Fußballstar kauft sich für 3 Mio. Euro Wald zum Jagen und Angeln

Newsmeldung

In der Fußballwelt gefeiert, im Privaten eher der ruhige Typ. Zlatan Ibrahimovic kann jetzt im eigenen Wald angeln und jagen.

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Zlatan Ibrahimovic kauft sich Wald für drei Millionen Euro zum Jagen und Angeln (Beispielfoto)

Für viele nur ein Traum: im eigenen Wald Jagen und Fischen. Der schwedische Fußballer Zlatan Ibrahimovic erfüllte sich diesen Traum und kaufte rund 1.000 Hektar Wald an der Grenze zu Norwegen. Circa drei Millionen Euro musste der berühmte Stürmer für das Waldgebiet hinblättern.
Ibrahimovic ist begeisterter Jäger und Angler, was er zum Beispiel bereits 2018 in einem Werbefilm für einen Automobilhersteller verriet. 2014 geriet Ibrahimovic bei Tierschützern in Kritik, weil er einen Elch erlegte und dies öffentlich zeigte.


Quelle: https://www.jagderleben.de/news/fussballstar-kauft-eigenen-wald-jagen-fischen-712423
 
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Für ihn ganz sicher toll aber was macht die Mehrzahl der Leute wenn eines Tages sämtliche tolle Naturflecken an Millionäre verramscht worden sind?
Hier bei mir in der Nähe ist sowas ebenfalls schon passiert und das Ende vom Lied ist, dass die heimischen Menschen ihren umliegenden Lebensraum nicht mehr betreten/nutzen dürfen.
Natur sollte als Allgemeingut gelten!
 
Ich täts auch nehmen, vermutlich hätte ich gleich 30mio an seiner Stelle investiert. :laugh2
Schwedisches Jedermannsrecht und so, kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass da jetzt niemand mehr rein darf oder?
Besser als nen Pool irgendwo in die Wüste zu stellen ist's sicherlich.

Grüße JK
 
Hallo,

ich glaube kaum, dass man den Schweden den Zugang zum Privatwald von Zlatan verbieten könnte.

Dort gibt es m.W. ja das "Allemansrätten".

Könnte aber durchaus sein, dass man dort dann ohne Erlaubnis nicht jagen/fischen dürfte.

Ist in DE ja ähnlich.

Da kann auch jeder munter im Privatwald seinem Freizeitvergnügen nachgehen, ohne den Eigentümer vorher zu fragen, nur jagen/fischen halt nicht.

Hier kann man auch nicht einfach die Öffentlichkeit von Fischereigewässern aussperren.
Spazierengehen, Baden u.ä, Freizeitnutzung muss man als Fischereiberechtigter meist (leider) dulden.
Zum Angeln wäre dann aber ne Erlaubnis fällig.

Freier Zugang für alle Angler ist ein zweischneidiges Schwert und hängt auch vom Verhältnis Angler/Gewässerfläche ab.

Nicht jedes Gewässer "verträgt" unbegrenzten Angeldruck.

In Bayern ist zwar die Anzahl der Erlaubnisscheine pro Hektar behördlich begrenzt, aber auch hier merkt man schon deutliche Unterschiede zwischen manchen Vereinsgewässern und gepflegten Privatstrecken.

Nicht nur was die Fangmöglichkeiten angeht, sondern manchmal auch hinsichtlich Hegeziel und Nachhaltigkeit.

Im dünn besiedelten Schweden sieht es da ganz anders aus. Da kommt man wahrscheinlich auf noch weniger Angler pro Gewässer-km2 als in MVP.
 
Für ihn ganz sicher toll aber was macht die Mehrzahl der Leute wenn eines Tages sämtliche tolle Naturflecken an Millionäre verramscht worden sind?
Hier bei mir in der Nähe ist sowas ebenfalls schon passiert und das Ende vom Lied ist, dass die heimischen Menschen ihren umliegenden Lebensraum nicht mehr betreten/nutzen dürfen.
Natur sollte als Allgemeingut gelten!

Wohl besser als wenn's die PETA/NABU oder sonst wer kaufen würde. Ich denke er wird dort auch nicht jeden Tag umeinander streunen, für die Natur denke ich ist das also nicht mal ganz so schlecht.
 
Wenn Sie Pilze sammeln möchten, sollten Sie dies nach Möglichkeit in einem Waldstück tun, das unter öffentlicher Verwaltung steht. Vorsicht ist hingegen bei Privatwäldern geboten. Manche Waldeigentümer haben zwar nichts dagegen, wenn Sie auf ihrem Grund Pilze suchen – trotzdem sollten Sie das vorher klären, um Streit zu vermeiden. Den Wald sollten Sie meiden, wenn er eingezäunt ist, entsprechende Schilder vorhanden sind, die das Betreten untersagen oder es sich um ein Gebiet mit vorwiegend jungen Bäumen handelt. Oft ist allerdings der Unterschied zwischen öffentlich und privat im Wald nicht eindeutig gekennzeichnet. In diesen Fällen können Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Diese teilt Ihnen mit, wo Sie Pilze suchen dürfen. Einige Kommunen und Gemeinden haben zudem Flyer oder Karten, in denen die Gebiete für das Pilzsammeln aufgelistet sind. In jedem Fall sollten Sie sich im Wald rücksichtsvoll verhalten und die Pflanzen und Pilze pfleglich behandeln. Reißen Sie die Pilze nicht einfach heraus, sondern schneiden Sie sie ab. So bleiben die Wurzeln erhalten, die oft eine Symbiose mit Baumwurzeln eingehen und die Bäume mit Nährstoffen versorgen. Wo darf ich Pilze sammeln? An welchen Stellen Sie Pilze sammeln dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die einzelnen Regelungen und Vorschriften hierzu finden Sie in den Waldgesetzen der jeweiligen Länder. Es ist unter dem Begriff Betretungsrecht vermerkt. Baden-Württemberg: § 37 Waldgesetz des Landes Baden-Württemberg (LWaldG) Bayern: Art. 13 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) Berlin: § 14 Waldgesetz des Landes Berlin (LWaldG) Brandenburg: § 15 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG), Bremen: § 13 (Bremisches Waldgesetz (BremWaldG) Hamburg: § 9 Waldgesetz des Landes Hamburg (LWaldG) Hessen: § 15 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) Mecklenburg-Vorpommern: § 28 Waldgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG) Niedersachsen: § 23 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Nordrhein-Westfalen: § 2 Landesforstgesetz (LFoG) Rheinland-Pfalz: § 22 Waldgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (LWaldG) Saarland: § 25 Waldgesetz des Saarlands (LWaldG) Sachsen: § 11 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) Schleswig-Holstein: § 17 Waldgesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWaldG) Thüringen: § 6 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) Achtung, Artenschutz: Welche Pilze sind beim Sammeln verboten? Bedenken Sie auch, dass einige Pilze – auch diejenigen, die zu den Speisepilzen gehören – unter Artenschutz stehen. Laut Bundesartenschutzverordnung (§2 Abs. 1 BArtschV) zählen hierzu: Brätlinge heimische Birkenpilze Grüblinge Kaiserlinge Morcheln heimische Pfifferlinge heimische Rotkappen bestimmte Röhrlinge (Weißer, und Gelber Bronzle-Röhrling, Sommer Röhrling, Blauender und Echter Könings-Röhrling) Schweinsohren heimische Steinpilze Scharf-Porlinge, Semmel-Porlinge Trüffeln Diese Pilzsorten dürfen Sie nicht sammeln – die Bundesartenschutzverordnung gewährt jedoch bei einigen geschützten Arten eine Ausnahme, die es Pilzsammlern erlaubt, sie in kleinen Mengen für den eigenen Bedarf aus dem Wald mitzunehmen. Dazu gehören: Steinpilze Schweinsohren Brätlinge alle heimischen Arten von Pfifferlingen alle heimischen Arten Morcheln alle heimischen Arten Birkenpilzen und alle heimischen Arten Rotkappen Bei allen anderen geschützten Arten wie zum Beispiel Trüffeln gilt: Hände weg! Wichtig: Sammeln Sie nur, was Sie sicher kennen Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) warnt auf ihrer Homepage nachdrücklich nur Pilze zu essen, die Sie sicher kennen und bei denen Sie sich nach wiederholter Bestimmung der Kenntnis sicher sind. Wer nicht auf frische Pilze aus dem Wald verzichten will, sollte unbedingt folgenden Hinweis der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) beachten: "Lassen Sie sich Ihre Pilze nur von geprüften Pilzsachverständigen der DGfM auf Essbarkeit hin überprüfen und fragen Sie ihn nach seinem Ausweis der DGfM". Dazu bietet die DGfM eine Liste mit Pilzsachverständigen, welche Sie nach der Postleitzahl filtern können. Pilzkalender 2020: Wann kann man in der Pilzsaison welche Pilze sammeln? Naturschutz: Bei welchen Pflanzen ist das Pflücken verboten? Aromaverlust vermeiden: Pfifferlinge putzen – mit Mehl oder besser ohne? Grundsätzlich gilt: Lassen Sie im Zweifelsfall einen Pilz lieber stehen und gehen Sie kein Risiko ein. Verwendete Quellen: Eigene Recherche Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände – Die Waldeigentümer (AGDW)
 
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Leider etwas länger der Text doch auch in Deutschland kannst nicht machen wie du Lustig bist. Auch wenn einige der Meinung sind
 
Was sind den schon drei Millionen für manche !!!
Guckt euch mal die Preise für manche Yachten an...
Ich würde auch mein Vermögen lieber selbst verprassen bevor die Erben es tun wenn ich es hätte...
Jetzt nur noch ordentlichen Besatz im Wasser und der Spaß kann beginnen...
Was kostet die Welt, wäre jetzt die nächste Frage :roflmao:laugh:XD:cool::cool::cool:...
 
Also ich als bekennender Antifussballfan, musste erstmal googeln wer das überhaupt ist. :laugh2
Und warum nicht, wenn er es sich leisten kann. Manche kaufen sich eine ganze Insel für wesentlich mehr Geld.
Immer noch besser (habe ich auch beim googeln in dem Zusammenhang gefunden) als sich ein Steak mit Gold überziehen zu lassen und damit in der Presse zu protzen.

Ich bin mir auch ziemlich sicher, daß es so etwas auch bei uns gibt. Vielleicht nicht in der finanziellen Grössenordnung. Aber bestimmt gibt es genügend grosse Grundstücke mit eigenem Teich/See, wo der Besitzer auch das Wasser- und Fischereierecht hat.
 
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