Da uns ja auch einige der User hier finanziell unterstützt haben, mal ein kurzes Update zur Klage.
Auch wenn von einigen etwas gegenteiliges verbreitet wird, so können wir mitteilen, dass die Klage selbstverständlich „zugelassen“ ist. Die Klage hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Beides stellt die Gegenseite in Abrede.
Ansonsten gibt es weder einen neuen Sachstand noch einen weiteren Fahrplan. Allerdings haben sich in den letzten Monaten COVID-19-bedingt alle Verfahren bei den Verwaltungsgerichten nach hinten verschoben. Dies liegt zum einen an einer Vielzahl von CORONA-bedingten Streitigkeiten, die ungeplant hinzugekommen sind. Zum anderen ist das darauf zurückzuführen, dass die Gerichte nur eingeschränkt arbeiten durften. Zudem sind die Verwaltungsgerichte personell ohnehin nur mäßig ausgestattet und mit einer Vielzahl von Eilverfahren befasst. Wir befürchten daher, dass das Gericht frühestens Ende diesen/Anfang nächsten Jahres terminieren wird. Die Terminierung liegt bekanntlich ausschließlich im gerichtlichen Ermessen.
Wir bleiben übrigens sehr optimistisch, dass wir am Ende die Klage gewinnen werden. Wie wichtig das für unser Hobby ist, konnte man am Dienstag in Stralsund erleben. Bei der Anhörung zu den neuen Entwürfen der Managementpläne für die AWZ (u.a. Fehmarnbelt) stehen natürlich auch die Angler vor neuen Verboten und Beschränkungen. Wie von uns vorhergesagt, sind die jetzigen Verbote nur der Beginn von vielen zukünftigen Verboten für Angler (was ja aktuell auch in vielen Binnengewässern passiert). Neu für uns ist hierbei, dass das BfN und Konsorten nicht einmal mehr eine Begründung vorlegen, sondern die Verbote ganz offen "auf einer Annahme" begründen und umsetzen wollen. Die Annahmen sind noch haarsträubender als die bisherigen Begründungen.
Naja, und der "Filz unter den Konsorten" wurde auch ziemlich deutlich. Die Angler haben Jahrzehnte keinen Widerstand geleistet und ich denke diese Versäumnisse können wir auch nicht mehr aufholen. Das BfN baut ja weiterhin auf die Kooperation mit dem DAFV. Wir werden hier keine Kooperation eingehen und uns weiterhin gegen Verbote mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln wehren.