Ich bin die Neue im KBF und hab Fragen

Reeni

Member
Hallo Ihr Lieben ab86 ich habe heute meine Vereinsunterlagen erhalten und lese mir natürlich alles genau durch. Dabei sind mir schon ein paar Fragezeichen im Kopf erschienen.
1. Auf dem Erlaubnisschein steht: "Dieser Fischereierlaubnisschein ist beim Fischen stets mit Gewässerkarte, Gewässerordnung und besonderen Fangbedingungen u.a. mitzuführen."
Heißt das, dass ich den kleinen blauen Klemmhefter ( in dem die Satzung, die Gewässerordnung und die Gewässerkarten sind) immer mitführen muss?
2. In der Gewässerordnung unter §11 steht: " Das Angeln mit aufgezogenem Köderfisch ist verboten."
Das das Angeln mit lebendem Köderfisch verboten ist, ist selbstverständlich aber bedeutet das, dass ich gar keine "natürlichen" Köderfische nutzen darf?

Ich habe meinen Schein erst seit Dezember und möchte auf keinen Fall etwas falsch machen. Also verzeiht mir meine, vielleicht etwas naiven, Fragen.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
1. Ja.

2. Nein. Wenn du den Köderfisch (aus dem Angelgewässer stammend) anhakst ist es ok, wenn du ihn mit einer Ködernadel aufziehst - nein.
 

Jan_Cux

Well-Known Member
Na der Klemmordner muß es nicht sein, gibt auch schöne Taschen wo das reinpasst. Den Angelschein, die Gewässerkarte / Ordnung für die jeweiligen Gewässer werden dir mit dem Erwerb der Angelkarte ausgehändigt.
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Ich bin schon länger nicht mehr im KBF, versuche aber trotzdem mal aufzuklären.
Hier sind ja einige aus dem KBF und die können mich ja dann korrigieren, wenn ich Blödsinn schreibe. ;)

Zu 1: Ja. Das wurde bei mir auch mal kontrolliert. Ob Du jetzt die Blätter für das Gewässer, an welchem Du gerade fischst rausnehmen kannst und nur die dann mitführst, kann ich nicht 100%ig sagen. Ich hatte immer alles dabei.

Zu 2: " Das Angeln mit aufgezogenem Köderfisch ist verboten." Das kommt, glaube ich zumindest, aus alten Zeiten, wo es durchaus üblich war, einem lebenden Köderfisch das Vorfach unter der Haut langzuziehen. Das schliesst nicht das Angeln mit totem Köderfisch aus.

Soweit mein "veraltetes" Wissen. Ich denke mal, daß hier noch Mitglieder aus dem KBF mehr Licht reinbringen können.
Zur Not fährst Du mal in die Geschäftsstelle und fragst einfach mal nach. Die haben doch bestimmt noch einmal die Woche Sprechstunde. Obwohl es jetzt in Coronazeiten wohl keine Sprechstunde geben wird. Aber Du hast ja auch Telefonnummern, wo Du anrufen kannst.;)
 

Jan_Cux

Well-Known Member
Ich führe auch immer alles mit, es kommt schon vor das ich Morgens am NOK angel, denn mittags mal zu Tiessenkai fahre, am Nachmittag den Tag an der Schwentinemündung ausklingen lasse... Da bleibt alles schön in der Tasche.
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Und wenn Du den kleinen Ordner immer mitführst, kannst Du in Beisspausen immer mal drin schnökern, wo Du an welchen Gewässern fischen darfst. Gerade an der Oker ist das ja an manchen Stellen nicht ganz einfach. Und bei der Anzahl an Gewässern hast Du genug zu lesen. ;)
 

Blueser

Well-Known Member
Und ich dachte schon, bei uns sind die Vorschriften abartig. Gott bewahre es ... ;)
 

Tobias85

Well-Known Member
Wenn du den Köderfisch (aus dem Angelgewässer stammend)
Achtung, hier in Niederachsen (und es geht ja so wie ich das verstehe um die Region Braunschweig) gibt es keine generelles Verbot, gewässerfremde Fische zu verwenden. Nur kranke und krankheitsverdächtige Fische dürfen explizit nicht in ein Gewässer eingebracht werden.* Solange in der Gewässerordnung also nichts dazu steht, wäre auch das legal.

*für Besatz- und Zuchtmaßnahmen gibts da nochmal Sonderregeln, aber das betrifft den angelnden Angler ja nicht
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Achtung, hier in Niederachsen (und es geht ja so wie ich das verstehe um die Region Braunschweig) gibt es keine generelles Verbot, gewässerfremde Fische zu verwenden. Nur kranke und krankheitsverdächtige Fische dürfen explizit nicht in ein Gewässer eingebracht werden.* Solange in der Gewässerordnung also nichts dazu steht, wäre auch das legal.

*für Besatz- und Zuchtmaßnahmen gibts da nochmal Sonderregeln, aber das betrifft den angelnden Angler ja nicht
Dann sieh es bitte als ein Gebot der Vernunft. :)
 

Rannebert

coin operated boy
Hallo Ihr Lieben ab86 ich habe heute meine Vereinsunterlagen erhalten und lese mir natürlich alles genau durch. Dabei sind mir schon ein paar Fragezeichen im Kopf erschienen.
1. Auf dem Erlaubnisschein steht: "Dieser Fischereierlaubnisschein ist beim Fischen stets mit Gewässerkarte, Gewässerordnung und besonderen Fangbedingungen u.a. mitzuführen."
Heißt das, dass ich den kleinen blauen Klemmhefter ( in dem die Satzung, die Gewässerordnung und die Gewässerkarten sind) immer mitführen muss?
2. In der Gewässerordnung unter §11 steht: " Das Angeln mit aufgezogenem Köderfisch ist verboten."
Das das Angeln mit lebendem Köderfisch verboten ist, ist selbstverständlich aber bedeutet das, dass ich gar keine "natürlichen" Köderfische nutzen darf?

Ich habe meinen Schein erst seit Dezember und möchte auf keinen Fall etwas falsch machen. Also verzeiht mir meine, vielleicht etwas naiven, Fragen.
Herzlich Willkommen im Verein.

Zu 1. Ich habe den kleinen blauen grundsätzlich im Koferraum liegen, und da bleibt er auch. Den schleppe ich nicht mit, wenn ich dochmal was nachschauen muss, tut es auch das mobile Internet. Bisher hat mich auch noch niemand danach kontrolliert.

Zu 2. Da hab ich auch schon öfter mal drüber sinniert, bin bisher aber auch nur zu zwei Schlüssen gekommen: lebenden KöFi nicht aufziehen, aber wenn man damit angelt ist eh eine Maulköderung vorgeschrieben (denn vom Verein aus ist das angeln mit lebendem Köfi nicht explizit verboten, und es wird oft genug praktiziert an unseren Gewässern), oder es ist aktives Angeln mit totem KöFi ala Drachkovich oä. gemeint. Klarheit wird da sicher nur eine Nachfrage in der Geschäftsstelle bringen. Da ich aber mit beiden Methoden nichts am Hut habe, war mir das bisher immer egal. Tote Köfis ziehe ich auch auf, allerdings sollte man sicherstellen, (das kann sonst gerne mal, besonders am Kanal zu Diskussionen führen) dass klar ersichtlich ist, dass der Fisch bereits mit Herzstich, weil am leichtesten erkennbar, getötet wurde.



Aber immerhin löst der Hinweis, 'die Neue' zu sein regen Zuspruch hier im Forum an. ;)
Solltest Du nur mit Vorsicht geniessen, dank Föderalismus und unterschiedlichen Regelungen in den Vereinen kann das schon zu Verwirrung und Falschannahmen führen.
 

SpinnerBS

Active Member
Moinsen,

ich habe nun auch schon das ein oder andere Jahr Mitgliedschaft im Klub, und auch anderen Vereinen, auf dem Buckel und habe mittlerweile die ein oder andere Diskussion mit Fischereiaufsehern geführt.

Generell erst einmal:
@Reeni , herzlich willkommen im Klub.


Nun zu Deinen Fragen:
Der Vorstand und andere Vereinsverantwortliche sind immer bereit, Deine Fragen zu beantworten.
Leider hatte ich auch schon Aussagen von Fischereiaufsehern erlebt, bei denen ich die Augen verdreht habe, und ihnen anhand des Klemmbinders seine eigenen Aussagen widerlegen konnte. Das Spaßige dabei war, bei dem Klemmbinder mussten wir auf den des Aufsehers zurückgreifen, ich habe meinen nämlich seit über 35 Jahren nicht dabei, weiß aber was drin steht. Ergebnis war, ich habe alles richtig gemacht, der Aufseher wusste nicht einmal wo genau die Schongrenzen am Gewässer verliefen, es ging dabei nicht um 5 oder 10m sondern um weit über 100. Das zeigt, das Mitführen des Klemmbinders führt nicht automatisch zu mehr Wissen und richtiger Umsetzung der GO
Das Sicherste ist, Du schreibst eine e-mail an den Leiter der Fischereiaufsicht, siehe Homepage. Dann hast Du die Antwort schriftlich und niemand vergisst die Antwort.

Nun zur Frage, muss der Klemmbinder mitgeführt werden?
NEIN, gültige Papiere, die Deine Mitgliedschaft inkl. Beitragszahlung nachweisen, und Fangbuch sind definitiv ein Muss. Die Gewässerordnung liegt im Internet. Zur Sicherheit kannst Du die auch auf Dein vermutlich vorhandenes Smartphone laden, dann hast Du die GO dabei, falls es denn wirklich Not tut. Ich bin mir ziemlich sicher, dass gerade Spinn- oder Fliegenfischer auf Gepäckminimierung Wert legen, und da ist das Buch sinnfrei. Wichtig ist, dass Du die Vorschriften kennst und anwendest. Ich kenne keinen Autofahrer, der die STVO als Ausdruck im Auto hat.
Mal so nebenbei, es soll Vereine geben, die nicht zwingend auf den Mitgliedsausweis des Anglerverbandes Niedersachsen e.V. bestehen. Diesen Vereinen soll es reichen, wenn die Beitragsmarke in den Ausweis des VDSF eingeklebt werden. Dieser VDSF-Ausweis ist in Niedersachsen nicht mehr gültig, da der Niedersächsische Verband dort ausgetreten ist. Dennoch akzeptieren Vereine diesen ungültigen Ausweis. Soviel zur strikten Umsetzung der eigenen Vorgaben in einigen Vereinen.

Der Hinweis auf KöFi aufziehen, stammt aus Zeiten, als das Angeln mit lebendem KöFi legitim war. Aufziehen wäre damals aber auch schon Tierquälerei gewesen und war daher verboten und nochmals zusätzlich explizit in der GO erwähnt. Laut Tierschutzgesetz ist das Angeln mit lebendem KöFi heute nimmer legitim. Es mag die ein oder andere seltene Ausnahme geben, aber darauf gehe ich nicht ein. Dass der Klub den lebenden KöFi nicht ausdrücklich verbietet, ist richtig aber auch nicht notwendig, da es schon so in anderen übergeordneten Gesetzen verboten ist. Verglichen zu früher, fange ich heute nicht weniger Hecht als früher. Toter KöFi, richtig angeboten, ist auch sehr fängig. Gerade Großhechte sammeln gerne tote Fische auf. Sicherlich mag es immer noch Kollegen geben, die auch heute noch mit lebendem KöFi fischen, aber das legitimiert das nicht automatisch. BTW: Der Biss und Einschlag eines Hechtes in der Spinnrute ist attraktiver als der Biss auf der Grund- oder Posenrute.
Aber es spricht nichts mehr gegen das Aufziehen von toten KöFis.
Der Einsatz von KöFi aus anderen Gewässern ist ein zweischneidiges Schwert. Erste Grundlage war früher, dass lebende Köfis auch ausbüchsen können und so Krankheiten verbreiten oder im Extremfall gewässerfremde Fische so lebensfähig in andere Gewässer eingetragen werden. Siehe Schwarzmaulgrundel, die nicht eigenständig in Kieskuhlen kommen können aber dort schon nachgewiesen worden sind. Oder mancher möge sich erinnern, wie der Wolgazander in den MLK gekommen sein soll. Der Einsatz von eingefrorenen KöFis ist heutzutage Gang und Gebe. Muss ein Angler nun für jedes Gewässer speziell KöFis aus diesem Gewässer auch einfrieren? Sinnvoll ist sicherlich anders. Bei uns in den Gewässern gefangenen Fische sind erst einmal als gesund anzusehen, solange keine bekannten Fischkrankheiten vorhanden sind. Auch wäre das Angeln mit Stint, Hering oder Makrele somit verboten. Somit nimm tote Köfis, die gesund scheinen, und gehe damit angeln.


Bei der Auslegung und Interpretation von Vorschriften und Gesetzen ist generell zu berücksichtigen, was der eigentliche Sinn und Wunsch der Verfasser war. Somit sollte Dir niemand einen Strick draus drehen, wenn Du einen toten Köfi aus einem gesunden Gewässer nutzt und diesen aufziehst.
Um aber 100% sicher zu sein, lass Dir das gerne noch vom Verein bestätigen. Keine Bange, nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.


Die Gewässerordnung sowie die Satzung könnten/sollten mal durchgearbeitet und bei Bedarf auch überarbeitet werden, ob alles noch den aktuellen Gesetzen und Vorgaben entspricht. Aber die GO ist Teil der Satzung und jede Änderung der GO ist somit eine Satzungsänderung und muss so auch gemäß §71 BGB eingetragen werden, was wiederum Kosten verursacht. Daher wird eine solche Satzungsänderung gerne vermieden. Eine Folge ist, dass in Vereinen nicht ganz aktuelle Unterlagen existieren.

Hoffe das hilft. Genieß die Zeit am Wasser und das Hobby.

Gruß
der Spinner
 

Reeni

Member
Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.
Ich wollte ganz auf Nummer Sicher gehen und habe unseren Vorstand Herrn Jäger angeschrieben. Ich habe auch prompt folgende Antwort bekommen:

"Hallo Frau XYZ,



nein, das müssen Sie nur, wenn Sie sich nicht auskennen und die Gewässerstrecken nicht zuordnen können. Aber heute haben alle Google Map usw., sodass da keiner mehr drauf achtet.



Nein, dass bedeutet es nicht, die Benutzung des lebenden Köderfisches ist zwar verboten, aber es gibt Ausnahmen, die im Fangbuch beschrieben sind. Unter Aufziehen verstehen wir den Einsatz des lebenden Köderfisches, dann diesen mit einer Ködernadel unter der Haut hindurch das Vorfach platzieren. Das war früher eine gängige Methode, ist aber Tierquälerei und damit tabu.



Gruß

H. Jäger"

Ich bin tatsächlich davon ausgegangen, dass das angeln mit lebenden Köderfischen komplett verboten ist. Aber es gibt in Niedersachsen das "Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische" darin sind bestimmte Ausnahmen geregelt. Es ist in den Vereinsgewässern des KBF also tatsächlich nicht komplett verboten, im MLK steht das Verbot ausdrücklich auf der Erlaubniskarte.

Nun bin ich wieder ein Stück schlauer :laugh2
 

Tobias85

Well-Known Member
Ich hab mir die Mühe gemacht und dieses Merkblatt mal rausgesucht.

"Aus fachlicher Sicht erscheint beim Fang von Raubfischen einschließlich Aalen die Verwendung lebender Köderfische unter Berücksichtigung der hegerischen Belange nur in folgenden Fällen vertretbar: [...]"

Das Merkblatt nimmt also eindeutig Bezug auf hegerische Belange, also die notwendige und für den Fischereiausübenden rechtlich verpflichtende Pflege des Fischbestandes - nicht den reinen Wunsch des Fangens eines Raubfisches. In den Ausnahmen wird auch jedes mal explizit drauf eingegangen, dass andere Fangmethoden nicht möglich sind. Ich denke, die Fälle, wo das tatsächlich so ist, dürften sich landesweit an einer Hand abzählen lassen. Auch wenn dem Fischereiausübenden grundsätzlich zugesprochen wird, das selbst einschätzen zu dürfen, bewahrt das im Falle einer Falscheinschätzung (und das dürfte meist der Fall sein) nicht vor Strafe. Zu Punkt I: Wenn das Gewässer im Sommer stark verkrautet ist, bleibt mir zur Ausübung der Hegepflicht immer noch der Winter. Punkt II: Eine unebene Gewässersohle stellt für den Angler (im Gegensatz zum Fischer) kein unüberwindbares Hindernis zum Fischfang dar. Und Punkt III: Schlammiger Untergrund ist bei der heutigen Auswahl an Kunstködern und Methoden (das Merkblatt ist immerhin von 1987) wohl auch kein unüberwindbares Hindernis beim Fischfang mehr dar. Zudem ist das Dokument lediglich ein Merkblatt zu den Ausnahmen, kein rechtlich bindendes Dokument, Das wäre der zugrunde liegende Erlaß, den ich jetzt nicht finden konnte.

Wenn also jemand mit dem lebenden Köderfisch an einem Gewässer angelt, wo andere auch so angeln können, dann ist fest davon auszugehen, dass dieser jemand sich strafbar macht.

 

porbeagle

Well-Known Member
Ganz vereinfacht greift:
Bundesrecht (in den Fall Tierschutz) bricht Landesrecht.

Mit dem Merkblatt kann man im besten Fall ne Mücke aufm Klo erschlagen.

Offtopic:
Hier mal ne Preisvorstellung RLP Erwischt am Rhein von der WSP
2 Angeln mit je einem lebenden Köfi haben gekostet (inkl. Anwalts / Gerichtskosten , Strafe) Schlappe 2800 Euro :whistling
Aber kein Verlust ( in diesem Fall) der Angel Papiere.
 

Rannebert

coin operated boy
Ich bin auch absolut kein Freund davon, mit lebendem KöFi zu angeln. Praktiziert wird es bei uns an den Gewässern trotzdem mehr als genug, und auch geduldet. Denn, wo kein Kläger.....

Mehr als unverständlich war für mich jedoch, was ich vor ein paar Jahren im Jugendzeltlager erlebt habe. Da wurde von den Betreuern auch fleissig mit Lebendköfi geangelt, ungeachtet dessen, dass man damit die Jugend vllt. nicht in die richtige Bahn lenkt. Darauf angesprochen fühlte man sich eher auf den Schlips getreten, dass jemand die 'alten Traditionen' in Frage stellt. Vermutlich wird sich daran auch nichts geändert haben.

Blieb mir also nichts anderes übrig, als direkt Aufklärungsarbeit bei den Jugendlichen zu leisten, und da schien auch ausreichend Einsicht zu herrschen, dass sowas nicht sein muss.
 

porbeagle

Well-Known Member
Im Verein ist es schwieriger das Thema anzugehen da bist du sehr schnell die Ratte oder Netzbeschmutzer wenn ein großteil
des Vereins den lebenden Köfi toleriert. In meinem Fall kam die WSP in Zivil hat sich ganz normal mit mir unterhalten
und dann ''WSP weg von den Ruten , wir holen für Sie ein'' Ausweise gezückt und dann war es schon erledigt.

Das es nicht sein muss da gebe ich dir Recht und normalerweise hat die Jugend auch gar keine Ahnung wie das überhaupt geht.
Weil es Ihnen ja nicht gezeigt werden soll.
 
Oben