Nachtangeln und Ausgangssperre

Danielsu83

Well-Known Member

Jan_Cux

Well-Known Member
Verückte Zeit, im Garten darf ich einen Nachbarn treffen und eventuell ne wurst grillen, eine Person zwei Haushalte... Auf der Arbeit habe ich Kontakt mit 30 Haushalten täglich.. Montag werde ich nur noch einen Kunden bedienen, zu den anderen werde ich sagen tut mir Leid, ich hatte schon Kontackt zu einem anderem Haushalt heute. Und das Ziel der Ausgangssperre ist ja, zu vermeiden das sich viele Personen privat nach Feierabend zu Hause treffen. Macht ja auch Sinn. Mutterseelen Alleine Nachts am Kanal auf Ansitz auf Aal... wen soll ich da gefährden?
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
 

Danielsu83

Well-Known Member
Wir halten also fest, das Nachtangeln ist generell verboten, außer an befriedeten Gewässern. Dort ist das Nachtangeln nur verboten wenn der Diensthabende bei Polizei und Ordnungsamt in den letzten 2 Wochen an Tagen die Auf Tag Enden Hämorriden hatte. Die Hämorriden des Diensthabenden sind für Angler die auf einem Einhorn anreisen ohne Relevanz.
 

vonda1909

Well-Known Member
Ich meine gehört zu haben in Münster haben die keine Ausgangssperre. Nur müsste ich dort bis 5 Uhr bleiben. Entweder Eier abfrieren. oder in eine Kontrolle kommen .Dann warte ich lieber auf wärmere Nächte
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Hier eine offizielle Information des Fischereiverbands Bayern zum Thema Nachtangeln. Interessant finde ich die Aussage, dass die Ausgangssperre auch für Jagd gilt, wenn dort auch mit dem Hintertürchen Wildschwein:

Edit by Mod.
Emails veröffentlichen geht nicht.
Bitte mit eigenen Worten wiedegeben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Naturliebhaber

Well-Known Member
Hier eine offizielle Information des Fischereiverbands Bayern zum Thema Nachtangeln. Interessant finde ich die Aussage, dass die Ausgangssperre auch für Jagd gilt, wenn dort auch mit dem Hintertürchen Wildschwein:

Edit by Mod.
Emails veröffentlichen geht nicht.
Bitte mit eigenen Worten wiedegeben.

Was ist denn das für ein Unsinn. Das ist eine zur Veröffentlichung gedachte Information des Landesverbands, die ich gerade an über 400 Mitglieder weitergeleitet habe, was völlig rechtskonform ist.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Da die Nachricht namentlich adressiert ist, gehe ich von einer Mail aus.

Diese zu veröffentlichen, ist lt. Boradregeln verboten:
(8) Das Veröffentlichen (Ganz oder in Auszügen) von Mails oder Persönlichen Nachrichten ist verboten.

Falls die Info öffentlich auf der Webseite des Landesverbandes zu finden ist, kannst du sie gern verlinken.
 
Oben