Deeper - Darf man es überall?

rhyn2012

Member
Hallo.
Hab nun einen Deeper Start.
Jedenfalls wollt ich mal fragen, darf ich auch in Gewässern mit dem Deeper an der Angel scannen, oder könnte ich ne Strafe bekommen, weils ja eine Angel ist? Also könnte man mir wegen "schwarzangeln" was anhängen?


Ist nur so, das ich Seen in denen ich bald evtl mal angeln will, ne Tageskarte holen will, und ich das Gewässer im Vorfeld schonmal etwas erkunden möchte.


MFG
 

Waller Michel

Well-Known Member
Ich kann dir nur soviel sagen, das Du an Gewässern wo du keine Angelberechtigung hast, keine einsatzfähige Angel/Angelausrüßtung mitführen darfst!
Den Deper an einem Besenstiel oder sonst was, dürfte eigentlich nix dagegen sprechen, solange man das Ufer frei betreten darf.
Das bedeutet, das Gelände nicht eingefriedet ist und /oder mit Schildern versehen ist " Privatgelände "
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

LG Michael
 

Blueser

Well-Known Member
Kommt auf das Bundesland drauf an. Bei uns ist z.B. der Einsatz von Sonargeräten zum Aufspüren von Fischen verboten. Rechtlich sehe ich den Deeper, und dann noch an einer Angel ohne Angelschein, in einer rechtlichen Grauzone.
 

Waller Michel

Well-Known Member
Kommt auf das Bundesland drauf an. Bei uns ist z.B. der Einsatz von Sonargeräten zum Aufspüren von Fischen verboten. Rechtlich sehe ich den Deeper, und dann noch an einer Angel ohne Angelschein, in einer rechtlichen Grauzone.
Jedenfalls darf man keine Angel an einem Gewässer mit sich führen wo man keine Angelgenehmigung hat ! Das ist der Vorsatz zur Fischwilderei !
 

Bocinegro

Active Member
Hab mir vor Schreck fast meinen Tee ins Laptop gekippt. Gott sei dank nur die Mouse getroffen.
na wenn kein Haken dran ist und kein Köder ist es doch keine auch Angel.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Wie wäre es denn, wenn du den Inhaber des jeweiligen Fischereirechtes freundlich fragst? Dann bekommst du verbindliche Antworten, keine Weissagungen aus dem Kaffeesatz und vor allem keinen womöglichen Ärger!
 

Bocinegro

Active Member
§ 52
Mitführen von Fischereigerät

Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.

so stehts für RLP geschrieben, ne Rute mit Deeper ist ja alles andere als fangfertig
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
§ 52
Mitführen von Fischereigerät

Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.

so stehts für RLP geschrieben, ne Rute mit Deeper ist ja alles andere als fangfertig
Trotzdem ist es Sache des Rechtsinhabers, ob er es zulässt und keine Frage der persönlichen Auslegung.
 

Bocinegro

Active Member
Ich frag aber morgen mal nach. Wollte eh noch die Fang Meldungen abgeben. Bin jetzt doch ein wenig verunsichert, auch wenn ich mir sicher bin das man vor Gericht so damit durchkommen würde!
Weil Fischereirecht hin oder her, ich fische ja damit nicht.


Grüße Petri &
tight lines
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Immer besser, wenn man den Schmied fragt und nicht den Schmiedel. ;)
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Auf Verbandsebene (Gewässer) gibt es meines Wissens nach keinerlei Äußerungen im Bezug aufs Loten.

Auf die mitgeführte Rute gehe ich nicht ein- da gibt's etliche Interpretationen zu fangfertig....

In gewissen Bereichen haste also "nur ein Problem mit dem Betretungsrecht" - welches du an manchen Orten nur per Schein zur Ausübung der Angelfischerei hast....

An Vereinsstrecken oder - gewässern gibt es recht häufig Regelungen im Bezug aufs Loten

Also erst konkret fragen bevor es los geht.
 

Blueser

Well-Known Member
schwierig das ganze also..

je genau, in welchen Bundesländern ist das denn verboten?

In Thüringen zum Beispiel: Thüringer Fischereiverordnung Klick! Paragraph 15: unzulässige Fangarten, Punkt 3-> Zitat: "das Fischen unter Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen oder Fischbeständen".
Ob man nur das Gewässer scannen will oder Fische aufspürt, ist dann erklärungsbedürftig.
Wollte mir eigentlich auch den Deeper Pro+ zulegen. Bin aber deshalb davon abgekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Matze HRO

Member
Kommt auf das Bundesland drauf an. Bei uns ist z.B. der Einsatz von Sonargeräten zum Aufspüren von Fischen verboten. Rechtlich sehe ich den Deeper, und dann noch an einer Angel ohne Angelschein, in einer rechtlichen Grauzone.
Deshalb muss ich beim Angeln auf der Hohenwarte auch das Echolot ausmachen. Oder darf ich auf dem Boot gar keins mitführen?
 

jkc

Well-Known Member
Immer besser, wenn man den Schmied fragt und nicht den Schmiedel. ;)

Moin, nunja, der Schmied hat dazu ja auch nur seine persönliche Meinung die nicht zwingend gesetzeskonform ist.
Ich sehe das in Ländern die diesen "fangfertiges-Gerät-Passus" haben als fischereirechtlich unkritisch, selbst dann wenn die Nutzung eines Echolotes zum Fischfang laut Erlaubnisschein verboten ist, Fischreirecht berührt mich doch gar nicht wenn ich mich außerhalb davon bewege. Betretungsrecht ist dann noch ein anderes Paar Schuhe.
Mit dem Fischereirechtinhaber zu sprechen halte ich in den meisten Fällen trotzdem nicht für unklug.

Grüße JK
 
Oben