Hallo,
hier mal ein Auszug aus den Regeln für NRW. Es ist zu unterscheiden: Testpflicht und Quarantänepflicht. Laut der 24 Stundenregel muss man zwar nicht in Quarantäne aber man muss sich testen lassen. Und man kann auch keinen Test nachreichen, weil die Niederlande als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen ist und nicht mehr als Risikogebiet, somit ist ein Test schon bei der Einreise fällig.
Wie das nun in der Praxis gehandhabt wird, kann ich nicht sagen. Ich hoffe nur, dass sich das bis zum Ende der Schonzeit ein wenig entspannt, sonst muss ich meinen Bundesfischereischein der seit 2013 abgelaufen ist verlängern lassen und in Deutschland angeln.
Gruß fishcatcher
Welche Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen für Einreisen aus anderen Risikogebieten?
Für Einreisende nach Nordrhein-Westfalen aus allen übrigen vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risiko- und Hochinzidenzgebieten (ausgenommen die Virusvarianten-Gebiete) gibt es eine Quarantänepflicht nur dann, wenn sie entgegen der Verpflichtung nach Bundesrecht keine Einreisetestung haben vornehmen lassen. Die Einreisetestung ist durch eine Schnell- oder PCR-Testung binnen maximal 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise zu erfüllen. Reisende aus einem Hochinzidenzgebiet haben nach der Einreiseverordnung des Bundes bereits zum Zeitpunkt der Einreise ein negatives Testergebnis vorzuweisen. Eine mangels Einreisetestung zunächst einzuhaltende Quarantäne kann jederzeit durch einen negativen Test beendet werden.
Ausgenommen von dieser Quarantänepflicht werden unter anderem
1) Durchreisende,
2) Binnenschiffer,
3) der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden,
4) Verwandtenbesuche, Warentransporte und Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 72 Stunden,
5) tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger.
Außerdem wird in der Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass diejenigen, die die Testpflicht nicht durch einen Schnelltest, sondern durch einen PCR-Test erfüllen, bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne gehen müssen.
Zu beachten ist, dass auch der Bund Bestimmungen zur Einreise aus Risikogebieten erlassen hat. Danach sind Einreisende aus Risikogebieten insbesondere verpflichtet, sich vor der Einreise digital unter
www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Ausnahmen von der Anmeldepflicht gelten beispielsweise für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.