Anzeige wegen Fischwilderei, Geräte eingezogen aber ich habe nicht mal geangelt ?!

fleks

Active Member
Grüß euch,

ich möchte hier meine Situation von letzter Nacht schildern.

Ich und ein paar alte Freunde wollten uns mal wieder treffen. Die Wahl fiel auf einen Sandstrand in einem Fluss in Bayern. Dort haben wir Zelte aufgebaut, ein kleines Lagerfeuer gemacht und witzige Spiele gespielt. Jeder von uns bekommt ne Aufgabe, der eine kümmert sich um Spiele, der andre um Holz und der nächste soll einen Vortrag halten (mit ausgedruckten powerpoint folien) über das Thema "Wie fange ich eine Forelle im Inn". Ich bin umweltbewusster und ungescholtener Angler, und hatte mich eine Woche zuvor schlau gemacht ob man dort als Gastfischer Karten bekommt - leider nein, sondern nur als Vereinsmitglied. Gut, dachte ich mir dann machen wir eben den Vortag und ein Spielchen draus.

Eines davon war "Zielwerfen mit der Angel". Dafür hab ich wie beim Castingsport ein Ziel auf den Boden gezeichnet. Hatte meine Angel dabei und vorne nur ein Blei dran, sonst nix - so wie im Castingsport eben auch. Hab eine Beschreibung gezeichnet, Punkte vergeben und wir haben das ein paar Runden gespielt.

Danach hab ich die Angel auseinandergesteckt und neben das Zelt gelegen, dann gingen wir schlafen. Um ca. 4 Uhr früh stehen auf einmal 2 Polizisten vor unseren Zelten mit 2 Fischereiaufsehern. Die Polizisten waren relativ jung .... die Aufseher waren von anfang an agressiv - haben sich nicht ausgewiesen und ich war zu verschlafen um das auf die Kette zu bekommen...

"Fischereischein und Lizenz bitte" sagte der eine. Ich hab gesagt dass ich den nicht dabei hab weil wir nicht geangelt haben. Er verwies dann auf die auseinandergebaute Angel neben meinem Zelt und ich hab den Polizisten und den beiden sogar noch das "Spielfeld" gezeigt und auch meine Kumpels haben ständig beteuert dass wir nicht geangelt haben ( haben wir auch nicht ). In meinem Zelt hatte ich noch eine kleine Tasche mit ein paar Blinkern, die ich den Jungs zeigen wollte damit sie wissen wie man Forellen fängt. Hatte sonst nix dabei - kein Kescher gar nix .... Alles erklären hat nix geholfen. Die beiden Herrschaften meinten, dass das Verboten sei, eine Angel mitzunehmen. Ich konterte dass das gar nicht stimmt - sie darf nur nicht fangfertig neben dem Wasser liegen und selbst dann wäre es bloß ein Verdacht auf Wilderei und keine gesicherte Tat. Wir haben den Polizisten (die waren die Verünftigen hier) sogar Videos von unserem "Wettbewerb" gezeigt...

Ich hab im Internet ein Urteil gefunden: " Das bloße Montieren und Beködern der Angel am Gewässer erfüllt noch nicht den Tatbestand der Fischwilderei (§ 293 Nr. 1 StGB); vielmehr ist eine “räumliche Beziehung zwischen Täterhandlung und Gewässer” erforderlich (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.1983, Az. 2 Ss 398/83 = NJW 84, 812), d.h. es muss tatsächlich geangelt werden, also der Köder ausgebracht werden. " und ich bin mir sicher in der Fischerprüfung wurde gelehrt, dass die Rute aufgebaut und beködert sein muss, damit zumindest ein Tatverdacht besteht.

Ende vom Lied war, dass mir die Kontrollettis bei mir alles durchsucht haben (was sie ja dürfen) - wenn auch unverhältnismäßig. Dann hat der eine Kontroletti mein Zeug genommen und meinte das nimmt er jetz mit. Ich hab gesagt - ne ... er wiederum mit allen möglichen Anzeigen gedroht und bevor es noch mehr eskaliert wäre, habe ich stillschweigend das alles hingenommen.

Nach allem was ich gelesen habe, war das Einziehen der Gerätschaften nicht legal. Dies darf man nämlich nur machen, wenn eine Tat offensichtlich vorliegt.

Abgesehen von meinem Zeug, hab ich die Nummern von 3 weiteren Parteien die ebenfalls neben uns ihr lager aufgeschlagen haben, die alle bezeugen könnten, dass ich nicht geangelt habe sondern bloss diesen Wettbewerb gemacht haben... Ich gehe mal davon aus, dass hier keine Strafanzeige haltbar wäre ?!

Was meint ihr.
 

daci7

Käpt'n Iglo
Wenn ichbunser Rechtssystem richtig verstanden habe sollten doch die anderen erstmal Beweise vorlegen, oder?
Groetjes
 

fleks

Active Member
:-D. Ja witzig daran hab ich auch schon gedacht. Also ich denke auch, dass man die Anschuldigung die zu einer Anzeige führt Beweisen muss oder nicht? Ich meine Beweise genug haben wir ja, wir haben Videos, Fotos von dem Abend... Zeugen die nichts mit mir zu tun haben.

Wann sollte ich denn einen Anwalt einschalten? Ich hab heut mit der Polizei telefoniert, auch der Polizist (ein etwas erfahrener Kollege) war etwas verwundert am Telefon über die Vorgehensweise ?!
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Wann sollte ich denn einen Anwalt einschalten?


1. Spätestens wenn du einen Brief mit den Anschuldigungen bekommst bzw. eine Einlassung dazu machen sollst.
2. Mit etwas Glück passiert aber auch gar nichts weil die nächste Instanz den Fehler selbst sieht und von einer Verfolgung absieht.
Aber ich denke nicht, dass es so kommt denn die Kontrollettis werden sicher eine andere Geschichte zum besten geben. Dann wieder siehe 1. .
 

fuerstmyschkin

Well-Known Member
Das ist ja richtig dumm gelaufen...

Wie bereits erwähnt gilt in der Rechtsprechung grundsätzlich die Unschuldsvermutung, d.h. die müssen euch die Schuld beweisen, nicht ihr eure Unschuld. In Verbindung mit den Videos und den Zeugenaussagen wird da für die Gegenpartei die Luft schon verdammt dünn.

Den Polizisten kann man wohl keinen Vorwurf machen, da die erst mal einer Anzeige nach gehen und wohl auch nicht jeder Polizist tiefere Kenntnisse des Fischereirechts hat.

Was den Verdacht auf Wilderei angeht, dazu müsste die Angel fangfertig neben dem Zelt gestanden haben, was wohl nicht erfüllt ist.

Was das einziehen der Gerätschaften angeht, dazu kenne ich das bayrische Fischereirecht zu wenig. Je nach dem könnte da sogar ein Diebstahl vorliegen, den ihr anzeigen könntet, dann wäre es für die Kontrolletis ein klassisches Eigentor.
 
Zuletzt bearbeitet:

Chief Brolly

Well-Known Member
Ich schlage auch die sofortige hinzuziehung eines Anwalts vor! Ich denke zwar, das die Sache vor Gericht geht, aber die beschriebene Angel-egenheit kann sich in diesem Fall Monatelang hinziehen, das muß dir bewußt sein!

Jason: Das war nicht der Oden- sondern der Schwarzwald-Möchtegern-Rambo!
 

fleks

Active Member
Ok ich bin verwundert über den Vorgang hier. Grad die Polizei angerufen, dass bei denen noch kein Vorgang vorliegt. Der Kontroletti ruft mich anscheinend heute noch an und will mir die weitere Vorgehensweise erklären wie ich mein Zeug wieder bekomme... Was ist denn das bitte?
 

Jason

Well-Known Member
Ok ich bin verwundert über den Vorgang hier. Grad die Polizei angerufen, dass bei denen noch kein Vorgang vorliegt. Der Kontroletti ruft mich anscheinend heute noch an und will mir die weitere Vorgehensweise erklären wie ich mein Zeug wieder bekomme... Was ist denn das bitte?
So Spät will der dich noch anrufen? Den würde ich rund machen. Sag ihm, dass er dich aus dem Bett geholt hat und frag ihn,
ob er so was wie Anstand kennen würde.

Gruß Jason
 

daci7

Käpt'n Iglo
Ok ich bin verwundert über den Vorgang hier. Grad die Polizei angerufen, dass bei denen noch kein Vorgang vorliegt. Der Kontroletti ruft mich anscheinend heute noch an und will mir die weitere Vorgehensweise erklären wie ich mein Zeug wieder bekomme... Was ist denn das bitte?
Kleiner Tipp: Namen notieren und alles festhalten was telefonisch besprochen wird. Selbst so wenig wie möglich zu dem Vorfall sagen, jedenfalls telefonisch. Schriftlich wäre alles seriöser/ besser.
 

Toni_1962

freidenkend
Du bist ja noch nicht angezeigt worden; das gilt es abzuwarten.

Zunächst aber gilt folgendes nach Leitfaden für Fischereiaufseher.

Bayerisches Fischereigesetz
In Artikel 77 sind hier sämtliche Ordnungswidrigkeiten aufgeführt, die
gemäß diesem Gesetz begangen werden können. Auf die Einhaltung all
dieser Regeln haben Fischereiaufseher selbstverständlich zu achten. Ein
Verstoß gegen diese Bestimmungen muss zur Anzeige gebracht werden.
Hier auszugsweise eine Übersicht über die Bußgeldvorschriften und einige
Erläuterungen dazu:
Mit Geldbuße muss rechnen, wer
- ein gebrauchsfertiges Fanggerät auf einem Fischwasser, in oder an einem
Wasserfahrzeug oder außerhalb der öffentlichen Wege in der Nähe eines
Fischwassers mit sich führt, ohne in dem betreffenden Gewässer zum Fischfang
befugt zu sein; diese Vorschrift ist laut Kommentar zum Fischereigesetz
zur „Verhütung und Ahndung von Vorbereitungshandlungen“ erlassen worden,
die „erfahrungsgemäß in Delikte münden, vor allem zum Nachteil des
Fischereirechts“. Bekanntlich ist das bloße Mitführen einer Angelrute am
Gewässer noch keine Fischwilderei, erst mit dem Auswerfen ist der Straftatbestand
erfüllt. Wartet ein Fischereiaufseher, bis ein Verdächtiger seine Angel
zum Fischwildern benutzt, um dann mit der vollen Wucht des Strafgesetzes
zuschlagen zu können, so übt er sein Amt nicht korrekt aus. Schließlich
hat er die Aufgabe, Verstöße zu verhüten.
 

fleks

Active Member
Du bist ja noch nicht angezeigt worden; das gilt es abzuwarten.

Zunächst aber gilt folgendes nach Leitfaden für Fischereiaufseher.

Bayerisches Fischereigesetz
In Artikel 77 sind hier sämtliche Ordnungswidrigkeiten aufgeführt, die
gemäß diesem Gesetz begangen werden können. Auf die Einhaltung all
dieser Regeln haben Fischereiaufseher selbstverständlich zu achten. Ein
Verstoß gegen diese Bestimmungen muss zur Anzeige gebracht werden.
Hier auszugsweise eine Übersicht über die Bußgeldvorschriften und einige
Erläuterungen dazu:
Mit Geldbuße muss rechnen, wer
- ein gebrauchsfertiges Fanggerät auf einem Fischwasser, in oder an einem
Wasserfahrzeug oder außerhalb der öffentlichen Wege in der Nähe eines
Fischwassers mit sich führt, ohne in dem betreffenden Gewässer zum Fischfang
befugt zu sein; diese Vorschrift ist laut Kommentar zum Fischereigesetz
zur „Verhütung und Ahndung von Vorbereitungshandlungen“ erlassen worden,
die „erfahrungsgemäß in Delikte münden, vor allem zum Nachteil des
Fischereirechts“. Bekanntlich ist das bloße Mitführen einer Angelrute am
Gewässer noch keine Fischwilderei, erst mit dem Auswerfen ist der Straftatbestand
erfüllt. Wartet ein Fischereiaufseher, bis ein Verdächtiger seine Angel
zum Fischwildern benutzt, um dann mit der vollen Wucht des Strafgesetzes
zuschlagen zu können, so übt er sein Amt nicht korrekt aus. Schließlich
hat er die Aufgabe, Verstöße zu verhüten.


Vielen Dank Toni 1962, sehr hilfreich. Zwar nicht gut für mich aber zumindest nur eine Ordnungswidrigkeit so wie ich das lese?!

Wenn man sich den Gesetzestext durchlest scheint das nur eine Ordnungswidrigkeit zu sein wenn man ein "gebrauchsfertiges Fanggerät ...." mitführt. Mein Gerät war nicht gebrauchsfertig, da zerlegt und ohne Köder oder Haken dran. Wenns aber trotzdem blöd kommt, kann man sagen wie viel das kostet? Werden ja nicht die 5000 Euro draufschlagen oder?!

Danke
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Erstens: Nimm dir unbedingt einen Anwalt. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, alles kein Thema, anderenfalls musst du halt erst mal zahlen und dann versuchen, das Geld von den Verursachern einzutreiben.

Zweitens: MIT DEM ANWALT Möglichkeiten zum rechtlichen Vorgehen gegen die Fischereiaufseher besprechen und beim für die Inspektoren zuständigen Verband ausdrücklich gegen das Vorgehen der Fischereiaufseher protestieren.

Leider sind neben vielen guten Aufsehern (z.B. meinem zweiten Vorstand und Gewässerwarten aus meinem Verein) auch Vollidioten unterwegs, die ihr Amt missbrauchen. Denen muss man das Handwerk legen.

Grüße von einem 1. Vorstand eines Fischereivereins in Bayern.
 
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