits bei Steinen der Straftatbestand nicht erfüllt wird, so gilt dies bei Kieselsteinen, welche eine geringere Gefährlichkeit aufweisen, erst recht. Es kann auch nicht aus der Formulierung, „versuchen die gefangenen Fisch zu retten“ geschlossen werden, dass hiermit eine Aufforderung zum Diebstahl einhergeht. Denkbar sei eine Vielzahl weiterer Auslegungsmöglichkeiten (nur als Beispiel sei genannt: Abkaufen des Fisches und anschließendes Freilassen) so dass hier entsprechender Vorsatz nicht unterstellt werden kann.
Soweit darüber hinaus durch das Werfen von Kieselsteinen ins Wasser ein Ordnungswidrigkeiten-tatbestand erfüllt sein kann (Belästigung der Allgemeinheit oder öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten) so ist hierüber von der zuständigen Verwaltungsbehörde
in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

Unsere Meinung
Vorneweg: Natürlich hätten wir uns ein anderes Ergebnis und ein klares Signal für die Angler in Deutschland gewünscht.
Die Grenze zu ziehen zwischen unbedachten Meinungsäußerungen und einer Straftat, ist oft für Ermittlungsbehörden nicht einfach. In der politischen Diskussion ist das Grundrecht, seine Ansichten zu äußern, ein wichtiges Gut und deshalb müssen Staatsanwaltschaften genau prüfen.
Auch hier haben sich die Behörden bei ihrer Prüfung anscheinend schwergetan und daher im Zweifel vielleicht den einfacheren Weg gesucht. Von den Behörden so nicht gesehen und leider bisher dort auch weiterhin wenig dokumentiert, ist für uns klar, dass es sich gerade nicht um unbedachte Meinungsäußerung handelte, sondern wieder um bewußte und gezielte Provokationen im Grenzbereich der Legalität. Um sich eine möglichst intensive mediale Präsenz zu verschaffen, wird seit Jahren zielgerichtet durchgehend mit Angriffen gegenüber Naturnutzern gearbeitet.
Dieses durchgehende Vorgehen findet bisher leider bei den Ermittlungsbehörden zu wenig Berücksichtigung.
Darüber hinaus hätten wir Angler uns von Seiten der Ermittlungsbehörde im Verfahren allerdings mehr Transparenz gewünscht. Die Anzeige datiert bereits vom 16.08.2019. Die Ermittlungsbehörden in Berlin haben trotz Nachfragen zu keiner Zeit über den Stand der Ermittlungen informiert. Sämtliche Nachfragen blieben unbeantwortet. Auch die im Verfahren vorgesehene Mitteilung an uns über eine Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ist nie erfolgt. Die Einstellung selbst wurde ebenfalls erst mehr als 6 Wochen nach der Entscheidung bekanntgegeben. Dies mag in den letzten Monaten zwar durch „Corona“ verständlich sein, erklärt aber nicht den gesamten Zeitraum.
 
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