Wenn Sie Pilze sammeln möchten, sollten Sie dies nach Möglichkeit in einem Waldstück tun, das unter öffentlicher Verwaltung steht. Vorsicht ist hingegen bei Privatwäldern geboten. Manche Waldeigentümer haben zwar nichts dagegen, wenn Sie auf ihrem Grund Pilze suchen – trotzdem sollten Sie das vorher klären, um Streit zu vermeiden. Den Wald sollten Sie meiden, wenn er eingezäunt ist, entsprechende Schilder vorhanden sind, die das Betreten untersagen oder es sich um ein Gebiet mit vorwiegend jungen Bäumen handelt. Oft ist allerdings der Unterschied zwischen öffentlich und privat im Wald nicht eindeutig gekennzeichnet. In diesen Fällen können Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Diese teilt Ihnen mit, wo Sie Pilze suchen dürfen. Einige Kommunen und Gemeinden haben zudem Flyer oder Karten, in denen die Gebiete für das Pilzsammeln aufgelistet sind. In jedem Fall sollten Sie sich im Wald rücksichtsvoll verhalten und die Pflanzen und Pilze pfleglich behandeln. Reißen Sie die Pilze nicht einfach heraus, sondern schneiden Sie sie ab. So bleiben die Wurzeln erhalten, die oft eine Symbiose mit Baumwurzeln eingehen und die Bäume mit Nährstoffen versorgen. Wo darf ich Pilze sammeln? An welchen Stellen Sie Pilze sammeln dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die einzelnen Regelungen und Vorschriften hierzu finden Sie in den Waldgesetzen der jeweiligen Länder. Es ist unter dem Begriff Betretungsrecht vermerkt. Baden-Württemberg: § 37 Waldgesetz des Landes Baden-Württemberg (LWaldG) Bayern: Art. 13 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) Berlin: § 14 Waldgesetz des Landes Berlin (LWaldG) Brandenburg: § 15 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG), Bremen: § 13 (Bremisches Waldgesetz (BremWaldG) Hamburg: § 9 Waldgesetz des Landes Hamburg (LWaldG) Hessen: § 15 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) Mecklenburg-Vorpommern: § 28 Waldgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG) Niedersachsen: § 23 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Nordrhein-Westfalen: § 2 Landesforstgesetz (LFoG) Rheinland-Pfalz: § 22 Waldgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (LWaldG) Saarland: § 25 Waldgesetz des Saarlands (LWaldG) Sachsen: § 11 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) Schleswig-Holstein: § 17 Waldgesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWaldG) Thüringen: § 6 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) Achtung, Artenschutz: Welche Pilze sind beim Sammeln verboten? Bedenken Sie auch, dass einige Pilze – auch diejenigen, die zu den Speisepilzen gehören – unter Artenschutz stehen. Laut Bundesartenschutzverordnung (§2 Abs. 1 BArtschV) zählen hierzu: Brätlinge heimische Birkenpilze Grüblinge Kaiserlinge Morcheln heimische Pfifferlinge heimische Rotkappen bestimmte Röhrlinge (Weißer, und Gelber Bronzle-Röhrling, Sommer Röhrling, Blauender und Echter Könings-Röhrling) Schweinsohren heimische Steinpilze Scharf-Porlinge, Semmel-Porlinge Trüffeln Diese Pilzsorten dürfen Sie nicht sammeln – die Bundesartenschutzverordnung gewährt jedoch bei einigen geschützten Arten eine Ausnahme, die es Pilzsammlern erlaubt, sie in kleinen Mengen für den eigenen Bedarf aus dem Wald mitzunehmen. Dazu gehören: Steinpilze Schweinsohren Brätlinge alle heimischen Arten von Pfifferlingen alle heimischen Arten Morcheln alle heimischen Arten Birkenpilzen und alle heimischen Arten Rotkappen Bei allen anderen geschützten Arten wie zum Beispiel Trüffeln gilt: Hände weg! Wichtig: Sammeln Sie nur, was Sie sicher kennen Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) warnt auf ihrer Homepage nachdrücklich nur Pilze zu essen, die Sie sicher kennen und bei denen Sie sich nach wiederholter Bestimmung der Kenntnis sicher sind. Wer nicht auf frische Pilze aus dem Wald verzichten will, sollte unbedingt folgenden Hinweis der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) beachten: "Lassen Sie sich Ihre Pilze nur von geprüften Pilzsachverständigen der DGfM auf Essbarkeit hin überprüfen und fragen Sie ihn nach seinem Ausweis der DGfM". Dazu bietet die DGfM eine Liste mit Pilzsachverständigen, welche Sie nach der Postleitzahl filtern können. Pilzkalender 2020: Wann kann man in der Pilzsaison welche Pilze sammeln? Naturschutz: Bei welchen Pflanzen ist das Pflücken verboten? Aromaverlust vermeiden: Pfifferlinge putzen – mit Mehl oder besser ohne? Grundsätzlich gilt: Lassen Sie im Zweifelsfall einen Pilz lieber stehen und gehen Sie kein Risiko ein. Verwendete Quellen: Eigene Recherche Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände – Die Waldeigentümer (AGDW)