Fischereiabgabe NRW

G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Ich kenne kein Beispiel in Bayern dafür, dass Maßnahmen an privaten Kleinkraftwerken aus FA finaziert wurden; ist das in anderen Bundesländern denn anders?
Vermutlich nicht, und sicher nicht als Regel, aber es hört sich doch so schön dramatisch an.

Und ob die Maßnahmen dann alternativ aus anderen Quellen finanziert werden, oder einfach entfallen ist auch nicht klar. Bei der Eintrübung der Wirtschaft habe ich da eine ziemlich konkrete Vorstellung.

Wenn Angler auch nicht unmittelbar aus jeder Maßnahme profitieren, so profitieren wir aus einem gesunden Lebensraum, weil diese stabiler reagieren auf sich ändernde Umwelteinflüsse. Während das der Mehrheit der Bevölkerung völlig wurscht sein dürfte,so lange nicht ein akutes Problem offenkundig wird.Und dann ist es meist schon zu spät.

Wenn wir bis auf ein paar Penunzen wirklich profitieren, ohne uns ordentlich selbst ans Bein zu pieseln fresse ich einen Besen.
 

Laichzeit

Well-Known Member
Die Bäche und Flüssen wurden häufig im Rahmen von Flurbereinigungsmaßnahmen begradigt, um bessere Bedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen.
Oftmals wurden von den ansässigen Landwirten Kleinkraftwerke installiert.
Das ist nur ein Beispiel.

Für den Fischartenschwund durch Verschmutzung und Verbauung sind Angler auch nicht verantwortlich.

Ja, das stimmt. Aber hier wird kein Verursacherprinzip angewandt. Die Renaturierungen zahlt direkt der Steuerzahler.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
Ich kenne kein Beispiel in Bayern dafür, dass Maßnahmen an privaten Kleinkraftwerken aus FA finaziert wurden; ist das in anderen Bundesländern denn anders?
Ich schrieb von den Folgen, nicht von Maßnahmen an den Anlagen selbst.
Die Folgen sind zB. Artenschwund oder gar Verlust.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Maßnahmen, die speziell für Angler gemacht werden, kann man aus der Fischereiabgabe finanzieren.

Maßnahmen die allgemein dem Umwelt- und Naturschutz dienen, soll die Allgemeinheit finanzieren.

Und wenn die Maßnahmen von der Allgemeinheit finanziert werden, könnte es damit zu einer Verschiebung von Prioritäten kommen? Könnten dann zum Beispiel Naturschutzorganisationen mit anderen, teils gegenläufigen Interessenschwerpunkten mit diesen Aufgaben betraut werden? Gewinnen diese damit an Einfluss auf unsere Gewässer?

Je mehr man sich damit auseinandersetzt, um so größer wird die Skepsis, das wir davon profitieren werden.

Aber wenn der Gerechtigkeit damit genüge getan wird, wer sollte daran zweifeln.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Aber wenn der Gerechtigkeit damit genüge getan wird, wer sollte daran zweifeln.

Mit Gerechtigkeit hat das m.E. wenig zu tun, sondern mit Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit.

Ob man einen rechtswidrigen Zustand dulden sollte, wenn man sich davon Vorteile verspricht, kann man natürlich unterschiedlich sehen.

Ist ja bei z.B. Doping, Schmiergeldern, Vetternwirtschaft etc. nicht anders.

Gewinnen diese damit an Einfluss auf unsere Gewässer?

Könte sein, wer weiß das schon genau. Der Einfluss dieser Verbände ist aber schon sehr groß.

Wurden in der Vergangenheit ja schon Angelverbot verhängt, weil Angelvereine ihre Gewässer so gut gepflegt hatten, dass dann plötzlich Naturschutz Vorrang vor Fischereirecht bekam.
 

Laichzeit

Well-Known Member
Ihr dürft nicht vergessen, dass die Fischereiabgabe in vielen Bundesländern jährlich so um die 1 Millionen Euro zur Verfügung stellt, was im Vergleich zu den Kosten der sonstigen Naturschutzmaßnahmen an unseren Gewässern eine eher unbedeutende Summe ist. Die Renaturierungen der und der Naturschutz Gewässer werden schon jetzt überwiegend von der Allgemeinheit getragen, da das Milliardenbeträge sind.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Die Angler sägen hier meiner Meinung nach am Ast, auf dem sie sitzen.

Ich hab's schon mal geschrieben: Warum sind die großen deutschen Anglerverbände als gemeinnützig anerkannt, der Deutsche Skatverband, Attac usw. aber nicht? Der Grund liegt im Status der Anglerverbände als Naturschutzverbände.

Um als Naturschutzverband anerkannt zu sein, müssen "im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege" gefördert werden: https://www.umweltbundesamt.de/them...en/voraussetzungen-der-anerkennung#textpart-9

Wird jetzt also durchgesetzt, mit den finanziellen Mitteln diesen Schwerpunkt nicht mehr bedienen zu dürfen, wird sehr schnell die Frage im Raum stehen, warum die Anglerverbände noch die Anerkennung als Naturschutzverband behalten sollen. Und schon steht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Verbände und angeschlossenen Vereine im Raum.

Die Jäger haben dieses Problem übrigens nicht, da die Durchführung der Jagd mit der Regulierung der Wildbestände allein schon als gemeinnütziger Grund gilt.

Von den weiteren Einschränkungen bei einer Aberkennung des Naturschutz-Status (Beispiel: Beteiligung an den Verhandlungen zum Volksbegehren Artenvielfalt ("Rettet die Bienen") in Bayern) gar nicht zu sprechen.

Hier wollen Leute mit dem Kopf durch die Wand und ich wünsche ihnen eigentlich fast, Recht zu bekommen. Danach geht wieder das Gejammer los, dass sich in Deutschland alles um Naturschutz dreht. Ja, das ist so und das wird absehbar noch heftiger der Fall sein. Realität erkennen und akzeptieren ...
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Mit welchem Recht sollten Angelverbände und -vereine dann noch anerkannte Naturschutzverbände/-vereine sein?

Soll das heißen, dass sich Maßnahmen zur Förderung der Fischerei/Angler/Angelmöglichkeiten und Naturschutzmaßnahmen grundsätzlich ausschließen?

Wird jetzt also durchgesetzt, mit den finanziellen Mitteln diesen Schwerpunkt nicht mehr bedienen zu dürfen, wird sehr schnell die Frage im Raum stehen, warum die Anglerverbände noch die Anerkennung als Naturschutzverband behalten sollen

Wer fordert denn so etwas?

Es geht doch nur um eine Überprüfung, ob die Mittelverwendung nun rechtmäßig erfolgt oder ob da eben auch Sachen aus der FA mitfinanziert werden, die eben nicht dem Zweck und den rechtlichen Vorgaben der Abgabe entsprechen. Wenn da nichts rechtswidriges gemacht wurde, ist doch alles gut.

Die Vereine/Verbände dürfen mit ihren eigenen Mitteln ja weiterhin Maßnahmen durchführen , die nicht den Verwendungsrichtlinien der FA entsprechen. Müssen das dann halt ihren Mitgliedern gegenübern vertreten können.

Dass den Verbänden in Niedersachsen und Sachsen jetzt der Gemeinnützigkeitsstatus entzogen werden soll, weil es dort gar keine FA gibt, ist mir jetzt nicht bekannt.

Natürlich kann man der Meinung sein, ggf. lieber nen potentiellen Missbrauch oder ein gewisses "Versickern" zu dulden, solange für die Angler auch was abfällt.

Ich kann aber durchaus verstehen, wenn nicht jeder so denkt.

Mir persönlich macht die FA nichts aus. Ich würde auch höhere Verbandsbeiträge zahlen, wenn mit den Geldern entsprechende Maßnahmen gefördert würden.

Ich kann aber schon nachvollziehen, wenn besonders nicht organisierte Angler das kritischer sehen.
 

torstenhtr

Active Member
? Du hast mich jetzt völlig verloren, kannst du begründen was das jetzt konkret mit der Fischereiabgabe zu tun hat - die wird doch nicht von den gemeinnützigen Verbänden erhoben?

Das ist doch ein anderes Thema, es gibt ein ganz einfaches Argument, das obige irrationale Thesen entkräftet:
Weder Niedersachsen noch Sachsen erheben noch eine Fischereiabgabe; die Verbände dort setzen sich durchaus für den Naturschutz ein.

Und der AV NDS scheint dabei erfolgreich mit 4,5€ Verbandsbeitrag zu sein - ganz ohne Quersubvention durch FA.
Trotz fehlender FA wird dort auch u.a. Aalbesatz gefördert.

Die Angler sägen hier meiner Meinung nach am Ast, auf dem sie sitzen.

Ich hab's schon mal geschrieben: Warum sind die großen deutschen Anglerverbände als gemeinnützig anerkannt, der Deutsche Skatverband, Attac usw. aber nicht? Der Grund liegt im Status der Anglerverbände als Naturschutzverbände.

Um als Naturschutzverband anerkannt zu sein, müssen "im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege" gefördert werden: https://www.umweltbundesamt.de/them...en/voraussetzungen-der-anerkennung#textpart-9
/QUOTE]
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
... Es entstehen dann nur Anwaltskosten, bei dem Anwalt, den ihr für euch beauftragt (das muss ja nicht ich sein). Diese liegen bei etwa 250 € für die 1. Instanz (ohne mögliche Fahrtkosten und Trallala).
....


...Denkt bitte daran, es geht hier nicht nur um euch. Wir können gemeinsam etwas für die Angler bewegen...

Eine Fischereiabgabe von 24,00 Euro für fünf Jahre verursacht mit pro Tag eine Geldbelastung von 1,3 Cent.

Ich gebe ca. 250 Euro in der ersten Instanz für einen unsicheren Prozeß aus , um möglicherweise 1,3 Cent pro Tag zu sparen und um etwas für "die Angler" zu bewegen.

Für 250 Euro kann ich die Fischereiabgabe für die nächsten 52 Jahre sicher bezahlen .

Wie entscheide ich mich.

Das Zweite - die Verwendung der F.A. kommt Anglern in Teilen unmittelbar zu Gute ( Vereinsangler ) und dem Bürger , angelnd oder nicht , durch Finanzierung von u.a. Umweltprojekten.

Diese Verwendungszwecke wirken sich positiv auf den Ruf " der Angler " aus, wenn Sie kommuniziert werden und ist eine Waffe gegen u.a. Gegner der Angelei.

Wie entscheide ich mich.

Ich entscheide mich dafür, die 1,3 Cent der Fischereiabgabe zu akzeptieren , über diese "Belastung" zu lächeln, u.a. sinnvolle Projekte zu unerstützen

und den Konflikt als den zu sehen, der er ist : als Konflikt der rechthaberischen Juristerei.

R.S.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
? Du hast mich jetzt völlig verloren, kannst du begründen was das jetzt konkret mit der Fischereiabgabe zu tun hat - die wird doch nicht von den gemeinnützigen Verbänden erhoben?

Das ist doch ein anderes Thema, es gibt ein ganz einfaches Argument, das obige irrationale Thesen entkräftet:
Weder Niedersachsen noch Sachsen erheben noch eine Fischereiabgabe; die Verbände dort setzen sich durchaus für den Naturschutz ein.

Und der AV NDS scheint dabei erfolgreich mit 4,5€ Verbandsbeitrag zu sein - ganz ohne Quersubvention durch FA.
Trotz fehlender FA wird dort auch u.a. Aalbesatz gefördert.

Geld fällt nicht vom Himmel und natürlich würde der Wegfall der Fischereiabgabe Löcher in die Finanzen der Verbände reißen. Und der geht dann 1:1 zu Lasten der Naturschutzaufgaben. Wollen die Fischereiverbände diese nicht vernachlässigen, muss entweder beim Etat für "Angelzwecke" gespart werden (sprich Besatz der Verbandsgewässer) oder der Beitrag muss erhöht werden. Die Verhältnisse in Niedersachsen kenne ich nicht, wohl aber einige Details aus Sachsen (stamme von da und hab da mal einen Angelverein geleitet .. lange her). Besatz oft eine Katastrophe, überall Geld knapp. Ich möchte nicht tauschen.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

oder der Beitrag muss erhöht werden

Eben, statt staatlicher Zwangsabgabe mit Zweckbindung dann eben höherer Verbandsbeitrag für die organisierten Angler.
Das würde die Naturschutzmaßnahmen auch glaubwürdiger machen, wenn sie eben nicht aus staatlichen Mitteln finanziert werden.

Ob in Sachsen bis 2012 paradiesische Zustände herrschten und ab 2013 dann nur noch Not und Elend kann ich nicht beurteilen.
Dazu müssten Boardies aus Sachsen was schreiben.

Wenn der Verband in BW sich ein Fischmobil leistet um Schulunterricht zu fördern, kann man das durchaus als PR sehen.
Warum das aus der FA finanziert wird, die auch nicht organisierte Angler zahlen, kann man sich trotzdem fragen.

Wie entscheide ich mich.

So wie es du für richtig hälst?

Wie eben die meisten Boardies hier. Da gibt es eben unterschiedliche Meinungen.

Ich habe mit der FA in Bayern auch kein Problem, deswegen würde ich anderen Anglern aber nicht das Recht absprechen wollen, die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Mit Gerechtigkeit hat das m.E. wenig zu tun, sondern mit Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit.

Auf der Seite unter dem Punkt Gerechtigkeit und Recht findest du die entsprechende Erörterung

deswegen würde ich anderen Anglern aber nicht das Recht absprechen wollen, die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Das will hoffentlich niemand aber ob wir von dem Ergebnis profitieren bleibt abzuwarten. Die Skepsis bleibt.

Wenn ein Infomobil für Angeln und Angler die Werbetrommel rührt profitieren auch nichtorganisierte Angler davon, ich finde es, obwohl ich nicht organisiert bin gut, wenn für mein Hobby geworben wird und das Bild der Anger positiv dargestellt wird. Mit allen Facetten auch denen der Hege und Pflege.
 
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torstenhtr

Active Member
Das Argument überzeugt mich nicht, der allgemeine Fischbesatz hat doch auch nichts mit der Fischereiabgabe zu tun, für Aal & co. gibt es anscheinend auch andere Fördermöglichkeiten (u.a. EMFF). Die Verbände können doch schlicht selbst entsprechenden Beitrag erheben und haben dann volle Kontrolle über die Mittelverwendung, so bräucht der einzelne Angler nicht umständlich die FA selbst bezahlen.

Die Verhältnisse in Niedersachsen kenne ich nicht, wohl aber einige Details aus Sachsen (stamme von da und hab da mal einen Angelverein geleitet .. lange her). Besatz oft eine Katastrophe, überall Geld knapp. Ich möchte nicht tauschen.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Das Argument überzeugt mich nicht, der allgemeine Fischbesatz hat doch auch nichts mit der Fischereiabgabe zu tun, für Aal & co. gibt es anscheinend auch andere Fördermöglichkeiten (u.a. EMFF). Die Verbände können doch schlicht selbst entsprechenden Beitrag erheben und haben dann volle Kontrolle über die Mittelverwendung, so bräucht der einzelne Angler nicht umständlich die FA selbst bezahlen.

Besatz von "Aal & Co." werden heute (ich kann nur für Mittelfranken sprechen) großzügig über den Verband unterstützt, wobei "Aal" Glasaal meint (weswegen mein Verein diese Förderung gar nicht beansprucht, wir besetzen Farmaal) und "Co." für Barbe, Nase, ... steht. Und ja, ich werde der Erste sein, der bei Wegfall der Fischereiabgabe eine Erhöhung der Verbandsabgabe um exakt diesen Betrag beantragt. Ich hoffe aber, dass es in Bayern gar nicht so weit kommt und die Betonschädel in NRW & Co. bleiben.
 

0ggy

Member
Moin

Du gehst also davon aus, dass die FA nicht rechtmäßig ist. Willst sie aber unbedingt behalten.
Macht Ihr das in Bayern immer so, oder ist das euer Rechtsverständnis.

Oggy
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Recht haben und Recht kriegen waren schon immer zweierlei paar Schuhe, da Rechtsprechung auch eine Auslegungssache ist. Ich sehe da nicht nur schwarz und weiß und bin auf die Entscheidungen zu dem Thema gespannt.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Klassiker Standardspruch im Kontext Juristerei... Im Übrigen sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es nicht um die Rechtmäßigkeit der Fischereiabgabe an sich geht, sondern darum, wie die FA in einem konkreten Bundesland ausgestaltet und umgesetzt ist. Grundsätzlich ist es übrigens kein Problem, die FA als sog. Sonderabgabe zu Finanzierungszwecken rechtskonform zu regeln. Der Untergang des Abendlandes, wie von einigen hier vermutet, droht also keinesfalls.
 

kati48268

Well-Known Member
Man könnte es auch als Chance sehen, insgesamt "mehr" finanzielle Mittel für Anglerinteressen zu generieren, wenn es endlich so laufen würde wie eigentlich vorgesehen;
- allg. Naturschutzgedöns zahlt das dafür zuständige Umweltministerium aus Steuermitteln
- reine Anglerprojekte kommen aus der Fischereiabgabe.
Bislang sind die größten Fürsprecher für die FA die Umweltministerien,
weil die Anglerkohle ihr Budget entlastet.
 
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