zander67
Well-Known Member
Ich bin ja kein Jurist, aber ich kann mir gut vorstellen das man doch die Kosten erstattet bekommt falls man, wegen den Grenzschließungen, seinen LL- Urlaub nicht wahrnehmen kann.
Denn wie will man einen Grenzübertritt realisieren wenn die dänischen Behörden einen nicht einreisen lassen?
Das wäre zumindest ein nachvollziehbares Argument welches man anbringen könnte!
Ich wollte am 11.4.2020 anreisen, Ferienhaus über NOVASOL gebucht.
Nach den AGB (höhere Gewalt) wäre das Geld weggewesen, steht dort explizit so drin.
NOVASOL hat sich aber kulant gezeigt und nach einem entsprechenden Rundschreiben seitens NOVASOL
konnte ich den Urlaub eine Woche nach hinten verschieben, ob die eine Woche reicht werden wir sehen.
VG