Beirun
New Member
Moin zusammen, ich habe das leidige Thema, ab wann man als Gastangler in der Unterweser angeln darf, nochmal aufgegriffen und einen Freund in der Binnenschifffahrt gefragt. Da im
Gastschein steht, man dürfe von Kilometer 364 runter fischen. Dieser meint: dann gilt es ab Kilometer 363,0001, da man vom laufenden Meter spricht. Beispiel dafür ist wohl Fußball: man spricht schließlich auch bei 89:01min schon von der 90. Spielminute. Und Flusskilometer 1 ist eben von 0-1km. Es macht ja schließlich auch keinen Sinn, dass die Gastangler alles befischen dürfen nur nicht das Mini Stück am Ende. Leider wurde das hier im Blog häufig nicht richtig dargestellt. Siehe Post 5501 etc.
Gastschein steht, man dürfe von Kilometer 364 runter fischen. Dieser meint: dann gilt es ab Kilometer 363,0001, da man vom laufenden Meter spricht. Beispiel dafür ist wohl Fußball: man spricht schließlich auch bei 89:01min schon von der 90. Spielminute. Und Flusskilometer 1 ist eben von 0-1km. Es macht ja schließlich auch keinen Sinn, dass die Gastangler alles befischen dürfen nur nicht das Mini Stück am Ende. Leider wurde das hier im Blog häufig nicht richtig dargestellt. Siehe Post 5501 etc.