Angler wegen verbotenem Messer vor Gericht

Newsmeldung

Weil ein Internetanbieter einem Angler ein falsches Messer schickte, musste er sich vor Gericht verantworten.

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Vorsicht bei der Messerwahl. Nicht alle Modelle sind legal und eignen sich fürs Angeln (Beispielfoto)

Die Angelausrüstung, die er sich im Internet besorgte, bescherte einem Königsdorfer Angler nun Ärger mit der Justiz. Die Sendung, beinhaltete ein verbotendes Springmesser – wie die Zollbehörde bei einer Prüfung feststellte. Der 59-Jährige musste sich daraufhin wegen des vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten.

Verfahren eingestellt
Der Angeklagte beteuerte, dass Messer nie gesehen zu haben und bestritt auch, die Waffe überhaupt bestellt zu haben. Zu dem Angel-Set, welches er bei einem ausländischen Versandhandel bestellte, habe ein sogenanntes finnisches Messer zum Ausnehmen der Fische gehört. Das Angelset habe er erhalten, das Messer jedoch fehlte. Per E-Mail sei ihm vom Verkäufer mitgeteilt worden, dass das Messer vergriffen sei und ihm ein Ersatz geschickt werde. Der Angeklagte wusste allerdings nicht, was als Ersatz geliefert werden sollte und konnte dies glaubhaft beweisen. Richter und Staatsanwalt glaubten ihm und stellten das Verfahren ohne Auflagen ein.




Quelle: https://www.merkur.de/lokales/wolfr...ingt-angler-vor-das-amtsgericht-90965682.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier fehlt einiges in dem Bericht für die, die es genau wissen wollen. Denn Springmesser sind in Deutschland grundsätzlich nicht verboten, unterliegen jedoch einigen, nicht unerheblichen, Einschränkungen. Zunächst sind gemäß Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 / 1.4.1 Waffenliste prinzipiell ausschließlich Springmesser erlaubt, deren Klinge seitlich herausspringt (Seitenspringmesser). Sogenannte OTF Springmesser (Out of the Front), bei welchen die Klinge nach vorne herausspringt, die sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
Zusätzlich darf die Klinge des Seitenspringmessers eine Länger von 8,5 cm. nicht überschreiten.
Wird die Länge überschritten ist auch das Seitenspringmesser in Deutschland nicht mehr Erlaubt. ab87
 
Genau das ist auch das Problem, denke ich. Nichts genaues weiß man nicht und die Leute sind im Unklaren. Meiner Ansicht nach wird das auch mit Absicht vom Gesetzgeber so gemacht. In der Hoffnung durch diese Verunsicherung die Leute dazu zu bewegen, sich gar nicht erst ein solches Messer einzustecken. Außerdem hat der Staat dadurch im Zweifel weiterhin alle Trümpfe in der Hand.

Die Story mit dem Ersthelfer, wenn sie sich denn tatsächlich so zugetragen hat, ist natürlich ein Hammer.
Mit Absicht ist das sicher nicht passiert.
Aber durch eine unklare Gesetzgebung durch "Experten", die von der Praxis keine Ahnung haben.
Das kommt davon, wenn man am Schreibtisch Gesetze entwirft, die in der Realität einfach nicht funktionieren. Die Gerichte müssen (dürfen) sich dann damit herumschlagen.
Und man weiß es ja: Vor Gericht und auf hoher See...
Und ehe so ein Gesetz praxisgerechter formuliert wird, gehen wir alle übers Wasser und brauchen keine Messer mehr :whistling
 
Einhandmesser und überhaupt Klappmesser brauche ich eigentlich nicht.
Ich benutze "draußen" immer feststehende Messer mit Klingen unter 12cm Länge.
Das ist nach meinem Verständnis im erlaubten Rahmen.
Jup - bis 12 cm ist alles cool.
Und auch Einhandmesser per se sind nicht verboten - sondern nur die, mit festellbarer, arretierender Klinge. Es gibt Einhandmesser als Slipjoint (Klinge wie beim Schweizer), mit so einem Druckpunkt, der mehr oder weniger stramm ausfallen kann...
Generell fährt man mit so einem Slipjoint eigentlich nicht verkehrt. Oder man achtet darauf, dass das Messer wirklich überhaupt nicht mit einer Hand zu öffnen ist. Also wirklich nicht niemals nicht!!! (und dann kommt doch so ein Paragraphenreiter und macht Dir das mit einer Hand auf - einer kann's immer :cool:)
 
Hier fehlt einiges in dem Bericht für die, die es genau wissen wollen. Denn Springmesser sind in Deutschland grundsätzlich nicht verboten, unterliegen jedoch einigen, nicht unerheblichen, Einschränkungen. Zunächst sind gemäß Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 / 1.4.1 Waffenliste prinzipiell ausschließlich Springmesser erlaubt, deren Klinge seitlich herausspringt (Seitenspringmesser). Sogenannte OTF Springmesser (Out of the Front), bei welchen die Klinge nach vorne herausspringt, die sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
Zusätzlich darf die Klinge des Seitenspringmessers eine Länger von 8,5 cm. nicht überschreiten.
Wird die Länge überschritten ist auch das Seitenspringmesser in Deutschland nicht mehr Erlaubt. ab87

Dann reden wir bei den Seitenspringmessern (Klinge < 8,5 cm) also nicht von einem grundsätzlichen Besitzverbot, so wie bei besagten OTF-Messern oder etwa Butterfly-Messern, sondern lediglich von einem Führungsverbot. Dann sind solche Messer also wie herkömmliche Einhandmesser mit arretierbarer Klinge zu behandeln? Also in der Öffentlichkeit nur mit begründeten Ausnahmen zu führen.

Etwa zu Brauchtumszwecken, wenn es mit der Familie auf einen sizilianischen Trachtenumzug geht. :cool:

I Understand Marlon Brando GIF by The Godfather
 
Aus welchen nicht erklärbaren Gründen muß man ein Fahrten-, Kampf- oder Küchenmesser auf dem Weg zum oder vom Wasser im Gürtel tragen?
Die Zeiten sind im Wandel wie auch die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu Waffen haben sich extrem gändert.
Kann wieder kommen, wenn Wolf, Luchs, Bär usw. sich weiter ausbreiten.
Dann bestände auch Anlass für eine Schusswaffe.

Immerhin können wir die Roman Gladiator Weapons noch führen,
das sind großer Kescher, großer Abschläger, Gaff und Stahlhandschuh :)
 
Diese Nuss zu knacken dürfte für das Gericht nicht einfach sein. Da Taschenmesser bis dato hier noch keiner Beschränkung unterliegen, was ihre maximale Klingenlänge anbelangt. :laugh2

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Quelle: https://www.eknives.de/muela-verlaengerungsmesser-molybdaen-vanadium-stahl-klinge-7-5-cm/a-134762/

Dieses "Taschenmesser" von der Firma Muela verfügt über eine doch recht stattliche Gesamterscheinung, während die Klinge im ausgeklappten & arretierten Zustand satte 20 cm misst. Aufgrund der Bauart wird es aber sicherlich einhändig zu öffnen sein und gilt damit wieder als feststellbares Einhandmesser bzw. unterliegt es den entsprechenden Beschränkungen. Da hat sich der deutsche Crocodile Dundee wohl zu früh gefreut. :laugh2
 
Diese Nuss zu knacken dürfte für das Gericht nicht einfach sein. Da Taschenmesser bis dato hier noch keiner Beschränkung unterliegen, was ihre maximale Klingenlänge anbelangt. :laugh2

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Quelle: https://www.eknives.de/muela-verlaengerungsmesser-molybdaen-vanadium-stahl-klinge-7-5-cm/a-134762/

Dieses "Taschenmesser" von der Firma Muela verfügt über eine doch recht stattliche Gesamterscheinung, während die Klinge im ausgeklappten & arretierten Zustand satte 20 cm misst. Aufgrund der Bauart wird es aber sicherlich einhändig zu öffnen sein und gilt damit wieder als feststellbares Einhandmesser bzw. unterliegt es den entsprechenden Beschränkungen. Da hat sich der deutsche Crocodile Dundee wohl zu früh gefreut. :laugh2

Das sehe ich so schon, das dieses Teil einhändig zu öffnen ist. 100 %
 
Für Flugzeugmitnahme galten schon 1982 schärfere Regeln für Taschenmesser, meines war glücklicherweise noch 0,5cm zu kurz. Piep Piep Metalldetektorabtastung.
Eigentlich saublöde, gerade im Flieger besteht der höchste Bedarf für so ein Überlebensmesser und dessen planerische Notwendigkeit.
Fliegen hat sich nun aus noch mehr Gründen erübrigt.

Lange Messer bis zur Machete brauche ich beim Angeln schon dann und wann.
Jedoch in der Fußgängerzone oder Tankstelle ist sowas nicht gerne gesehen.
 
Ich bin zwar nicht ganz sicher, aber ich glaube die 12 cm gelten auch für alle Messer

Zumindest das BKA sagt zum Führungsverbot folgendes:

"oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm"
Quelle: https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

Ich denke schon dass man zweihändige Taschenmesser, mit Klingen über 12 cm, hier noch führen darf.
Wobei ein so großes Messer in der Hosentasche natürlich wenig Sinn macht.
 
Das ist ein Problem teutsche Sprache und noch mehr der Juristerei Schriftsprache,
semantische Klammern sind nicht direkt vorgesehen, aber in solchen Fällen dringend notwendig.

Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
(Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich=jede)) oder (feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm)
(Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer) (=alles) mit einer Klingenlänge über 12 cm
... usw.

Logisch gesehen ist ab 12cm Klinge eine Waffe mit Beschränkung im Tragen/Führen und darunter nicht.
 
Jo das gilt für alle Messer.
Zum Angeln dürfen wir ja in der Theorie auch längere Messer mitnehmen aber nur wenn sie aufm weg auch verschlossen sind... Das wäre Mal nen schöner Artikel für die Zeitung.

Das kann sein. Ich hätte allerdings gedacht, dass es schon noch erlaubt sein würde. Da kann man einmal sehen, was diese unklaren und schwammigen Formulierungen in den Gesetzestexten verursachen. Der Richter kann sie später nach Gutdünken für sich auslegen, während ich mich defacto in einer rechtlichen Grauzone bewege. Ich denke schon, dass dieses vom Gesetzgeber so gewollt ist. Wir sind auch nicht das erste Onlineforum in dem über die tatsächliche gesetzliche Lage bei Messern gerätselt wird.
 
Wichtig ist für uns Angler und lange oder spezielle Messer dieser Passus:

Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu.
Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern weiter möglich ist.


Also schon klärbar und sehr einfach:
Es gibt eine Liste bedenkliche Messer, die in der Öffentlichkeit und auf der Straße nicht zu führen sind und nicht in Hosentasche und Gürtel usw. mitgeführt werden dürfen.
Es gibt einen verbleibenden Rest unbedenklicher Messer, die in der Öffentlichkeit und auf der Straße erlaubt sind mitzuführen. (Taschenmesserchen, Gürtelmesserchen)
Alle Messer bis letztlich Macheten und Schwerter dürfen abgesichert transportiert werden und am berechtigten anerkannten Ort sozialadäquat benutzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich halt am meisten stört ist das ich rechtlich fast meine ganzen Messer nichtmehr in der Hosentasche haben darf.... vor zig Jahren gekauft die dinger und dann fällt irgendeinem Schreibtischfuzzi ein man könnte ja mal nen neues Gesetz erlassen. Hier aufm Dorf bei mir ist das alles nicht so tragisch aber in der Stadt beim Streetfishing sieht das sicher ganz anders aus... Wenn man hier die Polizei sieht stehen die irgendwo rum und Blitzen schnellfahrer :D
 
ja stellt euch doch mal vor an Stelle eines solchen Gesetzverfassers zu sein .
Als gut betuchter Beamter bekommt er natürlich seine Stullen geschmiert und belegt vorgesetzt .
Als Messer kennt er wohl nur das stumpfe Gerät womit man seine Häppchen auf die Gabel schiebt
und mit dem man vielleicht ein gekochtes Ei zerquetschen kann .
Es ist unwahrscheinlich das er je so ein Wekzeug mit dem man eine Sau zerlegen kann oder
seine Intimfrisur korrigieren kann jemals in der Hand hatte und dann kommen solche für
uns unverständliche Gesetze auf´s Papier .
Folgender Verfasser diesen Gesetzes war bestimmt noch nie tot :
" verstirbt ein Mitarbeiter während einer Dienstreise so ist er nicht automatisch als nicht
arbeitsfähig einzustufen " -( aus der Erinnerung geschrieben ,daher nur sinngemäß wieder gegeben )
 
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