Fischereiabgabe NRW

Georg Baumann

Well-Known Member
Off Topic: Ok - war wahrscheinlich naiv. Fasching geht hier echt komplett an mir vorbei. Die Kinder haben in der Schule zwei Stunden Faschingsfeier, aber die Hälfte kommt unverkleidet hin. Das war's. Mit dem Ministeriumsumzug haben einige Bonner Jecken versucht, hier die lusdische 5. Jahreszeit einzuführen, sind aber kläglich gescheitert. Muss man wahrscheinlich reingeboren werden in diese Art von Humor ...
 

Kolja Kreder

Mitglied
Hallo, gibt es schon was neues in der Sache in NRW?
Nach Monaten habe ich dann man eine Klageerwiderung der Stadt Rheinbach bekommen. Inhaltlich nur dass, was zu erwarten war. Die Vergabe der Mittel aus der Fischereiabgabe entspreche der Vergaberichtlinie. Wiederansiedlungs- und Naturschutzprojekte stünden im Interesse der Angler usw. Insgesamt alle sehr allgemein gehalten. Ich bin in meinem Erwiderungsschriftsatz daher ins Detaille gegangen und habe jede einzelne Mittelverwendung darauf hin untersucht, ob sie im Sonderinteresse der Angler steht oder ob es sich um ein Interesse der Allgemeinheit handelt. Das Ergebnis ist aus meiner Sicht ein Desaster für die Fischereiabgabe NRW. Mal sehen, was jetzt von der Stadt Rheinbach dazu kommt.
 
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Kolja Kreder

Mitglied
Die Vergaberichtlinie ist online abrufbar. Die Liste mit den tatsächlichen Projekten in NRW aus der FA ist nicht öffentlich. Man kann aber sagen, dass über 90% der FA für (aus meiner Sicht) allgemeine Naturschutzprojekte, wie Lachsansiedlung im Rhein, Quappen-Programm an der Lippe usw. ausgegeben werden. Das sind genau so eine Art von Ausgaben, die bei den Jägern die Jagdabgabe zu Fall gebracht haben. Ein weiteres Problem ist, dass man bei den Anglern nicht von einer homogenen Gruppe ausgehen kann. Der Vereinsangler und der vereinsungebundene Angler haben sehr unterschiedliche Interessen. Vereinsangler sind ja quasi auch Gewässerbetreiber und haben daher auch ein Interesse an dem Gewässer und seine Entwicklung. Der ungebundene Angler will im Kern nur angeln. In NRW sind beide Gruppen etwa gleich groß. Alle Angler müssen die FA bezahlen, aber im Kern profitieren allenfalls die den Verbänden angeschlossenen Vereine.
 

Toni_1962

freidenkend
..., aber im Kern profitieren allenfalls die den Verbänden angeschlossenen Vereine"

Warum denn KOlja?
Angeln vereinsungebundene nicht auf Lachs, Quappen usw ...?
 

Kolja Kreder

Mitglied
..., aber im Kern profitieren allenfalls die den Verbänden angeschlossenen Vereine"

Warum denn KOlja?
Angeln vereinsungebundene nicht auf Lachs, Quappen usw ...?
Niemand angelt darauf, weil sie ganzjährig geschont sind. Es ist derzeit auch nicht davon auszugehen, dass sich dies ändert. Das Lachsprogramm läuft seit 20 Jahren. Pro Jahr gehen über 500.000 € aus der FA da rein und seit 20 Jahren ist der Lachs ganzjährig geschont. Kein Angler profitiert von diesem Programm. Die Rückkehrerquoten sind auch viel zu gering. In 20 Jahren insgesamt ca. 10.000 Rückkehrer. Das kann man quasi vergessen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Aber welches Interesse liegt dann beim vereinsgebundenen Angler?
Aus der FA werden z.B. Gewässerwartslehrgänge in Aalbaum. Nur Vereine haben Gewässerwarte. Auch die Wasseranalysen von Vereinsgewässer wird über die FA finanziert. Da haben auch nur Vereine was von. Wenn Besatzmaßnahmen finanziert werden, erhöht dies die Attraktivität der Gewässer. Damit können mehr und teurere Gastkarten verkauft werden. Dies nutz den Gewässer betreibenden Vereinen.
 

Toni_1962

freidenkend
Gewässerwarte wie auch Gewässeruntersuchungen kommen den beangelbaren Gewässern zu gute, die vereinsunabhängige ebenfalls nutzen.
Attraktive Gewässer sind attraktiv für Gastangler; zumindest ich als Gastangler will schon durch Besatz attraktive Gewässer und suche mir solche auch aus.
Den Vorteil von "großartigen" Einnahmen durch Gastkarten wird zumindest bei den mir bekannten Vereinen in meiner Region nicht zwingend gesehen.
Wenn wir nun auch noch den Zuschuss für Gewässerwarte (Gewässerproben macht bei uns das Wasserwirtschaftsamt auf Anfrage kostenlos, was sich aber irgendwie immer noch nicht rumgesprochen hat) vereinsseitig zahlen müssten wie auch in welcher Weise auch bestimmte Besatzmaßnahmen, würden sich die Gastkarten verteuern.
 
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rheinfischer70

Well-Known Member
Ich denke, mit der Klage wirst du keinen Erfolg haben. Es könnte ja theoretisch sein, dass Angler in ferner Zukunft davon profitieren....
Ich frage mich, wer überhaupt an diesen Gewässerwartelehrgängen teilnehmen kann?
Da müssen die Kandidaten ja eine Woche Urlaub für nehmen, sofern möglich.

Bei mir ist der Urlaub überwiegend an die Betriebsferien geknüpft, die an die Sommerferien gekoppelt sind. Da finden komischerweise keine Lehrgänge statt.
 

Lajos1

Well-Known Member
Ich denke, mit der Klage wirst du keinen Erfolg haben. Es könnte ja theoretisch sein, dass Angler in ferner Zukunft davon profitieren....
Ich frage mich, wer überhaupt an diesen Gewässerwartelehrgängen teilnehmen kann?
Da müssen die Kandidaten ja eine Woche Urlaub für nehmen, sofern möglich.

Bei mir ist der Urlaub überwiegend an die Betriebsferien geknüpft, die an die Sommerferien gekoppelt sind. Da finden komischerweise keine Lehrgänge statt.

Hallo,

ja, da muss man Urlaub nehmen für solch einen Lehrgang. Ich sehe (sah) darin kein Problem, die "Betriebsferien" dauern ja meist nur drei Wochen und Urlaub hat man aber normalerweise 5-6 Wochen im Jahr. Da beibt also noch "Manöveriermasse" übrig. Ich war kein Gewässerwart aber in anderer Funktion in der Verwaltung des Vereins tätig und da auch zweimal für je eine Woche auf Lehrgang.
Zu den Gastkarten noch; die meisten Vereine die ich kenne, haben gar kein grosses Interesse daran Gastkarten auszugeben. Zuviel Ärger mit Gastfischern und von Verdienst daran kann auch nicht groß geredet werden. Bei uns (Verein) ist es z.B. so, für etwa die Hälfte der Gewässer gibt es überhaupt keine Gastkarten und für die andere Hälfte nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds. Früher war das mal anders und großzügiger gehandhabt aber schlechte Erfahrungen haben da einen Wandel herbeigeführt.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Ich denke, mit der Klage wirst du keinen Erfolg haben. Es könnte ja theoretisch sein, dass Angler in ferner Zukunft davon profitieren....

Dann sollen wohl die Jäger auch für die Wiederansiedlung und Pflege von Wolf, Bär, Luchs, Fischotter, Biber, Kormoran, Adler, etc. bezahlen, weil es sein könnte, dass sie in ferner Zukunft mal davon profitieren?

Sollen dann auch alle Rückbau-, Habitatverbesserungs- und Renaturierungsmaßnahmen aus der FA fianziert werden, weil Angler ggf mal davon profitieren könnten?

Da scheint mir der Approach von Kolja schon logischer.

Maßnahmen, die speziell für Angler gemacht werden, kann man aus der Fischereiabgabe finanzieren.

Maßnahmen die allgemein dem Umwelt- und Naturschutz dienen, soll die Allgemeinheit finanzieren.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
"Maßnahmen die allgemein dem Umwelt- und Naturschutz dienen, soll die Allgemeinheit finanzieren."
So sollte es sein,
alles Andere stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf.
Die Bäche und Flüssen wurden häufig im Rahmen von Flurbereinigungsmaßnahmen begradigt, um bessere Bedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen.
Oftmals wurden von den ansässigen Landwirten Kleinkraftwerke installiert.
Die Kosten der negativen Folgen daraus für die Gewässer und angrenzende Umwelt sollen aus der FA bezahlt werden?
Wer so etwas befürwortet, kann in meinen Augen kein Angler sein.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Was für ein Verursacherprinzip?

Die Bäche und Flüssen wurden häufig im Rahmen von Flurbereinigungsmaßnahmen begradigt, um bessere Bedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen.
Oftmals wurden von den ansässigen Landwirten Kleinkraftwerke installiert.
Das ist nur ein Beispiel.

Für den Fischartenschwund durch Verschmutzung und Verbauung sind Angler auch nicht verantwortlich.
 

Toni_1962

freidenkend
Ich kenne kein Beispiel in Bayern dafür, dass Maßnahmen an privaten Kleinkraftwerken aus FA finaziert wurden; ist das in anderen Bundesländern denn anders?
 
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