Anglerdemo- Aktuelles

Dorschgreifer

Well-Known Member
Unsere Informationen berufen sich auf eine detaillierte Aufstellung aus dem MELUND vom 13.11.2018!

Interessant finde ich den von Dir erwähnten Posten "Personalausgaben" beim LLUR. Wir Angler bezahlen also die Biologen im LLUR?


so steht das im Jahresabschluss 2017 mit Plan 2018 und 2019

Hier mal rauskopiert

981 11 891 Erstattung von Personal- und Sachausgaben im Zusammenhang mit der Fischereiabgabe


Ist 2017 (MG 11) 173,6€ / Plan 2018 180,0€ / Plan 2019 180,0€

Beträge immer mal Tausend.

Erläuterungen:

Erstattung der Verwaltungskosten nach § 29 Abs. 4 LFischG und Personalkosten für 2 Fischereibiologen (E 13), vergleiche 1301 - 381 01.


Das dürften dann die sein, die z.B. die Aalmanagementpläne erstellen, Hegepläne prüfen und genehmigen und Monitoring durchführen, wo keine Vereine vorhanden sind, Anzeigen bei Verstößen bearbeiten, mit Bußgeldbescheiden usw... Aber nur eine nicht belegte Theorie..

 
Zuletzt bearbeitet:

Anglerdemo

Well-Known Member
Man sieht hier auch, dass die Aus- und Fortbildung sowie Verwaltungsaufwand zur Fischereischeinprüfung überhaupt nicht auftaucht, die hat die Behörde ja auch an die Landesverbände abgedrückt..., da könnten z.B. die von Lars erwähnten Zuschüsse an die Verbände drin stecken, die wohl auch in den nicht eindeutig zuzuordnenden Kosten von 69.700,-€ von mir bei "sonstiges" aufgeführt sind.

Das taucht in der mir vorliegenden Aufstellung auf, wurde also nicht an die Landesverbände "abgedrückt".

Bei Landesverbänden fällt mir ein, dass wir zwei Verbände haben. Der Anglerverband Schleswig-Holstein eV. taucht bei mir in der Aufstellung der Zuwendungen nicht auf. Nach mir vorliegenden Informationen wurden bisherige Anträge auf Zuschüsse (zum Beispiel Unterlagen für die Fischereischeinausbildung) auch nicht genehmigt. Zur Erinnerung, die Nichterwerbsfischer werden im Fischereiabgabeausschuss vom LSFV SH vertreten. Ob es da eventuell einen Zusammenhag gibt, kann und will ich nicht beurteilen. Auch sind mir die Gründe für die Ablehnung nicht bekannt.
 

Anglerdemo

Well-Known Member

Erstattung der Verwaltungskosten nach § 29 Abs. 4 LFischG und Personalkosten für 2 Fischereibiologen (E 13), vergleiche 1301 - 381 01.


Das dürften dann die sein, die z.B. die Aalmanagementpläne erstellen, Hegepläne prüfen und genehmigen und Monitoring durchführen, wo keine Vereine vorhanden sind, Anzeigen bei Verstößen bearbeiten, mit Bußgeldbescheiden usw... Aber nur eine nicht belegte Theorie..

Sind diese Biologen auch für den LSFV SH (also auch an deren Gewässern, z.B. NOK) tätig?
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
Der Anglerverband Schleswig-Holstein eV. taucht bei mir in der Aufstellung der Zuwendungen nicht auf. Nach mir vorliegenden Informationen wurden bisherige Anträge auf Zuschüsse (zum Beispiel Unterlagen für die Fischereischeinausbildung) auch nicht genehmigt.

Wenn die Ihre Unterlagen nicht an die neue Gesetzgebung angepasst haben, dann wäre das ja richtig.

Der LSFV-SH hat gerade frisch alles komplett überarbeitet und an das neue Fischereigesetz angepasst, weil man den Auszubildenden eigentlich keine alten Unterlagen antun kann... Und das findet alle paar Jahre statt, je nachdem, was sich so ändert.

Das taucht in der mir vorliegenden Aufstellung auf, wurde also nicht an die Landesverbände "abgedrückt".

Ich find das sehr wohl, denn eigentlich ist das die grundsätzliche Aufgabe des Landes, wenn die per Gesetz eine Fischereischeinprüfung fordern. Was würde das Land tun, wenn es die beiden Verbände nicht geben würde?
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Ich find das sehr wohl, denn eigentlich ist das die grundsätzliche Aufgabe des Landes, wenn die per Gesetz eine Fischereischeinprüfung fordern. Was würde das Land tun, wenn es die beiden Verbände nicht geben würde?

Sollen die Angler jetzt noch danke sagen? Ich denke diese Ausbildungen und Prüfungen stellen eine wichtige Einnahmequelle bei den Verbänden dar. Oder warum hat der LSFV SH letztes Jahr versucht eine Änderung des LFG SH auf den Weg zu bringen, der anderen Verbänden die Möglichkeit der Durchführung nehmen sollte? Der Änderungsantrag liegt mir schriftlich vor. Wenn also damit Einnahmen generiert werden, stellt sich mir die Frage warum das noch gefördert wird? Oder werden damit Einnahmen generiert, weil es gefördert wird?

Es benötigt auch einen Führerschein zum Autofahren. Die Ausbildung wird nicht durch die KFZ Steuer subventioniert und für die Durchführung sind Fahrschulen, die wirtschaftlich arbeiten (müssen), zuständig. Eventuell sollte man das jetzige System der Ausbildung einfach mal hinterfragen?

Wenn die Ihre Unterlagen nicht an die neue Gesetzgebung angepasst haben, dann wäre das ja richtig.
Was aber nur eine Vermutung ist, es können natürlich auch andere Gründe für die Ablehung eine Rolle spielen!
 

Laichzeit

Well-Known Member
Haushaltsabschluss 2017

Einnahmen Fischereiabgabe: 1.117.500,-€ (8,20€/Angler)



Ausgaben Besatz und Sachmittel Fischhorizonte Binnengewässer: 535.800,-€

das sind:
  • Ostseeschnäpel: 62.000,-€
  • Große Maräne: 26.000,-€

  • Kleine Maräne: 20.000,-€

  • Norseeschnäpel: 31.000,-€

  • weitere Fischarten, Quappe, Schlammpeitzger u ä.: 50.000,-€.
Einige Maränenarten und der Nordseeschnäpel gelten als Arten besonderer Verantwortung Deutschlands und für die gibt es extra Fördermöglichkeiten vom Bund. Weiß jemand ob das hier genutzt wird, oder läuft die Finanzierung nur durch die Fischereiabgabe?
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Einige Maränenarten und der Nordseeschnäpel gelten als Arten besonderer Verantwortung Deutschlands und für die gibt es extra Fördermöglichkeiten vom Bund. Weiß jemand ob das hier genutzt wird, oder läuft die Finanzierung nur durch die Fischereiabgabe?

Die (Ost- und Nordsee) Schnäpel werden je zu 100% über die Fischereiabgabe gefördert, Besatz der Maräne zu 60% über die Fischereiabagbe, 40% über "private" Eigenmittel. Ein anderes Projekt der Maräne (Schaalsee) über insgesamt 407.000 Euro wird zur Hälfte von SH, andere Hälfte MVP getragen. Der Anteil in SH wird zu 100% über die Fischereiabgabe gedeckt. Gleiches gilt für das Projekt der "Schaalseemaräne (153.000 Euro).

Insgesamt werden nach den Unterlagen 88% der Projekte zu 100% durch die Fischereiabgabe gefördert. In der entsprechenden Richtlinie heißt es dazu:

"Maßnahmen dieser Richtlinie können mit bis zu 75 Prozent der zuwendungs-fähigen Ausgaben gefördert werden." und weiter "Zur Unterstützung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements sowie in besonders begründeten Einzelfällen mit hohem kollektivem Interesse können auch bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden."
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Am Ende sind dann eh wieder die Angler Schuld und werden beschränkt, in der Nordsee zum Beispiel beim Wolfsbarsch, in der Ostsee beim Dorsch! Selbst manche Angler und sogar Anglerverbände fordern immer noch neue Beschränkungen für uns Angler. Sollte man nicht lieber für die nachhaltigste Fischereimethode kämpfen und sich öffentlich gegen solche Schleppnetzfabriken positionieren? Kein Wort dazu von Anglerverbänden.

Zitat: "Ihr 600 m langes und fast 200 m breites Schleppnetz hinterlässt eine Spur der Verwüstung." Weiter heißt es „Das Monsterfangschiff kann täglich 250 Tonnen Fisch fangen und verarbeiten! Alles Leben, das seinen Weg kreuzt, wird vernichtet. Nicht geschlechtsreife Jungfische, Nichtzielarten, Delfine, Haie, Meeresschildkröten. Alle tot. Zusätzlich zerstören solche Supertrawler die Lebensgrundlage von Kleinfischern, weil sie die Küstengewässer leer fischen“

So ein einzelnes Fabrikschiff fängt an vier Tagen so viel Fisch, wie alle Angler zusammen Dorsche in einem Jahr in der westlichen Ostsee.

Das ist die Realität- weder Medien noch Politik scheinen sich für dieses Thema zu interessieren. Da kommt lieber der Spruch "Angler fangen so viel Fisch wie die Fsicherei"!

Aber immerhin jammert die Politik und ach, was tut den Politikern unsere Küstenfischerei leid. Doch was haben solche Monster LEGAL in unseren Gewässern verloren?

Und dann quatschen Politiker, Behörden und Angelverbände von Nachhaltigkeit und auch Angler müssen ihren Beitrag zur Sicherung der Fischbestände beitragen!


https://www.stiftung-meeresschutz.o...YExMZqghEo3VkmKwdnXqrWw1UA2Hd0NV60gqtXIkZVJj8
 

torstenhtr

Active Member
Doch was haben solche Monster LEGAL in unseren Gewässern verloren?

Nur interessehalber: Welche Gewässer sind damit genau gemeint?
Ich hatte vor einiger Zeit auf N-TV eine Reportage gesehen, die großen Trawler fischen nicht in der Ostsee, weil das sich gar nicht lohnt, sondern fahren direkt zur Nordsee. Die verbliebenden Fischer nutzen eher kleinere Boote. Hätte denn der Verbot von Hochseetrawlern demzufolge irgendeinen positiven Einfluss auf deutsche Angler? Wie ist die Fischereiflotte auf der Ostsee zusammengesetzt?

Die deutsche Hochseeflotte ist hier dargestellt:
https://www.deutscher-fischerei-verband.de/schiffsflotte_dhv.html

ROS 171 Maartje Theadora ist ähnlich groß wie obiges Schiff in dem Link.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
In erster Linie die Nordsee, aber in der Ostsee sieht es ja nicht viel anders aus! Da sind die Schiffe natürlich kleiner, jedoch ist die Ostsee natürlich auch ein anderes Gewässer. Die Folgen sind die gleichen.

Ich denke manch ein Angler würde anders über Forderungen nach neuen Beschränkungen für Angler denken, wenn er unsere Fotos und privaten Videos über die Schleppnetzfischerei in der Ostsee sehen würde.

Leider dürfen wir die nicht veröffentlichen, da dort Personen zu erkennen sind bzw. Namen von Schiffen. Als Angler blutet einem dort das Herz!

Ein Foto (Ausschnitt) aus März 2019, westliche Ostsee:
 

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Laichzeit

Well-Known Member
Die (Ost- und Nordsee) Schnäpel werden je zu 100% über die Fischereiabgabe gefördert, Besatz der Maräne zu 60% über die Fischereiabagbe, 40% über "private" Eigenmittel. Ein anderes Projekt der Maräne (Schaalsee) über insgesamt 407.000 Euro wird zur Hälfte von SH, andere Hälfte MVP getragen. Der Anteil in SH wird zu 100% über die Fischereiabgabe gedeckt. Gleiches gilt für das Projekt der "Schaalseemaräne (153.000 Euro).

Insgesamt werden nach den Unterlagen 88% der Projekte zu 100% durch die Fischereiabgabe gefördert. In der entsprechenden Richtlinie heißt es dazu:

"Maßnahmen dieser Richtlinie können mit bis zu 75 Prozent der zuwendungs-fähigen Ausgaben gefördert werden." und weiter "Zur Unterstützung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements sowie in besonders begründeten Einzelfällen mit hohem kollektivem Interesse können auch bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden."
Grundsätzlich Finde ich es gut, dass solche Fischarten aus der FA gefördert werden, aber es macht natürlich kein Sinn, wenn unser Geld dafür alleine herhalten muss. Besonders wenn es dafür spezielle Förderprogramme gibt. Bei den Fischbesätzen darf man sich imho nichts vormachen, der Hauptgrund ist der Artenschutz, auch beim Aal geht es wohl auf dem Papier mehr um die Erfüllung der Aalmanagementpläne, als um die Berufs- oder Angelfischerei.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Bei den Fischbesätzen darf man sich imho nichts vormachen, der Hauptgrund ist der Artenschutz, auch beim Aal geht es wohl auf dem Papier mehr um die Erfüllung der Aalmanagementpläne, als um die Berufs- oder Angelfischerei.

Da sind wir uns einig. Und genau das ist der Punkt- nach unseren Recherchen wird in SH ausschließlich im Bereich der Fischerei (Fischbesatz) auf die Fischereiabgabe zurückgegriffen.

Es gibt nämlich tatsächlich bei uns eine Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes. Im Rahmen dieser Richtlinien soll die freiwillige Mitarbeit von natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts gefördert werden, um die Ziele des Artenhilfsprogramms, d.h. die Umsetzung der einzelnen Artenschutzprogramme sowie den Schutz anderer im Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten, zu erreichen. Darüber werden nahezu alle anderen Programme zum Artenschutz gefördert, nur bei Fischen bedient man sich einer Sonderabgabe einer bestimmten Gruppe? Die Angler werden zusätzlich belastet, um Steuereinnahmen an anderer Stelle einzusetzen? Ist das fair?

In diesem Zusammenhang muss man dann den §23 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein setzen. Dort steht dann nämlich " Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn das Land an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann". Dinge, die wir jetzt überprüfen lassen, denn hat das Land an all diesen Zuwendimgen wirklich ein erhebliches Interesse?
 

Alex76

Active Member
In erster Linie die Nordsee, aber in der Ostsee sieht es ja nicht viel anders aus! Da sind die Schiffe natürlich kleiner, jedoch ist die Ostsee natürlich auch ein anderes Gewässer. Die Folgen sind die gleichen.

Ich denke manch ein Angler würde anders über Forderungen nach neuen Beschränkungen für Angler denken, wenn er unsere Fotos und privaten Videos über die Schleppnetzfischerei in der Ostsee sehen würde.

Leider dürfen wir die nicht veröffentlichen, da dort Personen zu erkennen sind bzw. Namen von Schiffen. Als Angler blutet einem dort das Herz!

Ein Foto (Ausschnitt) aus März 2019, westliche Ostsee:

Kann man die Fotos oder Videos nicht bearbeiten, um Namen oder Gesichter unkenntlich zu machen?
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Kann man die Fotos oder Videos nicht bearbeiten, um Namen oder Gesichter unkenntlich zu machen?

Bei den Videos mit zu viel Aufwand verbunden, die Fotos werden wir sicherlich auch noch veröffentlichen, wenn wir es für den richtigen Zeitpunkt halten.

Videos zu dem Thema gibt es übrigens einige bei Youtube. Wenn man sich die angeschaut hat, sollte man sich gleich im Anschluss ein Video von einem Dorschangler vom Kleinboot anschauen- dann vergisst man die Idee nach einer Froderung zusätzlichen Beschränkungen für Angler schnell wieder, weil man eine neue Sichtweise hat... ;)

Ich habe die Videos aber auf meinem tablet und zeige die gerne mal in persönlichen Gesprächen, natürlich auch in Gesprächen mit der Politik. Da sitzen nämlich einige, die das noch nie gesehen haben, aber gerne mal raushauen "Angler fangen so viel wie die Fischerei".
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Hallo liebe Angelfreunde,

gerade wieder unseren Film angeguckt und die Sehnsucht in uns geweckt, die Sehnsucht nach der Ostsee, die Sehnsucht nach der Weite und die Sehnsucht nach dem Fisch!

Die Ostsee in Schleswig- Holstein bietet Meeresanglern alle Möglichkeiten- ob vom Hochseeangelschiff, vom Kleinboot, in der Brandung oder mit der Fliegenrute. Jedes Jahr besuchen zehntausende Angler unsere schöne Küste und erleben unzählige schöne Momente an unseren Stränden und auf dem Wasser.

Ob Dorsch, Plattfisch, Meerforelle oder auch Hering und Hornhecht, Angeln ist immer ein echtes Erlebnis- immer noch und gerade jetzt.

Es hat Gesicht – und nicht nur eins. Deshalb stehen in unserem Imagefilm die Menschen, die Leidenschaft und unsere Region fest im Mittelpunkt. Genießt das „Erlebnis Meer“ in unserem neuen Video und lasst Euch anstecken von unserer Sehnsucht Meeresangeln!

An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bei allen Mitwirkenden und Unterstützern bedanken, insbesondere bei den Kapitänen der Hochseeangelschiffe und den Fehmarnanglern!

Wir freuen uns natürlich, wenn Ihr unser Video teilt, aber bitte habt Verständnis, dass die Veröffentlichung oder die öffentliche Vorführung nur mit schriftlicher Erlaubnis der WiSH e.V./ Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH erfolgen darf. Vielen Dank!

Wir sehen uns an der Küste, eventuell sogar bei unseren nächsten Filmaufnahmen.

 
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