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Uns erreichte folgende Pressemeldung des DAFV:

Berlin, 23.10.2019. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte in der Fraktionssitzung am 04.06.2019 den Antrag "Freie Fahrt für Angler" beschlossen, welcher heute am 23.10.2019 im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wurde. Anglern soll Durchfahrt auf Wegen und Straßen gewährt werden, die durchfahrtsbeschränkt, aber für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei sind. Der Antrag wurde mit den Stimmen von Union, SPD und den Grünen abgelehnt.

Dr. Gero Hocker Bundestagsabgeordneter der FDP zeigt sich im Hinblick auf die ehrenamtlichen Leistungen der Angler für die Hege und Pflege der Gewässer in Deutschland enttäuscht und fordert die ablehnenden Parteien auf, ihre Entscheidung zu überdenken: "Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung den FDP-Antrag "Freie Fahrt für Angler" mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP, der Linken und der AfD abgelehnt. Der Antrag hat das Ziel, Fahrten von Anglern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, wie bei Jägern und Imkern auch, als landwirtschaftlichen Verkehr anzuerkennen und ihre wichtige Tätigkeit an ansonsten nicht erreichbaren Stellen überhaupt erst möglich zu machen.

Denn Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Angler übernehmen, zum Beispiel bei der Fischereiaufsicht, auch hoheitliche Aufgaben. Insofern geht die Argumentation der SPD, dies sei nicht der Fall, in eine falsche Richtung.

Ich fordere die Fraktionen von Union, SPD und Grünen auf, ihr Votum in der anstehenden zweiten Beratung des Antrags im Plenum des Deutschen Bundestages zu überdenken. Die umfangreichen Leistungen der Angler für den Naturschutz zu unterstützen, sollte auch ihnen ein Anliegen sein.".

Der DAFV bedauert die Entscheidung ausdrücklich. Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.: „Wir Angler haben in Deutschland eine gesetzliche Hegeverpflichtung und erfüllen an den Gewässern eine im Sinne des Naturschutzes wichtige Aufsichtsfunktion. Viele Umweltbehörden sehen in den Anglern laut eigener Aussage wertvolle Partner, durch die sie erst von unerwünschten Vorfällen oder Fehlentwicklungen an den Gewässern erfahren. Für viele Pflegearbeiten sind Gerätschaften erforderlich. Eine Rechtssicherheit für das Befahren von landwirtschaftlichen Verkehrswegen (selbst unter gewissen Auflagen), würde den Anglern helfen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und den ehrenamtlichen Einsatz zur Hege- und Pflege der Aquatischen Lebensräume erleichtern. Wir danken der FDP ausdrücklich für Ihre Unterstützung. Es ist enttäuschend, dass Union, SPD und die Grünen anscheinend nicht bereit sind, dieses wichtige ehrenamtliche Engagement der Anglerinnen und Angler in Deutschland wertzuschätzen.“
 
Den Zugang zu Angelgewässern zu erleichtern ist meiner Meinung nach eines der wichtigsten Themen für anglerfreundlich aufgestellte Anglerverbände. Dazu gehören natürlich Durchfahrtsgenehmigungen als auch Parkplätze für Angler. Nicht Jeder ist Spinnangler oder denke an Senioren, die kann man nicht mehrere km durch den Wald jagen. Ich bin eher überrascht, dass es in anderen Bundesländern keine ähnlichen Regelungen wie in Brandenburg gibt und wie man überhaupt gegen einen zumutbaren Gewässerzugang sein kann. Das anglerdiskriminierende Müllargument überzeugt mich nicht.
Ich denke, der Vorstoß der FDP hätte Erfolg haben können, wenn die Verbände besser unterstützt hätten, wenn Petitionen erstellt und Stimmen gesammelt würden.

Wie das hier funktioniert, dazu ein Artikel in der MOZ:
https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/fuerstenwalde/artikel6/dg/0/1/1501349/

"Das Fahrzeug von Burkhard Müller ist voll beladen. Ruten, Kescher, Koffer, Zelt und Stuhl - alles Gerätschaften, die ein Angler so braucht, um dicke Fische an den Haken zu bekommen. Der 62-Jährige ist auf den Weg zur Spree. An der Berkenbrücker Chaussee biegt er rechts ab und will wie gewohnt den Weg entlang der Umgehungsstraße nehmen, um zu seiner bevorzugten Angelstelle unweit der Brücke zu kommen. Beim Verlassen der Chaussee stoppt ihn ein Hinweisschild mit der Aufschrift: "Waldweg. Frei für berechtigte Angler mit gültiger Waldfahrgenehmigung."

Entsprechende Rechtsgrundlage ist hier zu finden:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/waldbefv

§ 1 Umfang und Grenzen der Gestattungsbefugnis

(2) Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn eine Tätigkeit nur durch das Befahren des Waldes möglich ist. Insbesondere liegt ein wichtiger Grund bei Unternehmen vor, die Einrichtungen wie Bahn-, Telekommunikations-, Gas-, Wasser- und Stromversorgungsanlagen im Wald unterhalten. Ein wichtiger Grund liegt auch bei Inhabern von Angelberechtigungen vor, die das Angelgewässer nicht über öffentliche Straßen und Wege erreichen können und wenn die Erreichung ohne die Benutzung des Kraftfahrzeuges unzumutbar erschwert werden würde.

Mal ganz anders gefragt: Ist es denn bei Euch tatsächlich ein drängendes Problem, dass die genannten Wege NICHT frei sind? Was wäre denn dadurch - außer Bequemlichkeit - gewonnen? Ich bin ja echt ein Freund politischer Initiativen pro Angler, aber in dem Fall frage ich mich dann doch, ob's nicht dringendere Anliegen gibt. Allerdings hat der Antrag die Belange und Leistungen der Angler einmal mehr ins Plenum getragen, das ist im Sinne von "der stete Tropfen höhlt den Stein" gut.
 
In der bööösen DDR (Ostzone) war das Befahren von Wald-und Feldwegen, außer in militärischen Sperrbereichen, eigentlich kein Thema.

Klar, bloß womit? :hay Bitte nicht böse nehmen, kleiner Scherz zur Auflockerung.
Mit der LAVB Waldgenehhmigung hatt ich auch mal geliebäugelt- aber die ist eben nicht generell, sondern nur für einige Seen.
Kumpel und ich machen das oft so: Mit dem Angelmobil über den verbotenen weg fahren, Gerödel abprotzen und dann den Wagen zum "offiziellen" weg zurück fahren und abstellen.
Aber für ne generelle Immer überall fahren Erlaubnis nur für Angler gibt's halt ne Fülle stichhaltiger Gegenargumente, das muss man auch sehen. Bin da auch eher kritisch-schwankend.
Hg
Minimax
 
G
Parlamentarismus ist (leider) mehr Schauspiel als Politik.
Ein Antrag einer einzelnen Oppositionspartei... wird so was nicht grundsätzlich abgebügelt?
Was wäre aber Aufgabe einer Lobby-Organisation, wie der DAFV sie eigentlich sein sollte?

Im NACHHINEIN zu quengeln? Sicher nicht! Denn was bringt das?
Eine gute, funktionierende Lobby-Organisation hätte Drähte zu den einzelnen Parteien, Fraktionen, zur Regierung, zu bestimmten Personen an Schalthebeln,...
Diese hätte sie im VORFELD nutzen müssen um möglichst den Weg für eine Entscheidung in ihrem Sinne zu ebnen.

Nun hat der DAFV keine Drähte, hat noch nie Lobbyismus betrieben, weiß weder wie das geht noch will er es überhaupt tun. Er gefällt sich so wie er ist.
Und noch gibt es ja genügend Mitglieder, die ihn hypen & finanzieren. Warum also was ändern?
Richtig! Meiner Meinung und Erfahrung nach hast Du das sehr zutreffend beschrieben!
Mir tut das richtig weh, wenn ich sehe wie wenig Einfluss, Kampagnenfähigkeit und strategische und taktische Kapazitäten und Willen der Verband hat.
Wie man das anders machen kann kann man auf der anderen Seite des großen Teiches bei der NRA sehen! (unabhängig ob man die Ziele der NRA teilt oder nicht). Von der NRA könnte man lernen wie Lobbyismus funktioniert. In vielen Bundesstaaten sind Kandidaten ohne Unterstützung der NRA chancenlos, bei den parteiinternen Vorwahlen und in der Wahl. Das betrifft Senatoren, Kongressabgeordnete, Gouverneure und republikanische Präsidentschaftskandidaten. Selbst demokratische Kandidaten für das Präsidentenamt müssen eine vergleichsweise moderate Position bezüglich des 2. Zusatzartikels beziehen um in bestimmten Swingstates gewinnen zu können, d.h. nach der gewonnenen Vorwahl moderater werden.
 
Warum sollten wir auch gesellschaftlich in irgendeiner Form die Arbeit der Angler an vielen tausenden Stunden an den Gewässern anerkennen. Viel lieber Bürokratisieren, weiterhin diffuse Wegerechte am Leben erhalten und Konfliktpotentiale schüren. Warum in der Welt sollte ein Weg nicht genutzt werden dürfen, wenn er Existiert?!

Darüber brauchen wir uns in S-A aber keine Platte machen, denn hierzulande durften Angler schon immer solche Wege frei nutzen. Und das bleibt auch hoffentlich noch lange so.
 
Ich verstehe im Grunde die ganze Diskussion nicht. Wenn es so ist, dass die (reine) Ausübung der Angelei keine wirtschaftliche Nutzung ist, die Straßenverkehrsbehörden in jedem Bundesland aber die Möglichkeit haben, Einzelfall bezogene Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, ist doch alles in Butter und klar/ sinnvoll geregelt. Hier wird ein ''Problem'' aufgebauscht, dass es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Ich sehe in der Sache absolut keinen Grund, das Angeln im Vergleich zu anderen privaten Nutzungsmöglichkeiten zu privilegieren. Mit unzureichendem Lobbyismus oder fehlender Anerkennung der Freizeitfischerei hat das Scheitern der FDP Initiative beim besten Willen nichts zu tun. Hier geht's um Straßenverkehrsrecht und nix anderes. Der FDP Antrag war mindestens just for the show., möglicherweise sogar kontraproduktiv, weil er auf eine Rechtslage aufmerksam macht, bei der Handlungsspielräume auf administrativer Ebene eingeengt werden...
 
Hallo,

Der FDP Antrag war mindestens just for the show

Was soll eine Oppositionspartei auch anderes tun, als die Regierungsmehrheit ab und zu pieksen.

Jungs, befahrt doch einfach die Wege. Befahre selber seit ca. 50 Jahren Wald u. Feldwege (ganz ganz früher zum Vög…, heute nur noch zum Angeln) und bin noch nie erwischt worden.

Kommt auf die lokalen Umstände an. Ein Normalbürger riskiert nur ein Knöllchen, ein Angler ggf. auch seinen Erlaubnisschein.

Wie Lajos bereits geschrieben hat, ist das Befahren dieser Wege bei vielen Vereinen in unserer Gegend auch vereinsintern verboten.

Wurden auch schon Angler nicht in Vereine aufgenommen, weil sie im Probejahr dabei erwischt wurden.
 
Wie Lajos und fishhaw bereits geschrieben, gelten in vielen Gegenden das Befahren diese Wege als "vereinsschädigendes Verhalten". Das Befahren dieser Wege bringen Ärger mit der unteren Naturschutzbehörde, den Landwirten, den Forstämtern usw. und gefährden die friedliche Coexistenz und somit oft auch die Pachten der Fischereirechte. Die Vereinsmitglieder verstehen und respektieren dies nahezu vollständig, und die paar Ausnahmen, die begriffstutzig und uneinsichtig sind, braucht eben keiner und deswegen diese deutlichen Vereinsregelungen. Meist sind diese Vereinsregelungen auch nur existent, um den Wegeberechtigten zu zeigen, dass die Vereine die Nutzungsregelung ernstnehmen.
 
Den Zugang zu Angelgewässern zu erleichtern ist meiner Meinung nach eines der wichtigsten Themen für anglerfreundlich aufgestellte Anglerverbände. Dazu gehören natürlich Durchfahrtsgenehmigungen als auch Parkplätze für Angler. Nicht Jeder ist Spinnangler oder denke an Senioren, die kann man nicht mehrere km durch den Wald jagen. Ich bin eher überrascht, dass es in anderen Bundesländern keine ähnlichen Regelungen wie in Brandenburg gibt und wie man überhaupt gegen einen zumutbaren Gewässerzugang sein kann. Das anglerdiskriminierende Müllargument überzeugt mich nicht.
Ich denke, der Vorstoß der FDP hätte Erfolg haben können, wenn die Verbände besser unterstützt hätten, wenn Petitionen erstellt und Stimmen gesammelt würden.

Wie das hier funktioniert, dazu ein Artikel in der MOZ:
https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/fuerstenwalde/artikel6/dg/0/1/1501349/

"Das Fahrzeug von Burkhard Müller ist voll beladen. Ruten, Kescher, Koffer, Zelt und Stuhl - alles Gerätschaften, die ein Angler so braucht, um dicke Fische an den Haken zu bekommen. Der 62-Jährige ist auf den Weg zur Spree. An der Berkenbrücker Chaussee biegt er rechts ab und will wie gewohnt den Weg entlang der Umgehungsstraße nehmen, um zu seiner bevorzugten Angelstelle unweit der Brücke zu kommen. Beim Verlassen der Chaussee stoppt ihn ein Hinweisschild mit der Aufschrift: "Waldweg. Frei für berechtigte Angler mit gültiger Waldfahrgenehmigung."

Entsprechende Rechtsgrundlage ist hier zu finden:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/waldbefv

§ 1 Umfang und Grenzen der Gestattungsbefugnis

(2) Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn eine Tätigkeit nur durch das Befahren des Waldes möglich ist. Insbesondere liegt ein wichtiger Grund bei Unternehmen vor, die Einrichtungen wie Bahn-, Telekommunikations-, Gas-, Wasser- und Stromversorgungsanlagen im Wald unterhalten. Ein wichtiger Grund liegt auch bei Inhabern von Angelberechtigungen vor, die das Angelgewässer nicht über öffentliche Straßen und Wege erreichen können und wenn die Erreichung ohne die Benutzung des Kraftfahrzeuges unzumutbar erschwert werden würde.

@torstenhtr

Das ist aber nicht allgemein zutreffend, denn dieses von dir zitierte Gesetz erlaubt nicht generell das Befahren von Waldwegen für Angler, sondern erlaubt Waldbesitzern Wegenutzung an Angler unter bstimmten Bedingunegen zu vergeben. Oder sehe ich das falsch?!
Denn dann klingt das schon etwas anders, als man es aus deinem Posting lesen kann ...

Verordnung zum Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen (Waldbefahrungsverordnung - WaldBefV)
§ 1
Umfang und Grenzen der Gestattungsbefugnis

"Aus diesem Grund dürfen die Waldbesitzer nur in atypischen Einzelfällen und bei Vorliegen wichtiger Gründe eine Gestattung erteilen, wenn dadurch der Wald nicht gefährdet und in seinen Funktionen nicht beeinträchtigt wird."

Zudem betrifft dieses Gesetz nicht die STVO bezüglich der Deutung des im Eröffnungsposting betreffenden Verkehrsschildes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kommt sehr schnell dahinter warum solche Vorschläge zur Änderung never niemals fruchten werden.
Dabei geht's am Allerwenigsten um irgendwelche Waldbestände, Rechte von Eigentümern (die können selbst entscheiden wer wo auf dem Besitz langrommelt) oder gar mögliche Müllverklappung oder Störung diverser Fauna & Flora.

Es geht schlichtweg darum bestehende landeseigene Gesetzgebungen der einzelnen BL nicht national zu pauschalisieren.
Jedes BL backt in fast allen Dingen seine eigenen Brötchen und genau das gibt man auch nicht freiwillig heraus.
Das ist heute nicht viel anders wie vor 200 und mehr Jahren.
 
@Bimmelrudi,
die STVO ist eine Bundesrechtsverordnung und geltend für die Bundesrepublik Deutschlands; um dies geht es im Eröffnungsposting.
Was @tortsenhtr angesprochen hat, ist das Waldgesetz, welches ein Bundesland selbst beschließen kann.

Dies muss man auseinenderhalten!
 
Hallo,

die STVO ist eine Bundesrechtsverordnung und geltend für die Bundesrepublik Deutschlands

So ist es, es ging um Zeichen 250 mit Zusatzschild "landwirtschaftlicher Verkehr frei".

Die FDP hat beantragt, dass Angler grundsätzlich unter landwirtschaftlichen Verkehr fallen, egal wohin diese Wege nun auch führen.

Ein Zusatzschild "frei für Angelberechtigte" könnte auf lokaler Ebene ja heute schon an bestimmten Wegen angebracht werden, wenn die Gewässer sonst nicht auf zumutbare Weise erreichbar wären.

Und Vereinsführung, Gewässerwarte, Aufseher, etc. die Bewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, gilt zumindest in den meisten Ländern ja bereits "landwirtschaftlicher Verkehr".

Ärgerlich ist halt oft, dass sich Angler meist an die Vorschriften halten, während andere Nutzer drauf pfeifen, weil ihnen kaum was passiert.

Es gilt halt nur gleiches Recht für alle, aber nicht gleiches Unrecht.
 
Ich sehe in der Sache absolut keinen Grund, das Angeln im Vergleich zu anderen privaten Nutzungsmöglichkeiten zu privilegieren.
Ich schon, denn der Angler hängt IMMER auch finanziell mit drin (Vereinsbeitrag, Karte) und hat bereits eine besondere/zusätzliche Berechtigung sein Ziel in der Natur aufzusuchen, während dies die Pilzsammler, Naturfotografen, Vogelbeobachter & Quicki im PKW-Pärchen eben nicht betrifft.
 
@Bimmelrudi,
die STVO ist eine Bundesrechtsverordnung und geltend für die Bundesrepublik Deutschlands; um dies geht es im Eröffnungsposting.
Was @tortsenhtr angesprochen hat, ist das Waldgesetz, welches ein Bundesland selbst beschließen kann.

Dies muss man auseinenderhalten!

Es ist dennoch Ländersache, sonst gäbe es in einigen BL nicht diese Möglichkeit.
Bleib ich einfach im eigenen BL, so kann jeder Angler diese Land- und Forstwege befahren um Gewässer zu erreichen, sofern dies nicht mit anderen Regelungen kollidiert.
Dies ist auch erforderlich, denn die Angler haben Hege- und Pflegepflicht und müssen zur Erfüllung eben jene Wege zwangsläufig benutzen.
Schon allein deshalb gibt es bei uns diese Generalregel.
Ausnahmen bestätigen oftmals die Regel, vor allem wenn solche Wege durch NSGs führen. Denn dann sind hohe Hürden im Weg, wo mitunter der Irrsinn mit Befahrgenehmigungen absurd wird.
Ein treffliches Beispiel dafür hier vor Ort sind div. Gewässer um Gerwisch rum, wo selbst der Gewässerwart 3 unterschiedliche Befahrgenehmigungen brauch, um überhaupt dort hin zu kommen.
Für die einzelnen Mitglieder des Vereins, der für die Pflege der Gewässer zuständig ist, liegen die Hürden nochmals höher.

Gibt genug in unserem Land wo anstatt Kleinstaaterei national wirkende Regelungen oftmals sinnvoller wären.
Den bundeseinheitlichen Fischereischein wird es auch nie geben.
 
Nein, die STVO ist in allen BL gleich;
das gebrachte Beispiel betrifft das Waldgesetz; sollte dort am Waldweg das im Eingangsposting genannte Schild stehen, ist es so wie überall in ganz D gültig!
Das Waldgesetz erlaubt in einigen BL z.B. den Waldeigentümern (!) Ausnahmen in der Waldwegzung zu machen, sofern eben nicht das genannte Verkehrsschild dort steht.
 
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